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BLKÖ:Wondraschek, Andreas Matthias

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 58 (1889), ab Seite: 104. (Quelle)
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Noch sind bemerkenswerth:

1. Andreas Matthias Wondraschek (geb. zu Tischau in Böhmen am 12. November 1753, Todesjahr unbekannt). Er trat 1771 in den Orden der Gesellschaft Jesu und nach Aufhebung desselben, 1777, in jenen der Prämonstratenser zu Obrowitz, in welchem er im Jänner 1778 das Gelübde ablegte und im December 1779 primicirte. Aber auch dieses Stift, in dem er die Stelle eines Bibliothekars versah, wurde aufgehoben, und zwar im Jahre 1784, und Wondraschek trat in den Säcularclerus über, in welchem [105] er zunächst in Divok, 1807 aber in Rakwitz als Localcaplan Anstellung fand. Als bei Aufhebung der Klöster in Oesterreich die Auflösbarkeit der Klostergelübde Gegenstand kirchenrechtlicher Debatten wurde und man sich dafür und dawider aussprach, legte er seine Ansicht hierüber in folgender Schrift nieder: „Der aus Liebe zur Wahrheit bewiesene Ungrund des von Gregor Norbert Korber, regulirtem Canonicus zu Kloster Bruck in Mähren, verfaßten Beitrags zu des Herrn F. X. Gmeiner Beweis: Die Klostergelübde seien nicht unauflöslich“ (Brünn 1784, 8°.). Ueber Gmeiner und Korber, welche Wondraschek in seiner Gegenschrift widerlegen will, vergleiche mein Werk Bd. V, S. 233 (Franz X. Gmeiner) und Bd. XII, S. 451 (Gregor Norbert Korber Ritter von Korborn). –