Gesellschaft der Waisenfreunde (Die Gartenlaube 1884/19)

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Autor: Friedrich Hofmann
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Titel: Die Gesellschaft der Waisenfreunde
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 19, S. 323
Herausgeber: Ernst Ziel
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1884
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
Mehr: Gesellschaft der Waisenfreunde
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[323] „Gesellschaft der Waisenfreunde.“ So nennt sich der Verein, dessen Gründung in dem Artikel „O Weihnacht, wo kein Kind im Haus“ („Gartenlaube“ 1883, S. 766) angekündigt und der seitdem in’s Leben gerufen worden ist. Die vielen Zuschriften und Anfragen, welche in Folge jenes Artikels an die Redaction ergangen sind, machen es uns zur Pflicht, das Programm dieser Gesellschaft hier mitzutheilen und den vielen Kinderfreunden unter unseren Lesern den Weg zur Erlangung der Mitgliedschaft derselben zu erleichtern. Es folge zunächst das

Programm
der
Gründung eines Vereins zur Versorgung von Waisen in kinderlosen Familien.

§ 1. Name des Vereins: „Gesellschaft der Waisenfreunde“.

§ 2. Zweck: Versorgung von Voll- oder Halbwaisen in finanziell, sittlich und gemüthlich befähigten, namentlich kinderlosen Familien zur Annahme und Erziehung bez. Adoption.

§ 3. Mitgliedschaft. Jede selbstständige, unbescholtene Person, männlichen oder weiblichen Geschlechts, welche die Absicht hat, sich der Noth armer Waisen in Liebe zu erbarmen und im Interesse derselben zu wirken, kann Mitglied werden. Sie hat sich zu dem Zwecke bei dem Vorstande (§ 6) unter Angabe der vollständigen Adresse zu melden und einen jährlichen, freiwilligen Beitrag, nicht unter 3 Mark, zur Bestreitung der Kosten zu gewähren.

§ 4. Aufgabe der Mitglieder: Die Mitglieder haben

     1) den Vorstand auf das Vorhandensein versorgungsbedürftiger Voll- oder Halbwaisen aufmerksam zu machen;

     2) die bezüglichen Fragebogen auszufüllen und den Vorstand durch etwa nöthig sich erweisende Verhandlungen mit den Vormündern bez. der Vormundschaftsbehörde zu unterstützen;

     3) kinderlose vermögende Ehepaare, die gern ein Waisenkind als eigen annehmen wollen, auf die Bestrebungen des Vereins aufmerksam zu machen und den Vorstand davon in Kenntniß zu setzen;

     4) dem Vorstande gewissenhafteste, genaue Auskunft über die finanzielle, sittliche und gemüthliche Befähigung von Personen, welche Waisen annehmen wollen, auf dessen Anfordern zu ertheilen;

     5) durch Empfehlung des Vereins und Werbung für denselben den Mitgliederstand nach Möglichkeit zu vermehren;

     6) den nach § 3 bestimmten Jahresbeitrag alljährlich im Monat Januar für das laufende Verwaltungsjahr an den Cassirer einzusenden.

§ 5. Corporative Mitglieder. Auch Corporationen wie Stadtvertretungen, Ortsgemeinderäthe, Bezirks- und Kreisvertretungen, Freimaurerlogen können als solche die Mitgliedschaft erlangen und hat der jedesmalige Vorsteher derselben die Vertretung zu übernehmen.

§ 6. Vorstand: Derselbe besteht zur Zeit aus den am Ende dieses unterzeichneten Personen.

§ 7. Verwaltungs- und Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 8. Aufwand. Alle Aemter sind Vertrauens- und Ehrenämter. Nur unumgängliche Ausgaben werden aus der Vereinscasse bestritten. Etwaige Ueberschüsse sind zu einem Fonds zu Nutz und Frommen der Waisenversorgung anzusammeln.

§ 9. Generalversammlung. Sie findet während der Ostermesse zu Leipzig statt und wird Zeit und Ort durch die „Gartenlaube“ rechtzeitig bekannt gemacht.

Der Vorstand.

Dr. Friedrich Hofmann, Redacteur der „Gartenlaube“, in Leipzig, Vorsitzender. Karl Otto Mehner, Schuldirector in Burgstädt bei Chemnitz, Geschäftsführer. K. Glob. Dießner, emerit. Direktor, in Leipzig, Cassirer. Dr. Messerschmidt, Stadtrath in Leipzig, Beisitzer. O. Staudinger, Procurist von E. Polz in Leipzig, Beisitzer.

Um die Mitgliedschaft zu erlangen, sendet man einen ersten Jahresbeitrag (also nicht unter 3 Mark) an den Cassirer (Herrn Director K. G. Dießner, Leipzig, Emilienstraße 9) ein und empfängt dafür Mitgliedskarte und Programm.

Wenn in einer kurzen Reihe von Jahren und ohne die Hülfe äußerer Verbindung dem Zusammenwirken zweier Männer es möglich war, in 82 kinderlosen Ehepaaren den Wunsch nach Annahme einer armen Waise an Kindesstatt zu erwecken und der Mehrzahl derselben auch zu erfüllen, so darf man sich wohl der Hoffnung hingeben, daß ein freudiges Zusammenarbeiten von Hunderten, ja vielleicht Tausenden für denselben Zweck bald ebenso viele Elternherzen um die schönsten und seligsten Freuden des Hauses bereichern werde. Wer es erst erfahren hat, wie sanft ein Kinderhändchen streicheln, wie lieb ein Kindermund bitten, danken und lachen und wie bezaubernd ein Kindesauge blicken kann, der weiß, was der Schatz werth ist, den er in einem Kinde empfängt.

Der Wunsch nach einem Kinde will aber anders behandelt sein, als jeder andere Wunsch; er ist zarter Natur und meidet scheu die Oeffentlichkeit. Dieses Gefühl haben wir zu achten, und da es im Programm nicht ausgesprochen ist, so sei es hiermit erklärt und von allen Mitgliedern der Gesellschaft der Waisenfreunde gefordert, daß sie in ihren Bemühungen für unsere Zwecke jeden einzelnen Fall als ein Geheimniß behandeln, von welchem nur sie und der Vorstand Kenntniß haben dürfen. Gelingt der große Wurf, ein Elternpaar mit einem Kinde so glücklich zu machen, daß es selbst seine Freude offenbart, so ist das seine Sache. Wir haben auch bei unseren Berichten über die Erfolge unserer Thätigkeit stets nur Zahlen, niemals Namen zu nennen.

Einen Bericht können wir schon heute erstatten: wir dürfen unseren Anfang preisen, denn ein alter Kinderfreund ist dem Verein als Erster mit einer Jahreszahlung Von 100 Mark beigetreten.

Möge das Unternehmen der Waisenfreunde kräftig aufblühen und im freudigen Wetteifer mit dem Reichswaisenhause dem beklagenswerthesten Theil der deutschen Kindheit zum Heil gereichen! Fr. Hofmann.