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BLKÖ:Wenckheim, Béla Freiherr

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
Band: 54 (1886), ab Seite: 264. (Quelle)
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Wenckheim, Béla Freiherr (ungarischer Staatsmann, geb. in Pesth am 16. Februar 1811, gest. daselbst 7. Juli 1879). Ein Sohn des Freiherrn Joseph aus dessen zweiter Ehe mit Theresia Freiin von Orczy, genoß er eine vortreffliche Erziehung. Er beendete seine juridischen Studien in Pesth und erhielt, 19 Jahre alt, bereits das Advocatendiplom. Nun wurde er Vicenotar des Békéser Comitates, wo sein Vater Obergespan war. Er betrachtete sein Amt jedoch nicht als ein bloßes Ehrenamt, wie es im Vormärz von jungen Magnaten und Obergespanssöhnen oft angesehen wurde; im Gegentheile nahm er die Sache ernst und war einer der fleißigsten und thätigsten Notäre, wie es auch die Protokolle des Comitates bezeugen. So bereits 1832 zum Gerichtstafelbeisitzer ernannt, nahm er als solcher regen Antheil an den Angelegenheiten des Comitates bis zum Jahre 1837, in welchem er fast einstimmig zum zweiten Vicegespan erwählt wurde. Auch in dieser Stellung entwickelte er eine so ersprießliche Thätigkeit und solche Kenntnisse, daß, als 1839 ein Deputirter in den Landtag gewählt werden sollte, auf den damals 27jährigen Wenckheim einstimmig die Wahl fiel. Im Landtage schloß er sich der liberalen Partei an. 1848 wurde er zum Obergespan des Békéser Comitates und zugleich zum Obersthofmeister des Erzherzogs Palatin Stephan ernannt. Von den Ereignissen der Rebellion mitgerissen, zählte er, obgleich Mitglied der Magnatentafel, zur Knappenschaft Kossuth’s. Am 14. Juli 1848 erfolgte seine Wahl in das aus eilf Mitgliedern bestehende Comité, das vom Oberhause mit Beantwortung der Thronadresse betraut wurde. Von seiner parlamentarischen Thätigkeit aus dieser verhängnißvollen Periode ist nur ein Moment hervorzuheben, und zwar als bei Gelegenheit der Verhandlung hinsichtlich der Vertagung des Gesetzes über den öffentlichen Unterricht der Freiherr meinte: „Eines der Hauptargumente ist auch jenes, daß wir über das Grundprincip [265] der Erziehung noch gar nicht im Reinen sind, dann daß wir kein Geld haben; folglich ist es besser gar kein Argument zu erwähnen, sondern die Motivirung im Allgemeinen zu führen.“ Als die Rebellion zu Neige ging, fand es der Freiherr räthlich, sich durch die Flucht dem ersten und erbarmungslosen Einschreiten der Kriegsgerichte zu entziehen. Erst nach erfolgter specieller Begnadigung kehrte er wieder in sein Vaterland zurück und wurde 1860 in seine Stelle als Obergespan wieder eingesetzt. Als solcher nahm er im Landtage, welchen mit Einladungsschreiben (literae regales) ddo. 14. Februar 1860 Seine Majestät der Kaiser auf den 2. April 1861 nach Ofen einberufen hatte, seinen Platz in der Magnatentafel ein und sprach in der Sitzung vom 17. Juni dieses Jahres für die Adresse. Er bezeichnete die Regierung der letzten zwölf Jahre als eine Art Wahnsinn – wie er die Kossuth’sche Revolte nannte, ist uns nicht bekannt – er erklärte, daß, so lange die Comitate Ungarns, diese 50 Vesten, bestehen, auch die Constitution lebe; daß er aber auch das einberufene Parlament, so lange in demselben nicht die Vertreter Croatiens, Slavoniens, der Militärgrenze, Siebenbürgens und des Littorales nebst dem Gebiete von Fiume sitzen, für ein Rumpfparlament halte, im Uebrigen stimme er für die Adresse, welche er als die Verdolmetschung der Ansichten und Wünsche des gesammten gesetzgebenden Körpers ansehe. Während des darauf folgenden Provisoriums trat er von seiner Stelle zurück, übernahm aber dieselbe wieder im Jahre 1865. Als dann im Februar 1867 das 1848 vom Kaiser Ferdinand den Ungarn gemachte Zugeständniß eines von dem bisherigen kaiserlich österreichischen ganz separaten ungarischen Ministeriums verwirklicht und Julius Graf Andrássy mit der Bildung eines solchen betraut wurde, nahm am 20. Februar 1867 neben Letzterem als ungarischem Ministerpräsidenten, Georg Grafen Festetics als Minister um die Person des Königs, Baron Joseph Eötvös als Unterrichtsminister, Balthasar Horváth als Justizminister, Meinhard Lónyay[WS 1] als Finanzminister, Grafen Emmerich Mikó als Minister für Ackerbau und Verkehrswesen, Stephan Gorové als Minister für Handel und Gewerbe Freiherr Béla Wenckheim den wichtigen Posten eines Ministers des Innern ein. Ueber seine Leistungen in dieser Stellung beziehen wir uns auf die unten angeführten Quellen. Er war von all den Genannten der Erste, der seines Postens enthoben wurde, denn schon am 21. October 1869 trat er sein Portefeuille an Paul von Rajner ab, übernahm aber nach der Enthebung des Grafen Georg Festetics am 19. Mai 1871 das Portefeuille am kaiserlichen Hofe, welches er dann, als er an Stephan Bittó’s Stelle am 2. März 1875 zum Ministerpräsidenten ernannt wurde, nur provisorisch fortführte. Seine Ministerpräsidentschaft charakterisirt am zutreffendsten der Artikel der „Allgemeinen Zeitung“ vom 4. März 1875, Nr. 63: „Das Ministerium Wenckheim“. Als am 20. October 1875 Koloman Tisza im Ministerpräsidium dem Freiherrn Béla folgte, legte Letzterer auch das bis dahin provisorisch verwaltete Portefeuille nieder, übernahm es aber neuerdings am 5. December 1878 und behielt es bis zu seinem Tode. Freiherrn Béla von Wenckheim’s Brust schmückten die Großkreuze des St. Stephans- und Leopoldordens, nebst der geheimen Rathswürde bekleidete er noch das Amt des Kanzlers des [266] St. Stephansordens. Die Nachricht vom Hinscheiden des Ministers begleitete das ungarische Amtsblatt mit den Worten: „Thron und Vaterland verlieren eine der aufrichtigsten und getreuesten, die ungarische Gesellschaft eine der geachtetsten und sympathischesten Persönlichkeiten in ihm.“ Freiherr Béla von Wenckheim ist unvermält geblieben.

Allgemeine Zeitung (Augsburg, Cotta, 4°.) 1875, S. 953–954: „Das Ministerium Wenckheim“; S. 4645: „Aus Budapesth“; 9. Juli 1879, Nr. 190; 10. Juli 1879, Nr. 191, unter den politischen Nachrichten aus Oesterreich-Ungarn. – Neue Freie Presse (Wiener polit. Blatt) 1869, Nr. 1574: „Ministerkrise“: Nr. 1767: „Rechtfertigung des Ministers Wenckheim“; „Correspondenz aus Pesth“; Nr. 1731: „Eine sächsische Stimme über Baron Wenckheim’s Regulativ“; Nr. 1794: „Correspondenz aus Pesth“. 1871, Nr. 2436: „Korrespondenz aus Pesth 6. Juni“; Nr. 2439: „Correspondenz aus Pesth 9. Juni“. 1879, Nr. 5338. – Neues Wiener Tagblatt, 14. Mai 1881: „Ueber Tactlosigkeit der Hofämter“. – Kikeriki (Wien, 4°.) 29. Juli 1869, Nr. 30: „Eine Arbeiterdeputation bei Minister Wenckheim“. – Oesterreichisch-ungarische Wehrzeitung (Wien, gr. 4°.) 1871, Nr. 127: „Ein Minister als Spion“. – Pesther-Lloyd (polit. Blatt) 1861, Nr. 159, in den Charakteristiken der ungarischen Deputirten. – Országgyülési Emlékkönyv (Pesth 1866/67) S. 454.
Porträts. 1) Unterschrift: „Baron Béla Wenckheim“. Holzschnitt nach Zeichnung von F. W(eiß) in der „Neuen Illustrirten Zeitung“ (Wien, Zamarski) 13. Juli 1879, Nr. 42. – 2) Gleiche Unterschrift im nämlichen Blatte. Holzschnitt ohne Angabe des Zeichners, 1875, Nr. 10. – 3) Unterschrift: „Wenckheim Béla Báró“. Lithographie (von Marastoni?) im Pesther illustrirten Blatte „Az ország tükre“ (Der Reichsspiegel) 1862, S. 54. – 4) Unterschrift: „Baron Béla Wenckheim“. Holzschnitt ohne Angabe des Zeichners und Xylographen im Blatte „Feierabend“ (Pesth, 4°.) 1867, S. 65. –) Unterichrift: „Wenckheim“ im Gruppenbilds mit Andrássy, Eötvös, Gorové, Horváth, Lónyay, Mikó und Festetics in „Ueber Land und Meer“ Bd. XVII, 1867, Nr. 26. – 6) Charge in den „Humoristischen Blättern“ von K. Klič, vom 7. März 1875, Nr. 10.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Melchior Lónyay.