BLKÖ:Schaguna, Andreas Freiherr von
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 29 (1875), ab Seite: 86. (Quelle) | |||
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Stratimirović als Professor der Theologie nach Karlowitz. Acht Jahre versah er dieses Lehramt, dann kam er nach Werschetz, wo er dritthalb Jahre blieb, während welcher Zeit er überdieß bei dem Karlowitzer erzbischöflichen Consistorium als Notär durch drei Jahre, als Beisitzer durch fünf Jahre und ebenso bei dem Werschetzer Diöcesan-Consistorium durch dritthalb Jahre in gleicher Eigenschaft thätig war. Im Jahre 1842 erhielt er die Würde eines Archimandriten zu Hopova, und im Jahre 1845 wurde er wirklicher Archimandrit (Abt) des Klosters Kovil im Tschaikisten-Bataillon. Im Juni 1846 wurde S. Generalvicar der Diöcese in Siebenbürgen, welche Stelle er noch im September g. J. vertrat. Als im October dess. J. im Bucsumaner Bezirke bedenkliche Unruhen unter dem Volke ausbrachen, welches seit bereits sechs Jahren es unterließ, Frohndienste zu leisten, und auf die erneuerte behördliche Aufforderung sich nicht nur entschieden weigerte, sondern sonst noch eine drohende Haltung annahm, begab sich S. dahin und es gelang ihm, die Unzufriedenen zu beschwichtigen und zu ihrer Pflicht zurückzuführen. Bald darauf mußte er sich neuerdings dahin verfügen, die Bevölkerung zur Auslieferung der Aufwieglerin Varga Ekaterina, welche alle diese Unruhen im Bezirke hervorrief, zu bewegen, und als er am 6. Jänner 1847 eine Versammlung der gesammten Bevölkerung des Bezirkes berief, gelang es ihm nach einer an dieselbe gehaltenen Anrede, die Auslieferung der Varga zu bewirken, welche er nun mit sich nahm und an die Comitatsbehörde ablieferte. Nur seiner Umsicht war es zu danken, daß bei der damals bereits beginnenden Gährung eine allgemeine Erhebung der gereizten Bevölkerung unterblieb. Diese Umsicht und dieser Einfluß S.’s blieben hohen Orts nicht ungewürdigt, denn als am 2. December 1847 zu Thorda die Bischofswahl vorgenommen wurde, ernannte Kaiser Ferdinand den gewählten S. am 5. Februar 1848 zum Diöcesanbischof in Siebenbürgen. Neue Aufgaben warteten seiner, als bald nach den Märztagen die Ereignisse immer bedrohlicher wurden. Die Aufhebung der Frohne im nachbarlichen Ungarn, dazu die Machinationen Kossuth’scher Emissäre, welche das ganze Land zum Zwecke der Union bereisten und aufstachelten, hatten die Bevölkerung im Hunyader Comitate in eine Aufregung versetzt, welcher nur mit Waffengewalt entgegenzutreten war, wenn es nicht der Vorstellungen einflußreicher Männer gelang, die aufgeregten Gemüther in ihre Schranken zurückzuführen. Bischof S. begab sich über Einladung des dortigen Obergespans Baron von Nopcsa dahin und in der That gelang es ihm, [87] jeden Ausbruch einer bedrohlichen Bewegung hintanzuhalten. Einen gleich beschwichtigenden Einfluß übte S. am 3. bis 15. Mai 1848 aus, als zu Blasendorf die denkwürdige große Volksversammlung stattfand. Kossuth’sche Emissäre und der zur Führerschaft berufene griechisch-unirte Bischof Lemeny entwickelten eine ungemein rege Thätigkeit. Um die Union Siebenbürgens mit Ungarn zu erzielen, verbreiteten sie im Volke die Nachricht, daß alle in Folge der Märzereignisse eingetretenen Erleichterungen und Befreiungen nicht auf kaiserlichen Befehl gegeben, sondern Geschenke der Demokratie seien. Es galt nun auf dieser Versammlung, auf welcher die Parteien rastlos und mit allen ihnen zu Gebote stehenden erlaubten und unerlaubten Mitteln zu wirken suchten, das Volk über den wahren Sachverhalt aufzuklären, und da war es Bischof S., welcher in der Versammlung sich Gehör und unbedingtes Vertrauen zu verschaffen wußte, so daß durchwegs den Kossuthschen Agitationen entgegengesetzte Beschlüsse gefaßt wurden. Um diesen Beschlüssen eine höhere Weihe und dadurch die Möglichkeit dauernder Giltigkeit zu verleihen, ließ S. die Versammlung dieselben mit dem Eide besiegeln, hielt dann einen feierlichen Gottesdienst, während das anwesende Militär die Salven gab. Nun verfügte sich S. an der Spitze einer National-Deputation, welche von der Versammlung beauftragt war, dem Kaiser Ferdinand die Huldigung der romanischen Nation und das Gelöbniß unverbrüchlicher Treue für die kaiserliche Regierung darzubringen und auszusprechen, nach Innsbruck, wo sich damals das kaiserliche Hoflager befand. Im kaiserlichen Auftrage begab sich S. nun nach Pesth, um dort die weiteren Befehle zu erwarten. Indessen hatten die Reibungen zwischen Magyaren, Croaten und Serben eine immer bedenklichere Form angenommen. Ueber Einladung des Erzherzogs-Palatin nahm S. an den Verhandlungen des ungarischen Landtages, jedoch nur als stiller Beobachter, Theil; da aber die Haltung der Magyaren gegen die ihr Land bewohnenden Völkerschaften immer feindseliger wurde, als nun gar der Mord des kaiserlichen Abgesandten, des Grafen Lamberg, auf der Pesther Brücke stattgefunden und alle Elemente der Revolution entfesselte, beschloß S., den Landtag zu verlassen und in seine Diöcese zurückzukehren. Auf der Rückreise hatte er von Seite der fanatisirten Magyaren alle nur erdenklichen Unbilden zu erdulden, er wurde mit Koth beworfen, öffentlich beschimpft und sogar an seinem Leben bedroht. Unter solchen Umständen gelangte er nach Hermannstadt, wo er dem General Puchner [Bd. XXIV, S. 49] ein genaues Bild der Verhältnisse in der Hauptstadt und im ganzen Lande gab, worauf dieser die Proclamation ddo. 18. October 1848 erließ, in welcher er bekannt gab, daß er die Zügel der Regierung des Großfürstenthums Siebenbürgen in seine Hände nahm. Alsbald darnach brach die Revolution offen aus und das Gemetzel zwischen den Ungarn bewohnenden Völkerschaften nahm in noch nicht dagewesener Weise seinen Gang. Da berief Schaguna am 26. December 1848 neuerdings eine Versammlung sämmtlicher Decane, einflußreichen Pfarrer und sonstigen intelligenten und vermögenden Personen, um die Maßregeln zur Aufrechthaltung der gesetzlichen Ordnung und Sicherheit festzustellen. Alsbald darauf Kaiser Franz Joseph I. den Thron seiner Ahnen bestieg, begab sich [88] Schaguna, dem der Weg durch Ungarn nicht möglich war, über die Walachei, Moldau, Bukowina und Galizien an das kaiserliche Hoflager nach Olmütz, wo er am 16. Februar 1849 im Namen der Nation die Huldigung derselben zu den Füßen des Monarchen niederlegte. Bis zur Bewältigung der Revolution nahm S. seinen Aufenthalt abwechselnd in Olmütz und Wien, und erst als dieselbe völlig niedergeworfen war, kehrte er im August 1849 in seine Diöcese zurück. Und nun beginnt die Friedensmission dieses den Seinigen unvergeßlichen Kirchenfürsten, welche bis zu seinem Ableben durch ein volles Vierteljahrhundert währte. Es ist hier nicht der Platz, die segensreiche Wirksamkeit S.’s eingehend zu schildern. Seine unablässige Thätigkeit war auf die Bildung und geistige Hebung seines im Verhältniß[WS 1] zu anderen Nationen Siebenbürgens so sehr zurückgebliebenen Volkes gerichtet. Durch die Stiftung von Volksschulen, durch Erweiterung und Neugestaltung des bischöflichen Seminars und durch reichliche Unterstützung studirender Rumänen auf auswärtigen Hochschulen suchte er zunächst diese Zwecke zu erreichen. Mit Eifer setzten die Synoden in den Jahren 1860 und 1864 unter seiner Leitung das begonnene Werk fort und auf der letztgenannten ward auch der Entwurf zu einer Kirchenverfassung zu Stande gebracht. Im Jahre 1860 wurde Schaguna in den verstärkten Reichsrath einberufen, in welchem er für die Gleichberechtigung der Nationalitäten und für die Wahrung der Rechte der Rumänen sprach. Später fanden das Octoberdiplom und Februarpatent an ihm einen entschiedenen Verfechter. Mit Gewandtheit begegnete er den Anmaßungen und scharf hervortretenden Gelüsten der seiner Zeit vielbesprochenen Karlsburger Conferenz; beseitigte mit Freimuth und Energie auf dem Rumänen-Congresse 1863 die anfänglichen Bedenken der Vertreter seines Volkes und sprach mit einer selbst die widersprechendsten Elemente des siebenbürgischen Landtages hinreißenden Beredsamkeit für die Inarticulirung der beiden kaiserlichen Erlässe bezüglich der Annahme der Reichsverfassung. Neben seiner ausgedehnten politischen Thätigkeit wirkte er für die Trennung von der serbischen und die Errichtung einer eigenen rumänischen Metropolie, welche durch kaiserliches Handschreiben vom 24. December 1864 bewilligt und worauf Schaguna zum Erzbischof und Metropoliten derselben ernannt wurde. Als im April 1871 Metropolit Schaguna sein 25jähriges Jubiläum als rumänischer Bischof feierte, da erklärte die öffentliche Meinung, mit dem Jubiläum Schaguna’s begehe man nicht nur das Fest des einzelnen Mannes, sondern das Jubiläum einer Kirche, welcher er die ihr zukommende würdige Stellung erstritten, das Jubiläum eines Volkes, für dessen Befreiung von dem erdrückenden Joche einer unberechtigten Präponderanz er energisch mitgestritten hat. Erzbischof Schaguna hat nicht bloß politisch, sondern auch geistig für sein Volk gewirkt, ein bleibendes Denkmal dieser seiner Wirksamkeit ist die von ihm errichtete Archidiöcesan-Buchdruckerei, für deren Erhaltung er auch in seinem Testamente im Artikel IV entsprechende Anordnungen getroffen hat. Der Zweck dieser Druckerei war und soll seinen letztwilligen Anordnungen gemäß bleiben: Kirchen-, Schul- und wissenschaftliche Werke zu einem möglichst billigen Preise herauszugeben und classische kirchliche Werke nachzudrucken, und aus dem Ueberschusse der Einnahmen der [89] Druckerei sind Unterstützungen armer Priesterwitwen der Erzdiöcese darzureichen. In dieser Druckerei ließ Schaguna bei seinen Lebzeiten über 80 Werke, von denen er selbst 25 verfaßt hatte, drucken. Alle meine Bemühungen, Näheres über diese Schriften oder doch ihre Titel zu erfahren, waren vergeblich. Nur von seinen wichtigsten Schriften, die alle in rumänischer Sprache verfaßt sind, konnte ich die übersetzten Titel erfahren; es sind Beiträge zur Kirchengeschichte, u. z.: Ueber das historische Recht der nationalen Kirchen-Autonomie der Romanen morgenländischer Kirche in den Kronländern der österreichischen Monarchie (Wien 1849); – Geschichte der allgemeinen orthodox-orientalischen Kirche (Hermannstadt 1860). Schaguna’s Verdienste um seine Kirche und um seine Heimat wurden durch Verleihung der geheimen Rathswürde, das Commandeurkreuz des Leopold-Ordens, das Ritterkreuz I. Classe des Ordens der eisernen Krone und die Erhebung in den freiherrlichen Stand gewürdigt. Als er, erst 62 Jahre alt, starb, legte die rumänische Bevölkerung vierzehntägige Trauer an, die in Trauer gehüllte rumänische Nationalfahne wurde durch acht Tage auf allen öffentlichen und privaten rumänischen Gebäuden aufgezogen. Die Nation trauerte um den großen Reformator ihrer Kirche, um den gewiegten, fortschrittsfreundlichen Staatsmann, um den bedeutendsten Gelehrten ihrer Nation, der für sie im Leben so viel gethan und sie auch im Sterben nicht vergessen hatte. In seiner letztwilligen Verfügung ordnete er an, daß sein ganzes nach seinem Tode vorgefundenes Vermögen dem rumänischen Erzbisthume für kirchliche, Schul- und philantropische Zwecke durch eine Stiftung für ewige Zeiten zu Gunsten zu erbauender, zu reparirender und einzurichtender confessioneller Kirchen und Schulen zukomme. Und in einem Codicille ddo. Hermannstadt 3. Juli 1867 hieß es: Heute habe ich mein Leben bei der Assicurazione generale in Triest mit 100.000 fl. versichert, welche Summe ich widme: 1) Unserer Metropolie auf Rechnung einer zweiten zu errichtenden rumänisch-griechisch-orientalischen Eparchie 25.000 fl.; 2) unserer Metropolie auf Rechnung einer zu errichtenden rumänischen griechisch-orientalischen Eparchie 25.000 fl.; 3) auf Rechnung der Vermehrung des Pantosianischen Stiftungsfondes 25.000 fl.; 4) auf Rechnung der Vermehrung des Fondes für arme Kirchen griechisch-orientalischer Religion in Siebenbürgen 25.000 fl.
Schaguna, Andreas Freiherr von (erster rumänischer Metropoli, geb. zu Miskolcz 1. Jänner 1809, gest. zu Hermannstadt 29. Juni 1873). Stammt aus einer macedonisch-walachischen Familie und trat nach beendeten philosophischen, juridischen und theologischen Studien in den geistlichen Stand, und zwar als Mönch in das Kloster Hopova in Syrmien, in welchem er für seinen Familiennamen Anastasius den Klosternamen Andreas annahm. Nun berief ihn der Erzbischof- Waldheim’s Illustrirte Blätter (Wien, gr. 4°.) 1865, Nr. 37, S. 292: „Andreas Freiherr von Schaguna“. – Faust. Polygraphische Zeitschrift (Wien, Auer, gr. 4°.) 1857, Nr. 10. – Der Osten. Herausgegeben von Bresnitz (Wien, 4°.) 1871, Nr. 20: Metropolit Schaguna“; – derselbe 1873, Nr. 29: Nekrolog; Nr. 32: „Testament Schaguna’s“.– Illustrirte Zeitung (Leipzig, J. J. Weber, kl. Fol.) Nr. 939, 29. Juni 1861: „Andreas Freiherr von Schaguna“. – Gratzer Zeitung 1862, Nr. 59: „Bischof Schaguna“. – Fremden-Blatt. Von Gustav Heine (Wien, 4°.) 1867, Nr. 206. – Presse (Wiener polit. Blatt) 1865, Nr. 3 u. Nr. 273. – Neue freie Presse (Wiener polit. Blatt) 1865, Nr. 401. – Porträt. Wohlgetroffenes Holzschnittbildniß in Waldheim’s „Illustrirten Blättern“ 1865, Nr. 37. – Wappen. Am Fußrande eines blauen Schildes erheben sich in zwei Reihen (3 über 4) sieben übereinander gestellte Hügel, auf deren mittlerem und höchsten ein Strauß auf seinem linken Beine steht, während die abwärts gekehrte Zehe des rechten Beines eine silberne Kugel hält. Auf dem Schilde ruht die Freiherrnkrone, auf welcher sich ein in’s Visir gestellter gekrönter Turnierhelm erhebt, auf welchem der im Schilde beschriebene Strauß steht. Die Helmdecken sind zu beiden Seiten blau, mit Silber belegt.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Vorlage: Verhälniß.