BLKÖ:Waffenberg, Franz Graf

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 52 (1885), ab Seite: 65. (Quelle)
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Waffenberg, Franz Graf (k. k. Rittmeister, geb. zu Brünn 4. Juli 1788, gest. um 1856). Ein Sohn des Grafen Johann Nepomuk (gest. 1792) aus dessen Ehe mit Maria Aloisia geborenen Freiin von Kriesch. Die Familie Waffenberg heißt ursprünglich Mittermayr, und nach ihrer Erhebung in den Adelstand, welche durch Kaiser Ferdinand III. im Jahre 1651 erfolgte, nahm sie ihr Adelsprädicat als eigentlichen Namen an. Des Georg Mittermayr von Waffenberg mit seiner Gemalin Susanna geborenen von Luckner erzeugte drei Söhne Ferdinand Franz, Johann Ludwig und Karl Joseph wurden mit dem Prädicate von und zu Mödling und dem Incolate von Oesterreich von Kaiser Leopold I. im Jahre 1702 in den Herren- und Freiherrnstand erhoben. Ferdinand Franz, kaiserlicher wirklicher Hofkammerrath, starb am 25. März 1735. Johann Ludwig empfing 1687 die Herrschaft Přieborn im Briegischen als ein Pfand für vorgestreckte 100.000 fl. Er war königlicher Landhofrichter, Landesältester, Deputatus ad conventus publicos etc. und erhielt s. d. 15. December 1713 nebst dem Incolat in Böhmen, Mähren und Schlesien von Kaiser Karl VI. die böhmische Grafenwürde. Der Sohn des ältesten dieser Brüder, des Freiherrn Ferdinand Franz, nämlich Freiherr Franz, war ein Freund und Vertrauter des unglücklichen Barons Astfeld-Widrzi, der als Auscultant bei dem Appellationsgerichte in Brünn diente und in einem Anfalle von Melancholie einen Selbstmordversuch machte, wodurch er den höchsten Unwillen Kaiser Josephs II. erregte, welcher befahl, den Inculpaten in Haft zu setzen und zu untersuchen, ob derselbe zur Zeit der That ein Narr gewesen sei oder als Bösewicht gehandelt habe. Im ersten Falle, so meinte Joseph II., gehöre der Mann in den Narrenthurm, im zweiten gebühre ihm eine für Andere abschreckende Bestrafung. Der Vorfall bildete einen Gegenstand der Verhandlungen im Staatsrathe und gab dem Kaiser Gelegenheit, seinen Abscheu und seine Ansicht über den Selbstmord in den Randbemerkungen zu den in dieser Sache erflossenen Entscheidungen der obersten Justizstelle und des Appellationsgerichtes auszusprechen. Ueber den Vorgang aber, den man bei der Untersuchung des kranken Barons eingeschlagen und der nach seiner Ansicht nicht correct war, gerieth der Kaiser ganz außer sich, tadelte, daß man Astfeld’s Freund, Waffenberg, nicht einvernommen, und bemerkte über den Selbstmord im Allgemeinen: „derselbe sei sicher eine unvernünftige Handlung, aber nicht mehr und nicht weniger als ein anderer Mord, Straßenraub, Brandlegung und Diejenigen, welche solches begehen, werden doch nicht als Narren angesehen, sondern als verruchte Bösewichte bestraft“. Der Fall, in welchem der Kaiser mit besonderer Strenge vorging, machte in den betheiligten behördlichen Kreisen nicht geringes Aufsehen und ist in der unten angegebenen Geschichte des österreichischen Staatsrathes [66] ziemlich ausführlich behandelt. Freiherr Franz Waffenberg, Astfeld’s Freund, wurde in der Folge zum k. k. Kreishauptmann in Mähren ernannt und 1777 von Kaiser Joseph in den Reichsgrafenstand erhoben. Von dem Grafen Franz stammt Graf Johann Nepomuk (gest. 1792), der sich mit Maria Aloisia geborenen Freiin von Kriesch (gest. 1847) vermälte. Diese gebar ihm einen Sohn, den oben zu Beginn dieses Artikels genannten Grafen Franz und eine Tochter Pauline Antonie (geb. zu Brünn 1. October 1790). Graf Franz diente in der kaiserlichen Armee als Rittmeister, die er in der Folge verließ, und ist der Verfasser der dramatischen Arbeit: „Die Rosenkette. Nachspiel“, welche 1811 zu Olmütz im Druck herauskam. Er war der Letzte seines Geschlechtes, das nach 1867 erloschen zu sein scheint, denn zu dieser Zeit war noch Gräfin Pauline am Leben, später aber wird das Geschlecht im „Gothaischen genealogischen Taschenbuch der gräflichen Häuser“ nicht mehr aufgeführt.

Historisch-heraldisches Handbuch zum genealogischen Taschenbuch der gräflichen Häuser (Gotha 1855, Justus Perthes, 32°.) S. 1043. – Der österreichische Staatsrath 1760–1848. Eine geschichtliche Studie, vorbereitet und begonnen von Dr. Karl Freiherrn von Hock aus dessen literarischem Nachlasse, fortgesetzt und vollendet von Dr. Hermann Ign. Biedermann (Wien 1870, Braumüller, gr. 8°.) S. 153 bis 159.