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BLKÖ:Winkler, Franz (1757–1824)

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Winkler, Eduard
Band: 56 (1888), ab Seite: 285. (Quelle)
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6. Franz Winkler (geb. zu Kaaden in Böhmen 1. October 1757, gest. 1824). Wissenschaftlich vorbereitet, wurde er 1776 zu Bechin in den Orden der Franciscaner aufgenommen, in welchem er die philosophischen, dann im Prager Seminar die theologischen Studien beendigte und 1788 die Priesterweihe empfing. Noch im nämlichen Jahre trat er zu Haindorf in die Seelsorge, welche er darauf in Komotau, zuletzt als Localist in Mosern noch siebzehn Jahre lang ausübte. 1805 mit der Professur der Moral- und Pastoraltheologie am bischöflichen Alumnat zu Leitmeritz betraut, ward er dann Präses desselben und erhielt 1818 den Titel eines Consistorialrathes. Im Druck gab er heraus: „Noth- und Hilfsbüchlein für Kranke und Sterbende, wie auch für jene, welche ihnen in Abwesenheit des Priesters beizustehen verpflichtet sind“ (Prag 1797) und „Kurzer, doch faßlicher Katechismus der Hauptpflichten der Dorfrichter, besonders in den k. k. Staaten“ (ebd. 1799, 2. Aufl. 1802). Diese letztere Schrift ist so praktisch und sachgemäß abgefaßt, daß das böhmische Landesgubernium sie den Kreis- und Wirthschaftsämtern bestens empfahl und eine čechische Uebersetzung derselben unter dem Titel: „Krátký ale pochopitedlný katechismus, hlavních povinností pro venkovské rychtáře atd.“, von Joh. Rulik besorgt, erschien. [Waitzenegger (Franz Jos.). Gelehrten- und Schriftsteller-Lexikon der deutschen katholischen Geistlichkeit (Landshut 1820, Jos. Thoman, gr. 8°.) Band II, S. 518. – Oesterreichische National-Encyklopädie. Von Gräffer und Czikann (Wien, 8°.) Bd. VI, S. 160. –