Erklärung (Die Gartenlaube 1864/43)

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Autor: Ludwig Walesrode
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Titel: Erklärung
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aus: Die Gartenlaube, Heft 43, S. 688
Herausgeber: Ernst Keil
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1864
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung: Richtigstellung einer Behauptung
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[688] Erklärung. In meinem Artikel „Mecklenburg in Thüringen“ (Gartenlaube Nr. 36) erzählte ich Seite 572 Spalte 2, daß ein mecklenburgischer Schulmeister auf einer Art von Kunstreise Fritz Reuter’sche Dichtungen öffentlich vorgelesen habe, und führte dabei wörtlich an: „In einer Residenz – ich glaube, in Schwerin war’s – wurden ihm sogar die Vorlesungen von Polizeiwegen verboten, weil dieselben dem Besuche des Theaters Abbruch thaten.“

Gegen diese letztere Aeußerung hat der Herr Bürgermeister A. Möller zu Schwerin in einer Zuschrift an die Redaction der Gartenlaube Verwahrung eingelegt. Er sagt in derselben:

„Es ist mir, der ich die Polizei in Schwerin verwalte, nicht gleichgültig, wenn in Ihrem weitverbreiteten Blatte der hiesigen Polizei ein solches höchst seltsames Verbot zur Last gelegt wird und eine solche Nachricht die Runde durch die Welt macht. Gestatten Sie mir deshalb die Versicherung, daß der referirte Vorfall hier in Schwerin überall nicht passirt ist etc.“ –

Die Redaction der Gartenlaube hat mir diese Zuschrift des Herrn Bürgermeister Möller zur Rückäußerung zugesandt.

Ich erkläre hiermit, daß ich unmittelbar nach dem Erscheinen meines Artikels, noch bevor das Schreiben des Herrn Bürgermeisters eingegangen war, von wohlunterrichteter kompetenter Seite darauf aufmerksam gemacht worden bin, daß jener von mir angeführte Vorfall thatsächlich vollkommen richtig, nur daß der Vorleser kein Schullehrer, sondern ein Musiklehrer, Namens Kräplin, aus Neustrelitz gewesen sei und die Geschichte nicht, wie ich glaubte, in Schwerin, sondern in Rostock, wo die Polizei vom Senator Blank(!!) verwaltet wird, sich zugetragen habe.

Auch ohne den Protest des Herrn Bürgermeister Möller würde ich daher Veranlassung genommen haben, zu berichtigen, daß der Vorgang, den ich, wenn auch nicht mit Sicherheit, nach Schwerin verlegt hatte, in Rostock stattgefunden habe. Jener Protest macht es mir jedoch zu einer Ehrenpflicht dem Herrn Bürgermeister Möller zu Schwerin öffentlich hiermit mein Bedauern auszudrücken, daß durch eine beiläufige Aeußerung in meinem Artikel seine Polizeiverwaltung einem so ungerechtfertigten Verdachte ausgesetzt worden.

Aber auch der Herr Bürgermeister Möller dürfte mir das Zugeständniß machen, daß ich mit der Mittheilung jenes Polizeiverbotes, das er selbst in seinem Schreiben als ein „höchst seltsames“ bezeichnet hat, nicht leichtsinniger Weise etwas Unglaubliches veröffentlicht habe. Die Mittheilung ist verbürgte Thatsache. Könnte man doch aus Mecklenburg noch weit unglaublichere Dinge erzählen, die dennoch leider den vollsten Glauben verdienen! –

Gotha, September 1864.
Ludwig Walesrode.