Geschichte von Kloster Heilsbronn/Der 32. Abt Theophilus Dürner

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Der 32. Abt Theophilus Dürner (1554),

aus Herrieden, regierte kaum sechs Wochen lang, nämlich von der vorletzten Märzwoche 1554 an bis zu seinem schon am 1. Mai erfolgten Tode. Über seine Familienverhältnisse, seinen Eintritt in das Kloster etc. findet sich nichts aufgezeichnet. Zur Zeit, als der vorige Abt krank darnieder lag und starb, war er, wie vorhin erwähnt, Bursarius. Seine Erwählung erfolgte schon in den ersten Tagen nach dem Tode seines Vorgängers. Seine erste Ausfertigung, datirt vom Gründonnerstag, betraf eine Korrespondenz mit dem Goldschmied Herdegen in Nürnberg, welcher zu Geschenken bei der Abtswahl 10 Trinkbecher „auf Füßlein, wie sie zuvor auch hieher geschickt worden“, das Stück zu 11 bis 12 fl., geliefert hatte. Die übrigen wenigen Erlasse während seines wenigtägigen Regiments betrafen u. A.: Weiber, Kinder und Gesinde um Heilsbronn herum, welche die Gartenzäune durchbrachen, Gras stahlen etc., ohne Scheu vor den bestellten Aufsehern. Das Verbot wurde in d[er] Katharinenkirche von der Kanzel verlesen. Die Erlasse des Abts an den zweiten Pfarrer in Markterlbach und an die Gemeinde Merkendorf, bezüglich des dortigen sittenlosen Treibens werden im VI. Abschnitt zur Sprache kommen.

Im Jahrbuche von 1554 heißt es: „Der Herr Abt hat sich Samstag nach Cantate in einer Sänfte gen Onolzbach führen lassen. Ist in derselbigen Nacht früh 2–3 Uhr christlich und wohl verschieden. Ehe er sich hat hinauf führen lassen, hat er sich mit dem heiligen Abendmahl unter beiderlei Gestalten versehen lassen und dasselbige öffentlich und christlich empfangen.“ Seine Leiche wurde in der heilsbronner Kirche beerdigt, sein Leichenstein in den ersten Wochen nach seinem Tode zugleich mit [466] dem seines Vorgängers auf Anordnung seines Nachfolgers Schörner gefertigt. Seine Gedenktafel hing in der Kirche neben der seines Vorgängers mit folgender Inschrift:

Epitaphium reverendi in Christo patris ac domini Theophili Dürneri, hujus monasterii abbatis 32, qui obiit anno 1554, mense maio, die primo.

Has aedes rexit qui sesquimensibus abbas
Conscendit superas morte vocante domos,
Et quem constanti satis et hic mente professus
Christum jam sanctos inter adorat avos.
Quapropter vestrum grave non sit dicere cuique:
Hic pia defuncti molliter ossa cubent.

Vergleicht man diese Inschrift mit der auf der Gedächtnißtafel des vorigen Abts, so erkennt man leicht denselben Verfasser: Bruschius.

Am Sonntag Rogate früh 2 bis 3 Uhr war Dürner in Ansbach gestorben, und schon wenige Stunden darauf trafen die Herren Hans Wolf von Knöring, Kanzler Dr. Tettelpach und Kammermeister Purkel in Heilsbronn ein. Sie schickten sogleich nach Nürnberg, wo der Abt von Ebrach gerade anwesend war, mit der Bitte, schleunigst zur Wahl nach Heilsbronn zu kommen. Da er aber erst am folgenden Tage eintreffen konnte, so nahm man, ohne seine Ankunft abzuwarten, die Wahl noch am Sterbetag vor. Es ist bei früheren Vakanzen gezeigt worden, warum die Wahlen mit solcher Hast von der markgräflichen Regierung beschleunigt wurden: dadurch war fremden Eindringlingen nicht Zeit und Raum vergönnt, nach einer Beute zu greifen, die man für sich im Auge hatte. Gewählt und noch vor dem Essen von Regenten und Räthen in Pflicht genommen wurde der Prior Schörner. Gegen Abend kam der Abt von Ebrach an. Nachdem ihm die Räthe den Grund der Beschleunigung der Wahl angezeigt hatten, erklärte er sich damit einverstanden und reiste folgenden Tages wieder ab, „nachdem er einen Gaul seines Gefallens nebst einem verdeckten Credenzlein zu 22 Gulden erhalten hatte.“ Sein Schaffner erhielt einen Becher zu 10 fl., seine [467] Knechte, zwei Schreiber, sein Wirth vom ebracher Hof zu Nürnberg und zwei nürnberger Bürger in seinem Gefolge Jeder einen bis vier Thaler. Ähnlich wurden am folgenden Tage Regenten und Räthe sammt ihren Schreibern und Knechten bei ihrer Abreise beschenkt.



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