Benutzer Diskussion:Zsasz

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Sonnenblume
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Hallo Zsasz!

Herzlich willkommen bei Wikisource. Es freut mich, dass Du zu uns gestoßen bist. Ein paar Worte über dich auf deiner Benutzerseite sind gern gesehen. Insbesondere würde es uns freuen zu erfahren, wie du von uns erfahren hast.

Zur Einführung in das Projekt gibt es die Seite Wikisource:FAQ.

Solltest Du weitere Fragen haben, benutze einfach das Wikisource:Skriptorium oder komm in den Chat #wikisource-de. Um Hilfe zu bekommen, einfach in der Suche Hilfe: eintippen. Du kannst dich aber auch direkt an einen Benutzer wenden – die meisten und ich helfen gerne.

Wenn du etwas ausprobieren willst, dann ist die „Spielwiese“ der richtige Platz.

Neulingen empfehlen wir, sich zunächst bei den Wikisource:Korrekturen des Monats zu beteiligen, um unsere Arbeitsweise kennen zu lernen.

Um die Qualität unserer Transkriptionen zu gewährleisten, wird jeder Text von mindestens zwei Mitarbeitern korrekturgelesen. Das bedeutet, dass niemand ein Projekt alleine fertig stellen kann. Die Anlage des Projekts, OCR, Formatierung usw. bindet zusätzlich die Arbeitskraft der Community. Für das Einstellen längerer Texte (über 50 Seiten) gilt daher eine besondere Regelung. Damit kein Missverständnis entsteht, sollte jedes größere Projekt über 50 Seiten vor Projektbeginn in der Projektbörse vorgestellt werden.

Bitte keine Texte ohne eine zuverlässige Textgrundlage (diese ist als Quelle zu nennen) und nur nachweislich gemeinfreie Texte einstellen!

Scans (oder Digitalfotos) der Quellen sind notwendig (bitte nach Wikimedia Commons hochladen).

Für das Anlegen und die Gestaltung von Autoren- und Themenseiten gibt es eine Richtlinienseite: WS:LIT

Und nun viel Spaß bei Wikisource!

Liebe Grüße A. Wagner (Diskussion) 08:18, 20. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]

Don't speak German? Post {{User de-0}} on your user page or put de-0 into your Babel box.

Hallo Zsasz,

kannst Du bitte noch Scans beibringen für Deine Werke? Falls nicht, müssen diese wieder gelöscht werden, denn Scans sind hier verpflichtend, das ist ein Grundsatz unseres Projekts. Unsere Texte müssen nachprüfbar sein. Viele Grüße --A. Wagner (Diskussion) 08:18, 20. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]

Ich habe doch die Quelleneditionen, aus denen die Briefe stammen angegeben, von daher ist Nachprüfbarkeit doch gegeben. Scans kann ich liefern, dies wäre aber meines Erachtens eine Urheberrechtsverletzung, weil zwar die Briefe an sich gemeinfrei sind (der Verfasser ist 84 Jahre tot), die Quellenedition aus der die Briefe entnommen sind ist hingegen keine 10 Jahre alt und der Bearbeiter derselben - der ja an der konkreten Art der Aufbereitung, in der er die Briefe präsentiert das Urheberrecht hält - noch lebt. Von daher ist das Abtippen des Textes urheberrechtlich m.E. zulässig, ein photographisches Einscannen des konkreten Buchwerkes aus dem er übernommen wurde aber nicht. Was ich meine Text X kann in Buchwerk A, B, C wiedergegeben werden. Der Text als Wort- und Buchstabenfolge ist in allen (A, B, C, ...) derselbe, da er ja an sich, unabhängig davon, in welchem Werk er wiedergegeben wird, existiert und identisch ist. Somit ist der Text als vom physischen Wiedergabemedium, in dem er abgedruckt wird, losgelöster Urtext gemeinfrei, aber das Buch/die Buchseite/ das optische Erscheinungsbild und Layout der Buchseite, als physisches Medium auf dem der Text wiedergegeben wird, aber nicht. Ich hoffe ist verständlich was ich zu sagen suche. Falls du mir als ggf. beschlagenere Person versichern kannst, dass ein Einscannen der einschlägigen Seiten und Hochladen hier urheberrechtlich statthaft ist, kann ich dies zu doppelten Belegzwecken aber gewiss tun.Zsasz (Diskussion) 15:42, 20. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]
Das ist schwierig. Grundsatz unseres Projektes ist, dass sämtliche Texte nachprüfbar sind. Wenn kein Zugriff auf einen Scan möglich ist, wird der Text hier nicht bleiben können. Gelöst werden könnte das Problem mit scans der Originalbriefe, diese müssen der Quellenedition ja vorliegen. Gruß --A. Wagner (Diskussion) 15:52, 20. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]

Du hast dich verständlich gemacht, aber es ist trotzdem völliger Unsinn, was du schreibst. Es gibt im deutschen Recht (noch) keinen Layoutschutz. Sofern die Edition von 2009 Ergebnis einer wissenschaftlich sichtenden Tätigkeit ist, ist sie geschützt:

Sofern es sich um Erstveröffentlichungen handelt, kann eine (ebenfalls 25 Jahre geschützte) Editio princeps vorliegen:

Die Texte müssen leider gelöscht werden. Bitte melde dich 2034 wieder. --FrobenChristoph (Diskussion) 17:50, 20. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]


Da du schreibst, dass es hierzulande keinen Layoutschutz gibt, woraus sich ergibt, dass das Hochladen der Briefe von 1932, deren Autor 1933 erschossen wurde, in Ordnung ist -> tue ich das jetzt mal. Anbei ein Beispiel-Upload (als Eigenleistung habe ich diese noch ein bisschen "bearbeitet", ohne die Lesbarkeit zu stören, so dass der Text jetzt wohl doppelt frei ist).
Eine Unverständlichkeit bleibt allerdings bei deinem Kommentar: Erst sagst du meine Befürchtung, dass das Hochladen der Buchseiten der Edition, in der ich den Text der gemeinfreien Briefe gefunden habe, eventuell nicht zulässig sei, da der Text selbst zwar gemeinfrei ist, aber die Art seiner Aufbereitung in Form der konkreten optischen Präsentation in dem konkreten Werk aus dem die Wiedergabe des Textes entnommen ist, eventuell nicht gemeinfrei sei, "völliger Unsinn" (nette Art mit anderen Leuten umzugehen übrigens...) sei, da es keinen Layoutschutz gibt. Dann behauptest du aber widersprüchlicherweise, der Text müsse (obwohl kein Layoutschutz existiet) auch bei Hochladen eines Scans gelöscht werden. Das erschließt sich mir nicht: Wenn kein Layout-Schutz existiert, ist das Hochladen des Textes aus der Edition klar zulässig, da die Bearbeiter derselben keine wissenschaftliche Eigenleistung erbracht haben [also z.B. erklärende Fußnoten etc. beizufügen], sondern sie eben nur das gemeinfreie Werk anderer Leute [Briefe von 1932] abgetippt und in leicht gelayouteter Form wiedergegeben haben, was ohne wissenschaftliche Sichtungsleistung keinen Layoutschutz nach sich zieht und somit kein Hindernis das einem Upload entgegensteht, darstellt).
Nach dem, was du schreibst, existiert also kein Layoutschutz, so dass das Hochladen zulässig ist -> und wenn die Briefe hochgeladen sind, ist auch ein Beleg für ihre Authentizität erbracht, so dass sie hier so stehen bleiben können (mal abgesehen davon, dass der Beleg auch ohne Scan aufgrund der beigebrachten bibliographischen Angaben, die es jedem erlauben, problemlos in der Bibliothek das entsprechende Buch rauszukramen und durch Abgleich festzustellen, dass der Text hier mit den Originalbriefen übereinstimmt, erbracht ist; aber gut: jetzt ist es halt doppelt gemoppelt: ein Scan liegt als Beleg vor + bibliographische Daten zum Fundort, die eine Selbstüberprüfung durch Kollationieren ermöglichen liegt als zweiter Beleg vor)
Grüße --Zsasz (Diskussion) 00:34, 21. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]


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