Die Warteräume in Gerichtslocalen

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Textdaten
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Autor: Unbekannt
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Titel: Die Warteräume in Gerichtslocalen
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 16, S. 270
Herausgeber: Ernst Ziel
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1882
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[270] Die Warteräume in Gerichtslocalen haben schon Unzähligen schwere Seufzer ausgepreßt, und zwar nicht blos den Sträflingen, sondern auch den Rechtsuchenden, den Zeugen und anderen Unschuldigen. Wenn es in alten Gebäuden, in welchen man hier und da aus Sparsamkeitsrücksichten der Gerechtigkeit ihre Sitze anwies, die Regel ist, daß ohne Ausnahme Alle, welche auf den Beginn einer Amtshandlung zu warten haben, oft stundenlang in wahrhaft erbärmlichen Räumlichkeiten ausharren müssen, so sollte das doch nicht auch in manchen Justizhäusern jüngeren Datums vorkommen. Bald benutzt man dazu so beschränkte Zimmer, daß sie leicht überfüllt sind; bald sind es nur Durchgangsräume, zugige Gänge oder Vorplätze, welche als Wartelocale dienen, und nirgends wird Rücksicht auf die Wartenden genommen, ja nicht einmal auf alte und schwache Personen. Wohl entgeht der Zustand solcher Warteräume der Aufmerksamkeit des großen Publicums, weil immer nur ein sehr geringer Bruchtheil desselben vor den Schranken der Justiz zu thun hat, aber selbst diesem Bruchtheile gegenüber dürfte wohl daran erinnert werden, wie viel besser, selbst auf der kleinsten Station, die Wartelocale der Eisenbahnen eingerichtet sind, Locale, in welchen man für gewöhnlich sich nicht stunden-, sondern oft nur minutenlang auszuhalten braucht.

Es ist nöthig, daß solche Uebelstände besprochen werden, und zwar um so lauter, je länger darüber geschwiegen worden und je gewisser es ist, daß solche Wartelocalzustände nicht blos Aergerniß, sondern sogar schon Nachtheil an der Gesundheit der Wartenden verursacht haben. Wären all die Fäuste in den Taschen, die aus solchen Amtshäusern herausgetragen wurden, gezählt worden – es hätte eine imponirende Ziffer gegeben, vor welcher vielleicht längst schon das beklagte Uebel geschwunden wäre.