Zum Inhalt springen

Beschreibung des Oberamts Leutkirch/Ellwangen

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
« Wurzach Beschreibung des Oberamts Leutkirch Gospoldshofen »
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|
b. Gemeinde 6. Ellwangen,
bestehend aus 7 (22) Parzellen auf 5 Markungen, mit 725 katholischen Einwohnern. Dieser Bezirk ist zu seinem größeren Theile von den Oberämtern Waldsee und Biberach eingeschlossen und wird von dem Ellbach (Ölbach) und seinen Nebenbächen bewässert. An der nördlichsten Spitze bei Eulenthal entspringt die untere Rottum. Östlich bildet auf eine kleine Strecke der Pfaffenriederbach die Grenze. Seen und Weiher finden sich, außer einem kleinen Teiche bei Ellwangen, nicht. Der Bezirk ist ziemlich hochgelegen und uneben, hat aber in den niederen Gegenden guten, fruchtbaren Boden, daher ergiebiger Ackerbau, weniger Viehzucht, getrieben wird. Als thätiger und musterhafter Landwirth hat Dobler, Wirth in Ellwangen, von der Centralstelle des landwirthschaftlichen Vereins die Auszeichnung einer Preismedaille erhalten. Die Vereinödung erfolgte im Hauptort 1787, in den Parzellen 10 Jahre| später, in Pfaffenried erst 1809. Die ökonomischen Umstände der Einwohner gehören zu den besseren. Von Gewerben sind zu nennen 2 Mahlmühlen, 1 Sägmühle und 1 Schildwirthschaft. Leinweberei wird fleißig, doch gewöhnlich nur um den Lohn betrieben. Nicht ganz unbedeutend ist das Gewerbe einiger Schuhmacher, die ihre Waaren zum Theil in benachbarten Bezirken und bis nach Bayern absetzen. Auch das Geschäft eines Kornhändlers verdient Erwähnung. Die Mortalitäts-Verhältnisse stellen sich hier am günstigsten (21,6 : 1000). Grundherr der ganzen Gemeinde ist der Fürst von Waldburg zu Zeil-Wurzach. Kirche und Schule sind in Ellwangen. Der Pfarrsprengel begreift außerhalb dieser Gemeinde noch von der Gemeinde Spindelwaag die Parzellen Emishalden und Landoltsweiler, und 8 Höfe und Weiler von Unter-Schwarzach, Oberamts Waldsee. Die Pfarrei erhebt in sämmtlichen Parzellen dieser Gemeinde nur den kleinen Zehenten, während der große dem Staat zusteht und vom Kameralamt Waldsee bezogen wird. Beiderlei Zehenten sind verpachtet. Für den Blutzehenten bezieht die Pfarrstelle ein Geldaversum. Heu- und Obstzehenten werden nicht gereicht.

1) Ellwangen, kathol. Pfarrdorf mit 249 Einw., nebst: a) Buckenhof, Hof und 2 Häuser mit 9 Einw. b) Eichen, 5 Höfe mit 55 Einw. c) Hohenhalden, Haus mit 5 Einw. d) Mohr, 2 Häuser mit 15 Einw. e) Ramsen, Hof mit 6 Einw. f) Sandbauer, Haus mit 9 Einw. g) Umbrecht, 2 Höfe und 2 Häuser mit 27 Einw. h) Wolf, 1 Hof und 1 Haus mit 9 Einw.

Ellwangen liegt am Ellbach, in einem flachen Kessel, rings von fruchtbarem Ackerland umgeben, 6¼ geom. Stunden von Leutkirch (über Wurzach) und 2¼ Stunden von Wurzach entfernt, an der Straße von letzterem Ort nach Ochsenhausen. Auch dieser Ort ist weitläufig gebaut; die Pfarrkirche zum h. Kilian und der h. Ursula steht in der Mitte desselben auf einer kleinen Anhöhe und hat einen hohen Thurm, sonst aber nichts Ausgezeichnetes. Der Kirchenfond ist gering; seine Kapitalien belaufen sich nur auf 900 fl. Dazu kommen noch ein jährlicher Beitrag von 125 fl. von Seiten des Staates und einige Güterzinse. Die Baulast an dem im Jahr 1731 erbauten Pfarrhaus trägt ebenfalls der Staat (Kameralamt| Waldsee). Der Neubau eines Schulhauses ist beschlossen, aber bis jetzt noch nicht ausgeführt, weil über die Frage, wer zu den Kosten beizutragen habe, noch Differenzen obwalten. – Die frühere Geschichte Ellwangens ist uns nicht bekannt. Wir finden seinen Namen zum erstenmal 1454 erwähnt, in welchem Jahre Erzherzog Sigmund von Österreich den Truchsessen Jakob, Eberhard und Georg auf das Neue, ausser den sogenannten Donaustädten u. a. Besitzungen auch Ellwangen mit Zubehörungen für sie und ihre männlichen Leibeserben als eine ewige Mannsinhabung vermöge eines Briefs d. d. Inspruck am Samstag nach St. Pauli Bekehrung verschreibt, welche Verschreibung durch Kaiser Friedrich 1469 bestätigt wurde. Diese Mannsinhabung kam zuerst an die Linie Wolfegg, wurde aber den 4. Merz 1605 von der Linie Zeil um die Summe von 56.832 fl. 40 kr. erkauft, und fiel sonach vermöge der Theilung vom Jahre 1675 an das Haus Wurzach. Sie begriff ursprünglich das ganze ehemalige Gericht oder die jetzige Gemeinde Ellwangen mit Ausnahme von Tristolz (vielleicht auch Wirrenweiler) und einzelnen kleineren Theilen, welche aber schon Graf Johann von Sonnenberg von den Ablösungs-Geldern der Landvogtei in den Jahren 1482–94 hinzukaufte. Die Landeshoheit besaßen die Fürsten von Zeil, wiewohl Österreich Anspruch darauf machte. Von letzterem und nicht von dem Reiche, wie Zeilscher Seits behauptet wurde, rührte der Blutbann und die Forst- und Jagdherrlichkeit zu Lehen. – Das Patronat mit dem Kirchensatz war von Herzog Sigmund im Jahre 1467 der Universität Freiburg überlassen, und diese Einverleibung von Bischof Hermann von Constanz 1469 bestätigt worden. Graf Johann von Sonnenberg aber zog das Patronat mit den Zehentrechten an sich und dotirte damit sein im Jahre 1500 gestiftetes Franziskaner-Kloster in Wolfegg. Als darauf sein Nachfolger Georg III. im Jahre 1519 das Franziskaner-Kloster in ein Kollegialstift verwandelte, ging auch die Pfarrei an dasselbe über und blieb ihm bis 1775 einverleibt, in welchem Jahre sie wieder einen eigenen selbstständigen Pfarrer erhielt. Nach der Auflösung des Stifts (1806) und der Theilung seiner Einkünfte (1809) blieb die Pfarrei im Besitz der kleinen Zehenten; die großen fielen dem Staate zu. Patron ist der Fürst von Wolfegg. Die Pfarrei gehörte früher zum Landkapitel Wurzach. – Während des 30jährigen Kriegs soll Kirche, Pfarrhaus und das ganze Dorf bis auf ein einziges Haus in Flammen aufgegangen seyn.

2) Eulenthal, Hof mit 11 Einw., auf der Markung von Tristolz, am Abhang einer bedeutenden Höhe, an deren Fuß, hart an der Gränze des Oberamtsbezirks, der Laubener Bach (untere Rottum) entspringt. S. Tristolz.

| 3) Löhlis, Hof mit 9 Einw. Bei dieser Parzelle tritt das eigene Verhältniß ein, daß einer der beiden Höfe, welche den Namen Löhlis führen, und deren Güter durcheinander liegen, der disseitigen Gemeinde, der andere aber, welcher ehemals dem Kloster Ochsenhausen angehörte, der Gemeinde Steinhausen, Oberamt Biberach, zugetheilt ist. Die Markung ist ungetrennt zu letzterer Gemeinde geschlagen worden. Kirche und Schule aber haben beide Höfe in Ellwangen. Siehe Tristolz.

4) Pfaffenried, Weiler mit 25 Einw., auf einem Abhang über dem nach diesem Ort genannten Bach, der eigentlichen Roth. Den 1. Juli 1842 wurde ein Bauernhaus sammt 32 Stück Hornvieh ein Raub der Flammen.

5) Tristolz, Weiler mit 115 Einw., nebst a) Bär, Hof mit 4 Einw. b) Eichwald, 2 Höfe mit 5 Einw. c) Hafen, Hof mit 6 Einw. d) Hohenmorgen, 4 Höfe mit 27 Einw. e) Hörnle, 2 Häuser mit 12 Einw. f) Lindengraben, 4 Häuser mit 37 Einw. g) Wespel, Haus mit 5 Einw.

Tristolz liegt in einem Thälchen an der Straße von Wurzach nach Ochsenhausen und Biberach. Eine kleine, von der Parzellar-Gemeinde unterhaltene Kapelle dient zur Privat-Andacht. Hieher ist die Nachricht der Pappenheimschen Chronik (S. 146) zu beziehen, daß Johann Truchseß von Sonnenberg um das Jahr 1486 das Dorf Christoll erkauft habe. Früher war ein eigenes adeliges Geschlecht derer von Tristolz im Besitz dieses Orts und der Höfe Eulenthal (Yllenthal) und Löhlis. (Mittheilung des Herrn Registr. Schabet aus dem Wurz. Arch.)

6) Weissenried, Hof mit 9 Einw.

7) Wirrenweiler, Weiler mit 76 Einw. am Ellbach, mit zwei Mühlen und einer Kapelle ohne öffentlichen Gottesdienst. Ochsenhausen besaß hier einen Lehenhof, der 1808 an Roth kam. S. unter Roth. Wirrenweiler war, so weit man zurückgehen kann, (mit Ausnahme eines Hofs und einer dazu gehörigen Mühle, die 1468 von H. Sigmund an einen gewissen Hans Keßler verliehen worden, und darauf in verschiedene Hände gekommen waren) im Truchseßschen Besitz, ob aber als Zugehörde der Mannsinhabung Ellwangen, oder aus einem andern Titel, weiß man nicht anzugeben. Die hohe und niedere Jurisdiktion sprach jedoch Roth an, welches dieselbe als ein Lehen von Österreich zu besitzen behauptete. Auch der Graf von Wartenberg ist noch im schwäbisch-österreichischen Lehenhof (Nro. CXXI) als Träger dieses Mann-Freilehens aufgeführt. Dagegen war Zeil, später Wurzach jederzeit im faktischen Besitz aller Gerichtsbarkeit.