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Geschichte von Kloster Heilsbronn/Pfarrei Lentersheim

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Pfarrei Adelhofen »
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12. Lentersheim,

am Hesselberg. Diese Gemeinde erscheint im Reformationsjahrhundert in einem besseren Lichte als andere heilsbronnische Pfarreien; wenigstens hatte sie in dieser Periode ein Paar recht achtungswerthe Geistliche. Die Pfarrstelle war nicht so ärmlich dotirt, wie die meisten andern Klosterpfarreien, daher der Stellenwechsel nicht so häufig. Auf den 1505 verstorbenen Pfarrer H. Clauer folgte P. Kelner, welchen der Abt Bamberger in der üblichen stereotypen lateinischen Form dem Bischof Gabriel in Eichstätt zur Ordination und Investitur präsentirte. Keiner resignirte schon nach vier Jahren. Sein Nachfolger, Georg Tröster, starb 1544 nach 35jähriger Amtsführung. Die heilsbronner Aufschreibungen bezeichnen ihn als einen „frommen“ Mann, dem auch die Dekanatsführung übertragen wurde. Als zu seiner Zeit die Reformation auf dem ganzen Klostergebiete, daher auch in Lentersheim oktroyirt wurde, war er bereits im Alter vorgerückt und kränklich; daher sah man es ihm nach, daß er den lutherischen Ritus nicht vollständig einführte. Wegen seiner andauernden Kränklichkeit war die Anstellung eines Amtsgehilfen nöthig. Als solchen schlug der markgräfliche Kammermeister Leonh. Gendorf dem Abt Schopper einen Günstling vor; allein der Abt antwortete: „Der kranke Pfarrer und Dekan hat einen frommen, ehrbaren und gelehrten Priester, Kasp. Ludwig, als seinen Stellvertreter bestellt, der ihm schon länger Predigt und Sakrament verwaltet, an dem das Pfarrvolk ein gut Begnügen und sich an denselben gewöhnt hat; dem haben wir die Stelle bereits zugesagt.“ [66] Um diese Zusage festzustellen und etwaigen Einreden zuvorzukommen, hielt es der Abt für gerathen, den K. Ludwig nach Heilsbronn einzuberufen und durch den Richter Hartung, welcher auch kaiserlicher Notarius publicus war, folgendes Instrument fertigen zu lassen: Instrumentum obligacionis Caspari Ludwig, animarum curatoris in Lentersheim. In nomine domini. Amen. Per hoc instrumentum cunctis pateat, quod anno 1534, pontificatus sanctissimi in Christo patris et domini Honorii, divina providentia papae quinti, anno ejus primo, die 17. decembris, circa horam duodecimam vel quasi post prandium, in monasterio Fontis salutis in abbacia, in stuba quae nominatur marchionis, in mei notarii publici testiumque infra scriptorum praesentia, venerabilis vir dominus C. Ludwig, presbyter eistetensis dioceseos, audiens infra scriptos articolus et juramentum, quae per se ore proprio, tactis digitis sacrosanctum evangelium sponte et voluntarie promisit praetactos articulos per juramentum corporaliter praestitum inviolabiliter se obligaturum. Articulorum tenor est talis: Ego C. Ludwig promitto et juro, quod reverendo domino Johanni Abbati suisque successoribus fidelis et obediens esse volo, bonorum ipsorum procurando et malum amovendo. Etiam personalem residentiam facere in ecclesia parochia1i in Lentersheim et eandem nulli locare aut resignare absque voluntate domini abbatis promitto. Deinde consuetudines et jura ipsius ecclesiae fideliter manutenere volo nec novas introducere absque speciali licentia collatoris. Si lis exsurgeret inter me et communitatem seu alios monasterio subjectos, eandem deducere volo ad praedictum abbatem et ejus monasterium. Etiam contentus esse volo in pensione pro perpetuo vicario dictae ecclesiae assignata. Postremo jure, quod contra praedictos articulos non volo dispensationem impetrare. Sic me Deus adjuvet et haec sancta Dei evangelia. Super quibus articulis reverendus abbas Johannes requisivit me notarium publicum infra scriptum, ut sibi conficerem instrumentum publicum. Acta sunt haec praesentibus [67] domino Sebastiano granario (Sebast. Wagner, nachmals Abt) et Nicolao Castner bursario, Johanne Castner et Laurentio Sturm testibus. Et ego Johannes Hartung laicus, publicus imperiali auctoritate notarius, hoc instrumentum confeci signoque et nominibus meis in fidem signavi. Durch den mit diesem Instrument nach Lentersheim zurückkehrenden Ludwig schrieb der Abt Schopper an den Pfarrer und Dechant: „Dem würdigen, unserem lieben Herrn Gg. Tröster. Wir haben aus eurem Schreiben eures Leibes Schwachheit vernommen, die ist uns ein getreuliches Leid. Dieweil aber solche Gottes Wille ist, sollt ihr euch dieselbige gefallen lassen in Geduld zu Gott. Eurem Bitten nach über eure zugeschickte Resignation haben wir die Pfarre Briefszeigern nach unseres Gotteshauses Gebrauch verliehen. Worin wir euch freundlichen Willen erzeigen mögen, habt ihr uns gutwillig. Damit Gottes Gnade befohlen.“ So hatte denn der brave Pfarrer einen braven Amtsgehilfen und dieser die Anwartschaft auf die vermeintlich bald vakante Stelle erhalten. Allein diese erledigte sich vorerst nicht, da der Pfarrer genas und noch neun Jahre lang lebte. Daher bat der Abt Schopper den Markgrafen Georg, dem K. Ludwig die Frühmeßstelle in Röckingen zu verleihen. Der Empfohlene wurde auch für diese Stelle ernannt, jedoch sollte er dafür 10 fl. an die markgräfliche Kanzlei zahlen. Der Neuernannte meldete dieses klagend dem Abt, welcher hierauf dem Kanzler Heller die Armuth Ludwigs vorstellte mit der Bitte, die Zahlung zu erlassen.

Tröster starb 1544. Der vom Abt Greulich an seine Stelle ernannte Pfarrer J. Orth bat den Abt um Schutz gegen Zehntpflichtige und um Reparatur des Hauses. Beides wurde ihm gewährt. Er starb nach 16jähriger Amtsführung. Sein Nachfolger Richard Fuchs, zuvor Kaplan in Krailsheim, klagte 12 Jahre lang bis an seinen Tod stets bei allen Behörden über seine Gemeinde, die seinen schwachen und trauten Vorgängern Orth und Tröster Reichnisse aller Art freventlich, muthwillig und gewaltig geschmälert habe und nun auch ihm schmälere und vorenthalte. Der Abt Wunder schützte ihn kräftig. Dagegen schrieb [68] derselbe Abt im Verein mit dem Verwalter und Richter in einem Bericht an die Regierung: „Uns befremdet, daß dieser Pfarrer bei seinem Pfarrvolk kein besseres Geschrei hat und sich so gar nicht sättigen lassen will, während die vorigen Pfarrer dort keine Klage hatten. Sein Pfarrvolk würde über seinen Wegzug nicht erschrecken und leichtlich ein Anderer, der sich sättigen ließe, an seiner Statt zu bekommen sein.“ Als er zwei Jahre vor seinem Tode verlangte, ihm Scheune, Stall, Keller zu bessern und zu erweitern, da antwortete ihm der Abt mit einem entschiedenen Nein! „da er zur Besserung bisher nichts gethan habe, vermögend sei, eigene Güter kaufe, die deßhalb erforderlichen baulichen Erweiterungen auf eigene Kosten zu bestreiten habe.“ Sein Nachfolger J. Gerhard, früher in Petersaurach, eine Zeit lang vom Kloster auf der Universität erhalten, kam schon 1579 als Dekan nach Wassertrüdingen. Dagegen blieb sein Nachfolger, Magister G. Hofmann, zuvor Pfarrer in Merkendorf, 33 Jahre lang, bis 1612. In dieser Zeit wurde viel über den ruinosen Kirchthurm verhandelt. Die baupflichtige Lokalkirchenstiftung besaß einiges Vermögen und begann den Bau unter der Leitung der markgräflichen Beamten in Wassertrüdingen. Hand- und Spanndienste leistete die Gemeinde. Um Steine wurde beim Junker zum Dentle (Dennenlohe) nachgesucht. Die markgräflichen Beamten, stets gespannt mit den heilsbronnischen, glaubten mit den bezeichneten Lokalmitteln den ganzen Bau ausführen zu können, ohne mit Heilsbronn verhandeln zu müssen. Anders gestaltete sich’s, als nach acht Jahren die vorhandenen Mittel erschöpft waren. Nun verlangte man onolzbachischerseits zur Vollendung des Baues einen Beitrag von 100 fl. vom Kloster, da dieses das Pfarrpatronat und den Großzehnten besitze. Hierauf antworteten 1577 Abt, Verwalter und Richter: „Zwar stehen Pfarrlehen, Zehnt sammt dem Heiligen dem Kloster zu; allein die Amtleute zu Wassertrüdingen haben sich des Einkommens des Heiligen jedesmal unterzogen. Wie sie damit gehaust, wissen wir nicht. Wohl aber wissen wir vom vorigen Pfarrer, daß sie beim Abhören der Rechnungen übermäßig gezecht und banketirt haben; [69] daher wir unserem Vogt zu Waizendorf befohlen, künftig der Abhör beizuwohnen und solch Übermaß abzuschneiden. Auch befinden wir, daß sie über das Alles keine Rechnung geführt haben. Bevor das Kloster etwas beiträgt, mögen die Amtleute spezifizirte Rechnungen vorlegen.“ Die Rechnungen wurden zwar vorgelegt, sie entzifferten aber nur 640 fl. Ausgabe, nicht die noch weiteren Ausgaben, auch nicht die aus einem verkauften Lehen erlösten 315 fl. Im folgenden Jahr erfolgte mit dem Tode des Abts Wunder die Auflösung des Klosters. Ohne Zweifel leistete dann der Markgraf den erforderlichen Zuschuß zur Vollendung des Thurmbaues. Weiteres über Lentersheim vor und nach dieser Periode im VII. Abschnitt.

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