BLKÖ:Zichy-Vásonykeő, Otto Graf

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 60 (1891), ab Seite: 11. (Quelle)
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37. Otto Graf Zichy-Vásonykeő (geb. 21. Juli 1815, gest. 17. Juni 1880), vom II. Zweige der Karlsburger Linie. Ein Sohn des Grafen Karl II. aus, dessen zweiter Ehe mit Julie geborenen Gräfin Festetics, diente er im Vormärz in der kaiserlichen Armee und trat als Oberlieutenant aus derselben. Er zählte im Vormärz zu den heftigsten Mitgliedern der Opposition im ungarischen Landtage, und zwar trat er so entschieden auf, daß man sein Gebaren in seinen Kreisen für einen Anachronismus bezeichnete, während er doch in Wirklichkeit nur ein Vorläufer der magyarischen Rebellion war. Merkwürdigerweise aber, wie heftig er sich im Vormärz geberdete, so wenig machte er sich bemerkbar, als die Bewegung wirklich ausbrach, auch nicht einmal sprach er im ganzen Verlaufe des ungarischen Landtags von 1848. Dafür entwickelte er eine umso regere Thätigkeit für die Organisation der Nationalgarde und der Freischaaren, wie später der Landstürmler. Von seinen Waffenthaten schweigen die magyarischen Bulletins. Als letztes Lebenszeichen von ihm erscheint sein Name unter den zwölf Unterschriften, welche unter den Capitulationsbedingungen der Festung Komorn ddo. Pußta Harkály 27. September 1849 von ungarischer Seite zu schauen waren, wo er seinem Namen die Charge Oberst beigefügt hat. Graf Otto bekleidete zuletzt das Ehrenamt eines Präsidenten des Honvédvereins zu Raab. Er war seit 20. August 1856 mit Gabriele geborenen Gräfin Csáky, (geb. am 1. Juni 1831) vermält, welche ihm zwei Söhne Adorján und Rudolf und zwei Tochter Irene und Irma, die sämmtlich noch unvermält sind, gebar. Von den Söhnen ist Adorján (geb. 11. Juli 1857) Oberlieutenant a. D., und von den Töchtern Irene (geb. 17. Februar 1859) k. k. Sternkreuzordens- und Hofdame Ihrer kaiserlichen Hoheit der Erzherzogin Klotilde. [Levitschnigg (Heinrich Ritter von). Kossuth und seine Bannerschaft. Silhouetten aus dem Nachmärz in Ungarn (Pesth 1850, Heckenast, 8°.) Bd. II, S. 132.] –