BLKÖ:Wolkenstein-Trostburg, Karl Friedrich Otto Graf
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
---|---|---|---|
korrigiert | |||
<<<Vorheriger
Wolkensperg, die Freiherren, Genealogie |
Nächster>>>
Wolkenstein, die Grafen, Genealogie | ||
Band: 58 (1889), ab Seite: 52. (Quelle) | |||
[[| bei Wikisource]] | |||
in der Wikipedia | |||
Karl Friedrich Otto Wolkenstein-Trostburg in Wikidata | |||
GND-Eintrag: [1], SeeAlso | |||
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
| |||
|
Ludwigs I. von Baiern: „O zweiköpfiger Adler, du trauriges Sinnbild der Deutschen, denn wo zwei Köpfe besteh’n, ach! da gebricht es an Kopf“. Mutatis mutandis auf den Dualismus anzuwenden. Nun aber, Deutschland hat es inzwischen zu einem Kopfe gebracht. Graf Karl sprach sich in der Sitzung vom 25. September 1860 entschieden, mit prononcirter Wiederholung seines Antrages, um also ja nicht mißverstanden zu werden, für den Majoritätsantrag und gegen den Minoritätsantrag aus. Zum Verständniß der politischen Sachlage vergleiche man in meinem Lexikon die Biographien Franz Hein [Bd. VIII, S. 215] und Karl Maager [Bd. XVI, S. 185]. Graf Wolkenstein war kein Demosthenes, aber seine Rede, in der er eben für den ungarischen Majoritätsantrag sich entschied, gipfelte in den Schlußworten: „Der größte, jedenfalls der beste Theil meines Lebens gehört einer Zeit an, wo von der Einheit kaum die Rede ging, sie war eben selbstverständlich. Der Gesunde spricht selten von seiner Gesundheit – desto mehr der Kranke. Die Einheit Oesterreichs beruht nicht allein, [53] aber vor Allem auf dem Rechte und der Autorität des Kaisers. Was dieses Recht, diese Autorität kräftigt, das kräftigt auch die Einheit. Nun, wir wollen jenes oberste Recht stärken, indem wir dem Begriffe des Rechtes an sich und überall wieder die leider oft vergessene Achtung sichern: wir wollen jene Autorität stärken, indem wir sie von der erdrückenden Wucht einer völlig unverdienten Verantwortlichkeit befreien, die das Haupt einer übergreifenden Administration unabweislich trifft. Wir wollen, daß der Kaiser wieder von dem Volke als Herrscher, als Wahrer und Schutz aller Rechte, als Vermittler und Schiedsrichter der großen sich begegnenden Interessen und nicht als Chef von sieben- bis achtzigtausend öffentlichen Functionären begriffen werde.“ [Es ist nicht bekannt, ob die k. k. österreichischen Beamten dem Grafen, der selbst zu diesen Functionären gehörte, eine Vertrauensadresse votirten.] Da Graf Karl Wolkenstein auch Domänenbesitzer in Nordböhmen war – er hatte von seiner Tante, einer geborenen Gräfin Firmian, die Herrschaft Hagensdorf und Brunnersdorf mit den Gütern Göttersdorf, Wildschitz und Luschitz (im Ganzen 2.61 Quadratmeilen, 2 Städte und 40 andere Ortschaften) geerbt – so wurde er Mitte der Sechziger-Jahre in den böhmischen Landtag gewählt, in welchem er seiner oben ausgesprochenen politischen Richtung gemäß zur feudalen Partei zählte. Seit 27. Mai 1839 mit einer Base, der Gräfin Elisabeth Wolkenstein-Trostburg (geb. 6. Mai 1805, gest. 4. März 1872) vermält, hatte er aus dieser Ehe sechs Söhne und drei Töchter, welche alle aus der Stammtafel ersichtlich sind.
Wolkenstein-Trostburg, Karl Friedrich Otto Graf (Mitglied des verstärkten österreichischen Reichsrathes im Jahre 1860, geb. 10. September 1802, gest. in Teplitz 2. November 1875). Ein Sohn des Grafen Anton Maria aus dessen Ehe mit Maria Anna geborenen Gräfin Firmian, wendete er sich, für die Laufbahn im Civilstaatsdienste erzogen, nach beendeten rechtswissenschaftlichen Studien der judiciellen Sphäre zu, in welcher er 1848 die Stelle eines Landrechtspräsidenten in Brünn erreichte. In den Märztagen des letztgenannten Bewegungsjahres wurde er Präsident des mährischen Landtages, legte aber schon im Mai diese Stelle nieder und zog sich von jeder öffentlichen Dienstleistung ins Privatleben zurück. 1857 von Seiner Majestät zum ständigen Reichsrathe ernannt, blieb er als solcher auch Mitglied des mit kaiserlichem Patent vom 5. März 1860 durch Ernennung außerordentlicher Reichsräthe verstärkten Parlamentes, das vom 31. Mai bis 27. September 1860 tagte und sozusagen das Schicksal der Monarchie: die Zweitheilung derselben oder wie in der Politik und Publicistik die Benennung üblich wurde, in Cis- und Transleithanien, in dem ominösen einen Worte Dualismus zusammengefaßt, entschieden hat. Wer denkt nicht dabei an das merkwürdige Distichon König- Verhandlungen des österreichischen verstärkten Reichsrathes 1860. Nach den stenographischen Berichten (Wien 1860, Manz, kl. 8°.) Band I, S. 425, 752: Band II, S. 217 und 283. – Allgemeine Zeitung (Augsburg, Cotta) 10. November 1875, Nr. 314: „Correspondenz aus Wien 7. November.“