Geschichte von Kloster Heilsbronn/Scheckenbach

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Oberscheckenbach in der Wikipedia
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9. Scheckenbach,

Oberscheckenbach, Scheckenbach auf der Ebene, Kirchdorf, Filial von Ohrenbach. 1306 verkaufte Albert von Hohenloch[1] dortige Güter an das Kloster. 1346 erschien der heilsbronnische Probst Konrad von Neuhof beim kaiserl. Landgerichte in Rothenburg, klagend gegen Rapoto Troschler von Urnhofen wegen Schädigung der heilsbronner Güter in der Markung von Scheckenbach, über eigenmächtige Pfändung von Vieh und Arretirung eines Mannes. Der Landvogt Heinrich von Dürwang entschied für Heilsbronn, verbot eigenmächtiges Pfänden und verfügte sofortige [405] Freilassung des Arrestanten. Ein anderer Streit wurde in Scheckenbach selbst geschlichtet. Im Erkenntniß hieß es: „Wir Ludwig von Hohenloch bekennen, daß für uns kommen ist in das Gericht zu Scheckenbach auf der Eben am Donnerstag vor dem Heiligenkreuztag Bruder Johann, Probst zu dem Neuenhof, von seines Klosters Halsprunn wegen, und Friz von Steten andererseits. Dieser klagt, daß ihn der Probst wegen seiner Huben in Scheckenbach und an seinem Hof in Galmarsgarten wegen des Zehnten hindere. Klagbeantwortung des Probsts durch die drei mitgebrachten Zeugen: Eberhard von Külsheim, Hermann von Bernheim und Otto Lesche. Frage an die Gerichtsbeisitzer, die Herren Lupold Küchenmeister (von Nortenberg), Friedrich von Gattenhofen, Eberhard von Külsheim, Crafft von Gattenhofen und Hermann von Bernheim. Diese sprachen aus auf ihren Eid, daß die Huben, Höfe und Güter des Klosters zehntfrei, ledig und eigen seien.“ Dieser Entscheid wurde dem Kloster unter Ludwigs von Hohenlohe Insiegel zugestellt.


  1. Vgl. Stillfried S. 199.