Diskussion:Erstausgaben deutscher Dichtung

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Ich habe die Seite Erstausgaben deutscher Dichtung (EdD) angelegt mit dem Hintersinn unsere (Literaten-)Autorenseiten nach Möglichkeit zu vervollständigen – wenigstens was die Erstausgaben (EA) betrifft. Ziel könnte es sein, eine Art „vollständiges Werkverzeichnis“ mit allen relevanten bibliographischen Angaben zu erreichen – ein ansonsten im iNet noch immer nicht gegebenes Angebot. (Wäre eigentlich Aufgabe der Nationalbibliothek: Verknüpfung der EA-GND (eines sauber bibliographierten Musterdatensatzes) mit der Personen-GND; aber ein Sinn fürs Praktische ist dort nur in Spurenelementen nachweisbar). Hier zwei Beispiele: Otto Julius Bierbaum oder Gustav Meyrink. Die EdD bieten diese Informationen in sehr schlanker Form. Wem also daran gelegen ist „seine“ Autorenseite zu ergänzen, kann mich gerne per email anschreiben um die Informationen (= grob vorgereinigte OCR) zu bekommen. Die Liste der Autoren ist auf der Seite EdD nachschlagbar. Als Textbaustein zur Deklaration steht Vorlage:WiGü zu Verfügung. Viele Grüße, frohes Schaffen wünscht --Konrad Stein (Diskussion) 11:09, 25. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]

(Reddot.png gemeinfrei ab xxxx)[Bearbeiten]

sollte man wegmachen. in 90% der fälle ist's irgendwie albern, da schief oder falsch oder komplett uninteressant. damit wir uns verstehen: Goethe und co. war immer frei und den sog. raubdruckern ausgeliefert - am ende seines lebens nicht mehr bzw. nicht immer überall in teutschen landen. tod+70 gilt erst seit kurzem, und keiner weiß, ob in ein paar jahren das nicht in ein tod+100 geändert wird :-((( andererseits sind wohl alle hier in der lage tod+70+1 selbst auszurechnen. --Keichwa (Diskussion) 20:39, 22. Jul. 2017 (CEST)[Beantworten]

Also, ich arbeite mit der Seite und mir hilft das; habe auch keine Lust beständig arithmetische Operationen tod+70+1 auszurechnen (obwohl ich es könnte). Viele Grüße --Konrad Stein (Diskussion) 16:57, 23. Jul. 2017 (CEST)[Beantworten]
Diese angabe ist falsch:
"Goethe, Johann Wolfgang von (1749–1832) (Greendot.png gemeinfrei ab 1903)"
Wie kann die dir helfen? Die 70-jahre-frist gilt erst seit 1965. - https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_des_Urheberrechts#18._und_19._Jahrhundert --Keichwa (Diskussion) 01:34, 24. Jul. 2017 (CEST)[Beantworten]