Der Fuhrmann ohne Kopf auf dem Worbisberge bei Oppach
In der Nähe des Dorfes Oppach in der Oberlausitz wohnte vor alter Zeit ein Fuhrmann, der durch den Fleiß wohlwollender Gnomen, die sich in seinem Hause aufhielten, [152] wohlhabend, ja reich geworden war. Der grüne Peter – so nannte man den Fuhrmann nach der Farbe des Anzuges, den er zu tragen pflegte – wurde dadurch übermüthig, fing mit den Kobolden Händel an und ließ sich endlich sogar einfallen, einen derselben durch wohlapplicirte Fußtritte aus dem irdischen Jammerthale in’s himmlische Jenseits zu befördern. Von nun an verließen die Geister in Taschenformat, die Däumlinge, oder wie sie sonst heißen mögen, das Haus, und mit ihnen zog das Glück fort. Peter verarmte und wie es bei feigen Characteren in den Tagen, so uns nicht gefallen, oft geschieht, er verwilderte, suchte Zerstreuung bei der Flasche und in Ausschweifungen aller Art Ersatz für die edleren Freuden, deren sein Gemüth nicht mehr fähig war. Die Leute aber meinten, mit dem Peter werde es kein gutes Ende nehmen, und die Leute hatten Recht: denn als er einst, es war gerade an einem Grünen Donnerstage, mit seinem Gespann von Bautzen zurückkehrte, überraschte ihn auf offener Landstraße ein heftiges Unwetter, dessen Getöse die erschrockenen Pferde bäumen machte. Da fluchte nun Peter, der wieder eins über den Durst getrunken, über alle Maßen und wollte sammt seinen Thieren vom Donner erschlagen sein. Und siehe, kaum war seinem Munde das Frevlerwort entflohen, da öffnete sich der Himmel, Blitz und Schlag fiel zugleich, tödtete den Berauschten mit seinen Rossen und setzte den Wagen in Brand. Seit dieser Zeit treibt er in gewissen Nächten, zumeist in der des Grünen Donnerstags, auf dem Worbisberge, wo das Verhängniß ihn ereilte, sein Wesen, erschreckt die Vorübergehenden mit Peitschenknall, oder jagt ohne Kopf mit zornigem Gespann, dessen Hufe den Boden zerquetschen, durch die Schauer der Mitternacht, ein ruheloses Wesen der Qual ohne Ende[1].
- ↑ Diese Sage erzählt weitläufig Gräve S. 197. sq. u. nach ihm Winter in d. Const. Z. 1854. Nr. 69.