Der Sieg der Unschuld über die Bosheit, eine Criminalgeschichte aus Nürnberg

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Autor: P. L. Wittwer
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Titel: Der Sieg der Unschuld über die Bosheit, eine Criminalgeschichte aus Nürnberg
Untertitel:
aus: Journal von und für Franken, Band 4, S. 508–518
Herausgeber: Johann Caspar Bundschuh, Johann Christian Siebenkees
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1792
Verlag: Raw
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Erscheinungsort: Nürnberg
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: UB Bielefeld, Commons
Kurzbeschreibung:
s. a. Schreiben an einen der Herausgeber dieses Journals von einem seiner Freunde zu Nürnberg, über die im vorigen Hefte unter dem Titel Der Sieg der Unschuld über die Bosheit abgedruckte Erzählung
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VI.
Der Sieg der Unschuld über die Bosheit,
eine Criminalgeschichte aus Nürnberg.
Wenn je der höchste Grad der Bosheit angewendet wurde, um eine Unschuldige zu verfolgen, und sie der Verachtung, der Schande und dem unübersehbaren Unglücke Preis zu geben; – wenn je Recht, Billigkeit, Gewissen, und alles menschliche Gefühl unter die Füße getreten wurden, um die elendesten Plane der niedrigsten Geldschneiderey durchzusetzen; – wenn aber auch je ein Strafbeyspiel nöthig ist, um nicht allein die Urheber und Theilnehmer einer solchen Unthat, sondern auch andere ihres gleichen von ähnlichen Versuchen abzuschrecken, die Unschuld gegen die abscheulichen Ränke zu schützen, und einen Beweis zu geben, daß die Gewalt der zum Schutz und zur Erhaltung der Güter, des Lebens und der Ehre der Staatsbürger bestimmten Obrigkeit nicht gebraucht werden dürfe, um Frevelthaten das Siegel des Rechts aufzudrücken: so war und ist dieß gewiß der Fall in der folgenden, in ihrer Art einzigen Rechtssache, welche vollständig und gründlich bekannt zu machen, von manchfaltigem Nutzen seyn wird.
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 Anna Margaretha Ehemännin, Conrad Ehemanns, Wirths zu Rötenbach bei St. Wolfgang, Ehewirthin, und Tochter des Nürnbergischen Spitalamtlichen Unterthans und Müllers zu Unter-Eschenbach, Johann Adam Frankens, ist das Opfer dieser satanischen Kabale. Der 14te Februar 1792 war der unglückliche Tag, an dem sie einem Manne angetrauet wurde, dessen Absichten bey Eingehung der Ehe die folgende Geschichte darlegen wird. Die Unglückliche, der ordentlichsten und mit der geringsten Ausschweifung unbekannten Lebensart gewohnt, hatte schon im Brautstande die unangenehme Ereigniß erfahren, daß| der Genuß ungewohnter Speisen, unbekannter, bald hitziger, bald kühlender Getränke, die ihr bey den mit ihrem Bräutigam hie und da gemachten Besuchen aufgedrungen wurden, ihr drey Wochen vor der Hochzeit, eine mit abwechselnder Hitze, Frost und Seitenstechen sich äussernde Krankheit zuzogen, durch welche sie so sehr entkräftet wurde, daß sie den Hochzeittag weiter hinausgesetzet haben würde, wenn nicht die Gäste alle bereits geladen, und nicht alle zu Begehung dieses feyerlichen Tages erforderlichen Einrichtungen gemacht gewesen wären. Noch äusserst matt sah sie den Tag der Trauung anbrechen, und mit ihm trat eine neue Fatalität ein: die Braut bekam die monatliche Reinigung! Dieses, und daß ihr Bräutigam, der vielen Gäste wegen, die zur Hochzeit gekommen waren, ohnehin nicht zu Bette kommen konnte, veranlaßte sie, sich die erste Nacht zu einer anwesenden Freundin zu betten, und bey fortdauerndem Monatsflusse die zweyte und dritte Nacht im Unterrocke zu schlafen, auch, was ganz natürlich war, den Mann, unter Bemerkung der Ursache, vom Beyschlafe abzuhalten.

 Dieser Beyschlaf wurde jedoch in der vierten und fünften Nacht wirklich vollzogen. Sie bekam aber hierauf schmerzhafte Empfindungen mit Brennen und Jücken, klagte dieses ihrem Manne und ihrer herbeygehohlten Mutter, und der von letzterer zu Rath gezogene Bader zu Wassermungenau hatte der Beklagten Kräuter zu Thee und etwas Tropfen geschickt.

 Anstatt daß der Mann billig hätte abwarten sollen, ob diese Medicin eine Änderung der Unpäßlichkeit bewirken werde, berief derselbe seinen Bruder, den Kaufmann Ehemann in Nürnberg, nebst dessen Ehefrau nach Rötenbach, um die junge Frau zu constituiren.

 Bey ihrem guten Gewissen hatte diese gar keinen Anstand, sich ihrer Schwägerin, der Frau Ehemännin, ganz zu entdecken; und diese versprach,| einen geschickten Arzt in Nürnberg zu consuliren, und die von diesem verordneten Arzeneyen nach Rötenbach zu schicken.

 Bey dieser Anwesenheit der Ehemännischen muß indessen der Plan verabredet worden seyn, dessen Folgen jetzt vor Augen liegen: denn, anstatt der Arzeneyen eines geschickten Arztes, kam Tags darauf der Bader Eder, in Gesellschaft des Kaufmann Ehemanns, angefahren.

 Beym Anblick der Kranken wurde Eder zur Frage bewogen: „ob denn sie, welcher man ja gar nichts ansehe, die Patientin sey?“ diese Frage wurde vom Manne ohne weiters bejahet. Eder fragte um alle Umstände. Die Ehemännin erzählte sie ihm getreulich, so gut sie solche selbst wußte, und unterwarf sich am Ende auch der verlangten Besichtigung. Eder sprach ihr hierauf Trost zu, äusserte, daß sie nichts für diese Krankheit könne; und fügte bey: „sie solle nur jetzt nach Nürnberg hinein, da würde sie in ein recht ordentliches Haus kommen und wieder recht gesund werden: sie solle zu ihren Eltern, den Müller Frankischen Eheleuten zu Unter-Eschenbach gehen und es ihnen sagen, daß sie nach Nürnberg müsse, um curiret zu werden.“

 Am andern Morgen, da sie aufgestanden war, und sich zur Reise angeschicket hatte, eröffnete ihr ihr Mann, daß sie Geld mit nach Nürnberg nehmen müsse; gab ihr aber keines, sondern verwies sie dießfalls an ihre Eltern, mit dem Beyfügen: „sie solle bey Leibe nicht bey ihren Eltern bleiben, sondern ohne Aufenthalt nach Nürnberg fahren.“ Die Frankischen Eheleute so wohl, als die Ehemännin, die der bisher vorgebildeten Freundschaft der Ehemännischen trauten, und nichts Arges vermutheten, fanden keine Bedenklichkeit, ihrer Tochter, die in einem recht ordentlichen Hause recht gesund werden sollte, die Reise nach Nürnberg, die ihr ihr Mann beim Abfahren ernstlich eingebunden, und ihr ja nicht bey| ihren Eltern zu bleiben geboten hatte, zu erlauben, gaben ihr auch 50 fl. zu ihren Bedürfnissen mit, und sie reisete noch am eben diesem Tage, mit ihrer Schwester von Untereschenbach ab. Diese wollte nach des Vaters Verlangen zusehen, wohin jene komme, und bey ihr bleiben. Die verheyrathete Tochter aber erhielt den väterlichen Auftrag, sich ins Spital-Amt, welches seine Amtsherrschaft ist, zu verfügen, und daß sie verheyrathet worden sey, anzuzeigen. Beyde Schwestern fuhren noch bis Eibach, blieben daselbst über Nacht, trafen des andern Morgens in Nürnberg ein, verfügten sich in den tiefen Keller unter dem ehemahligen von Marpergerischen Hause und ließen dem Kaufmann Ehemann ihre Ankunft wissen. Dieser erschien auch kurz darauf mit dem Bader Eder und sagte zur Beklagten: „sie hätten sie bald wieder nach Hause schicken müssen, weil man sie nicht hätte annehmen wollen, und sie nicht curirt werden könne.“ Er erlaubte auch der Ehemännin nicht in das Spitalamt zu gehen, noch weniger ihre Schwester bey sich zu behalten, unter der Äusserung, daß Niemand bey ihr bleiben dürfe, und sie ein andermahl ins Spitalamt gehen könne. Die Schwester mußte auch ohne den mindesten Aufenthalt fort und nach Hause gehen. Die Ehemännin aber wurde von dem Bader Eder mit nach Hause genommen, und von dem sie fast bis dahin begleitenden Kaufmann Ehemann noch auf der Straße befragt: ob sie Geld bey sich habe? und auf die Antwort: Ja! es wären 50 fl. ihr diese sogleich abgefordert, dem Eder behändiget und ihr und ihrer Schwester gesagt: „daß dieß noch nicht erklecklich sey, daß man noch mehr hereinschicken müsse, daß aber nur Niemand von ihren Leuten herein kommen solle, weil Niemand zu ihr dürfe.“
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 Hier auf der Straße wurde auch die Schwester verabschiedet und nach Hause geschickt; die Ehemännin aber am Abend, es war Freytag der| 9 März, in das ihr unbekannte recht ordentliche Haus, wo sie eine eigene Wärterin haben sollte, gebracht, auf dem Weg dahin jedoch noch vorher von dem Bader Eder, (welchem in allem Folge zu leisten ihr der Kaufmann Ehemann aufs ernstlichste eingebunden hatte) unterrichtet: „Daß sie ihren rechten Namen, ihren Wohnort, und ihren Geburtsort ja nicht nennen, sondern, daß sie ledig sey und Wolfin heisse, angeben solle.“ Beym Eintritt in das recht ordentliche Haus fand die Unglückliche wirklich die ihr verheissene Wärterin, welcher der Bader Eder 2 fl. zu Anschaffung des nöthigen Essens, und einen Thee, um ihn der Patientin zuzubereiten, einhändigte.

 Sonnabends den 10. März früh mußte die Ehemännin sich von dem Eder die Capillos veneris wegschneiden lassen, und erhielt von ihm zugleich eine Salbe, mit dem Auftrag, sie recht stark einzureiben.

 Ob nun schon die Ehemännin, wie jedermann, der sie siehet, sogleich beym ersten Anblick überzeugt werden muß, die Unschuld selbst ist, und, die Wirthschaftsführung ausgenommen, fast gar keinen Begriff von dem Gang der Dinge unter dem Monde hatte, so fing doch das Benehmen, das man sich mit ihr erlaubte, an, ihr aufzufallen. Sie befragte ihre Wärterin darüber, und erfuhr von dieser die schreckliche Nachricht: „sie sey im St. Sebastiansspital oder dem sogenannten Franzosenhause, wo sie von der Lustseuche curiret werden sollte.“ Mit den schmerzlichsten Klagen über den mit ihr gespielten schändlichen Betrug und die erlittene boshafte Mißhandlung überfiel die Ehemännin nun den Bader Eder. Allein sie bewirkte damit nichts, als – einen Strom von den niedrigsten Schimpfworten, mit welchen sie Eder, unter der Versicherung, daß sie sonst Niemand mit dieser Krankheit hätte einnehmen wollen, überhäufte; die Anweisung, die Salbe (worunter, nach der Bemerkung der Wärterin, Quecksilber gewesen) nur recht einzureiben,| ausserdem er, Eder, sie mit einem Strohwisch einreiben wolle; und den nochmahligen Befehl, ja auf ihrem erborgten Nahmen zu bleiben, und ihn, (er sagte ihr ihn nochmahls vor) recht zu merken.

 Montags den 12ten und Mittwochs den 14ten März brachte der Bader Eder Pillen mit, welche die Beklagte einnehmen mußte, und die sie nur leicht angriffen.

 Am letztgenannten Tag kamen zwey Schwestern des Ehemanns von Bierbaum und Schwärzenlohe nach Rötenbach, schimpften gegen der Ehemännin daselbst zu ihrer Vertretung in der Wirthschaft sich aufhaltende Schwester, aufs gräulichste, daß sie durch diese Heyrath so in Schande gebracht worden seyen; öffneten die Behälter, nahmen die gegebenen Hausschenken heraus, und schafften noch Abends um 6 Uhr die Schwester der Ehemännin aus dem Hause, so daß diese fast die ganze Nacht gehen mußte, um zu ihren Eltern nach Untereschenbach (zwischen Spalt und Windspach gelegen) kommen zu können.

 Erschreckt durch die von derselben erhaltenen Nachrichten, machte sich der Vater, Müller Frank, sogleich auf den Weg nach Nürnberg, um seine Tochter aufzusuchen. Sein erster Gang war zum hiesigen Kaufmann Ehemann, der Anfangs den Aufenthalts-Ort gar nicht eröffnen wollte, auf heftiges Andringen des Vaters aber endlich die Antwort gab: „wenn er, Frank, sich nicht schämen wolle, so könne er in das verdächtige Haus hinaus gehen, wo seine Tochter sey.“

 Zitternd nahm der Müller Frank Abschied, nachdem die Kaufmännin Ehemännin die Betrogene inzwischen unaufhörlich mit dem Titel: Franzosen Durla beehret hatte; ging zum Bader Eder, und auch dieser wandte alles an, ihn von dem Besuch seiner unglücklichen Tochter abzuhalten. Sie sollte, nach des Baders Angabe, am ganzen Leibe voll Beulen – alle Zähne im Munde sollten los, die Posteriora bereits ganz verfault, und ihr Anblick| schrecklich – kaum zu ertragen seyn – Trümmer herunter hängen – so daß er, wenn sie sich hier auf seinem Schämel setzen wolle, er sie nicht hinsetzen lassen könne u. s. w.

 Den besorgten und jammernden – von der Unschuld seiner Tochter überzeugten Vater hielt auch dieses grauenvolle Gemählde nicht ab, seine Tochter zu sehen. Eder ging endlich auf fortgesetztes Andringen mit ihm hinaus.

 Erstaunen überfiel ihn, da er das Aussehen seiner Tochter frisch und gesund fand. Die Wärterin versicherte ihm, aus ihren durch ihre gewöhnliche Besorgung venerischer Kranken sich erworbenen geprüften Erfahrungen: die Tochter habe auch nicht den geringsten Schein der angeschuldigten schimpflichen Krankheit gehabt, und sey gegenwärtig ganz gesund. Aber der Vater wollte auch selbst sehen. Die Tochter mußte sich ihm zeigen, und er fand seine Tochter ganz gesund!

 Es ist leicht zu denken, welche Empfindungen sich des Vaters bemächtigten, der nun kein angelegeneres Geschäfft hatte, als seine Tochter aus einem ihre Ehre so sehr kränkenden Aufenthalt zu bringen. Er lief mehr, als er ging, zu dem Herrn Pfleger des St. Sebastian Spitals, und wollte seine Tochter mit sich haben; aber Ehemännischer Seits hatte man schon dagegen gesorget. Wer nicht entlassen werden durfte, war die Unglückliche, und dem Vater blieb nichts übrig, als seine Amtsherrschaft um Assistenz anzuflehen.

 Eder sperrte nun sogleich den Thee ein, und erkundigte sich nur noch zweymahl von ferne: ob es mit ihr nicht ärger geworden sey?

 Die Ehemännin aber kam sogleich aus dem Kämmerchen, worein sie bisher gesperrt gewesen war, auf das eigene Wohnzimmer der Wärterin.

 Nichts desto weniger legte Eder noch die letzte Hand an das projectirte Werk der Finsterniß, und händigte noch am 17ten März den Ehemännischen| ein Attestat aus, um dadurch das wirkliche Daseyn des venerischen Übels gegen die Betrogene beweisen, und damit die schändlichste aller Klagen, die je bey dem Nürnbergischen Stadt- und Ehegericht angebracht worden sind, begründen, und, unter dem Schein des Rechts, zwey Drittheile ihres Heyrathgutes – beyläufig Siebenhundert Gulden rauben zu können.

 Hier ist dieses schöne – noch nach der väterlichen Confrontation und Reinbefindung der Tochter verwegener Weise ausgestellte Ederische Attestat selbst:

 Auf Verlangen habe am 7 dieses Monats Frau Margaretha N. Ehemanns, Wirths zu Rötenbach bei St. Wolfgang Ehewirthin, mit welcher selbiger erst einige Wochen verheirathet ist, da sie über Schmerzen an den Pudendis geklaget, besichtiget und befunden, daß selbige mit dem malo venereo zwar angestecket seye, daß aber das Übel, welches sie sich ganz unschuldig entweder in einem unreinen Bett, oder durch Sitzen auf einem unreinen vorher befleckten s. v. Privet zugezogen haben kann, noch nicht weit um sich gegriffen habe, und in balden ganz zu heben sey. Deswegen habe ich ihr in dieser Woche ein paarmal ein Laxans gegeben und sie mit unguentis versehen, um sie zur salivations Cur,[1] die nur auf eine leichte Art hätte| vorgenommen werden dürfen, vorzubereiten, und dadurch sie von diesem an sich habenden Übel völlig zu befreyen, welches verlangtermassen zu attestiren unermangeln wollen. Nürnberg, den 17 Martii 1792.
Johann Gottfried Eder 
St. A. A. Chir. 

 Welche Menschen müssen das seyn, die noch da, als bereits die ganze Kabale entdeckt war, ein solches Attestat ausstellen – erst noch eine gerichtliche Klage anstellen konnten, worin sie, selbst dem Attestat entgegen, als höchst inficirt angegeben wurde?

 Fränkischer Seits glaubte man die Bosheit nicht leichter und geschwinder entdecken zu können, als durch die Bitte um gerichtliche Verfügung einer| schleunigen Besichtigung der unglücklichen Ehemännin durch unparteyische Sachverständige.

 Sie wurde bewilliget. Fränkischer Seits ließ man sich selbst dadurch nicht abschrecken, daß die Bewilligung nur auf Kosten der Beklagten erfolgte. Die Besichtigung ging vor sich, und mit Schauder und dem höchsten Grad des gerechtesten Unwillens über die beyspiellose Bosheit, aber auch mit wahrer Freude über den so schnellen Sieg der Unschuld sah man das Werk der Finsterniß offen da liegen. Der Bericht selbst sagte:

 Wir etc. fanden daselbst, (i. e. im Sebastian-Spital) eine von aussen anzusehende ganz gesunde und lebhafte Person von 23 Jahren, eines sanguinischen Temperaments, welche uns erzählte: daß sie kurz vor ihrer Verheyrathung eine 14 Tage dauernde Fieberkrankheit gehabt hätte. Zur Zeit der Verehelichung hätte sie ihre monatliche Reinigung, womit sie allemahl 3 Tage zu schaffen hätte, überkommen, dahero sie in der Nacht ihren Unterrock anbehalten und mit dem marito nicht cohabitiret habe, indeme er dieselbe Nacht in kein Bette gekommen, und sie bei einer Freundin geschlaffen; sie hätte aber zuvor wegen vielerley ihr in der Brautzeit ungewöhnlichen Getränke ein Jucken in partibus genitalibus empfunden, wie auch, da sie finito mensium negotio den 4 und 5ten Tag mit ihrem Ehemann den Coitum celebriret. Wir fragten, wie sie dann in dem Infections-Hause bis anhero wären behandelt worden? und erhielten die Antwort: daß der Chirurgus balneator Eder ihr einmal Purgier-Pillen gegeben habe, und zweymahl sie angehalten, die nates mit einer rothen Salbe stark einzureiben, und da sie, seiner Meinung nach, nicht stark genug sie eingerieben habe, so hätte er gedrohet, ihr diese Salbe mit einem Strohigel einzureiben, auch gegen ihren Vater versichert, alle Zähne im Munde wären los, und ganze Trümmer von den Natibus wären angefressen, auch Zapfen sähe man in den genitalibus. Darauf inspicirten wir

1) den Mund und fanden die schönsten und festesten Zähne, keine Entzündung in dem Zahnfleisch, der Zunge, des Zäpfleins, des Halses und der Mandeln.
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2) ließen wir sie ausziehen und bemerkten weder an den Drüßen, sub axillis, in den Brüsten oder in inguine einige Intumescenz oder widernatürliche Beschaffenheit.
3) Die Nates waren vollkommen gesund, ausser eine Röthe zeigte sich an denselbigen von der gewaltsamen Behandlung oder Einreibung der Salben, das Orificium ani war ohne alle Feigenwarzen, und völlig gesund.
4) Die partes genitales, davon der balneator auch, ich weiß nicht, aus was für Gründen die Capillos montis Veneris abgeschnitten hat, waren völlig rein.
 Die Clitoris ohne Entzündung, ohne Blätterlein. Die Urethra ohne Tadel.
 Die fossa navicularis war noch unversehrt und kein übelriechender Schleim überzog die Mutterscheide. Mit einem Worte die Frau war a luis venereae infectione vollkommen rein und frei, und wir können gar nicht begreifen, wie dieselbe in diesen Spital gekommen, ingleichen wie der Eder dieselbe ohne alle da seyende Kennzeichen eines mali venerei so grausam habe behandeln, und ihr salva bona conscientia pro cura 50 fl. habe abnehmen können. Das Jucken in den genitalibus kommt theils von der 14tägigen Krankheit, theils von den ungewöhnlichen Getränken her.
So viel sollten wir etc. Nbg den 24. März 1792.
D. Joh. Jacob Baier, Phys. Ord. Sen. 
D. Georg Friedrich von Kordenbusch von Buchenau p. t. Exdecanus. 
Georg Thomas Poller, Accoucheur. 

 Dieß ist der wahre Hergang dieser scandalösen Geschichte, die das Gefühl der Menschheit empört – und welche nun der Criminal-Inquisition übergeben worden, von der man sich alle gerechte Ahndung und Satisfaction für die Beleidigte versprechen kann.



  1. Was Girtanner, in seinem classischen Werk von der venerischen Krankheit, Th. I. 12 Kapit. S. 341. dem edlen Hutten von der ersten und ältesten Methode die Lustseuche durch Quecksilber zu heilen, nacherzählt: „Alle Kranke, ohne Unterschied des Alters oder Temperaments, wurden gleich behandelt, und die Unwissenheit der Wundärzte, welche die Aufsicht über die salivirenden Kranken hatten, war so groß, daß sie sich gar nicht zu helfen wusten, wenn irgend ein unvorhergesehener Zufall den Kranken befiel,“ – ist, wie ich zuverläßig weiß, das treffende Gemählde der jämmerlichen [516] Behandlung aller derienigen, welche das Unglück haben, in das Nürnbergische Sebastians-Spital aufgenommen zu werden, und einem unwissenden Bader, dergleichen der Eder ist, in die Hände zu fallen, statt die gesuchte wohlthätige Hülfe, unter der Leitung eines menschlichen und einsichtsvollen Arztes, zu finden. Ich wünsche zwar, zur Ehre meiner Vaterstadt, daß diese nicht diejenige Reichsstadt seyn möge, von welcher Girtanner gleich nachher S. 342 sagt, „jene grausame Ausleerungs-Cur würde nur in dem Hospital derselben noch beybehalten, und vermuthlich deswegen, weil sie so unvernünftig und unzweckmäßig sey,“ – aber wenn sie auch die einzige wäre, so wäre es doch ungerecht, wenn noch künftig diese gute Stadt die Schuld eines einzigen solchen boshaften Ignoranten tragen müsste, als er sich selbst in diesem Bericht dargestellt hat, und gewiß darf ich hoffen, daß sie alles anwenden wird, auch für diesen Theil der leidenden Menschheit bald mildere, und zweckmäßigere Anstalten zu treffen! –
    D. Wittwer.