Einladung vor Gottes Gericht

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Autor: Brüder Grimm
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Titel: Einladung vor Gottes Gericht
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aus: Deutsche Sagen, Band 1, S. 431–435
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Auflage: 1. Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1816
Verlag: Nicolai
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Erscheinungsort: Berlin
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[431]
334.
Einladung vor Gottes Gericht.
Casp. Henneberg chronikon Prussiae p. 254.
Prätorius Weltbeschr. I. 285–288.

Zu Leuneburg in Preußen war ein sehr behender Dieb, der einem ein Pferd stehlen konnte, wie vorsichtig [432] man auch war. Nun hatte ein Dorfpfarrer ein schönes Pferd, das er dem Fischmeister zu Angerburg verkauft, aber noch nicht gewährt. Da wettete der Dieb, er wolle dieses auch stehlen und darnach aufhören; aber der Pfarrer erfuhr es und ließ es so verwahren und verschließen, daß er nicht dazu kommen konnte. Indeß ritt der Pfarrer mit dem Pferd einmal in die Stadt, da kam der Dieb auch in Bettlerskleidern mit zweien Krücken in die Herberge. Und als er merkt, daß der Pfarrer schier wollte auf seyn, macht er sich zuvor auf das Feld, wirft die Krücken auf einen Baum, legt sich darunter und erwartet den Pfarrer. Dieser kommt hernach, wohl bezecht, findet den Bettler da liegen und sagt: „Bruder, auf! auf! es kommt die Nacht herbei, geh zu Leuten, die Wölfe mögten dich zerreißen.“ Der Dieb antwortet: „ach! lieber Herr, es waren böse Buben eben hier, die haben mir meine Krücken auf den Baum geworfen, nun muß ich allhier verderben und sterben, denn ohne Krücken kann ich nirgend hinkommen.“ Der Pfarrer erbarmt sich seiner, springt vom Pferde, gibt es dem Schalk, am Zügel zu halten, zieht seinen Reitrock aus, legt ihn aufs Pferd und steigt dann auf den Baum, die Krücken abzugewinnen. Indessen springt der Dieb auf das Pferd, rennt davon, wirft die Bauerskleider weg und läßt den Pfarrer zu Fuß nach Hause gehen. Diesen Diebstahl erfährt der Pfleger, läßt den Dieb greifen und an den Galgen henken. Jedermann wußte nun von seiner Listigkeit und Behendigkeit zu erzählen.

[433] Einsmals ritten etliche Edelleute, wohl bezecht, an dem Galgen vorbei, redeten von des Diebs Verschlagenheit und lachten darüber. Einer von ihnen war auch ein wüster und spöttischer Mensch, der rief hinauf: „o du behender und kluger Dieb, du mußt ja viel wissen! komm auf den Donnerstag mit deinen Gesellen zu mir zu Gaste und lehre mich auch Listigkeit.“ Deß lachten die andern.

Auf den Donnerstag, als der Edelmann die Nacht über getrunken hatte, lag er lang schlafend, da kommen die Diebe Glocke neun des Morgens mit ihren Ketten in den Hof, gehen zur Frau, grüßen sie und sagen, der Junker habe sie zu Gast gebeten, sie solle ihn aufwecken. Dessen erschrickt sie gar hart, geht vor des Junkers Bett und sagt: „ach! ich habe euch längst gesagt, ihr würdet mit euerm Trinken und spöttischen Reden Schande einlegen, steht auf und empfanget eure Gäste;“ und erzählt, was sie in der Stube gesagt hätten.

Er erschrickt, steht auf, heißt sie willkommen und daß sie sich setzen sollten. Er läßt Essen vortragen, so viel er in Eile vermag, welches alles verschwindet. Unterdessen sagt der Edelmann zu dem Pferdedieb: „lieber, es ist deiner Behendigkeit viel gelachet worden, aber jetzund ist mirs nicht lächerlich, doch verwundert mich, wie du so behend bist gewesen, da du doch ein grober Mensch scheinest.“ Der antwortet: „der Satan, wann er sieht, daß ein Mensch Gottes Wort verläßt, kann einen leicht behend machen.“ Der [434] Edelmann fragte andere Dinge, darauf jener antwortete, bis die Mahlzeit entschieden war. Da stunden sie auf, dankten ihm und sprachen: „so bitten wir euch auch zu Gottes himmlischem Gericht, an das Holz, da wir um unserer Missethat willen von der Welt getödtet worden: da sollt ihr mit uns aufnehmen das Gericht zeitlicher Schmach und dies soll seyn heut über vier Wochen.“ Und schieden also von ihm.

Der Edelmann erschrack sehr und ward heftig betrübt. Er sagte es vielen Leuten, der eine sprach dies der andere jenes dazu. Er aber tröstete sich dessen, daß er niemanden etwas genommen und daß jener Tag auf Allerheiligen-Tag fiel, auf welchen um des Fests willen man nicht zu richten pflegt. Doch blieb er zu Hause und lud Gäste, so etwas geschähe, daß er Zeugnis hätte, er wäre nicht auskommen. Denn damals war die Rauberei im Lande, sonderlich Gregor Maternen Reiterei, aus welchen einer den Hauscomthur D. Eberhard von Emden erstochen hatte. Derhalben der Comthur Befehl bekam, wo solche Reiter und Compans zu finden wären, man sollte sie fangen und richten, ohn einige Audienz. Nun war der Mörder verkundschaftet und der Comthur eilte ihm mit den seinigen nach. Und weil jenes Edelmannes der letzte Tag war und dazu Allerheiligen-Fest, gedacht er, nun wär er frei, wollte sich einmal gegen Abend auf das lange Einsitzen etwas erlustigen und ritt ins Feld. Indessen als seiner des Comthurs Leute gewahr werden, däucht sie, es sey des Mörders Pferd und Kleid und reiten [435] flugs auf ihn zu. Der Reuter stellt sich zur Wehr und ersticht einen jungen Edelmann, des Comthurs Freund und wird deshalb gefangen. Sie bringen ihn vor Leuneburg, geben einem Litthauen Geld, der hängt ihn zu seinen Gästen an den Galgen. Und wollte ihm nicht helfen, daß er sagte, er käme aus seiner Behausung erst geritten, sondern muß hören: „mit ihm fort, eh andere kommen und sich seiner annehmen, denn er will sich nur also ausreden!“