Neuere Literatur zur Geschichte Englands im Mittelalter (DZfG Bd. 4)

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Autor: Felix Liebermann
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Titel: Neuere Literatur zur Geschichte Englands im Mittelalter
Untertitel:
aus: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft Bd. 4, S. 146–203.
Herausgeber: Ludwig Quidde
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Erscheinungsdatum: 1890
Verlag: Akademische Verlagsbuchhandlung J.C.B. Mohr
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Erscheinungsort: Freiburg i. Br
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[146]
Neuere Literatur zur Geschichte Englands im Mittelalter.


I. Besprechungen einzelner Werke.

Collected papers by Henry Bradshaw, comprising – – two papers not previously published with 13 plates. Cambr. Univ. press. 1889. 500 p. 8°. F. J[enkinson], Bradshaw’s[WS 1] zweiter Nachfolger als Universitätsbibliothekar [siehe in dieser Zeitschrift II, 501] hat mit dankenswerther Sorgfalt diese 25 Aufsätze von 1862–85, meist der Cambridge antiquarian society vorgetragen, aus (zum Theil schwer erhältlichen) Zss. und Ungedrucktem gesammelt. Was davon Brit. MA. betrifft, wird unten eingereiht werden. Ausserdem sind behandelt: Waldensische Hss., Cambridge im 16.–18. Jahrh., das ABC als Schulbuch im 16. Jahrh., frühester Buchdruck, besonders am Rhein, in den Niederlanden und England, und Bibliothekswissenschaft. Methodisch lehrreich ist die Art wie Br. einem Band die Herkunft und Entstehung durch die scheinbar kleinlichsten Merkmale ansah. Der Index ist um so wichtiger, als Vf. einer jeden Hs. gern weit in Seitenwege folgte und die Einzelheit verständig im weltgeschichtlichen Rahmen betrachtete. Vgl. Ath. 21 XII 89, 852; E. G. Duff, Ac. 7 XII 89, 365; SatR 11 I 90, 47.

[147] E. A. Freeman, Four Oxford lectures 1887: Fifty years of European hist. [1837–87]; Teutonic conquest in Gaul and Britain. Lond. Macmillan 1888. 112 p. 8°. Der zweite Theil des Bandes, S. 59 ff., vertheidigt breit das oft Vorgetragene über den möglichst rein German. Geist der Engländer, im Wesentlichen gegen Huxley, Sayce und Seebohm’s Theorie der Ableitung von Süddeutschen. Die Mischung des Blutes dagegen gibt Freeman jetzt, mehr als früher, den somatischen Forschern zu; aber das beweise nur noch stärker die Assimilationskraft des Engl. Kernvolkes. Von den Römern mag es Gebietsgrenzen (Landtheilungen) und die Art des Ackerbaus übernommen haben, p. 98 [damit hinge doch ein gut Theil Recht und Wirtschaft zusammen!]. Mit Recht betont er, dass es Weiber und Sklaven aus der Heimath mitbrachte, aber auch Frauen [nicht auch Knechte?] der Eroberten am Leben liess. Neue Gründe jedoch bringt er nicht bei, weder hierfür noch für die [übertriebene] Anknüpfung heutigen Engl. Rechts- und Staatslebens an Angelsächs. Zustände. Mir wirft er ohne Gegenbeweis vor, ich hätte (Forsch. z. Deutschen Gesch. 8, 284 [nicht 224]), im Huntingdon den Klang Sächs. Schlachtgesangs über Anderida nicht gehört: und gerade ich wies doch nach, wie jener vielleicht „Germanische Poesie“ für zweifellos Erfundenes als Redeschmuck missbraucht! Die Melodie also scheint auch mir nicht aus der Schulstube des 12. Jahrh. zu tönen: nur begleitet sie einen falschen Text! F. denkt sich nun ein Sächs. Lied zusammen, gerade aus dem Theil Huntingdon’s, den dieser aus den Angelsächs. Annalen wusste, erwähnt aber mit keinem Worte die kunstvollen Stratageme, die mir für 491 so unecht, so gar nicht Beowulfisch klingen. Auch verschweigt er, dass ich jene (übrigens vom Hrsg. Arnold angenommene, auch vom Ath. 17V90, 636 gegen Köhler, Kriegswesen, geltend gemachte) Kritik nur wagte, weil dieser Bericht über Anderida einer ist von 30 Kriegsgeschichten, die theilweise nachweislich erfunden, nirgends sonst belegbar, also vermuthlich alle leere Rhetorik sind.

Edw. Consitt, Life of s. Cuthbert (1887. 254 p.), liefert anlässlich der 1200jährigen Todesfeier eine Legende mit Wundern und Askese, die erbauen und moderne Weltanschauung bekämpfen will. In ultramontaner Absicht verschleiert er die Abweichung der Iroscoten von Rom und ihr Verdienst um die Mission, bevor der Papst England zu bekehren dachte. Dass Cuthbert’s Eremitenthum und sein Weichen aus Ripon den Sinn der Kelt. Mönche bezw. den Gegensatz zu Wilfrid’s Romanisirung der Kirche ausdrückt, wird verschwiegen, ebenso der Streit zwischen den zwei Romanisten Theodor und Wilfrid. Der Historiker gewinnt aus dem Büchlein nichts als die Notiz, dass das Jesuitencolleg zu Stonyhurst ein von Cuthbert besessenes [?], [148] in seinem Sarg gefundenes Johannes-Evangelium bewahrt. Mit der Gluth des Pilgers schildert Verf. Lindisfarne, wo er lange Seelsorger war, und die Nachbarinseln. Ueber Tynemouth aber hätte er nicht alte Irrthümer [ohne Quelle, aber wörtlich aus Lewis, Topogr. dict.] abschreiben sollen. S. 43 u. 47 lies Ida für Ina.

E. Henderson, Verbrechen und Strafen in England während der Zeit von Wilhelm I. bis Edward I. Ein Beitrag zur Culturgesch. Englands im MA. Berl. Diss. 1890. 8°. 74 p. Das Thema ist glücklich gewählt und richtig begrenzt. Eine reiche Anzahl benutzter histor. Quellen und eine nur zu kleine von Urkunden zählt Verf. in Cap. I auf. Vorarbeiten lagen ihm fast keine vor [Pike, Hist. of crime; Schmid, Ges. der Angels. (Glossar: Strafe); Akerman, Furca and fossa; Maitland (in Law QR u. a.; s. oben II, 230 f.; III, 214. 235) erwähnt er nicht]. Sodann erörtert Cap. II die Ursachen der verschiedenartigen Bestrafung des gleichen Verbrechens; III. Todesstrafe, Verbrechen, auf welche sie gesetzt war; IV. Verstümmelungs-, V. Freiheits-, VI. Vermögens-, VII. Ehrenstrafe; jedesmal folgt das Verbrechen erst der Strafe, in verkehrter Ordnung. Auch gehört der fiscale, die Gerechtigkeit störende Einfluss unter II statt unter VI. Dass Gefängniss und Todesstrafe im 13. Jahrh. öfter, diese erst jetzt mit grässlicher Qual, Verstümmelungen dagegen seltener als im 11. verhängt wurden, bestätigt sich auch hier. Solch allgemeine Ergebnisse dürfte Verf. deutlicher hervorheben; mit einer an sich lobenswerthen Vorsicht spricht er sie nur zweifelnd aus. Dass aber die Abschreckungstheorie die Strafen beeinflusste, belegen viele Quellen. Im Ganzen sammelt und ordnet diese fleissige Erstlingsschrift doch in höchst dankenswerther Weise die hauptsächlichen Beispiele von Verbrechen und Strafe, so dass der Jurist leicht ein durchsichtigeres System mit feineren Unterscheidungen daraus wird aufbauen können.

Im Einzelnen verbessere man p. 4¹ Pauli statt Lappenberg; ferner die Daten des Todes von Eadmer, Malmesbury, Girald, Hugo v. Lincoln und der Endpunkte der Werke Newboroughs und Dicetos; [sog.] Benedict ist irrig mit Walter Coventr. confundirt; Articuli baronum heisst die Petition vor der Magna charta, dagegen das Gesetz von 1259: Provisionen. Den John of Oxenedes fortzulassen, ist kein Vorwurf gegen Mullinger: was Verf. daraus citirt, kommt aus Bury St. Edmund’s; überhaupt wäre recht oft statt des späten Abschreibers dessen zeitgenössische Quelle zu nennen. So ist p. 15⁴ eine Hinrichtung von 1196 citirt aus Wendover [die Stelle gehört Diceto] als „zur Zeit Wilhelm’s II.“ und aus Gervas als „ein Jahrhundert später“ geschehen. – Libertas p. 11 heisst baroniales Privileg, nicht Freiheit; Rotulus der Juden Pentateuch, nicht Talmud; Tumbril Tauchstuhl; calculum portans diffinitivum [Endurtheil empfangend p. 71] ist kein Beleg für eine Strafe des Steinetragens. Die Strafen der befristeten [149] Haft, Verbrennung und Brandmarkung kennt schon das Ags. Recht, die der Deportation auf eine Insel schreibt Bracton nur Römischem nach; von Blendung und Gefangenschaft gab es härtere und mildere Art; das Scheeren der Haare brauchte kein Ausreissen zu sein. Die Gefangenschaft Robert’s von der Normandie ruht auf Politik, nicht auf Rechtspruch. Die Umwandlung einer Strafe in Verbannung entsteht nicht bloss aus kirchlichem Asylrecht, und die Härte gegen Apostaten nicht aus Johann’s Unterwerfung unter Rom. 1189 lag Apostasie nicht vor, weil der Abtrünnige nur aus Angst [also gegen Kirchenrecht] kürzlich bloss zum Scheine Christ geworden war. Edward’s I. strafrechtliche Anschauung verdient nicht, annähernd modern zu heissen.

Ch. W. Boase, Fellow of Exeter College, Oxford. (Historic towns ed. E. A. Freeman and W. Hunt.) Lond. 1887. x230 p. Um die Gesch. der Universität durch Ausgaben eines Theiles der Matrikel und des Register of Exeter College wohl verdient, zeichnet Verf. hier die Hochschule nur als Theil der Stadt. Diese Zusammenfassung der Stadtgesch. bedeutet, mindestens für das 12.–15. Jahrh., einen Fortschritt der Wissenschaft. Aber auch manche neue Einzelheit schildert Verf., trotz der Knappheit, die dem MA. nur 100 S. gewährt, genau und anmuthig. Nur bisweilen fehlt Raum zu allgemeiner Uebersicht; im Ganzen hebt er mit echt historischem Gefühl Wichtiges und Bezeichnendes geschickt hervor, voll regen Antheils an den verschiedensten Gebieten: Staat und Gesellschaft, Sprache und Sitte, Bodenkunde und Ortsgeschichte, Kirche und Wirthschaft, Baukunst und Literatur. Vorsichtig urtheilend, lässt er manches Unsichere fort, der volksthümlichen Darstellung zu Liebe, die auch Belege ausschloss. Er zeigt sich dennoch mit den Urquellen vertraut und nennt in der Vorrede die hauptsächliche neueste Literatur. [Dazu seitdem in dieser Zeitschrift I, 185. II, 228. III, 205; 228 f. 235; 238 f.]

Der Name Oxford [vgl. H. Bradley, Ac. 31X87, 152] stammt von der Ochsenfurt durch eine kiesige Stelle des Themsebetts. Er und das Fehlen Kelt. oder Röm. Bewohnungsreste sprechen für erste Besiedlung durch Südangeln. Ringsumher trifft man freilich schwarzhaarige Menschen Kelt. Rasse. Wohl von Kelt. Glaubensboten haben mehrere Kirchen Kelt. Heilige zu Patronen. Ein Nonnenkloster bestand hier vielleicht seit dem 8. Jahrh., eine Münzstätte seit Aelfred [auf Aethelstans Münzen heisst „Ox.“ sogar urbs]. Bedeutend als Grenzfeste Merciens und staatlicher Mittelpunkt einer Landschaft, trat Oxford 912 in der Geschichte hervor; als Strassenkreuzung zwischen Nord- und Südengland und als Marktort beherbergte es seit dem 11. Jahrh. häufig wichtige Nationalversammlungen, die Verf. ebenso wie die königl. Besuche und dortigen Staatsactionen vollständig aufzählt. Zwischen 975 und 1032 ward es viermal von den Dänen verbrannt; im 11. Jahrh. macht sich ein Dän. Bestandtheil in der Bevölkerung geltend [Oxfords bedeutendes Landgebiet und (mindestens fiscale, wie später nachweisbare [150] militärische) Verbindung mit Wallingford ergibt die Städteliste (bei Gale, SS. 748 = Munim. Gildhallae II, 2 , 627) vom 10.–11. Jahrh.]. Unter Edward d. Bek. stellte die Stadt 20 Bürger zum Königsheer oder zahlte £ 20 und besass 721 Häuser. Sie hielt auf dem Stadtkirchhofe Portmannimot, z. Th. als freiwilliges Gericht für Landübertragung, daneben [in welcher Beziehung?] Husting zum selben Zweck und zur Testamentspublication. Ihre Verwaltung unter dem Reeve, später Mayor, mit Court leet ist nicht identisch mit der Gilde unter dem Alderman, wenn auch schliesslich die Gildenhalle zum Rathhaus ward. Heinrich I. erlaubte der Stadt, die der Krone zu zahlende Pacht selbst aufzubringen; Weber und Schuster lebten bereits in Gilden, zu denen auch Frauen gehörten; von anderen Zünften incorporirte einige erst spät der Universitäts-Vicekanzler; eine Kaufgilde bestätigte der König 1161, wohl nur gemäss dem schon vor 1135 befestigten Zustande. Als Ideal der Stadtentwicklung galt, für Oxford wie für viele Orte Englands, London. So verlieh Richard I. einen Mayor, den das Exchequer bestätigt (er hilft mit dem Londoner beim Krönungsfest dem Mundschenk), neben 2 Aldermen. Letztere verdoppelte Heinrich III.: jedes Stadtviertel wählte einen, der sein eigenes Viertelgericht (Wardmote) hielt. Aus 24 Rathmannen wurden jährlich Kämmerer, einst Gildenbeamte, dann Stadtrechner, erwählt; und aus früheren Kämmerern wählte man die zwei Bailiffs, die königliche Beamte blieben und der Krone für Stadtpacht und Festnahme der Verbrecher hafteten. Oxford gab 7 anderen Städten das Verfassungsvorbild. Ein solches ward wohl in schwierigem Rechtsfall um Rath gefragt; allein festen Oberhofszug oder gar Städtebund litt Englands starke Staatsgewalt nicht. Zum Parlament wählte die Stadt zwei Bürger, vermuthlich seit 1265, sicher seit 1295 (die Universität im MA. nicht). Wesentlich die Eigenthümer von Freigut in der Stadt regierten, die Armen standen ausserhalb des politischen Lebens und wohnten z. Th. vor der durch die Mauer eng beschränkten Stadt. Seit 1209 stösst die noch ganz junge Universität häufig mit der Stadt feindlich zusammen und entringt ihr mehr und mehr die Gewalt, zunächst die Polizei, besonders seit dem Bürgeraufruhr 1355, und seitdem mehrere Pfarren unter den Patronat von Collegien kamen. Dem Universitäts-Kanzler, der seit dem 13. Jahrh. begegnet, anfangs vom (Lincolner) Diöcesan ernannt, und dem Archidiakon schwört die Stadt den Frieden. 1319 gab der Staat selbst über die Oxforder Marktstände eine Verordnung, zunächst der Stadt, bei deren Lässigkeit aber der Universität. Der Prior von S. Frideswyth wahrte für die Dauer seines Jahrmarkts Marktgericht und Stadtschlüssel, während das Stadtgericht schloss. Unter den Studenten überwogen die Knaben. Den vielen Armen, Dank welchen die Universität anfangs demokratisch gesinnt blieb, half man durch zinslose Pfandleihe und Betteleierlaubniss, die seit dem 15. Jahrh. von des Kanzlers Zeugniss abhing. Das verklagte Universitätsmitglied schwur sich mit Helfern rein; im 15. Jahrh. zeigte sich die Gefahr des Meineids. Die meisten Studenten bewohnten anfangs je in einer Gruppe ein Hostel (Inn); deren Aeltester (Principal) haftete dem Eigenthümer für Miethe, der Universität für das Betragen. Der Ordnung zu Liebe siegte das Alumnatsystem, das 1274 [151] mit Walter von Merton’s weltgeistlichem College begann. Sein Statut gab das Vorbild auch für Cambridge’s frühestes College. 1386 ward zuerst eine Lateinschule als Vorbereitung mit einem College verbunden. Die sieben ältesten Collegien zweckten wesentlich auf das bürgerliche Leben ab, wenn auch Privilegien und viele Mitglieder kirchlich waren. Musikinstrumente verbot Queen’s College 1340 als frivol. Von Bauten ist ein Rest von der Burg Robert d’Oilgi’s, des Genossen des Eroberers, in der Kapellenkrypta erhalten. Aelteste Steinhäuser des 12. Jahrh.’s gehörten Juden, die Heilkunde den Gelehrten vermittelten. Die Universität als solche baute im MA. nur den Theologie-Hörsaal, über dem der Raum für Humphrey von Gloucester’s Bücherei erstand: der älteste Theil der Bodleiana. Noch diente die Marienkirche für Archiv, Schatz, Versammlungen, Promotionen, dramatische Spiele der Universität. Der erste Oxforder Buchdruck datirt 1468. [Dass diess nicht in 1478 zu verbessern nothwendig sei, begründet Madan, Library May ’89 laut Ac. 11V89, 323.] Noch 1304 hatte ein Diöcesan Quellendienst am Edmundsbrunn zu verbieten; ein anderer gründete 1427 Lincoln College gegen Ketzerei, da Wiclif anfangs viele, bis 1431 vereinzelte Nachfolge fand. Der Rosenkrieg schadete Stadt und Universität im Ganzen wenig, wenn auch die Gewaltthätigkeit wuchs, wie denn mancher Oxford weniger zum Studium als zum Vergnügen oder als Freistatt aufsuchte. [Die Studentenzahl 3000 fürs Jahr 1209 entstammt Wendover, nicht M. Paris. Der Gewährsmann Galfrid’s von Monmouth Walter, den auch Huntingdon rühmt, ist ein halbes Jahrhundert älter als Map. Die Verfassung der Stadt und Universität, letztere in häufigerem Vergleich zu Paris, möchte man klarer dargestellt wünschen und den Gedanken erkennen, wesshalb Nord- und Südleute, die mit den Pariser Nationen nur den Namen gemein haben, blutig raufen. Auch dass Keime zu anderen Universitäten erstickt wurden, war zu erwähnen.] Vgl. Ath. 10IX87, 334; SatR 18VI87, 888; Ac. ’87, Theil II, 345.

James Gairdner, Henry the Seventh. Lond. Macmillan 1889. 219 S. 8°. Diese würdige Fortsetzung zu des Verf.’s „Lancaster and York“ (2. Ed. 1875) bringt der Wissenschaft mehr Neues als die volksthümliche Form erwarten lässt. Besonders arbeitet Verf. aus den in den letzten Jahrzehnten, zum Theil durch ihn, veröffentlichten Staatsakten die viel verschlungenen auswärtigen Verhandlungen, namentlich die mit Spanien, genauer heraus, vielleicht zu ausführlich: wohl weil die Weltverhältnisse, vor allem die zahlreichen Heirathspläne der Dynastien, in Britischer Literatur bisher über Gebühr vernachlässigt waren; sogar Heinrich’s Plan, die eben verwittwete Schwiegertochter selbst zu heirathen, fehlte früheren Handbüchern. Maximilian betrachtet Verf. nur vom Englischen Standpunkt und daher zu ungünstig. Gegen Bacon’s Urtheile streitet er häufiger als Deutschen nach Pauli’s Arbeit noch nöthig erscheinen wird. Frei von Vorurtheilen und vorsichtig gegen eilige Verallgemeinerung oder gar Paradoxe, verschiebt er das Bild von Heinrich im Ganzen wenig: [152] die bekannten Züge der argwöhnisch spähenden Schlauheit, der Habgier mit scheinbar legalen Kniffen, des ruhigen geschäftsmässigen Ernstes, der würdevollen Zurückhaltung, seien mehr Erzeugniss der politischen Stellung als angeboren. Der König als Mensch erscheint hier günstiger als in den meisten Darstellungen, und wird von manchem Verdacht befreit, so von dem, dass er Suffolk habe durch Curzon umlauern lassen. Freilich liebte er das Geld, jedoch nur als Mittel zur Macht des Königthums, das ja dem Staat Frieden und Sicherheit gewährleistete; die vielen Geldstrafen für Uebertretung, zum Theil veralteter Kronprärogative, befördern doch auch die Achtung vor dem Gesetze und dienen durch Befristung zur dauernden Warnung. Ganz unromantisch, hing Heinrich doch der Kirche aufrichtig an, lebte äusserlich fromm und wirkte für den Kreuzzug mit Wort und Geld, das er nur mit Recht dem Papste anzuvertrauen fürchtete; er liess ohne Antheil am Ertrage die Curie Englische Gelder sammeln. Bisweilen brach in seinem Wesen Humor und Witz, freundliche Rede und Gemüth hervor; die Königin hat er nicht etwa dauernd kalt behandelt. Gegen Aufrührer, z. B. in Cornwall, fast unpolitisch milde, werde er zu Bluturtheilen nur durch die Noth gezwungen. Weiter als sein Volk schaue dieser König, der doch an transatlantischen Entdeckungen Antheil bezeigte, besonders in der Friedenspolitik, die keine fremde Eroberung, auch nicht in Frankreich, beabsichtige, sondern durch Verbindung mit Schottland ein Grossbritannien anbahne, durch geschickte Diplomatie die Nachbarmächte sich verpflichte oder untereinander verhetze, damit England unabhängig und in Europa angesehen dastehe. Dass er zuletzt selbst Ferdinand überlistet habe, sei sicher, dass er ihn von der Regentschaft Castiliens verdrängen wollte, habe er ihn mindestens befürchten lassen. Im Bestreben nur genau Belegbares zu berichten, verzichtet Verf. darauf, die je nach Zweckmässigkeit wechselnde Politik auf bestimmte grossartige Gedanken zurückzuführen; ein idealer oder weltbewegender Genius war ja Heinrich nicht; doch klar verstand und emsig nützte er die gegebenen Verhältnisse zum nahliegenden Vortheil. – Neue Einzelheiten und genauere Daten bietet das Buch besonders im Anfang. Bei Heinrich’s Geburt war der Vater todt, die Mutter noch nicht 14 Jahre. 1468 war der Knabe von Lord Herbert, der ihn gefangen hielt, zum Schwiegersohn ersehen. Dass ihm 1470 Heinrich VI. die Krone prophezeite, sei unwahrscheinlich, da dessen Sohn noch lebte. Richard III. bot vergeblich dem Herzoge der Bretagne die Grafschaft Richmond für Auslieferung Heinrich’s; als er 1485 die diesem versprochene (und später vermählte) Elisabeth umwarb, gedachte Heinrich schon eine Braut in Wales zu suchen. Die Milde der Yorks [153] gegen Heinrich’s Mutter bleibt unerklärt. Den Königstitel scheint Heinrich schon vor Bosworth angenommen zu haben, später ward sein Regierungsbeginn angesetzt einen Tag vor dem Fall des als Hochverräther zu ächtenden Richard. Der Einzug in London erfolge laetanter, nicht latenter (woraus Spätere einen verschlossenen Wagen machten). Die Ausschliessung der Beauforts vom Throne, obgleich in deren Legitimation nur nachträglich eingeschoben, bleibe unerwähnt, wohl um eine Verfügung des ersten Lancaster nicht umzustossen. Die Parlamentsbitte, dass Heinrich Elisabeth von York heirathe, sei von der Regierung abgekartet. Schwerlich wegen Simnel’s Aufruhr verliere deren Mutter ihre Ländereien. Die Bretonische Angelegenheit wird ausfuhrlich behandelt, mehrere Gesandtschaften fehlten früheren Darstellungen. Die Prätendenten entpuppen sich hier deutlich als Werkzeuge auswärtiger Gegner der neuen Englischen Dynastie. Warbeck z. B., freilich nicht von Margareten, sondern in Irland aufgestellt und von ihr nur benutzt, von Heinrich nie ernsthaft gefürchtet, verliere an Wichtigkeit, da Karl VIII. sich Italien zuwendet; Suffolk werde durch Philipp I. ausgeliefert, zufolge (aber nicht während) dessen Aufenthalts in England. – Die Erzählung nach der Zeitfolge liess dem Verf. zu wenig Raum für die allgemeine Beurtheilung übrig; man vermisst nicht sowohl die einzelnen Strahlen als ihre Sammlung in einen Brennpunkt. Nur ein ganz kurzer Schluss drängt das Ergebniss und alles Culturgeschichtliche eng zusammen. Manchen recht wichtigen Zug zur Verwaltung, Wirthschaft, Gesetzgebung könnte jedes Handbuch ergänzen; Verf. sagt ausdrücklich, dass ihm der Raum dafür mangle. Die Wirthschaftspolitik, besonders den Schutz des Ackerbauers, beurtheilen wir in Deutschland wärmer. Die Verfassungsentwicklung zur Stärkung des Königthums, die Heinrich VII., so sehr er sich sonst als Lancaster geberdet, von den Yorks nur übernimmt, entspringe wohl weniger bewusster absolutistischer Politik als der gesellschaftlichen Verschiebung zu Ungunsten des hohen Adels, der Einbusse der Kirche an moralischer Macht und der Sehnsucht der Besitzenden nach Ruhe und Ordnung. Dass die Krone, wie die Flandrer anstrebten, einen blossen Schmuck für das selbst regierende Volk bilde, bleibe für England noch über ein Jahrhundert unerhört; das Parlament erscheine mehr für die Angelegenheiten des Königs als zur Gesetzgebung, die vielmehr der Geheimrath einleite. Dieser (neben dem auch das Magnum concilium, die Mutter des Oberhauses, noch lebt), nicht der König, trage in der Volksanschauung die Verantwortung. Morton und Bray, als Erpresser verhasst, haben aber in Wirklichkeit Härte und Willkür der Regierung im nationalen Sinne gemildert und sich ehrlich um Verbesserungen [154] bemüht; Heinrich, stets sein eigener Premierminister, hätte sonst absolutistischer, nach Französ. Weise, gern auch mit tüchtigen Fremden, geschaltet. Erst als jene, dann auch Elisabeth, starben, verfalle er auf rohere, niedere Mittel. Er bevorzuge Juristen und Geistliche im Rath, wohl nicht um dem hohen Adel Macht zu nehmen, sondern weil sich unter jenen mehr Talent, Bildung und staatsmännisches Geschick fand, und er sie mit Richterstellen und Prälaturen, also für die Krone kostenlos, belohnen konnte. – Jedes allgemeine Urtheil, das G., der beste Kenner jenes Zeitraums, sicher ausspricht, wird bestehen: eben darum hätte man gerne mehr von ihm gehört. – Index und Anmerkungen schliesst der Plan der „Zwölf Englischen Staatsmänner“, deren Bestandtheil dieses Werk bildet, aus. Vgl. Ath. 10VIII89, 181; W. B. in CBl 1889, 1404; Kingsford in Ac. 10VIII89, 81.


Kurze Mittheilungen über die Literatur von etwa 1887–90, zur Geschichte Englands. A) Von Edward I. bis auf Richard III.
Ueber * und Siglen s. o. Bd. III S. 206. Vgl. Abkürzungsverzeichniss.

Quellen und Urkunden seit Ende 13. Jahrh.’s. F. D. Swift, Marriage alliance of Pedro of Aragon and Edward I., 9 Oct. 1273 (EHR Apr. ’90, 326–8), aus Aragon. Archiv: Edward desponsavit, per verba de futuro, filio maiori Infantis seine älteste Tochter, Sordue, bezeugt von Gascon. Prälaten und Adligen, Rog. Clifford, Joh. Bohun, Ant. Bek. Verf. stellt Jacob’s Politik gegen Frankreich dar: Edward I. traf ihn 1269 zu Burgos bei Alfons von Castilien, von dem er schon 1254 den Rittergürtel empfangen hatte. Da der Verlobte, Alfons III., 1291 bei der Hochzeit starb, blieb der Vertrag erfolglos, er zielte gegen Philipp’s Uebergriffe in Südfrankreich, besonders 1272 in dem von Aragon abhängenden Foix. – F. Pabst, Die Sprache der Mittelengl. Reimchronik des Robert von Gloucester. I: Lautlehre (Berl. Diss. ’89). Sprache und Stil des Theiles bis 1135, den Wright [s. oben II, 232] einem anderen Dichter zuweisen möchte, seien von denen des späteren Theiles nicht verschieden. Von den Südengl. Legenden schrieb man früher mehrere Robert zu, Ellmer nur noch vielleicht die von Kenelm [vgl. Mon. Germ. 28, 664, 55]; Verf. spricht ihm auch diese ab. Dass sie den Robert, und er wieder andere dieser Legenden, z. B. Becket, benutzt, erkläre sich vielleicht daraus, dass die Legenden in S. Peter’s zu Gloucester entstanden, wo [? Mon. G. 663] Robert lebte. Als philologisch tüchtig lobt diese Arbeit Klöppel, M. a. Engl. Spr. u. Lit ’90, 92. – Die Haveloksage, ein Nachklang der Dänisch-Englischen Beziehung (vielleicht der Verbindung unter Cnut?), entstand wahrscheinlich unter den Dänischen Ansiedlern Ost-Englands. The lay of Havelok the Dane hält John W. Hales (Ath. 23II89, 245) erst nach 1296 abgefasst, da Roxburgh als nördliche Reichsgrenze erscheint. Vielleicht sind auch andere Stellen durch Edward’s I. Reform beeinflusst. [Die Verbindung mit bestimmten [155] Jahren scheint nicht zwingend.] Um 1303 citirt Robert von Brunne [s. o. I, 467] den Havelok. – *Haydon’s trefflicher Calendar of the Patent-rolls für 1278–81 steht in der Appendix zu den Reports of the Deputy Keeper of the Public records 1886–9. Laut Ath. 30III und 19X89, 410 bezw. 524 bringt er Neues für Edward’s Begünstigung des Legisten Franz Accursi and für seine Finanzen. Er sammelte verfassungswidrig Geld zum Kriege gegen Wales, wogegen die Kirche, erst im eigenen, dann im Landes-Interesse auftrat. Die Nachricht der Ann. v. Oseney über das Lambether Concil wird hier bestätigt. Als Staatsbankiers kamen damals die Oberitaliener auf, die das Volk wenig liebte; sie und die Münzbänke und Juden presste die Krone aus, sie verkaufte Wald-, Jagd- und Fischereirecht. Doch suchte der Fischerei ein Verbot gegen Wehre aufzuhelfen. Auf Warenne’s und Bigod’s Domänen verfolgte die Krone Wilddiebe, ferner Zeeländische, von Englischen Kaufleuten verklagte Seeräuber. Der Königin-Mutter gewährte sie reiches Witthum. – *J. Madan, Rough list of the ms. materials rel. to the hist. of Oxford – – – in printed catalogues of the Bodleian and Colleges of Oxford. 3 Bde. ’87; vgl. SatR ’87, II, 897. – *The Honours register of the Univ. of Oxford, 13. cent to 1883 (’87). – *W. H. Stevenson and W. Bazeley, Calendar of the records of the Corporation of Gloucester. Rental of all the houses in Gloucester in 1455. Englische Auszüge von etwa 1300 Stadturkunden, deren 571 vor a. 1300, einige aus 12. Jahrh. datiren. Das Rentale, von Robert Cole, Regularcanoniker in Llanthony, ist 33 Fuss lang; es gibt von jedem Haus den Eigenthümer, Besitzer, dessen Beruf, die Miethe an und zieht bisweilen das Besitzrecht seit 13. Jahrh. aus; Archl. Jl. 46, 194. – *F. J. Baigent and J. E. Millard, A hist. of the ancient town and manor of Basingstoke (Bas. ’89). Hier siegten 870 Dänen über Aethered I. and Aelfred. Das Dorf war alte Krondomäne und beköstigte mit 2 anderen, nach Domesdaybuch, den König einen Tag im Jahr; es war Caput von 5 Hundertschaften, die hierher zu Gericht gingen. Indem sich die Homines allmählich befreiten, seit 1210 vom König das Lehn and von Heinrich III. ihr eigenes Hundertgericht pachteten, also Freibürgschaft versahen, und dreiwöchentlich Curia parva hundredi abhielten, errangen sie municipale Selbstregierung; 1392 ward das Dorf zur Communitas mit Mote-Hall. Doch gab es trotz der Lage am Strassenkreuz weder Handel noch weltliche Gilde; die Verwaltung drehte sich nur um landwirthschaftliche Interessen. Die Rollen des Kleingerichts, seit 1386, betreffen meist Schuldklagen; die des Grossgerichts sind für Sitten und Sprache, schon des 15. Jahrh., wichtiger. Beide und im Anhang ein Landbuch aus Oxforder Collegien von 1443 f. und eine für 1280 ff. ausführliche Spitalrechnung werden ausgezogen. Durch diesen Stoff sei das Buch bedeutend, dessen unfertige Form Millard’s Short account of B. (1873) folge. Unter dort geborenen Berühmtheiten ist Walter von Merton und Johann von Basingstoke; Ath. 30XI89, 738; SatR 18I90, 82. – *F. E. Sawyer, Extracts from the Sussex Assize roll 1279, in Sussex archl. collections 35, 89. – *Alf. Gibbons, Early Lincoln wills. An abstract of all wills and administrations, recorded in the episcopal registers of the old diocese of Lincoln 1280–1547 (Linc. ’88). Laut Archl. Jl. 46, 77 sind diese genauen Auszüge wichtig, nicht nur für [156] Genealogie und Sittengesch. Am 6. Sept. 1415 testirt John de Assheby, in viagio regis apud Haaflew [Harfleur] per ictum lapidis morte preventus. – Sir H. Barkly, Kirby’s quest (Tr. Bristol archl. soc. 11, 130). Indem Schatzmeister Johann von Kirkby 1284–6 die Engl. Ritterlehen aufnahm, stellte man die hauptsächliche Kriegsmacht und Finanzquelle des Staats wohl allgemein, nicht behufs besonderer Steuer, fest und bahnte Abschaffung der Afterleihe von Gutstheilchen an, die zu verwickelten, kleinlichen, unwahren Lehnverhältnissen geführt hatte: z. B. war der Träger eines ½ Hide grossen Zehntels eines Ritterlehns durch 6 Mittelherren entfernt vom obersten Lehnsherrn. Nur Theile des Katasters sind gedruckt [zuletzt Kent in Archla. Cant. XI (’77), 365]; hier erscheint Gloucestershire. Es fehlen 5 Hundertschaften, deren 44 Lehen vielleicht confiscirt oder vom widerspenstigen Adel den Kronbeamten nicht nachgewiesen waren. Von nahezu 200 Gütern wird Besitzer, Reihe der Lehensherrn, die stets in Rex gipfelt, Dienstlast und bisweilen Grösse angegeben. Hier leitete Richard Rowell die Enquête. – Ders., Dursley, ebd. 221, druckt die Wertheinschätzung dieses Lehns durch eingeschworene Nachbarn, von 1287. – Br. Sheppard fand in der Dombibliothek zu Canterbury das vermisste Register, in welchem die Mönche von Christ Church, als Kathedralcapitel, die Verwaltung der Spiritualien des Bisthums während Stuhlvacanzen eintrugen. Es umfasst 1292–1349; damals starben an der Pest binnen 13 Monaten 3 Erzbischöfe; Ath. 14XII89, 824. – *Literae Cantuarienses: the letter books of the monastery of Christ Church, Canterbury; ed. J. Br. Sheppard. I. II. III. 1887 ff. (Rolls Ser.). Bisher waren aus diesen Registern des Domklosters meist nur Auszüge bekannt. Hier erscheinen die Briefe, auch früher gedruckte, vollständig bis zu Ende, 1536, in sorgfältigem Text, die Französ. mit Engl. Uebersetzung, und tüchtig eingeleitet. Sie betreffen meist die Güter und Freiheiten der Mönche. Orts- und Sittengesch. gewinnen besonders: Richterbestechung II, 58, Bücherausleihen aus der Klosterbibliothek 146. Der Convent kämpfte gegen das benachbarte S. Austin’s, dem oft König und Papst beistanden, und gegen York. Nicht nur hierin, auch in anderen weltlichen Dingen gab der Prior dem Erzbischof wichtige Rathschläge: Heinrich von Eastry (1285–1331) empfahl bei der Absetzung Edward’s II., opportunistisch abzuwarten, ohne stark einzugreifen. Die Einleitung bringt u. a. die G. des Canterbury College in Oxford und der von Ludwig VII. gestifteten jährlichen Schenkung von Wein aus Poissy; sie betont die unerklärliche Thatsache, dass der Schwarze Tod das Domkloster fast verschonte. So T. F. Tout, EHR July ’89, 561. SatR 10V90, 578 hebt aus Band III, der 1375 beginnt, als wichtig folgende Stücke hervor: 1398 Erzb. Arundel an den Convent (aus dem „irdischen Paradies bei Florenz“) hofft, seine Verbannung [durch Richard II.] werde bald enden; ders. erzählt, wie er 4. Jan. 1400 den für Richard’s Wiedereinsetzung Aufständischen entging, und freut sich, dass unter ihnen sein Neffe, Graf Kent, durch den heiligen Bauernpöbel von Cirencester getödtet ward; der Hanseat Hermann Wernerson klagt, sein Schiff sei vor Wight gekapert und, trotz Schiedsurtheil auf Herausgabe, durch die Sandwicher zerstört; Kaufleuten von Newcastle, Hull u. a. Engl. Häfen werden in Stralsund Güter arrestirt; [157] Danziger kapern im Sund Yorker Waare auf Holländ. Schiff; hier steht auch die Amnestie für die Rebellen unter Jack Cade [1450], der auch Mortymer heisst und zu Dartford den Teufel als schwarzen Hund beschworen haben soll; ferner des Kanzlers Ansprache an die Gemeinen 1474 um Geld zum Französ. Krieg, der unruhig Volk abziehen und vor feindlicher Landung schützen werde. Das Meiste betrifft die besonders 1390 bis 1411 blühenden Güter, auch die in Wexford an Tintern verpachteten, ferner Stiftungen, Gebetsbrüderschaft, so mit St. Bertin, für dessen Kentischen Besitz man sorgt. Die Fraternität erhält 1415 ein Pilger Wytfried als Becket’s Verwandter. 1435 wird Maurermeister Richard Beek, den dann London wegen London Bridge befragt, lebenslänglich angestellt. Sogar ein Liebesbrief von 1480 hat sich ins Klosterregister verirrt. – Unter den *Collections for a hist. of Staffordshire ed. by The W. Salt archl. soc. bringt Band VII, hrsg. von Wrottesley, Auszüge aus den Plea-rolls 1294–1307 und die Exchequer Subsidy roll 1327. Black, RH 89, 389 bezeichnet das als höchst wichtig; denn vollständige Ausgabe sei unmöglich, da ein blosses Register etwa 2000 Folianten zu je 2000 Seiten füllen würde. Band VIII enthält, laut Ath. 29XII88, 879, Bedeutendes für Genealogie und Cultur: 1. Wrottesley, Military service by Staffordshire tenants in the 13/14 cent.; from Rec. off.; 2. F. Parker, Urkunden der Augustiner von St. Thomas bei Stafford; 3. Mazzinghi, Hist. of Castre church, z. Th. auch aus Ungedrucktem. Band IX enthält Plea- und Fine-Rollen für Staffordshire zur Zeit Edward’s II. – *A. E. Gibbs, Histor. records of St. Albans, St. Alb. ’88. – The negotiations preceding the Confirmatio Cartarum 1297. From the Memoranda rolls of the Exchequer, Tr. Royal Hist. soc., N. S. III, 281 enthält: Französ. Brief des Exchequers an Edward I, Aug. 22: „Graf Marschall und andere Adlige als Vertreter der Comunauté du reaume beschwerten sich heute hier erstens über die Euch vorgelegten Artikel, zweitens über den Achten und Wollconfiscation, die sie nicht bewilligt hätten und nicht dulden würden.“ Edward antwortet Französisch, Winchelsea Aug. 23: „Führt die Besteuerung weiter aus, proclamirt aber (worüber ich Kanzleibriefe für jeden, der solche fordert, erlasse), dass sie Niemandes Recht präjudicire, dass sie augenblicklich aber eile zum Besten des Staats [Flandrischen Feldzugs]. Für die Wolle gebt Quittung, sie soll nur als [später zu bezahlender] Kauf genommen werden.“ Ferner schreibt der König auf See vor Dover 24. Aug. an seinen Sohn, Lieutenaunt en Engleterre, und zu Winchelsea 24. Aug. an den Kanzler das Gleiche. Am 25. Aug. schreibt Prinz Edward, der also nur als des Vaters Werkzeug handelt, zu Rotherbridge an den Exchequer diesen königlichen Befehl. – Ch. V. Langlois, Project for taxation, presented to Edward I, EHR July ’89, 517–21 druckt aus Französ. Staatsarchiv den in schlechtem [Anglo-?] Französisch geschriebenen Vorschlag eines „erwiesen dienstbereiten“ Agenten Englands, der auch „mit mehreren vom [Geheim-] Rath gesprochen“ hat, man solle den Luxus in Hofstaat, Kleidern, Nahrung je nach Ständen einschränken, Waffenhaltung Rittern und Bürgern gebieten, fremde Kaufleute, die nach Holland oder Brabant Wolle und Leder ausführen, aber auch jede andere Ein- und Ausfuhr, ja allen Handel besteuern, sonst fremde Kaufleute, [158] ausser Franzosen, frei in England verkehren, nur zum Kriege beisteuern lassen, und verschuldeten Kriegern, so lange sie ausser Landes [1297!], Zahlungs-Aufschub gewähren. Hrsg. erklärt Englands damalige Finanzgesch. und weist nach, dass Verf. die Französ. Luxusgesetze kannte, dass der Vorschlag wohl nie an die Engl. Regierung gelangte, sie jedenfalls nicht beeinflusste. Er setzt ihn vielleicht vor 1294, höchst wahrscheinlich vor 1297 an. – H. Dannenberg, Der Sterlingfund von Ribnitz (Z. f. Numism. 15, 302), vergraben um 1270–1300, enthält Engl., Schott., Irische Münzen.

Edward’s I. Familie. Ueber Edward I. und seine Mutter Eleonore von Provence bietet *L. Stephens, Dictionary of national biography XVII Aufsätze von Hunt, bezw. Archer; vgl. Ath. 20IV89, 500. – W. Brailsford, The Eleanor cross at Geddington, Antiq., July ’88, 27 behandelt Edward’s I. Denkmäler für seine erste Gemahlin. – Johanna, die zu Accon geb. Tochter Edward’s I., Gräfin von Gloucester, († 1307), wird von Osbern Bokenham Mitte XV. Jahrh.’s als in ihrem Grabe zu Clare wunderthätig gerühmt; Horstmann, Engl. Stud. 10 (’87), 1.

Verfassung unter Edward I. J. Latimer, On the hundredal and manorial franchise of the Furcas [!] – – in Gloucesters., Tr. Bristol archl. soc. 12, 114, behandelt die königliche Untersuchung von 1275 über private Blutgerichtsbarkeit: in der einen Grafschaft gehörten 45 Galgen den Baronen, die den in ihrem Gerichtsbarkeitsbezirk betroffenen Verbrecher richteten ohne Theilnahme der Curia regis. – W. Rye Notes on crime and accident in Norfolk, temp. Edward I., Archl. R. II, 201, zieht die Rolle über Gefängnissleerung von 1286 aus, mit scharfem Auge für das culturgeschichtlich Wichtige. [Auszüge aus anderen Norfolker Kronprocessrollen (Criminalprotokollen) gab er im *East Anglian III, 148 und in *Norfolk antiq. miscell. II, 159.] Die Anzahl der Verbrechen, besonders gegen das Leben ist erschreckend. Unter den Todtschlägern begegnen viele Geistliche, die auch Kriegswaffen brauchen, einige Vlissinger und Zeeländer im Hafen von Yarmouth, auch Winchelseaer, die dort Bürgen finden, obwohl doch Yarmouth mit den Cinque Ports in Fehde lag. Räuberbanden hausen in der Umgebung der Städte. Viele Verbrecher entrinnen sofort oder aus den Gefängnissen, namentlich geistlicher Barone. Die Verhafteten kommen in Menge im Gefängniss um, theilweise durch schlechte Behandlung, theilweise weil viele Jahre, bisweilen 18, zwischen That und Urtheil verstreichen. Die Verurtheilten enden meist am Galgen; eine Gattenmörderin wird verbrannt. Das Rittergutsgericht übt noch Strafprocess und Hinrichtung, wenn der Gutsherr neben anderen Vorrechten den Galgen besitzt. Ein Gutsherr überfällt nächtlich und bindet seinen entlaufenen Hörigen. Dem König fallen als Deodand die Güter heim, die den unbeabsichtigten Tod eines Menschen verursachten. Eines entkommenen Todtschlägers Habe suchte die Krone einzuziehen und, als sich nichts fand, die Zehnschaft für ihn haften zu lassen; allein er war in keiner, weil er noch nicht zwölf Jahr alt war. – A. H. Dennis, Maintenance and champerty (Law QR Apr. ’90, 169). [159] Aufrechterhalten eines Processes durch einen unberechtigten Dritten und campi partitio, Gewinnantheil dafür, gilt im Engl. Gemeinrecht als strafbar seit Bracton’s Zeit, wird gesetzlich zuerst 1275 verboten; als Thäter sind anfangs Beamte, Richter, Vornehme gedacht, die nicht bloss die Processsucht eigenen Gewinnes wegen nähren, sondern überhaupt durch Amtsmacht oder Ansehen die Gerechtigkeit hemmen. Verf. zählt die dagegen erlassenen Gesetze auf und citirt (aus Stubbs) den Missstand des 15. Jahrh., dass der Vornehme durch bewaffnete Clienten, die seine Livree trugen, bei deren Processen die Richter beeinflusste. – J. C. Gray und H. W. Challis, Law QR ’87, 399; 403, erklären verschieden die Wirkung des Statuts Quia emptores [1290] auf die Determinable fees [Landleihe, die bei Eintritt eines vorausbedungenen Ereignisses endet]. – Ch. V. Langlois, The comparative hist. of England and France during the Middle ages, EHR Apr. ’90, 259–63. Die Verfassungen beider Länder im MA. zu vergleichen, sei fruchtbar, weil sie fast nur symmetrische Grundstoffe und einige Wurzeln gemeinsam enthalten und sich oft berührten. So entsprechen im 12.–14. Jahrh. die Curia regis der Plantagenets der der Capets, das Exchequer der Chambre des comptes, Königsbank- und Commonpleas-Gericht dem Franz. Parlement, Privy Council dem Grand conseil, Sheriffs den Baillis und Sénéchaux, Justices in eyre den Enquesteurs-réformateurs, das Engl. Parlament den États généraux. So lautet 1278 die Gesetzgebung beider Länder ähnlich; Frankreich wehrt sich gegen Todte Hand und kirchliche Gerichtsbarkeit 1279, wie England mit dem Statut De religiosis 1279 und dem Breve Circumspecte agatis; der Verfassungskampf unter Edward I. vergleicht sich der heftigen politischen Thätigkeit um Philipp’s IV. Ende. Dies sei Beeinflussung, nicht zufälliges Zusammentreffen. Verf. bezieht sich auf seinen Aufsatz RH Jan. ’90. – Ch. W. Prothero, EHR Jan. ’90, 146 bestreitet [mit Ref. oben I, 468] Riess’ Ansicht vom Zwecke der Vertretung: Der Gedanke von 1295 „quod omnes tangit, ab omnibus approbetur“ klinge vielmehr schon aus den Parlamentsladungen 1213–94 hervor. Die Controle der Localverwaltung war das Ergebniss, nicht der Zweck des Erscheinens der Provinzialvertreter. Halfen diese zu Hause die bewilligten Steuern umzulegen, so waren sie doch nicht als Steuereintreiber vorgeladen. Dass das Lateinische De tallagio der Text der Barone gewesen, sei unbewiesen. Die Gemeinen erhalten 1297 allerdings das Bewilligungsrecht der Zehnten und Fünfzehnten; sie sind unter Communauté damals zu verstehen. Ohne sie durfte der König ferner nur erheben: 1. ausdrücklich alte Zölle und drei Lehen-Auxilia; 2. stillschweigend die Taille auf königliche Städte. Eine Reihe von Belegen zeigt, dass Ritter und Gemeinden Ende 13. Jahrh.’s vorgeladen wurden allein zur Geldbewilligung. Auch Pr. erkennt Riess’ bedeutendes Verdienst um die Gesch. des Wahlrechts, zieht dessen frühere Arbeit ausführlich aus, bemerkt jedoch auch hier, dass mancherlei Zufall entschied, ob eine Stadt im Parlament vertreten blieb. Die Grafschaftswählerversammlungen erscheinen ihm kleiner als Riess. Eine Schranke activen Wahlrechts gab es nicht, auch keine streitige Wahl: die Aristokratie entschied über die Initiative und beim Protest. Riess beweist, dass die Stadtvertreter nicht im Grafschaftsgericht, sondern in der [160] Stadt gewählt wurden, und dass die Commons im MA. weder Redefreiheit noch Schutz vor Verhaftung genossen. Dass der Modus tenendi parliamentum erst 1387–99 geschrieben sei, habe Riess nicht bewiesen. – *G. R. Park, Parliamentary representation of Yorkshire from – – Edward I. (Hull ’86) sei werthvoll für Biographie und Pariamentsgesch.; Jl. Brit. archl. assoc. 43, 297. – *Mont. Burrows, The family of Brocas, of Beaurepaire and Roche Court, hereditary Masters of the Royal buck [Rothwild] hounds with some account of the English rule in Aquitaine ’86, zeigt (laut Tr. Bristol archl. soc. 11, 165), dass diese Guienner Familie zuerst 1242, in Englands Gascogne-Rollen, begegnet; ein Brocas fällt 1314 gegen die Schotten; andere dienen dann in Englands Heer, Behörden und Kirche, namentlich aber bei des Königs Person bis zum Tode getreu: so ward Bernhard Brocas, der Richard II. bis zuletzt anhing, durch Heinrich IV. enthauptet. Das Amt des Jagdhundmeisters schuf Heinrich II. für seinen Kämmerer Osborne Lovel; mit der Erbtochter einer Lovel erheirathete es 1367 ein Brocas, bei dessen Nachkommen es 5 Generationen hindurch blieb.

Literatur um 1300. *Pr. de Martigné (Capucin), La scolastique et les traditions Franciscaines (Paris ’88) gibt laut A. Ackermann (Bull. crit. ’90, 47) wichtige Beiträge zur Lehre des Bacon, Duns Scot, Occam, Alexander von Hales, Middleton. – *M. Pluzanski, Essai sur la Philosophie de Duns Scot (Paris ’87) hat den Geburtsort des Philosophen († 1308 zu Köln) nicht aufgefunden; R. Celt. IX, 145. – *A. Mary F. Robinson (Mme. J. Darmesteter), The end of the Middle agea: essays and questions in hist. (’88), findet das Ende des MA.’s in Beginen und Deutscher Mystik des 13. Jahrh.’s [?]. Vgl. RH 43, 175. Die Darstellung der [auch als Dichterin bekannten] Verfin. lobt Ath. 29XII88, 874 (doch sind auch Staatspapiere benutzt), ernste Forschung RC ’89, 428. – Nach E. G. Wood [s. oben II, 230] lehrte das Studium generale zu Stamford neben Artisten- und Theologen-Facultät auch Physik und Canones und ertheilte Grade; Antiq. 19, 82. – In H. Bradshaw, Collected papers p. 55 sind Statuta Univ. Cantebrigie von etwa 1300 über Studenten-Hospize gedruckt. – F. Ehrle, John Peckham über den Kampf des Augustinismus und Aristotelismus in der 2. Hälfte des 13. Jahrh.’s (Z. für kath. Theol. XIII, [1889] 172), druckt einige von Peckham’s Briefen 1284–7 und interpungirt besser als Martin (Registrum J. Peckham 1882/5, Rolls series). Peckham verfocht schon um 1270 in Paris mit Giraud d’Abbeville die ältere, mehr Augustinische, Scholastik gegen den neueren Aristotelismus des Thomas von Aquino, wiederholte 1284 ff. als Erzb. von Canterbury seines Vorgängers Kilwardby Verbote von 1276 gegen den Thomismus (besonders den Satz von der Einheit der Wesensform im Menschen) bei den die Universität beherrschenden Dominicanern Oxfords und verwies auf seines Ordens ältere Lehre bei Alexander von Hales und Bonaventura. Er erscheint pomphaft und heftig. – Verf. citirt S. 187 eine Florentiner Hs. über eine frühere Controverse Peckham’s mit Kilwardby. – *Les contes moralisés de Nicole Bozon ed. P. Meyer (Soc. anc. textes franç. ’89), laut SatR 8II90, 167; Mélusine Juin ’90, 71: Aus Hss. Gray’s Inn und Philipp’s erscheinen [161] hier des Minoriten Nicolaus, bisher nur theilweise und anonym bekannte, 145 Anglofranz. Metaphorae, d. i. moralisirende Geschichten und religiöse Gedichte. Verf. schrieb bald nach 1300. Er kannte Nord-England und Engl. Landleben, so des Bauern Klagen über den Gutsvogt. Er benutzte Jacob von Vitry und die für Predigtexempla oft gebrauchten Engländer Odo von Cherington und Bartholomeus, De proprietatibus rerum. Hrsg. verfolgt die einzelnen Erzählungen durch die Literatur-G. des MA. Das Buch bezeichnet gut die damalige Volkspredigt. Einige Gedichte geisseln die Weiber; sie dienen der Sittengesch. SatR zieht eine Stelle über Wucher aus, der nicht mehr verachtet werde. Meyer’s Einleitung skizzirt die G. der Anglonorm. Sprache. Vgl. B. Hauréau, Jl. sav. Févr. ’90 und über ein anderes Handbuch zum Predigtzweck von Johann v. Wales u. Thomas von Irland dens., Mss. d’Auxerre, eb. ’89, 366. – Breviarium ecclesiae Sarum, iuxta ed. Paris 1531, lab. Fr. Procter et Chr. Wordsworth, Acad. Cantabrig. 1879–86. 3 Bde. Der alte Druck ist vermehrt mit reichen Indices, z. B. der Hymnen, deren Verfasser z. Th. angegeben werden [ob „Ut queant“ von Paul Diac., ist fraglich; Dümmler, Poetae Carol. I, 83], und der Heiligen. Viele theilweise ungedruckte Denkmäler von deren Verehrung sind verzeichnet, die Uebertragung des Burgunders Hugo von Lincoln wird gedruckt [zu Basler Hss. über ihn vgl. Mon. Germ. 27, 3165]. Auch andere Diöcesen Englands sind dabei berücksichtigt. Eine Entwicklung dieses letzten Ausläufers ma.licher Liturgie oder seine kritische Vergleichung mit dem Katholicismus anderer Länder ist jedoch nicht versucht; W. C. Bishop’s kurze Einleitung behandelt nur den Bau des Breviers. Von höchstem Werth für Gesch. des Buchdrucks, theilweise auch der Engl. Reformation, ist die Bibliographie von H. Bradshaw (vgl. oben II, 501). – L. Brueyre, La littér. anglaise et les traditions populaires (R. des trad. pop. II, 32; 74) bespricht (z. Th. nach dem Folk-lore Journal und seltenen Quellen) die Engl. Wissenschaft von mündlich im Volk überlieferter Literatur und im besonderen die Beeinflussung Engl. Poesie durch Märchen von Feen und mythischen Gestalten, die sich in Sagenkreisen nicht bloss der Arier wiederfinden. Wo an Zustände des MA. angeknüpft wird (Robin Hood), finde ich nichts Neues. – M. Jacoby, Vier Mittelengl. geistl. Gedichte aus dem 13. Jahrh. (Berl. Diss. ’90). Verf. erläutert sie sprachlich und gibt sie nach Zupitza’s Abschrift der Hs. Brit. Mus. Arundel 248 heraus. Den episch-didakt. Inhalt, Mariä Verkündigung und Leiden, entnahm der Uebersetzer Latein. Gedichten; Eines davon ist bekannt und hier abgedruckt. – O. Knörk, Untersuchungen über die Mittelengl. Magdalenenlegende des Ms. Laud 108, Berl. Diss. ’89. Die Entstehung der Legende, auch ihr Vorkommen in sonstiger Mittelengl. Literatur, wird entwickelt. Das um 1285 geschriebene Ms. Laud, dessen Dichter nicht viel früher im sö. Mittellande lebte, steht der Legenda aurea des Jacob a Voragine am nächsten, stammt aber doch nicht allein daher. – E. Krahl, Untersuchungen über vier Versionen der Mittelengl. Margaretenlegende, Berl. Diss. ’89. Unter den zahlreichen Engl. Behandlungen der Margarete betrachtet Verf. vier, die um 1170, 1270, 1330, 1430 entstanden. Die drei ersten haben zur Quelle die Latein. [162] Vita bei Mombritius, Sanctuarium, die dritte daneben Jacob a Voragine und andere Latein. Fassungen, die vierte ist aus der zweiten umgearbeitet.

Edwards I. festländ. Beziehungen. *Ch. V. Langlois, Le règne de Philippe III. le Hardi [Paris ’87; vgl. Prou, Moyen-âge 1888, 25], liefert die beste Schilderung der Französ. Politik Edward’s I.; er bewundert ihn als geschickten Diplomaten [Brosien, DLZ ’88, 1853], der dabei ehrlich, gerecht und verständig verfahre: so gibt er die Commune von Limoges auf, als das Pariser Parlament für die Vicomtesse entscheidet, und das Gewohnheitsrecht Aquitaniens zu Gunsten von Philipps Ordonnanz. Philipp III. stärkt zwar den Französ. Einfluss in Aquitanien, sucht aber noch nicht es zu erobern; seine und Edward’s Mässigung hinderte einstweilen offenen Krieg, zu dem der Streit beider Verwaltungen oft Anlass bot [So A. Molinier, RH 40, 374.] Im Anhang sind Englische für Gascogne wichtige Archivalien zuerst gedruckt. T. F. Tout (EHR Apr. ’89, 364) vergleicht in seiner lobenden Kritik die Verfassungen Englands und Frankreichs, die sich niemals mehr als damals ähnelten [vgl. o. p. 159]. Die Französ. Krone besass nicht von allen Bisthümern die Regalien, ebenso wie der Herr von Glamorgan die Temporalien Llandaffs [s. o. III, 220] beanspruchte; den Aides de l’ost entspricht Scutagium; der Bailli, einst Rath in Curia regis, wird getrennt vom Pariser Parlement, wie der Sheriff seit Ende 12. Jhs. vom Justitiar; Privilegium cleri und Verleihung zur Todten Hand werden hier wie dort eingeschränkt. 1273 huldigte Edward Philipp zu Paris am 6. Aug. und reiste erst dann über Melun nach Gascogne. – *Ch. V. Langlois, De monumentis ad priorem curiae regis iudiciariae historiam pertinentibus [Paris (Thèse de dr. ès lettres) 1887] enthält am Schluss: Rôle des procureurs du roi d’Angleterre, duc d’Aquitaine dans le Parlement de France; NRH droit franç. XII, 286. – 1273 forderte Edward I. Status-Erklärung von der Guyenne. Dessen weigerten sich Allodiale: sie hätten nichts vom König, auch nicht die Justiz empfangen. So aus Ms. Wolfenbüttel Blondel, Bull. crit. 1889, 244, in Kritik über Chénon, Alleux en France. 1888. – Ém. Rébouis druckt, übersetzt und vergleicht drei Orts-Gewohnheiten, die Edward I. Grand-Castel (Puy-mirol) 1286, (Labastide-) Castel-Amoros 1287 und Saint-Pastour 1289 verlieh. Das erste (NRH droit franç. XI, 290) ist Provenzalisch, die zwei anderen (eb. XII, 81) sind Lateinisch; diese gleichen fast einander und dem von Valence (Diöcese Agen), das Verf. in Cinq coutumes de Tarn-et-Garonne 1886 veröffentlichte. Er plant eine Sammlung aller Coutumes des Agenais um 1300. – Funck-Brentano citirt (Moyen-âge 1889 p. 123, in der Anzeige von *Delisle, Opérations financières des Templiers) Ms. Paris Moreau 690 für die finanziellen Dienste, die die Templer den Königen von England bei der Verwaltung der Guyenne leisteten. – *J. Jacobs, Une lettre franç. d’un Juif anglais au 13. s., R. études juives 17 (’89), Apr. [laut RH Sept ’89, 192]: 1280 ward Kanzler Robert Burneil um sicheres Geleit gebeten für Elias Hagin von London [s. oben III, 193], damit dieser nach Flandern, zum kranken Johann von Avesnes, dem Erben Hennegau’s reisen dürfe. – *M. Prou, Les registres d’Honorius IV. (Par. ’88) erörtert in der Einleitung [163] des Papstes Beziehung zu Edward I., die Vermittlung zwischen Aragon und Neapel-Anjou, sein heftiges Schreiben gegen Englands Juden 18. Nov. 1286. So Hauréau, Jl. des sav. ’89, 302. – Langlois, RH 40, 48 [s. oben III, 152] druckt: 1) 1279 Bertrand de Got’s Bitte an Edward I. um eine Pfründe; er ist bereits des Königs Agent zu Paris. 2) c. 1295 Jan., Anonymus an denselben: Bonifaz VIII. und dessen durch Bertrand gebrachte Sendung sind Euch günstig; die Franzosen wünschen Frieden. 3) Der Engl. Seneschall von Gascogne berichtet demselben: er begleitet den zum Papst erwählten (Clemens V.) durch Saintonge nach Bordeaux, wo er 1305 23. Juli eintrifft, beschenkt ihn und sein Gefolge und geleitet ihn aus Aquitanien hinaus zur Lyoner Reise, 4.–21. Sept. Ueberall erscheint Clemens hier, was im allgemeinen anzunehmen Langlois für richtig erklärt, als Freund Englands und bisweilen als Gegner der Capetinger. – K. Wenck, GGA ’88, 492 führt die [herkömmlichen!] Klagen der Abtei St. Alban’s über Röm. Habsucht als besonders Clemens V. belastend an. – Langlois’ letzte Reihe [s. oben III, 152] der Berichte Englischer Vertreter über Appellationen aus Aquitanien gegen Edward I. und II. vor dem Pariser Parlement beginnt mit Bordeaux’s Klage über Waarenbeschlagnahme in England und den vom Gascogner Seneschall der Commune zu leistenden Eid 1289; sie schliesst 1314. L. weist Spuren weiterer, jetzt verlorener Procuratorenberichte nach. Bisweilen beriethen Engl. Staatsmänner durchreisend mit dem Juristen-Conseil, das ihre Regierung ständig zu Paris hielt; seine Gutachten, im Chancery-Archiv ungedruckt, seien werthvoll für Gesch. des Processes. – Langlois’ Textes [s. oben II, 231] zeigte an W. Bernhardi HZ 62, 562. – Adolf von Nassau nahm 1294 Engl. Hilfsgelder zum Kriege gegen Frankreich. Dass er dann Französ. erhielt, damit er nicht marschire, ergibt ein von Deutschen für unglaubwürdig erklärtes Document. Dieses druckt verbessert Funck-Brentano (RH 39, 326; s. oben III, 152) ab und vertheidigt es: wir haben hierin den Entwurf eines Französ. Finanzbeamten zu einer königl. Mittheilung der Motive für Subsidienforderung zum Engl. Kriege, 1298–1301; er citirt „Escriz du tresor“ u. benutze wohl Edward’s Brief an seine Verbündeten vom 2. August 1297. Der Fundort, Trésor des chartes J 654, 16, vom Anfang 14. Jhs., enthalte auch sonst bedeutende Acten zu den Engl. Beziehungen 1259–1360, gesammelt wahrscheinlich von Geheimschreibern des Conseil du roi. – *Graf Limburg-Stirum, Codex diplom. Flandriae 1296–1325 (Brügge ’89), ist wichtig für Edward’s I. Flandr. Feldzug. – Ch. Jourdain, La marine militaire sous Philippe le Bel (in Excursions histor. à travers le MA., 387) behandelt den Seekrieg gegen Edward I. 1295 ff., z. Th. nach der Denkschrift des Genuesen Benedict Zachariae [vgl. Mon. Germ. 28, 596] und Französ. Schatzrechnungen. – Den Bericht der Frescobaldi, Italienischer Kaufleute im Dienste Philipp’s IV., an Aimar von Valence Grafen Pembroke vom 24. Juni 1303 über eine Pariser Versammlung anlasslich des Streits mit Bonifaz VIII. edirte *C. V. Langlois, Soc. d. l’hist. de Paris, Bull. XV (’88), 5. – Edward’s I. Beziehungen zu den Mongolen erhellt *Hist. de Mar Jab-Alaha, Patriarche, et de Raban Sauma (Paris ’88), laut N[öldeke], CBl ’89, 843.

[164] Schottland. A. F., The Lyon king of arms [Wappenkönig Schottlands Burnett, s. o. III, 271], Ath. 1II90, 148. Er gab unter dem Lord Clerk Register of Scotland die *Exchequer-Rollen Schottlands heraus. Sie beginnen 1264; schon 1887 war er mit Band 10 bei 1496 angelangt. – In derselben Sammlung der Scotch record publications giebt *Jos. Bain den Calendar of documents rel. to Scotland pres. in the [English] Public Record office I–IV: a. 1108–1509 (Edinb. ’81–8) heraus. – A. H. Dunbar, The earldoms of Dunbar, March and Moray, Proc. Soc. Antiq. Scotl. XXII (’88), 187, mit Stammtafel der Dunbars seit dem 13. Jahrh. – Thomas of Erceldoune, Scot. R. Apr. ’87, 316. Verf. beurtheilt die Ergebnisse der neuen Ausgaben jener Nordhumbr. Dichtung durch Murray und Brandl. Thomas Rymor urkundet um 1265; sein Sohn und Erbe Thomas verschenkt sein Erbgut in Earlston 1294. Einer von beiden, nach dem Vf. der jüngere, gilt als Vorhersager von meist trüben Ereignissen der Schott. Gesch. (wie des Todes Alexanders III. [1286], besonders der Engl. Kriege) bei fast jedem Schott. Schriftsteller des 14.–16. Jhs., selbst in England schon vor 1320; noch das 18. Jh. wähnte, seine Erlebnisse seien von Erceldoun vorherverkündet. Jene Prophetieen gehören aber Thomas zumeist nicht, und ganz sicher weder die Ritterepopöe Sir Tristem noch die nach ihm benannte poetische Weissagung. Diese, deren ältester Theil wohl vor 1350, deren gegenwärtige Form um 1420 entstand, stamme aus Südschottland; sie verräth überall Abfassungszeit nach den angeblich geweissagten Ereignissen des 14. Jh. – *Cha. Rogers, The book of Wallace (Edinb., for the Grampian club. ’89), bringt Neues über seine Abstammung und Seitenverwandte. W. war unverheirathet. Band II wird den Schott. Freiheitskrieg behandeln. So SatR 27IV89, 512. – *J. Moir, Sir William Wallace: a critical study of his biographer Blind Harry (Aberd. ’90), den er für The Scottish text soc. neu herausgab, bewundert Wallace, bringt Urkk., bezweifelt Harry’s Glaubwürdigkeit [der Minstrel dichtet 150 Jahre später]; NotesQuer. 1II90, 100; Ath. 25I90, 114. – Ragman-Roll heisst die Urk. der Edward I. huldigenden Schotten von 1296 mit vielen Hängesiegeln, nach H. Bradley, Ac. 11I90, 29, weil sie höhnend verglichen werde der Ragman-Rolle im Kinderspiel [vgl. Wright, Anecd. liter. 81]. Deren Name entstamme [?] vielleicht dem Brauche des Ragman [Lumpensammler] um 1300, aus einer Rolle Orakel ziehen zu lassen, wie er noch heute die Lumpen nicht in Geld, sondern in Spielzeug bezahlt. – J. H. Ramsay: Rag(e)man (Ac. 18I90, 47) bedeutet in Richard’s II. und III. Geldgeschäften einseitigen Verpflichtungsschein im Gegensatz zu der für beide Parteien ausgefertigten Doppelurkunde. – Bradley, Ac. 25I90, 65 hält es danach für möglich [?], dass ursprünglich jede Urk. komisch Lumpensammler hiess, und Ragman erst später den verengten Sinn erhielt – Die fast 2000 Unterwerfungsurkk. der Schott. Stände druckt mit Abbildung von 86 Siegeln Bain, s. o. Zeile 5. – *Extracts from the records of the r. burgh of Stirling 1519–1666, with app. 1295–1666, ed. Renwick for The Glasgow & Stirlings. soc., Glasg. ’87 [eine der in letzten Jahren zahlreichen Veröffentlichungen aus Schott. Stadt-Archiven, die nur meist, von Städten oder Gesellschaften gedruckt, nicht weit verbreitet werden, so [165] Marwick’s Bände für die Scottish burgh records soc.] Vgl. darüber Scot. R. July ’87, 170; Apr. ’90, 466 für Verfassungs-G. seit dem 16. Jahrh. – *H. Gough, Scotland in 1298: documents rel. to the campaign of k. Edward I. and esp. to the battle of Falkirk (Paisley ’88. 4), bringt Edward’s I. Itinerar vom 14. März bis 20. Oct, Auszüge aus gedruckten Chroniken, aus Exchequer-, Patent- und Close-Rollen über des Königs Heer, Aushebung, Verpflegung, Schutzbriefe für die Habe der Aufgebotenen. Laut Einleitung befahl Prinz Edward (II.) am 22. Jan., Surrey solle mit den zur Hand befindlichen Truppen sofort gegen Schottland marschiren, ohne auf den Walliser Zuzug zu warten, der dann bei Falkirk anfangs verrätherisch schwankte. Als der König im März heimkehrte, wuchs die Walliser Aushebung auf 11 200 Mann; auch aus Irland ward Mannschaft herbestellt. Wichtig für Adelsgesch. ist die Liste der Engl. Bannerherren, die bei Falkirk fochten; auch Cleriker ritten mit ihren Herren zur Schlacht. Auf 75 S. druckt Gough das Pferde-Verzeichniss nach Farbe, Rasse, Werth (zwischen 5–70 Mark), gefertigt, damit der Staat etwa fallende richtig bezahle. Es folgt eine Liste der von Edward I. in Schottland vergebenen Pfründen. All dies war bisher ungedruckt. Auch die sachlichen Anmerkungen des Vfs. finden allseitig Lob. So T. F. Tout EHR Oct. 89, 774; SatR 10VIII89, 171; Ac. 11V89, 320; Ath. 11V89, 598; Scot. R. Jan. 89, 216. – *The Bruce, compiled by Master John Barbour, ed. for the Early Engl. text soc. W. W. Skeat. I–IV. ’70–89. – Dublin R. April ’87, 266 behandelt Barbour’s Leben und legt ihm die Legenden [s. oben II, 233] bei. – H. Bradshaw, Collected papers p. 58 ff., behandelt die Cambridger Hss. von Barbour’s Legenden nebst Trojanerkrieg [beides 1881 hrsg. von Horstmann]. – The romance Robert Bruce related, Scot. R. July ’88, 352. Nach Barbour ermunterte der König die Genossen der Flucht im August 1306 durch Vorlesung des Ferambrace, der Französ. Epopöe aus der Karlssage Fierabras, die den endlichen Sieg einiger Tapferen über ungeheueren Druck besingt. Vf. gibt deren Inhalt und bespricht auch die Uebersetzungen des Gedichts, darunter den Engl. Sir Ferumbras, welcher erst mehr als ein Menschenalter nach Bruce gedichtet ward. – *Eleventh report of The histor. mss. commission, App. 6: The mss. of the duke of Hamilton ed. Sir Wm. Fraser, ’87 [s. oben II, 232]. Laut Edinburgh R. July ’89, 257 bespricht Fraser den wohl Northumbr. Ursprung der Familie im 13. Jh. Ihr frühester Freibrief ist der König Robert’s von 1315 über Land im Clydethal für Walter FitzGilbert (den Grossvater des ersten Hamilton genannten und 1375 Privilegirten: die Familiensage ist also falsch), der 1296 Edward I. gehuldigt hatte. Vielleicht war er der Commandant von Bothwell, der die nach der Niederlage bei Bannockburn in seine Feste flüchtenden Engländer für den Schottenkönig gefangen nahm. Die Grösse des Hauses stammt von dem ersten Lord Hamilton 1445, der erst für, dann gegen die Douglas eintrat und durch sie, dann durch ihre Gegnerin, die Schott. Krone, z. Th. mit der Beute seines verrathenen Freundes, vergrössert ward und des Königs Schwester 1474 heimführte. Eine Sage, wie Menteith, der Verräther des Wallace, auch König Bruce umbringen wollte, findet nach der Review (gegen Fraser’s Ansicht) hier Bestätigung: der Angeber [166] des Attentats ward belohnt. – J. Evans, Silver coins found at Neville’s Cross, Durham (Numism. chron. 1889, 312). Der Fund besteht aus Münzen von Edward I., II., III., Johann von Böhmen, Alexander III., David II. und Robert II. von Schottland, ist also z. Th. später als die dortige Schlacht von 1346 [mit der Antiq. July ’89, 30 (vgl. Sept. 145) den Fund verband]. Er dient der Gesch. der Münzen von York, Durham, Perth und Edinburgh. – G. Sim: Aberdeen treasure trove (Schatzfund, Proc. soc. antiq. Scotl. 1887, 223), besteht aus 12 236 Silbermünzen, geprägt c. 1292–1330 meist von Engl. und Schott. Königen; 140 Stück stammen von Flandern, Luxemburg, Brabant und benachbarten Dynasten; [wohl ein Zeichen des Aberdeener Handels mit Nordwestdeutschland]. – *A. H. Millar, The histor. castles and mansions of Scotland: Perths. and Forfars. 4°. – D. Christison, Yetts [Eisengitter] of Scottish castles and towers (Proc. soc. antiq. Scotl. 22, 286), meist spätgothisch. – C. J. Bates, The Border holds of Northumberland, Archla. Aeliana 14 [’88], 1. – Vorträge zur Südschott. und Nordengl. Gesch. auf dem Glasgow-Congress der Brit. archl. assoc. zieht deren Jl. 44, 4, Dec ’88 aus. – G. P. M’Neill, Huchown of the Awle ryale (Scot. R. Apr. ’88, 266) hat die Dichtungen Tod Arthurs [vgl. u. p. 171] und Susanna geschrieben [vgl. Körting, Engl. Lit. 104, dessen Stoff Vf. leider nicht kennt]. Vf. weist ihm auch Gawain zu [s. dagegen Körting 105]; dem Dichter des Gawain gehören auch die Stücke: Perle, Sittenreinheit, Geduld. Hugochen von der Königshalle, jedenfalls ein Schott. Hof-Adlicher um 1350, ist vielleicht Sir Hugo von Eglinton, der, von David II. zum Ritter geschlagen, Justitiar von Lothian ward, oft nach England reiste, einmal behufs Staatsvertrages, eine Halbschwester des ersten Stuartkönigs heirathete und um 1381 starb. – Während und in Folge der Schott. Grenzkriege des 14. Jhs. entstanden die ältesten Mittelengl. Volksromanzen. *The English and Scottish popular ballads, ed. Fr. J. Child (Boston seit ’83, 4°) reicht 1889 bis Band VI, der (laut E. F[lügel], Mitth. a. Engl. Spr., Beibl. z. Anglia ’90, 85) für Brit. MA. enthält: Wallace, Battle of Otterbourne und Henry V. (Agincourt).

Englische Quellen des 14. Jhs. Jusserand, Ath. 29XII88, 883: Die Italien. Hs. British Mus. Reg. 10 E IV, enthält Decretalen Gregor’s IX. und ward illustrirt erst in Paris, dann Anfang 14. Jhs. in England, vielleicht zu St. Bartholomew’s, Shmithfield [s. oben II, 472], dem sie später gehörte, mit Bildern von Krieg, Spielen, Berufen, häuslichem Leben, Strafen, Thierfabeln, Wundern, Fabliaux. – Galfrid Baker hrsg. von Thompson [s. oben II, 495] zeigten an Scot. R. Jan. 90, 220; C. L. Kingsford, Ac. 14IX89,161; Heyck meint, DLZ ’89, 1753, gegen die Annahme Französ. Urtextes spreche [?] auch p. 92: treuge in Gallico, in Latinum mei ministerio translate. – *Adae Murimuth Contin. chronic.; Robertus de Avesbury, De gestis Edwardi III., ed. by E. M. Thompson (Rolls ser. ’90). – *Max Dangel, Laur. Minot [s. oben II, 233], Progr. Königsberg RGymn. ’88. – *Chron. Henrici Knighton vel Cnitthon mon. [? Regularcanoniker zu S. Mary de Pré] Leycestrensis, ed. J. R. Lumby. I. (Rolls ser. ’89). Von der c. 950–1395 umfassenden, über Schwarzen Tod, Bauernaufstand [167] und Lollarden wichtigsten Quelle bringt dieser Band nur Buch 1–3 (jedes zerfällt in 16 Capitel, deren Initialen HENRICUS CNITTHON ergeben), bis 1336; da hier Chronologie wenig befolgt, manches doppelt erzählt, auch Sage eingeflochten und zumeist Higden, der am Rande als Cistrensis citirt ist, excerpirt wird, ist dieser Anfang mehr literarisch als historisch bedeutend. Nur zuletzt sind werthvolle Staatsacten benutzt; für das Magnum Concilium zu Leicester 1318 ist Knighton wichtig. Hrsg. gibt die Quellen nicht an: es sind Hoveden, Hemingburgh, die St. Alban’s-Compilation. Beide (Cottonsche) Hss. hatte schon der frühere Hrsg. Twysden gebraucht; die bessere ist seitdem angebrannt. So SatR 11I90, 150. Auch ergreift Kn. selbständig Partei in der Erzählung, z. B. gegen Edward II.; Jl. d. sav. ’89, 704. – *Travels of Sir John Mandeville, ed. G. F. Warner (’90 für Roxburghe club). Unter das Englisch des nördl. Mittellandes (aus Hs. Egerton 192, 15. Jhs., bisher unedirt) setzt W. den Französ. Urtext mit Fläm. Miniaturen aus Hs. Addit 24 189, 15. Jhs. Der Quellennachweis bestätigt, dass die weite Reise aus Literatur zusammengelogen ist [s. oben II, 496]; die Einleitung behandelt die Person des Vfs. So Ac. 7XII89, 370; Ath. 14XII89, 824. – *Ém. Montegut, Sir John Maundeville, R. des 2 mondes 96, 2; 3. – Ueber Bartholomäus Anglus und seine Encyclopädie De proprietatibus rerum handelt *Delisle, Hist. littér. de la France XXX (’88). – The book of Ballymote, a collection of pieces (prose and verse) in the Irish language, compiled about the beginning of the 15. cent., now for the first time published from the or. ms. in the library of the Royal Irish Academy by the Royal Irish Academy, with introduction, analysis of contents and index by Rob. Atkinson, Dublin 1887, fol. Die oft benutzte bunte Sammlung ist hier durch Heliotypie sämmtlicher 502 Seiten veröffentlicht. Wird jeder Keltist für diese kostbare Leistung, schon die vierte derartige, jener Akademie dankbar sein, so findet doch der des Mittelirischen Unkundige die 18 S. Einleitung zu kurz, um aus dem Werk historischen Gewinn zu ziehen. Zwischen 1384–1406 von Mehreren geschrieben, vom Häuptling von Ballymote [Sligo] erworben, ward es dessen Nachkommen durch Hugo O’Donnell Fürst von Tirconnell 1522 abgerungen; vor 1720 kam es ins Dubliner Trinity College, 1785 in die Akademie. Neben Uebersetzungen – auch des Nennius –, Grammatischem und Irischem Recht (das bereits im Druck ist), enthält es eine grosse Masse an Stoff, der scheinbar geschichtlich, thatsächlich (so wohl die ganze Zeit vor Chr.) erfunden ist; doch ist einiges Werthvolle (z. B. durch Skene und O’Curry) bereits bekannt. Die Durchsicht des Inhaltsauszugs lässt quellenmässig für Historiker Brauchbares nicht erhoffen.

Engl. Urkunden dea 14. Jhs. Das *Register des Bischof von Bath Johann Drokenford 1309–29 druckte die Somerset record soc. – A. G. Little, The English Dominicans, EHR Jan. ’90, 107–12, druckt aus dem Register des Erzb. von Canterbury einen Brief vom 1. Oct. [1314] an den Kanzler der Universität Oxford (dieser solle den Verleumdungen Abtrünniger gegen den Predigerorden nicht stattgeben) und aus Record off. Remembr. misc. 902/49 die Appellation einiger Dominikaner an Rom [168] und Canterbury gegen das Londoner Generalcapitel unter dem „Usurpator“-Ordensmeister Berengar, welches ihre Beschwerden zu untersuchen weigerte; diese betreffen gesetzwidrige Verheimlichung von Todesfällen im Orden durch Krankheit, Wahnsinn und Selbstmord, die die Verfolger veranlasst hätten; Gefangene und Kranke würden unmenschlich behandelt; der General verfahre ungerecht. [Der Abdruck bedarf Besserung: 110, 26 minis statt muris]. – J. Mills sprach in Hist. assoc. of Ireland 30I89 über das Manor of St. Sepulchre, Dublin (laut Antiq. 19, 127). Einst Iren-Vorstadt, war es im 14. Jh. anglonormannisirt. Es gehörte dem Erzbischof. Zwei Güterverzeichnisse von 1326 und 1382 liefern manches für Wirthschafts-G. – J. B. Wilson, Hospital of the b. David, Swansea (Archla. Cambr. ’88, 5), druckt die Urk. des B. Heinrich von St. David’s, 1332 über die Gründung und zwei auf das Stift bezügliche von 1334. 1379. – Edward III. verlieh 1333 seinem Sohne Edward die Grafschaft Chester und befragte das Exchequer über die dazu gehörigen Lehen und Rechte. Die Antwort druckt Selby Ath. 10XI88, 627. – *Year books [literar. Berichte über das in königl. Gerichtsverhandlungen für die Rechtspraxis Erhebliche] of the reign of k. Edward III.; years 13. 14 [1339/40]; ed. and [aus Anglofranzös.] transl. by L. O. Pike (Rolls ser. ’86), ferner years 14. 15 [1340/1], ’89. Die Ausgaben werden Law QR ’87, 83 und durch M[aitland] Jan. ’89, 82; Apr. ’90, 218 gerühmt, besonders weil zu jedem Auszug die Rolle des amtlichen Protokolls über Parteirede und Gerichteurtheil herangezogen wird, wodurch die concrete Sachlage oft erst verständlich wird. Die rechtsgeschichtlich werthvollen Einleitungen erhellen die Beziehung zwischen Parlament, Staatsrath und Richterbank, die zur Annahme einer Klage um 1250 erforderliche Secta der Klagezeugen (die jedoch nicht vor der Jury erscheinen), welche um 1310 zur Fiction herabsinkt, ferner die Entwicklung der Jury aus Zeugen zu Thaturtheilern und viele Einzelheiten, wie Sonntagsfeier und Stand der Unfreien. Die Echtheit des Liber rubeus mit dem Dialogus de Scaccario vertheidigt M. [mit Recht] gegen Pike. Zum späteren Bande zeigt Hrsg., wie formlos Oberrichter Willoughby abgesetzt, und wie London durch die (zur Strafmaschine gegen jeden Privilegirten herabgesunkene) Reiserichtercommission kirre gemacht wurde; er erörtert ausführlich Verfassungsgeschichte und Staats-Kirchenstreit des Jahres. SatR 3V90, 547 ergänzt manches aus histor. Literatur und tritt für Erzbischof Stratford ein: seitdem darf ein Peer nur vor den Lords verklagt und verurtheilt werden. – Sir John Maclean, The aid levied in Gloucestershire 1349 [vielmehr 1346] on the occasion of making Edward, the Black prince, a knight (Tr. Bristol archl. soc. 10, 1886, 278), druckt aus dem Book of aids des Exchequer die Eingangsverzeichnisse aus den Ritterlehen: Jedes zahlte 1249 £ 2, also die Grafschaft mit 134 119/120 Lehen: £ 269. 19. 8. – Für inneres Klosterleben und Wirthschaft Winchesters wichtig ist *G. W. Kitchin’s Ausgabe des Coutumier des 14. Jhs. für das Refectorium S. Swithuni und der Charte Edwards III. über den St. Giles-Markt 1349. – *Facsimile of the I vol. of ms. archives of the w. Company of grocers [Krämer] of the City of London a. 1345–1463, ed. J. A. Kingdon, ’88. – * Briefe London’s an [169] Dordrecht 1359 s. oben II, 302 Nr. 4058 c. – L. Toulmin Smith, The bakers of York and their ancient ordinary (Archaeol. R. I, 124; 215) überblickt die Gesetzgebung über Nahrungsmittel seit 13. Jahrh. und deren schriftliche Denkmäler, besonders in Städten, und gibt die seit Richard II. Zeit erlassenen, seit 1480 datirten, Satzungen des Yorker Bäckergewerkes aus einer Aufzeichnung von 1595 heraus. Diesen voran druckt sie aus einem Yorker Stadtbuch Französ. und Engl. Anträge und Bestimmungen des Gewerkes, von etwa 1390 bezw. 1470. Sie schildert sodann die Verfassung der Innung, den Brotverkauf, die Brotsorten. – *Some municipal records of the City of Carlisle ed. R. S. Ferguson and W. Nanson Carl. ’87, bilden (laut Archl. Jl. 44, 98) Band 4 der Extra series der Cumberland antiq. soc. Er beginnt mit einer G. der Stadt, die 1353 von der Grafschaft unabhängig wird, mit eigenen Bailiffs und Coroners, seit Edward I. das Parlament beschickt. Das Wahlrecht haben die Schoss zahlenden Hausbesitzer. Die Kaufgilde habe sich hier wie anderswo zur Corporation entwickelt. Gewerkgilden gab es 8, davon eine, die der Händler, mit jener Kaufgilde nichts zu thun hat. Erst im 16. Jh. erlangen die Gewerke Einfluse auf den Patricischen Stadtrath. Stadt und Gilden besitzen jetzt fast keine ma. Urkunden; diese mussten die Herausgeber anderswoher citiren. – Chapman (in Cambridge antiq. soc. laut Ac. 15II90, 121) behandelt Ely’s Urkunden über Rittergut und Patronat von Mepal. Der Mönch Wilhelm von Wysbech rechnet 1361 über dessen Erwerbung für sein Domkloster ab. Der Preis ward grösstentheils von Freunden des Stifts aufgebracht; zu den Kosten gehören die Gebühren an die königl. Beamten für die Erlaubniss, das Gut an die Todte Hand zu übertragen. – Für Liturgie, Hagiologie und Gesch. Peterboroughs ist interessant Chr. Wordsworth, Kalendarium e consuetudinario de Burgo S. Petri, um 1370, gedruckt aus zwei Mss. Lambeth 198/98 b, mit Einleitung, Archla. 51 (’88), 7. – Ueber die Wardrobe account books of Henry of Derby auf dem Preuss. Kreuzzug s. oben II, 237; III, 253. – Ueber Hingeston’s Register of Stafford b. of Exeter (’86) [s. oben III, 210] vgl. Lit. Rs. ’87, 67. – *R. N. Worth, A calendar of the Tavistock parish records (’87) 1385–1765 [verbessere oben II, 235] sei für Gesch. des Grundbesitzrechts, der Familien und der Preise wichtig; Antiq. Nov. ’87, 230.

Templer. *J. Shallow, The Templars’ trials: an attempt to estimate the evidence published and to arrange documents in chronolog. order, benutzt laut Ath. 18V89, 626 fleissig Literatur [neueste festländische aber, wie es scheint, nicht: dass der Englische Process hier und überhaupt wenig beachtet sei, könnte wohl Ath. sonst nicht sagen]. Vf. sieht irrig in Thierköpfen an Kirchen Spuren von Manichäismus. – Ueber die Aufhebung von Templehurst 1307 handelt *Yorkshire archl. Journal 39. Die 30 Templer hier waren arm: die Präceptorei hatte jährlich nur £ 14 Einkünfte. So Ath. 5X89, 459. – *K. Schottmüller, Der Untergang des Templerordens (’87) druckt das „Excerpt des Engl. Processes“. Er zeigte SB Berl. Akad. ’86, 1028, dass dies aus den Aussagen der Unschuldigen wahrscheinlich durch die päpstlichen Commissare verzerrt ist, damit das Concil von Vienne aus dem auf der Folter Erpressten und werthlosem [170] Zeugengerede eine Belastung auch der Englischen Ritter schmieden konnte. Edward II. wollte anfangs die Templer nicht verhaften und sogar Philipp IV., als dessen Motiv er Habgier bezeichnete, von unlauteren Schritten zurückbringen; er ward erst durch den Papst und die Hoffnung auf Beute umgestimmt. Der Engl. Process ergab zuerst nichts Nachtheiliges und nachdem der Papst zur Folterung veranlasste, nur wenig [dies Ergebniss wiederholt Hoogeweg, MHL 16, 139], sodass die Engl. Kirche zufrieden war, als die Ritter alle Ketzerei abschworen. Für die Unschuld des Ordens im Wesentlichen stimmen mit dem Vf. überein: B. Gebhardt Pr. Jbb. 62, 537, der besonders zwei Engl. Zeugnisse entkräftet, K. Wenck GGA ’88, 465 (obwohl er Sch.’s Buch hart angreift), diesem folgend Sternfeld (Hist. Ges. Berl. SB ’88, 3), ferner Busson MIÖG 9, 496, Kugler DLZ ’89, 634, Langlois RH 40, 168, der auf unbenutzte Engl. Acten zum Templerprocess aufmerksam macht, Lea EHR ’88, 149 und „Inquisition“ [s. oben III, 212] III, 267, endlich V. Schultze JBG ’87, II, 177. Dagegen *H. Prutz, Entwicklung u. Untergang des Tempelherrenordens (’88) glaubt zwar nicht mehr an Geheimlehre, wohl aber noch an Verhöhnung Christi. Doch aus dem Engl. Process folgert selbst er noch keine Ketzerei. Sein Buch besprachen Hoogeweg MHL 17, 340, Gebhardt Pr. Jbb. Jan. ’90, 89 und Wenck, GGA ’90, 253, ohne an der Unschuld des Ordens irre zu werden. Letzterer spricht den Zeugen, so Stapelbrugge, mit Recht die Glaubwürdigkeit ab; der Process sei keine kirchenrechtliche Inquisition, sondern ein polit. Gewaltakt; sittlicher Vorwurf treffe höchstens einzelne Templer, der Orden sei schuldlos. Ueber die Templer in Schottland und Irland sei nichts bekannt; in England hinderten sie die monarch. Gewalt weniger als in Frankreich. [Ueber den nur im Englisch des 16. Jhs. erhaltenen Bericht von der für den Orden verhängnissvollen Zusammenkunft zwischen Philipp IV. und Clemens V. vgl. Wenck p. 254.] Er zeigt 270. 262, dass Clemens V. für England gegen Philipps IV. Annexionspolitik eintrat. Unter milites Gasconie capti, die accusaverant ordinem Templi, versteht er Kriegsgefangene, die ihre Lage in Frankreich durch die Philipp willkommene Verleumdung ihres Ordens verbessern wollten. – Von *Gasquet, English monasteries [s. oben I, 458], beginnt Band II, ’89, mit der Confiscation der Güter fremder Orden 1294, der Unterdrückung der Engl. Tempelhäuser und der ausländischen Stifter und der allgemeinen Staats-Kirchen-G. des MAs.; laut Ath. 22VI89, 783; S. Bäumer in ZKTh 13, 461.

Recht im 14. Jh. Dass im XIV. Jh. der Schiffsherr nicht verantwortlich war, wenn er die ihm zum Transport übergebenen Waaren durch feindliche Gewalt verlor, erörtert E. L. de Hart, Law QR Jan. ’89, 17. – *Ern. Nys, Notes pour servir à l’hist. litt. et dogm. du droit international en Angleterre I (Brüss. ’88), behandelt auch ma.liches Kriegsrecht, so das Heergesetz von 1385, „im wesentlichen unsere heutigen Kriegsartikel“, das 1445 erweitert wurde [Zorn; DLZ ’89, 751], und Englands Verhältniss zu den päpstl. und kaiserl. Ansprüchen auf Oberherrschaft, zum kanon. und Röm. Recht und zu den Orden, ferner die Staatstheorieen des 15. Jhs. [Bulmerincq Jb. f. Gesetzgeb. 14, 167, lobend.]

[171] Literatur, Kunst, Sitte. Ten Brink’s Engl. Lit [s. oben II, 217] besprach R. W[ülker], Anglia 12, 469. – *H. Morley, English writers IV: The 14th cent. (’89), behandelt u. a. die Mirakelspiele, Philobiblon, Minot, Langland und Gower. Letzteren Abschnitt rühmt Ath. 31VIII89, 287. – Zu Th. Wright’s Selection of Latin stories (’43, Percy soc. VIII) bringt Parallelen aus Volkserzahlung und Sage A. Seelisch, ZDPhilol. 19, 116. – Der Artikel *Wilhelm von Occam in Allg. Dt. Biogr. 24, 122 ist von K. Müller. – *Silbernagl, W. v. Occam’s Ansicht über Kirche und Staat HJb 7, 423; vgl. Zöckler, JBG ’86, II, 183. – Ueber Johann’s XXII. Privileg für Cambridge s. Kaufmann DZG I, 122. – *H. Middendorff, Richard Rolle von Hampole – Psalmencommentar (Lpz. Diss., Magd. ’88), betrifft Theologie und Literatur Nordenglands. – Officium de s. Ricardo heremita, für den Fall der Canonisation, druckte Procter, Breviar. Eborac. (Surtees soc. 75, ’83), p. 785 aus 3 Hss. zuerst vollständig. – Des Thomas Bradwardine, Doctor profundus, 1349 Erzbischofs von Canterbury, Gebeine fand man im Dom, des Schmuckes beraubt; Antiq. March ’88, 176. – Hohlfeld, Die Kollektivmysterien, Anglia XI, 219, weist die Abhängigkeit des Engl. Theaters im 14. u. 15. Jh. von Französ. Literatur und besonders von Latein. Liturgie nach. Stammen zwar die Stoffe aus Bibel and Apokryphen, so wirft doch die Aufführungsart Licht auf das damalige Handwerk und mancher Zusatz auf die Cultur überhaupt; freilich sind die hinzuerfundenen Scenen und Gestalten (wie die Schenksünden der Wirthin) noch wenig individualisirt, aber immerhin die Keime der grossen Theatergesch. Englands. Um 1400 wurde Ein Zweig des gemeinsamen Stammes possenhaft, der andere trauerspielartig umgestaltet – *Fr. H. Stoddard, References for students of Miracle plays and mysteries, Berkeley [Univ. California, Libr. bull. 8, ’87], verzeichnet diese ganze Literatur; gelobt von W[ülker], Anglia XI, 326. – *Ipomedon in 3 Engl. Uebersetz. hrsg. v. E. Kölbing (Bresl. ’89). Laut W[ülker] CBl ’89, 1779 sind deren 2 poetisch (davon eine, nördliche, um 1350, die andere, westliche, 15. Jhs.), die dritte in Prosa des Mittellandes, alle drei aus *Hue de Rotelande’s Ipomedon [hrsg. v. E. Kölbing und E. Koschwitz, Berl. ’90], einem Anglonorm. Gedicht um 1185. – R. Eule, Untersuchungen über die Nordengl. Version des Octavian (Berl. Diss. ’89): Diese Dichtung 14. Jhs. schöpfe aus der Französ. Chanson de geste, aber nicht der uns erhaltenen. – H. O. Sommer: Malory’s Le morte d’Arthur (Ac. 4I90, 11) übersetze nicht bloss, sondern verschmelze in treffliche Engl. Prosa verschiedene Werke, so die Englischen Huchown’s [s. o. p. 166] und La morte Arthure, und Französ., darunter die angeblich auf Friedrichs II. Befehl durch mestre Richart d’Yrlande aus dem Latein übersetzten Prophezeiungen Merlin’s, welche gänzlich von Galfrid von Monmouth abweichen. – *W. Sp. Simpson, Gleanings from old S. Paul’s, erforscht (laut Ath. 16X89, 519 und C. J. Robinson, Ac. 18I90, 50) die Stiftung jüngerer Canonicate durch Richard II., Kirchenmusik, Bibliothek und Bau des Londoner Doms, besonders seit dem 14. Jh. und manches Archäologische aus dem 16. – *C. Lynam, The church bells of the county of Stafford, ’89. Laut Ath. 23XI89, 711 ist die älteste sicher datirte Glocke der Grafschaft die zu [172] Milwich von 1409; deren Giesser drückte seinen Namen Johann von Colsale in ihre Form durch bewegliche Typen, lange vor dem Buchdruck. Doch steht ein älteres Datum auf der Lichfielder Glocke, wo man 1255, nicht 1455, lesen solle. Um 1300 blüht zu London als Belleter (Glockengiesser, daher Belliter street) Richard von Wymbish, der Süd- und Mittelengland mit Glocken versah. – Nur etwa 27 Kelche und 75 Patenen sind noch aus der Engl. Kirche des MAs. bekannt, davon gehen sehr wenige ins 13. Jh. hinauf; SatR. 27V90, 610. – *J. J. Jusserand’s vielgerühmte Vie nomade d’Angleterre au 14 s. ward vermehrt, mit zahlreichen Bildern und Index ausgestattet und ins Engl. übersetzt von L. Toulmin Smith: English wayfaring life in the MA. (14. cent.) ’89. Neben anziehender und zum Theil bekannter sittengeschichtlicher Literatur werden hier trockene Rechts- und Wirthschaftsquellen für diesen Zweck zuerst benutzt. Anschaulich wird das Leben auf der Strasse und in der Herberge, die öffentliche Sicherheit, das Marktrecht, das Vorrecht der Fährleute geschildert. Damals erscheinen die Engländer noch nach Neuem und Fremdem wankelmüthig haschend. Als Soldaten wandern sie nach Frankreich, Italien, Konstantinopel; der Adel reist zwischen seinen Landsitzen und der Hauptstadt umher; der Handwerker sucht in der Fremde Freiheit und Arbeit; ausserdem ziehen an uns vorüber Kaufleute, Boten, Trödler, Quacksalber, Gaukler, Geächtete, Wallfahrer, oft von ihrer Gilde unterstützt, Wanderprediger, Bettelbrüder, Ablasskrämer, fahrende Schüler und Geschäftskleriker in fast weltlicher Tracht, endlich Sänger. Vgl. F[lügel], Anglia 12, 480 mit Nachträgen über letztere; HJb 10, 462; Dublin R. July ’89, 232; Ath. 2III89, 277. Archla. Cambr. ’89, 344 zieht den Abschnitt über Anlage und Bezahlung der Brücken aus. Ueber die 3. Ausg. (’90) vgl. Scot. R., Apr. ’90, 468. – *Ernst Günther, Englisches Leben im 14. Jh., dargestellt nach – – „Piers the Plowman“ von William Langland (Lpz. Diss. ’89), kulturgeschichtl. Schilderung, schätzenswerth nach R. W[ülker], Anglia XII, 478.

Wirthschaft. *J. E. Th. Rogers, The economic interpretation of hist. Lectures – – in Oxford, ’88, drückt mit lebendiger Kraft meist die Gedanken seines grossen Werkes Hist. of agriculture aus, auf MA. weniger eingehend. Dass Hungerjahre Anfang 14. Jhs. vielen das Leben kosteten, beweist das Steigen der Löhne um 10 Procent. Nach 1349 überschritten diese thatsächlich die staatliche Taxe. Infolge des Lollardismus der Weber und Gutspächter in Norfolk erblühe dort die Textilfabrik um 1400. So Ath. 26I89, 110; Edgeworth in Ac. 22XII88, 395; P. F. Willert in EHR July 89, 590. – Derselbe, *Six centuries of work and wages; the hist. of English labour (’84, eine frühere, volksthümliche, vielbewunderte Zusammenfassung des genannten Buchs [vgl. JBG 7, II, 176; III, 201], etwa seit 1200), wird ausgezogen von G. Schmoller, Die sociale Entwickelung Deutschlands und Englands, hauptsächlich auf dem platten Lande des MA.s, Jb. f. Gesetzgeb. NF. 12 , 203, der Rogers’ landwirthliches Auge für die Auffassung der Zustände (besonders auf den Stiftsgütern um Oxford herum) lobt, nur die histor. Entwicklung der Wirthschaft, auch in Rechts- und Verfassungsgesch. deutlicher entrollt sehen möchte und die Beurtheilung [173] demokratisch befangen gegen Krone, Ritterthum und Adel findet. Einen Grundwerth im Sinne Ricardo’scher Bodenrente gebe es noch nicht; was der Bauer dem Herrn, meist fixirt, abgibt, bezahle nur das Recht zu leben und den Boden zu bestellen. Hunger und hohe Sterblichkeit 1315–21 und 1348–9 machen die ländlichen Kräfte gesuchter. Um 1325 werden Frohnden und Lasten abgelöst oder in Geldzahlung umgewandelt, der Serf wird zum Erbzinsmann, auch beginnt der Grundherr, anfangs Vieh und Inventar stellend, zu verpachten. Durch das Steigen der Producte und Sinken des Geldwerths [? s. u.] und Münzgehalts bessert sich die Stellung des Pächters dauernd, und verschlechtert sich die des Grundherrn, der bis zum 16. Jh. die Pacht nicht schraubt. Der Arbeitslohn stieg nach 1348 für Männer um 50, für Weiber um 100 Procent; vergeblich versuchte man ihn 1367 durch die Friedensrichter zu regeln. Der Aufruhr von 1381 beweist doch den Sieg der unteren Classe über den Versuch des Adels, die Frohnden wiederherzustellen. Und mehr und mehr wächst bis ins 15. Jh. die Zahl der Freeholders mit 80 Acres. Der kriegerisch beschäftigte Adel sah gerne, wie der Grundwerth stieg: im 14. Jh. war der Preis für Land das Zehnfache der Jahresrente, im 15. Jh. das Zwanzigfache. Der Landarbeiter verdiente für 8 Stunden um 1250: 2 Pence, um 1500: 4, während 1 Quarter [291 Liter] Weizen 1260–1520 nur 69 Pence kostete. Erst das 16. Jh. drückt die Lage der unteren Klassen bedeutend herab. – Rogers hatte behauptet, grössere Zahlungen im späteren MA. geschahen nach Gewicht, 1 £ stets zu 5400 Gran. Hiergegen spricht sich F. Seebohm, The rise in the value of silver, 1300–1500 (Archl. R. III, 20), aus: der Kornpreis blieb dauernd etwa 6 Schilling der Quarter, aber der Schillinggehalt sank von 266 auf 144 Gran. Mit dem Zwanzigfachen dieser jedesmaligen leichten Regierungsmünze entrichtete man 1 £. – Und J. H. Ramsay, Payment by weight or tale 1300–1500 (Archl. R. III, 295), beweist gegen Rogers: vor 1464 ward der Silberpfennig von 15 Gran auf 12 herabgesetzt, m. a. W. aus 1 Pfund Silber erhielt der Kaufmann fortan nicht 360, sondern 450 Pfennige geprägt, deren die Münze jetzt 54 statt 12 als Schlagschatz sich behielt. Edward IV. gewann so £ 15 000; die Regierung konnte aber diese Umprägung den Kaufleuten als deren Vortheil nur dann darstellen, wenn sie die Münzen hinzählten; beim Wiegen hätten sie ja dadurch verloren! Auch ward der Besitzer alter Münze nur dadurch zur Umprägung gezwungen, weil er auch die alte, wie die neue leichte, nur hinzählen durfte. Der Werth von Silber zum Gold sank damit von 1/11 auf 1/12. – Rich. Faber, Die Entstehung des Agrarschutzes in England (Strassb. ’88, Abhh. aus d. staatswiss. Seminar V). Von Brentano bevorwortet und im Stoffsammeln unterstützt, behandelt diese tüchtige Schrift p. 55–85: Die Engl. Getreidehandelspolitik im MA., d. h. seit 13. Jh. Der Kornverkauf geschah anfangs rein local. Zum Handel, wohl selbst dem zwischen zwei Grafschaften, bedarf es, mindestens seit K. Johann, eines königl. Freibriefs. Die Krone schafft sich aus Privilegien-Verkauf Einnahme; nur bei Lebensmitteln ist ihre Politik nicht rein fiskalisch. Neben der Handelslicenz zahlt der Kaufmann den Aus- und Einfuhrzoll, er wäre denn, gleichsam durch Pauschalzahlung, befreit. Man sucht fremde Händler anzulocken, lässt Marktgerichte z. Th. [174] durch sie besetzen. Eine Zollbehörde wacht in jedem der Häfen, in denen allein Fremde landen dürfen, über Verzollung und richtige Münze, deren Niemand mehr ausführen darf als er hereinbrachte (damit Landesproducte leichter abfliessen); dies Zollamt hindert, wo kein Privileg vorliegt, den Export von Waffen und Lebensmitteln; seit 1177 ist dessen Bestrafung nachweisbar. Das Brot wird ausserdem billig erhalten durch Verbot des Vor- und Aufkaufs und der Uebervortheilung durch den Bäcker, manchmal sogar durch Heranziehen von Kornzufuhr. Dagegen gestattet die Krone Kornausfuhr, wenn fremde Herrscher, besonders im Kriege ihr verbündete, Getreide brauchen, oder Händler für die Licenz zahlen. Umsonst versprach schon die Magna charta freien Handel bei gleichmässigen Zöllen; noch 1303 gewährte die Charta mercatoria, die nur siegreiche Parlamente zeitweise entkräfteten, Fremden Sondervortheile (zu Ungunsten der Rechte der Landesstädte) und der Krone eine von Volksbewilligung unabhängige Einnahme. Kaum Theuerung, eher Feindschaft gegen Schottland und Frankreich, bewegt den König die Ausfuhr dorthin abzuschneiden. Gegen diese Willkür arbeitet das Parlament bis 1383 vergeblich; es erlangt nur Befreiung des Binnenhandels in Korn, der wenig bedeutete. Erst 1389 hören die Ausfuhrlicenzen auf. Da sinkt der Kornpreis so, dass 1393 allgemein die Ausfuhr gestattet werden muss, anfangs auf Widerruf, 1444 auf ewig. Nur wegen Theuerung durfte der Geheime Rath vorübergehend 1439 Ausfuhr und sogar Binnenhandel untersagen. Vollends siegt der Agrarier 1463: Getreideeinfuhr wird verboten, so lange Korn unter bestimmtem Preise steht. Das voraufgehende Capitel „England um 1689“ schildert die Wirthschaft noch mit vielen Resten des MA.s: der Norden steht gegen Südosten in Landbau und Handel zurück. Das Volk isst noch nicht allgemein Weizenbrot und nur wenig Fleisch. Im Anbau überwiegt noch Gerste, des Bieres wegen. Noch ernährt die Landwirtschaft ⅔ des Volkes. Sie leidet unter Gemenglage, die nur für die Wollzucht durch Einhegungen durchbrochen ist. Noch ist das Gewerbe ganz unerheblich, mit Ausnahme der Herstellung wollenen Tuches, die Edward III. durch Herbeiziehung von Vlämingern hob, und Edward IV. durch Ausfuhrverbot auf Wolle schützte. Dieser Zweig blüht um Norwich und Colchester, dann um Trowbridge, endlich um Halifax und Leeds herum. [Der Kaufmann p. 578 ist ein Vasall, wahrscheinlich kein Unfreier!] Vgl. Meitzen, DLZ ’89, 755. W. Naudé, JbGVV 12, 1351, vermisst noch die innere städtische Kornhandelpolitik der Städte. – *Randolph, in Newbery house magazine 1890, behandelt die Beziehungen zwischen einem Domcapitel [Exeter?] und seinen Pächtern im MA., gelehrt und anschaulich; Ac. 22II90, 132. – *R. E. Prothero, The pioneers and progress of English farming. ’88. – *W. Cunningham, The growt of English industry and commerce. Cambr. ’88. – *J. Burnley, The hist. of wool and woolcombing. ’89. – *W. J. Ashley, The early hist. of the English woollen industry. Baltim. ’87. – C. A. Ward: St. Mary Woolnoth and St. Mary Woolchurchaw [in London] (Ath. 24VIII89, 258) seien nach dem Wollstapel benannt; haw bedeute Gehege, in dem die Wollwage des Wollzollhauses bis 1383 stand; die erste Kirche befand sich nördlich davon; noth sei aus north verderbt. – *T. C. Noble, [175] A brief hist. of the w. Company of ironmongers, London [1351–1889]. 1889. 4°. – *Clode, Merchant taylors [s. oben II, 513] wird für die Vorgesch., die Entwicklung aus der Gilde, auch von Loftie EHR Jan. ’90, 156 abgelehnt; nach diesem tritt der religiöse Zug der Gilde in der Company zurück. [Die Yerfassungsgesch. der Gewerke im 13. Jh. bleibt dunkel.] Die Company hat ihre Halle in der Threadneedle Street, der wohl ihr Schneiderzeichen den Namen gab, an der Stelle wo Sir Oliver Ingham wohnte. Von diesem, der 1330 mit Mortimer verhaftet, dann Seneschall der Gascogne wurde, und von berühmten Mitgliedern der Zunft enthält Band II (’90) Einzelbiographien, die SatR 26IV90 lobt. – *Wh. Porter, Hist. of the Corps of Royal engineers, ’89, beginnt mit der Normann. Eroberung, betrifft aber zum weitaus grössten Theile Neuzeit; er benutzt mindestens seit 14. Jh. Urkk. Parnell, Ac. 30III89, 231 lobt das Werk, bezweifelt aber, dass um 1300 das Wort Ingeniator vor Attillator verschwinde; Ingeniatores werden 1346 vor Calais neben Artillarii, was = Attiliatores, besoldet. – C. L. Kingsford, Ac. 26X89, 265, vermisst bei *H. Zimmern, Hansa towns, deren Buch er und Deutsche Kritiker wenig empfehlen, „das Privileg, das Richard von Deutschland für seine Deutschen Unterthanen 1259 (oder 1261) erlangte“ [wohl Höhlbaum, Hans. UB. Nr. 552; 1260]. – Durch Riess und Kunze werden Auszüge Brit. Urkk., wie Zollregister, über mehr als ein Jh. nach 1275, über Engl.-Hansische Beziehungen erscheinen; 18. JB d. Hans. Gesch.vereins ’89, 3. – J. H. Hansen spendet Höhlbaum’s UB. verdientes Lob, JBG ’86, II, 165. Er sieht in *Ch. Gross, La Hanse Angl. (RH 33, 296) die Ergebnisse von des letzteren „Gilda mercatoria“ wiederholt; JBG ’87, II, 170. – Ueber Juden in England im 14. u. 15. Jh. vgl. oben III, 199 und Ath. 18II88, 217; Ac. 25II88, 138.

Edward II. erscheint bei *Tout, in Stephen, Dict. of biogr. XVII, als Liebhaber der Jagd, des Schmiedens, Grabenziehens, Dachdeckens, Trinkens; vgl. SatR 2II89, 134. – *E. M. Thompson behandelt eb. XVIII: Gaveston. – 1313 entlieh Edward II. von Clemens V. 160 000 Goldgulden, gegen Verpfändung der Einkünfte der Französ. Besitzungen (ausser Ponthieus), zahlte dann Clemens’ Neffen, dem Vicomte von Lomagne, davon 100 730 zurück, entlieh aber von diesem 17. Dec. 1314 wiederum 60 000 kleine Goldgulden. So F. Ehrle, Nachlass Clemens’ V. (Archiv f. Lit. u. KG des MA. V, 136), z. Th. aus den hier gedruckten Processacten von 1318 gegen die Unterschlager des päpstlichen Schatzes. Clemens hatte die Hälfte jener Schuld zu Kreuzzug und Almosen vermacht (p. 6. 29. 42). Edward’s Beschenkung der päpstlichen Verwandten (143) und die Verwendung bei ihnen um schnelle Papstwahl 1314/5 (104) erhalten hier neues Licht. Unter den Curialen begegnet Robert von Pinchbeck [bei Spalding] (82); ein Theil des Engl. Peterspfennigs (30) gehörte dem Cardinalscollegium. – St. Arch. Moore, Death and burial of Edward II. (Archla. 50, 215), druckt Stücke aus Rollen von 1328/34 und zeigt, dass die Leiche des Königs zwar nicht geheim begraben ward, aber lange in der Hand der als Mörder bald nachher bezeichneten Männer verblieb und durch eine Frau, die mit dem Hofe Rücksprache nahm, geheim einbalsamirt ward. Er zweifelt an der Ermordung [176] nicht. Fieschi’s Brief über den Mann, der sich für den nach Italien geflüchteten Edward II. ausgab, erschien also Stubbs mit Recht als Lüge im Französ. Interesse und mindestens inhaltlich falsch. Nur die grässliche Art der Ermordung hält Moore für unwahrscheinlich; jedenfalls verwirft er de la More’s [vielmehr le Baker’s] Bericht mit Recht [der Vers „Edwardum occidere nolite timere bonum est“ – zweideutig zu interpungiren – ist nicht original; siehe Mon. Germ. 28, 119. Zu vgl. war Hunter, Apprehension of Gournay, Archla. XXVII.].

Edward III. E. A. Freeman, Zur G. des MA.; ausgewählte hist. Essays, übers. v. C. J. Locher, enthält: *Edward III. – *Hunt, in Stephen, Dict. of biogr. XVII: Edward III., und Edward the Black prince. – Dass letzterer der Schwarze Prinz hiess, ist bisher in genau Gleichzeitigem nicht nachgewiesen; Ed. Thompson, Antiq. June ’88, 279. – *G. H. Moberly, Life of William of Wykeham, bishop of Winchester. Winch. ’88.

Auswärtiges. *G. Picot, Hist. des États généraux, 2 A. ’88, unentbehrlich für die Engl.-Französ. Beziehungen seit 1302, meint, die verschiedene Stellung des Adels erkläre den Gegensatz der Verfassungsgesch. beider Länder [s. o. p. 159. 162]: er verbindet sich in England dem Bürger gegen die Krone; in Frankreich wird durch Krone und Bürgerthum die Feudalität unterdrückt; der Streit zwischen Adel und Bürgern entkräftet hier die États. So E. Marcks, DLZ ’88, 1822. Ausserdem, fügt Farges, RC ’89, II, 76 hinzu, verlangte die Gefahr durch England und Oesterreich eine stark centralisirte Regierung, die die États, in sich zerfallen und von der Krone beargwohnt, nicht leisten konnten. – Da Edward III. mit Geldern verwandt, mit Hennegau, Jülich u. A. im nordw. Deutschland verbündet war und selbst hier eine Zeit lang auftrat, so geht die dortige Literatur auch England an. Nur als Beispiel: *Kunze, Polit. Stellung der Niederrhein. Fürsten 1314–34 (’86); *Chroniken der Westfäl. Städte. I: Dortmund, Neuss, hrsg. v. d. Hist. Comm. bei der [Münchener] Ak. (’87), worin auch manches für den Französ. Krieg. – E. Desplanque, JBG ’86, II, 336 u. Note 210. 212, bespricht eine Anzahl Bücher über diesen Krieg. – Was A. Molinier, oben III, 158 ff. darüber angibt, wird hier nicht wiederholt. – *S. Luce, La France pendant la guerre de cent ans; épisodes histor. etc., s. oben III, 445, vgl. III, 153[WS 2]. – Anknüpfend an Maine’s Studie über männliche Thronfolge, besonders der Valois 1328, zeigt Esmein (NRH. droit 10, 434) Edward’s III. Anspruch ruhe nicht auf archaischer Fortsetzung der Familie durch Weiber beim Fehlen männlicher Erben, sondern auf Anwendung von Frankreichs damaligem Lehen-Erbrecht, das nicht Agnaten auch der Collateralen bevorzugte; allerdings suchte der Songe du Vergier in uralter Quelle, nämlich der Bibel, ein Repräsentationsrecht durch Weiber für Edward nachzuweisen. Esmein findet den Namen Salisches Recht für öffentliches Recht schon bei Suger. – *Cosneau, Traités 1359–1444 (s. o. III, 154) bringt aus Hss. bessere Lesarten (leider bisweilen unter dem Text), besonders zu den Unterschriften und der Londoner Verhandlung 1359, auch einiges Ungedruckte in der Einleitung; laut RC ’89, 230; CBl ’89, 1403; B. Isnard, BECh 50, 606; RH 40, 339; HZ 64, 174. – G. Weber, Froissart [1871] ist neu [177] gedruckt: Geschichtsbilder verschiedener Länder. ’86. – A. Maury zieht *S. Luce’s Einleitung zur Froissart-Ausg. ausführlich aus, in Jl. savants ’89, 95. 353; vgl. oben II, 497. – *Debidour, Les chroniqueurs Froissart, Commines (Classiques popul. éd. H. Lecène et H. Oudin) Paris ’90, nach A. Delboulle (RC ’90, 169) Auszüge mit kritischen Bemerkungen. – *Chronique du Mont St. Michel 1343–1468, éd. S. Luce für Soc. anc. textes franç. ’85, enthält wichtigste Forschungen und Belege für die gesammte Gesch. der Englischen Besetzung der Normandie. So G. Lefèvre-Pontalis, Bull. crit. ’90, 87. – F. X. Glasschröder, Quellenkunde 14. Jhs. (HJb XI, 240), beschreibt Röm. Hss., z. Th. Französ. Ursprungs mit für England wichtigen Stücken; so p. 243 aus Ottobon. 3081: „29 juil. 1418 fu Rouen assiege et 19 jan. rendu“; hier auch Draco Normannicus; Regina 518: Genealogia Normannorum bis K. Johann. Eine Umstellung von Engl. Nachrichten des Bernard Gui bietet eine Hs. der Barberina, p. 248. Die Englisch-Franz. Verhältnisse 14. Jhs. stelle in den Vordergrund ein Italien. Fortsetzer des Martinus, p. 256. – Ueber die Schlacht bei Crécy bietet eine kurze Notiz die Lütticher Hs. in Darmstadt 739; NA 13, 601. – Boos: Der Mönch von Basel (Anz. f. Schweiz. G. 20, 314), der dem Franzosenkönig umsonst rieth, einen Tag mit dem Kampf gegen die wohl vorbereiteten Engländer zu warten, dann den Böhmenkönig in die Schlacht führte und mit ihm fiel, sei (gegen andere Erklärung der Froissartstelle) laut Matthias von Neuenburg wirklich ein Mönch von Basel. – Dass der Prinz von Wales das Abzeichen der Straussenfeder vom Böhmenkönig übernahm, wird schon im 14. Jh. berichtet; Hunt s. o. p. 176; vgl. SatR 2II89, 134. – H. Moranvillé: Philippe VI à – – Crécy (BECh 50, 296, oben III, 155 lin. 10) hielt, trotz L. Minot’s Schmähversen über seine Flucht, tapfer aus. – *Will. Bromel, Capitulation of St. Jean d’Angely surrendered by the English 1351, Archl. Jl. 31, 504. – Bishop of Nottingham, Somerton Castle [Lincolns.]; its builder (Anton Bec, Edwards I. Staatsmann), character and royal prisoner (Jl. Brit. archl. ass. March ’90, 1). Johann v. Frankreich war hier 1359/60 gefangen, mit seinem Sohn Philipp, einem Hofstaat und künstlerischer und literarischer Begleitung, die Vf. aus Urkunden beschreibt. – *M. Prou, Relations politiques du pape Urbain V. avec les rois de France – – d’apres les registres – – du Vatican (Paris ’87). Der Papst trat der Heirath der Wittwe Philipp’s von Rouvre mit dem Grafen von Cambridge, Edward’s III. viertem Sohne, entgegen und kehrte nach Avignon zurück, als der Engl. Krieg wieder begann; so H. M., RQH 44, 616. – Ueber *Grellet, Documents inédits conc. la Cour souveraine de Gascogne, condamnant à mort en 1377 le vicomte de Fronsac [s. oben II, 233], vgl. auch RQH 44, 602. – *G. Tholin, Ville libre et barons, la juridiction d’Agen (Paris, ’86): im hundertjähr. Krieg verlor die Stadt Grundbesitz und Rechte an den Nachbaradel; so König, SavZ Germ. Abth. 11, 227. – *Guill. de Lestrange [s. oben III, 159] arbeitete 1372–80 für die Curie am Engl.-Französ. Frieden, um 1376 als Nuntius bei Edward III.; RH 40, 341. – In Anzeige *Ménorval’s [s. ebd.] tadelt RH 40, 349 die Intrigue Étienne Marcel’s mit Karl dem Bösen: sie bedeute den Bund mit Edward III. – Die Engl. Kämpfe in Flandern 1385 behandelt Hs. Erfurt Amplonian. Qu. 371, [178] 623; NA 14, 199. – Moranvillé, BECh 50, 355 [s. oben III, 156] beginnt mit Karl’s V. Friedensvorschlägen 1378 und erörtert die Karl’s VI. ausführlichst, an der Hand von vier Staatsacten 1390–3, die er veröffentlicht. Die Krone bot Richard II. viel Geld und die Hand einer Königstochter, sie dachte noch nicht Guyenne einzuziehen, nur sich die Oberhoheit vorzubehalten. Englands Regierung, aber nicht das Parlament, neigte zu dauerndem Frieden, wagte jedoch hartnäckig zu bleiben, da der gegnerische Monarch, mit dem 1391 und 1392 eine Zusammenkunft geplant ward, in Narrheit versank, und in seinem Rathe Berry und Burgund wenig patriotisch handelten; so ward nur der Waffenstillstand verlängert; vgl. RH 42, 185.

Universitäten am Ausgang des MA. *Oxford in the MA., Contemp. R. June ’87. – Jourdain, Excursion (s. o. III, 230, lin. 8), 365 zeigt, wie die Engl. Nation der Pariser Artisten, da der Krieg gegen England ausbrach, 1378 Karl IV. bat, sich die Deutsche nennen zu dürfen; sie heisst endgiltig so seit 1436; ihre Schott. Tribus umfasste fortan Engländer und Iren. Als Patron verehrte sie u. A. König Edmund. Vf. druckt ihre Abrechnung von 1494, die viele Schotten, aber kaum Engländer erwähnt: 1495 verrechnet Mag. Johann Maktullo Roffensis [nicht Ross?] diocesis. – H. Denifle (A. f. Lit.- u. KG. d. MA. 5, 226) druckt „Ein Registrum der Procuratoren der Engl. Nation an der Univ. Paris“, zu der ausser Schotten, Iren, Skandinaven, Ungarn, Böhmen und Polen namentlich Deutsche gehörten, die seit 1350 überwogen und seit 1443 [s. 7 Z. vorher] ihr den Namen gaben. Das hier gedruckte Stück 1333–48 ist das früheste des bis 1730 reichenden Registers. Der Procurator ward fast monatlich neu gewählt; mit jedem wechselt die Schrift, die kaum noch irgendwo Engl. Charakter zeigt. [Unter den Namen überwiegen Schottische über Englische, theils wohl aus polit. Gründen, theils weil die Engländer zwei Universitäten zu Hause hatten.] Viele der Namen dieser wichtigen Quelle für Brit. Culturgesch. hat Hrsg. erklärt; mehrfach ist Procurator Walter von Wardlaw, 1367–87 Bischof von Glasgow und Cardinal; vgl. Bellesheim, Dublin R. Jan. ’90, 234. – Denifle, Gelehrten-G. d. Carmeliterordens (ebd. 5, 365), druckt Kataloge: 1. von 1361 der Magistri theologiae Carmelit. zu Paris, wo p. 371 der Philosoph Johann aus Baconthorp († 1346 Londoniis) vorkommt; 2. der Capitula generalia Carmelit., unter denen p. 381 f. die zu London von 1280 und 1312 stehen. – M. Fournier, NRH de droit franç. 12, 389, weist in Hs. Vatican Christina 405 Statuten der Schottennation an der Univ. Orléans vom 14. Jh. nach. – *J. W. Clark, Cambridge; brief histor. and descriptive notes; besonders Baugesch. – Rob. Willis [† 1875], with additions by J. W. Clark, The architectural hist. of the Univ. of Cambridge and of the colleges of Cambridge and Eton (Cambr. ’86, 4 Bde. 4°. clxxx630; 776; 722; 29 Pläne von der Jetztzeit auf Pauseleinen, das über dem Plane des MA. klebt, mit Jahrzahl der Erbauung für jede Mauer). Dies streng wissenschaftliche Prachtwerk bringt wohl 500 Abbildungen, ohne doch je die leicht erhältlichen Gesammtansichten der heutigen Cambridger Schönheiten zu wiederholen. Liebe und grossen Sinn athmet Clark’s Widmung, an Bradshaw’s Andenken [s. o. p. 146], und vornehm [179] bescheidener Bericht über Willis’ 1844 begonnenes Lebenswerk, das Hrsg. vielfach erst ausarbeitete, und zur Gegenwart fortführte. Sorgfalt des Ortsforschers, technische Kunde des Mechanikers, Künstlerauge, Sammelfleiss und echt historisches Gefühl für das Wichtige zeichnen W.’s Leistung weit vor ähnlichen Arbeiten aus und machen sie zu einer Fundgrabe nicht bloss für jene Universität und die Kunst, sondern auch für Gelehrsamkeit, Erziehung, Wirthschaft und Biographie Englands seit dem 13. Jh. [Festländisches ist selten verglichen]. Die Geschichte jeder Anstalt und Oertlichkeit, auch bevor sie Studienzwecken diente, so z. B. die des Vornormannischen Benedikti-Thurms, ferner die Art ihrer Erwerbung für ein Stift wird durchgegangen, und die Wurzel aufgesucht, im akademischen Leben oder in Oxford’s Vorbilde, zu jedem Stück der Architektur; letztere umfasst innere Ausstattung und gärtnerische Umgebung. Möglichst ist aus Urkunden geschöpft und manche zuerst abgedruckt (die früheste ist von 1268); Angaben über Collectaneen und Stiftsarchive und reichste Bibliographie verpflichten den Forscher auch auf Nachbargebieten zu Dank. Die Darstellung ist knapp und einfach, doch keineswegs ermüdend, Inhalt und Abbildungen sind ausführlich verzeichnet, viele Zeittafeln beigegeben, ein Index und ein für alte Kunstausdrücke wichtiges Glossar angehängt. Die Anordnung ist musterhaft durchsichtig. Band I, II und der Anfang von III entwickeln die Bauten erst der Stifter, dann der Universität, je für sich; der Schluss fasst „die Bestandtheile der Collegiums-Anlage“ in ein System zusammen; eine allgemeine Einleitung überblickt die Gesch. der Burg und der Stadt seit der Römerzeit, der Orden und der Universität nach Zeitfolge. Aus Anfang und Schluss, die fleissig auf die im Hauptkörper des Werkes aufgehäufte Masse des Einzelnen verweisen, hier nur einige Proben: Seit dem 13. Jh. wohnen die Studenten in unabhängigen Hospizen; man kennt deren im ganzen 27, aber keine Baureste, nur einige Maasse: manches deckte 15 000 □ Fuss; im 15. Jh. werden sie durch die Collegien erworben. Collegium heisst, zuerst 1324 nachweisbar, eine Studenten-Genossenschaft, erst später ihr Haus, das man im 14. Jh. Aula oder Domus nannte. Domus S. Petri von 1284, ist unter Cambridge’s Collegien das älteste; es ahmt Oxford’s Merton nach. Eine zweite Stiftung folgte 1324, in den drei Menschenaltern vor 1437 keine; bald darauf gründete Heinrich VI. Eton, welchem Gymnasium er, nach Wykeham’s Vorgang, King’s College anschloss; beider Bau ward mehrfach durch Planerweiterung unterbrochen. Bis 1475 waren 13 Collegien gestiftet, die, nur einige zusammengelegt und umgetauft, noch bestehen (1497 bis 1800 kamen 7 hinzu); die Gründer waren meist hohe Beamte, Geistliche, Adliche; Corpus Christi stifteten 1352 zwei vereinte religiöse Gilden. Die Mönche bevorzugten stets Oxford; als Benedict XII. den alten Orden befahl, die Universitäten zu beschicken, erstand in Cambridge 1340 nur vorübergehend ein Benedictiner-Hospiz für Ely, ein dauerndes für ganz England erst 1428. Was am heutigen College so klösterlich ausschaut, ist keineswegs ursprünglich und nicht Mönchischem nachgebildet. Anfangs war der Collegebau vielmehr, wie jedes andere Wohnhaus, einfachst, unregelmässig, mannigfach verschieden; nie hatte er, wie das Kloster, ein gemeinsames Dormitorium; seine Einzelhäuser lagen [180] freistehend um einen anfangs nicht rechteckigen Platz herum; seit etwa 1350 erst verbindet man sie in Cambridge zu quadratischen Höfen (was in Oxford’s Merton längst geschehen, aber nicht sofort oder überall nachgeahmt ward), und schmückt seit 1426 die Front durch einen Thorthurm. Abgeschlossenheit und Kreuzgang sind also keine frühesten Züge des College. Der Garten dient im MA. wesentlich zur Wirthschaft (man baut Saffran und Wein), erst später der Erholung, zuerst zum Ballspiel. Ebenso fehlen dem Stift anfangs die eigene Capelle, Vorsteherwohnung und Bibliothek; die 100–300 Bände, die ein College etwa 1350–1473 besass, wandern aus der Urkundentruhe, die sie um 1344 beherbergt, erst seit dem 15. Jh. in besondere Regale und dann in eigene Büchereien; da gibt es Verfügungen über Ausleihen (im jährlichen Wechsel), Aufstellen, Einbinden, Katalogisiren der Bücher; ihr Anketten ist in Oxford seit 1284 nachweisbar. Von den frühesten Stiftungen versorgte manche anfangs nur 9 oder 15 Studenten; seit Ende 14. Jhs. erheben sich über die Scholares die nach einem Probejahr erwählten Socii (Fellows), bedient von Pauperes scholares, die manchmal für Tagelohn arbeiten müssen. Dazu kamen Gäste, Pensionarii, d. h. anfangs schlechthin Miether, bisweilen einstige Socii, erst später unexaminirte Studenten. Schon das 15. Jh. kennt die Beziehung zwischen dem Anfänger und dem ihm in Leben und Lehre als Tutor vorgesetzten Socius. 1574 hatte Cambridge 778 Studenten. Auditorienhäuser sind seit dem 14. Jh. nachweisbar; das erste Scholae-Haus der Universität, seit etwa 1347, war zumeist im 15. Jh. gebaut; die bestehenden Bauten der Universität entstammen fast ganz der Neuzeit. Sie erhielt schon 1424 Bücher vermacht; noch existirt ein Plan ihrer Bibliothek von 1459. Der Renaissancestil ergreift in Cambridge um 1531 das Holzwerk, um 1567 die Fassade, zuerst das Thor, und setzt sich, oft recht unpassend, älteren Bauten an; doch lebt die Gothik hier daneben bis etwa 1700 weiter. Namen von Maurermeistern kennt man seit dem 15. Jh.; der erste künstlerische Architekt, der in Cambridge genannt wird, ist ein Deutscher, Theodor Haveus aus Cleve; er wandte dort Renaissanceformen zuerst in Stein an, an einer Sonnenuhr von 1564.

Wiclif. J. Loserth, Neuere Erscheinungen der Wiclif-Literatur (HZ 62, 266) bespricht: Johannis Wycliffe, De civili dominio, ed. Poole, geschrieben nicht vor 1377; De compositione hominis, ed. Beer, um 1360; Dialogus sive speculum ecclesiae militantis, ed. Pollard, Ende 1378; De benedicta incarnatione, ed. Harris, vor 1367; Sermones I–III, ed. Loserth [deren Reformgehalt R. Buddensieg DLZ ’89, 1889 kennzeichnet], fast alles bisher ungedruckt, publ. for the Wyclif soc. ’84–’89, deren Pläne für die Zukunft er p. 274 angibt [Vgl. DZG ’90, Bibliogr. Nr. 247 ff.; JBG ’86, II, 200; ’87, II, 182]. Er citirt als Wiclif’s Ansichten: Der Glaube an den Primat der Päpste ist zum Seelenheil unnöthig; der heiligen Schrift eignet absolute, den Decretalen relative Autorität; die Hierarchie ist nicht die Kirche; Christus, nicht der Papst, ist Haupt der Kirche, die Papst und Cardinäle nicht bedarf. Die späteren Schriften treten gegen weltliche Besitzthümer und Herrschaft der Kirche und für des Königs Civilgewalt [181] über sie auf: dem Klerus sei der Besitz zu entziehen, das Mönchwesen, der Ablass, der Tempelprunk abzuschaffen; Päpste und Heilige seien fehlbar, nur wenige Heilige sicher im Himmel. Für näheres, besonders über Wiclif’s Einfluss in Böhmen, bezieht sich L. auf seine Aufsätze (in Mitth. des Vereins für Gesch. der Deutschen in Böhmen, Band 22 u. 24 ff., zuletzt 26 (’88), 221: Simon von Tischnow) und Einleitungen zu obiger Ausgabe. Wiclif’s De potestate papae ist die für Hus’ De ecclesia II gesuchte Quelle. Auf die Einführung der Reisepredigt durch Wiclif verspricht L. zurückzukommen. Unter den Darstellungen Wiclif’s zieht er die Werke von Buddensieg und Lechler (*translated by Lorimer, new ed., bis 1884 nachgearbeitet [und laut EHR July ’89, 61 neben Shirley Grundlage des Aufsatzes *Wiclif and his work in Quart. R. Apr. ’89]) denen zweier Jesuiten vor: *Delplace, Dublin R. 11, 23 und *Jos. Stevenson, The truth about John Wyclif ’85. Letzterer erscheint aus genügenden Proben als W.’s zelotischer Gegner [so auch aus Scannell’s Anzeige, Dublin R. ’86, 448, die jedoch lobt, dass er ein ungedrucktes Norwicher Visitationsregister von 1428–30 benutzt]. – *Loserth: Der Kirchen- und Klostersturm der Husiten (Z. f. G. u. Pol. ’88, 259–90) entspringe z. Th. Wiclif’s Predigt gegen die Mönche, die dagegen den Engl. Bauernaufstand von 1381 nicht verschulde. – Ders. (GGA 89, 475) hält von *Preger „Das Verhältniss der Taboriten zu den Waldesiern des 14. Jh.“ (’87) keineswegs für erwiesen [vgl. o. II, 233] und zeigt bei Wiclif die Quelle für die Peter Payne zuzuschreibende Taboritenlehre über Sacramente, Beichte, Priesterthum ohne Hierarchie, neben Diakonat, über Mönchsheirath, Verwerfung des Messopfers, der Bilder- und Heiligenverehrung, des kanon. Rechts und des weltlichen Besitzes der Kirche. [Auch J. Goll, Die Waldenser im MA., MIÖG 9 (’88) meint, Preger überschätze das Waldens. Element in den Taboriten; unter den Theologen herrsche Wiclif’s Lehre.] – Ders., A. f. Österr. G. 75, 316 weist nach, wie völlig sich Hus Wiclif’s Begriff von der Kirche aneignete. – Ders., Wyclif mss. formerly at Prague (Ac. 26X89, 270) in der Universitätsbibliothek, darunter einiges jetzt Verlorene, laut einem Katalog (um 1410, bei Fürst Lobkowitz zu Kaudnitz), den Vf. auszieht. – F. D. Matthew: The date of Wiclif’s attack on transsubstantiation (EHR Apr. ’90, 328) falle ein bis zwei Jahre vor 1381. – *V. Vattier, John Wycliff, sa vie, ses œuvres, sa doctrine (Paris. ’86) soll fast ganz auf Lechler ruhen und unter den Documenten nichts Neues bringen. – *Ders., La réforme anglaise en Allemagne: Wyclif, Hus, Luther. ’90. Luther vollende nur den Engländer. So RQH Jan. ’90, 303. – *R. L. Poole, Wycliffe and movements for reform (Epochs of church hist. 14, ’88), beginnt mit Bonifaz VIII. und Ludwig’s IV. literar. Vorkämpfern und berührt in mehreren Capiteln die festländ. Kirche. Er entschuldigt Sigismund wegen Geleitsbruchs an Hus und bevorzugt den christlich-demokrat. Doctrinär Marsilius vor dem praktischen Politiker Occam [gegen beides SatR 25V89, 647]. Hinter beiden bleibe W. als Denker zurück, er benutze die Logik nicht als Grundlage, sondern bloss als Strebepfeiler für seine Lehre und übernehme nur das scholast. Dogma, dass Herrschaft sich auf Gnade gründe, welches dann eine von ihm nicht gewollte Bewegung rechtfertigte. [Er beabsichtige keinen Volksaufruhr, [182] da er die gefährlichen Gedanken Lateinisch aussprach, HJb 10, 659]. Das Bezeichnende in ihm sei die Volkslehrerschaft, die ihn veranlasst, die Bibel zu übersetzen, Englisch und Pamphlete zu schreiben. Die politische Strömung trieb gegen den päpstlichen Tribut, den Sacerdotalismus und dessen Grundlage: die Brotwandlung. Nicht W.’s positive Lehre, sondern die Negative behalte weltgeschichtl. Einfluss. So Ath. 15VI89, 755; Sch[irmer], Anglia 12, 219; HJb 11, 373 (wo des Vfs. massvolles Urtheil anerkannt wird). Die geistvolle Darstellung des auf der Höhe der Wissenschaft stehenden Verfs. (s. oben p. 180) findet allgemeines Lob; Sonderforschung liegt nicht im Plan dieses für allgemein Gebildete berechneten Reihenwerkes.

*Chaucer’s Minor poems, ed. W. W. Skeat ’88, mit reicher Erklärung und Bibliographie (zum ersten Male kritisch laut A. W. Pollard, Ac. 6III89, 178; SatR 8VI89, 712). – Ders. erklärt in seiner Ausgabe von Chaucer’s Legend of good women, Hypsipyle und Medea aus Guido de Colonna’s Hist. Troiana geschöpft; Ath. 8IX89, 414. – *G. Chaucer’s Werke, übersetzt von A. v. Dühring, Strassb. ’87 f. – *Chaucer’s Canterbury tales, annotated with illustr. of English life – – by John Saunders, new ed. with illustrations from the Ellesmere ms. ’89. Dies Buch nennt ´Pollard, Ac. 19X89, 248 eine Umschreibung und Besprechung des Dichters mit Stücken modernisirter Sprache aus ihm, die hinter Browne’s Chaucer und Jusserand [s. o. p. 172] zurückbleibe. – H. Bradshaw, Skeleton of Chaucer’s Canterbury tales, in Collected papers p. 102, betrifft Handschriften-Classification und dient der Entstehungsgesch. des Werkes durch genaue Trennung der verschiedenen Erzählungen. – Nicht ohne Chaucer, meint W[ülker] CBl 23II89, 280 gegen Morsbach, dessen Arbeit [s. oben II, 216] er sonst anerkennt, wäre die Londoner Kanzleisprache massgebend geworden. – Brandl, Engl. Stud. 12, 161, findet histor. Anspielung in Chaucer’s Squire’s tale (und im „Dream“, der auf 1420 bezüglich, also nicht von Ch. sei), nämlich auf Johann Hastings Grafen Pembroke, der von Elisabeth, einer Tochter Johann’s von Gent, geschieden, sofort Philippa Mortimer, Schwester des Roger Graf March, heirathete, aber schon Ende 1389 im Turnier fiel. – Diese Annahme widerlegt G. L. Kittredge, Engl. Stud. 13, 1: Elisabeth heirathete wieder 1386, folglich kann sie nicht Chaucer’s trauernde Verlassene von 1390 sein. Pembroke war damals nicht 14 Jahre alt, folglich die Ehe nicht vollzogen, Philippa 11 Jahr, also nicht in Liebe, die Chaucer einen romant. Stoff bieten konnte, ihm verbunden. Chaucer trat damals in March’s Dienst [s. oben II, 499], kann also dessen Schwester nicht kurz vorher geschmäht haben. – * Karl Meyer, John Gower’s Beziehungen zu Chaucer und K. Richard II. (Bonner Diss. ’89). Gower widmete von der Confessio amantis die erste Ausgabe Richard II., die zweite (in der auch die Complimente für Chaucer, dessen Urtheil über die Moralität von Canace und Apollonius ihn beleidigte, fortblieben) Heinrich von Lancaster. Dies hält Ath. 13VII89, 62 für möglich. Pauli setzt 1392/3 die zweite Ausgabe an, Meyer die erste. In der zweiten, nach 1399, heisse Heinrich IV. noch Graf von Derby, damit die Widmung vor seiner Thronbesteigung [183] geschrieben scheine [?]. – *S. Lee, Gower, in Stephen, Dict. of nat. biogr. XIX.

Richard II. *E. W. Brabrook, Robert de Braybroke, bishop of London, Lord Chancellor 1382 f., in London Middlesex archl. soc. III, 528. – J. A. Sparvel-Baily, Essex in insurrection (Antiq. 19, 69), erzählt Ursache und Bestrafung des socialen Aufstandes 1381, mit Uebersetzung wichtiger Archivalien. – H. Moranvillé, La chronique du religieux de St. Denis, les mémoires de Salmon et la Chronique de la mort de Richard II. (BECh 50, 5; vgl. oben III, 154). Jener Mönch, der 1381 für St. Denis nach England reiste, sei wahrscheinlich identisch mit Peter Salmon, der Isabellen von Frankreich, Richard’s junge Gemahlin, 1396 nach England begleitete. Die Chronik stütze sich auf die Denkschrift für Karl VI.: in beiden ist die Heirath von Augenzeugen erzählt; die Chronik verräth die Hand eines persönlichen Bekannten Richard’s. Jean le Beau [nicht zu verwechseln mit Froissart’s Quelle, oben II, 497], Isabellens Begleiter, sei wohl ihr Beichtvater [dies bezweifelt RH 40, 403], den die drei genannten Schriften öfters erwähnen. Die Französ. Prosa (Trahison ed. Williams ’46) über Richard’s Tod sei nur andere Redaction des Jean [umgekehrt: der sog. Jean kürze werthlos jene Prosa; RH]. Salmon nahm in die Chronik von St. Denis den Bericht seines Collegen [? RH] Jean le Beau über Richard’s Fall und Ende übersetzt auf. Froissart erzählt dies ganz anders, nämlich als Anhänger Lancasters. – Den Dichter Créton hält dagegen für Quelle der Trahison RH 40, 403. – *F. H. Morgan, The prior of Gyseburne (Gisborough); a Chronicle [der Zeit] Richard II., Henry IV., V., ’87. – Ideka und Ofka (Notes Queries 31V90, 429) waren Hofdamen Anna’s von Böhmen; letztere heirathete Robert von Morton und starb vor 1402.

Das 15. Jahrh. *W. Denton († ’88), England in the 15 cent. (’88), benutzt (laut Archl. R. I, 295; Archl. Jl. 46, 83) reiche Literatur, urtheilt aber zu modern und streng und entbehrt durchsichtiger Anordnung des verschiedenartigsten Stoffes. Ueber Landleben, Producte, Strassen, Verkehr, Recht, Steuern, Löhne, Nahrung, Classen gebe er wichtigste Notizen. (Die Kirche sollte ein Sonderband behandeln.) Von 1307–1485 gleite England in Bildung, Wohlstand, Freiheit, Recht, Handel und Kunst schnell hinab; der Zustand am Schluss der Periode sei tiefer als zu Beginn. Der ruhmvolle Krieg hindere wirthschaftliche Blüthe. Auch die Bevölkerung sank 1327–77 und betrug 1485 nicht 2 ½ Million. Nicht einmal die Ackerfläche habe sich 1066–1485 erweitert [?]; im 15. Jh. gingen viele Dörfer ein, und blieben Fluren unbebaut wegen [?] Menschenmangel; und die Weidewirthschaft beginne, weil [?] der Boden erschöpft war [?].

Heinrich IV. V. Owen Glendower war nach *Tout, in Stephen, Dict. of nat. biogr. 18, nicht Richard’s II., sondern Heinrich’s (IV.) von Lancaster Schildknappe. – J. H. Wylie, Percy (Ath. 7XII89, 781), verbessert eine Reihe Daten für 1398–1408 in *E. B. de Fonblanque, Annals of the house of Percy from the Conquest [’88, 2 Bde., private: vgl. Archl. [184] Jl. 46 (’89), 79]. – F. Solly-Flood, The story of prince Henry of Monmouth and Chief justice Gascoign (Tr. roy. hist. soc. N. S. III, 47) wendet sich gegen längst nicht mehr wissenschaftlich geltende volksthümliche Darstellungen, erwähnt aber Pauli (Aufsätze N. F., 106) oder Gairdner (Lanc. and York ’87) nicht, die beide des Prinzen ausgelassene Ungesetzlichkeit aufrecht erhalten. Allerdings erzählt erst eine Anekdotensammlung von 1534, die Genauigkeit im Einzelnen nicht einmal beabsichtigt, Heinrich habe einen verhafteten Anhänger befreien wollen und den Richter Gascoign bedroht, dann aber sich von diesem ins Gefängniss schicken lassen. Hall’s und Redman’s (wenige Jahre spätere) Berichte bringen Aehnliches unabhängig, verbunden mit der auch von Harding erzählten Ausschliessung Heinrich’s vom Staatsrath. Vf. zählt 17 Chroniken auf und geht an der Hand der Urkunden in selbständiger, werthvoller Arbeit die Gesch. des Prinzen genau durch, auch die Liste seiner Umgebung, ohne einen verdächtigen Punkt finden zu können. [Die bekannte Tüchtigkeit als Staatsmann und Krieger, besonders gegen Wales, widerlegt doch jene Anekdoten nicht unbedingt; die Entfremdung zwischen Vater und Sohn 1412 hat Vf. nicht genügend betont]. Er findet in den Gerichtsrollen Heinrich’s IV. nichts Aehnliches, wohl aber zu 1304: Edward I. entfernte den Prinzen von Wales ein halb Jahr vom Hofe, „quod quaedam verba grossa et acerba cuidam ministro suo dixerat“. [Dass dazu aber Heinrich’s V. und Gascoign’s Namen irrig und ohne Anlass hinzugesetzt seien, erscheint unglaublich.] – *Rigg, Gascoigne in Stephen’s Dict. of nat. biogr. – J. Loserth, Ac. 26X89, 270 fand in der Prager Universitätsbibliothek ein wichtiges Schreiben des Sir John Oldcastle (aus Cowling, 8. Sept. 1410) an die Wyclifiten Woffa von Waldstein und Zdislaus von Zwerzeticz. – *A. J. Church, Henry V. (English men of action ’89), wird gelobt wegen der Darstellung. Inhaltlich seien tüchtig behandelt der Französ. Krieg und die Jugend, deren Ausschweifungen übertrieben seien [s. oben, lin. 1]; die Gründe dafür sucht Ath. 4V89, 564; Commando und Regentschaft unter Heinrich IV. führte aber der Prinz nur nominell nach SatR 13IV89, 450]. Die Politik aber sei kaum gestreift, auch Lenz’ oder Caro’s Arbeit nicht geprüft. Nach Grey, Ac. 4V89, 300 besitze Heinrich ein Recht nur auf den Vertrag von Brétigny, den er jedoch nur selten und im Rahmen weiterer Ansprüche erwähnt. Aber König und Volk glaubten, Lancaster habe mit dem Englischen Thron auch das Recht auf den Französ. erworben. Nach SatR. erhellt Heinrich’s Grösse im Einfluss auf die Nation, die, im Vergleich zur Zeit vor- und nachher, damals emporschnelle, und in den Europ. Erfolgen: er sprengte den Luxemburg.-Französ. Bund und bewirkte, dass ein Nichtfranzose Papst ward; die Normandie erstrebe er zunächst, als Operationsbasis und Erbe seiner Ahnen. – Lieder auf Heinrich’s Sieg bei Agincourt verzeichnet E. F[lügel], Mitth. a. Engl. Spr., Beibl. zu Anglia ’90, 36. – W. Stieda, Ein Geldgeschäft Kaiser Sigismund’s mit Hans. Kaufleuten (Hans. Geschbl. 1889, 68), schildert, wie der Kaiser 1416 in Calais die ihm von Heinrich V. geschenkten Kleinodien verpfändete. – H. Finke, Das Konstanzer Konzil; das Tagebuch des Kardinals Wilhelm Fillastre (Röm. Qschr. I, 68). Dies berichtet zum 17. Oct [1417] die Forderung der Engländer [185] (die keinen Landsmann unter den Cardinälen haben) bei der Papstwahl, u. zum 26. ihre Nationaleifersucht gegen die Franzosen, und umgekehrt, dass keiner der Gegner Papst werde, sowie die heimlichen Requisiciones consensus aliquorum pro episcopo Vintoniensi Anglico. – *Derselbe, Forschungen und Quellen zur Geschichte des Konstanzer Konzils (Pad. ’89) druckt (laut Loserth GGA ’90, 275) aus diesem Tagebuch grössere Auszüge und behandelt u. a. den Engl. Antrag auf Erweiterung des Stimmrechts auf der Synode und die Abstimmung nach Nationen, für die Deutsche und Engländer zuerst eintraten. [Hiergegen vielleicht drängten Französ. Cardinäle die Unionsfrage hervor; Bess, ThLZ ’90, 286.] – Knöpfler, Ein Tagebuchfragment über das Konstanzer Konzil (HJb XI, 267). Verfasst unter des Oesterreichers Gefolge, reicht es vom 12. Febr. bis 15. März 1415 und erwähnt die Theilnahme der Engl. Nation und (p. 275) Oxfords an der päpstlichen Abdankung. – Adam Hamilton, The nuns of Syon (Dublin R. April ’88, 305), in Middlesex, gestiftet 1415 von Heinrich V. Besonders die späteren Schicksale dieser Brigittinerinnen erzählt Vf. aus localen und ordensgeschichtlichen Werken. – *T. N. Brushfield, The bishopric of Exeter in 1419, Devon assoc. 18, 229 [wohl nach Hingeston Randolph; s. oben p. 169]. – L. Brueyre: Le chat de Whittington (R. trad. popul. III [’88] 36) befreit ein Land, dem Wh. Waaren zuführte, von Rattenplage und begründet dessen Wohlstand. Wh. wird, wie die Londoner Glocken ihm geläutet, Lord-Mayor; er starb 1425. Aehnliche Sagen werden verglichen.

Johanna d’Arc’s Biographien erwähnt Molinier oben III, 156. Hier nur Nachträge: *Lanéry d’Arc, Bibliographie des ouvrages rel. à Jeanne d’Arc – – depuis le 15 s. (’88). – *M. Poullin, Hist. de J. d’Arc (Limoges ’89). – *J. Fabre, J. d’Arc libératrice de la France. – *Abel Desjardins, Vie de J. d’Arc ’89, illustré. – *Mahrenholtz, J. Darc, Gesch., Legende, Dichtung, A. f. Stud. neu. Spr. 83. – Von kathol. Standpunkt: *H. Blaze de Bury [†], J. d’Arc, geschrieben vor dem Erscheinen der Werke von Luce, Chapotin, Beaucourt, Sorel (unmethodisch nach Ch. Pfister, RC ’90, 72; gut erzählt zum Zweck der Heiligsprechung Johannens, die Vf. Christo vergleicht, nach SatR. 19IV90, 483)[WS 3]; *M. Sepet, Jeanne d’Arc, 14. éd. Tours ’86; *B. Duhr, J. d’Arc im Urtheile der neueren Geschichtschreibung (Stim. Maria-Laach 35, 147. 224) Englands, Frankreichs, Deutschlands [Vf. hält sie für gesund, ohne Lug, unlösbare Räthsel darbietend; vgl. HJb. 10, 631]; der Artikel RQH Apr. ’90 , 647; *O. Canet [s. oben II, 234; RQH 44, 618]; *J. B. J. Ayroles, s. J., La vraie J. d’Arc – – documents nouveaux, besonders kirchengeschichtlich, nach RQH Jan. ’90, 302. – Dagegen setzt *E. Lesigne, La fin d’une légende; vie de J. Darc, Johannens Verdienst zu tief herab, hält sie für hallucinirt, leugnet in unwissenschaftl. Skepsis, auch ohne Kenntniss neuerer Literatur, ihre Verbrennung; RC ’90, 191; R. Belg. 15II90[WS 3]. – *Paul Marin, L’art militaire dans la prem. moitié du 15 s.; J. d’Arc tacticien et stratégiste, 1430. – *De Braux, J. d’Arc à S. Nicolas, Soc. archl. lorr. Mai ’89. – *M. Couret, Les méridionaux compagnons d’armes de J. d’Arc au siège d’Orléans, R. des Pyrénées, [186] Toul. Jan. ’89. – Ueber *Henri Jadart, J. d’Arc à Reims, ’87, [der auch die Engl. Herrschaft vor 1429 mit wichtigen Urkk. erhellt] und *Jos. Fabre, Procès de réhabilitation de J., mit Liste der Briefe Johannens [vgl. RQH Oct. ’89, 670], spricht G. Lefèvre-Pontalis, Bull. cr. ’89, 150, und eb. ’90, 87 ausführlich über Luce, J. à Domrémy [s. oben II, 234], den bedeutendsten Beitrag zu ihrer Biographie seit Quicherat; Johannens erstes Auftreten wird durch die Anglo-Burgund. Plünderung Domrémy’s, ihr Glaube den h. Michael zu hören mit der Verehrung dieses Patrons der Valois in Verbindung gebracht, der eben 1425 die Engl. Belagerer von Mont St. Michel abschlug. Wenn die Dominikaner zur Burgundischen Partei gehörten, so sei dies kein sittlicher Vorwurf. – *Zu M. D. Chapotin, – – J. d’Arc et les Dominicains [s. oben II, 234], die nicht von Burgund abhängig, noch an Johannens Martyrium Schuld seien, vgl. RQH JuL 89, 343; Ann. de l’Est ’89, Nr. 3. – Puymaigre RQH 23, 563 [s. o. III, 157], übersetzt ins Französische De Janna polcella gaya, ein Capitel aus „Ginevera de le clare donne di Joanne Sabadino“ (ed. Ricci e Bacchi, nach dem Autograph von 1483, Bologna ’88), das zwar denselben volksthümlich übertriebenen Bericht benutze, wie Philipp von Bergamo „De claris mulieribus“ (ed. Textor 1521), aber wahrer laute; es beruft sich auf einen Kaufmann Fileno Tuvata bei Reims. Doch erzählt es Englisches mehrfach falsch. Als König Heinrich sich zu Paris krönen lassen will, finde sich das zu Chlodwig’s Taufe vom Himmel gekommene Oel eingetrocknet, weil der König unecht war. – *P. Lanéry d’Arc, Le culte de Jeanne d’Arc au 15 s. Orl. 1887. vgl. Moyen-âge ’88, 82. – *Sorel [s. oben III, 156; vgl. RQH Jan. ’90, 326; RH ’89, 360; Bull. crit. ’89, 487; EHR April ’90, 362] erzählt Compiègne’s Kriegsgesch. 1411–30. Johanna kam 13. Mai 1430 dorthin, versuchte vergeblich das von Burgund belagerte Choisy-sur-Aisne zu entsetzen, erfuhr 22. Mai zu Crépy, auch Compiègne werde belagert, eilte Nachts dorthin, gehorchte bei dem unsinnigen Ausfall am 23. dem Commandanten Wilhelm von Flavy, ward aber auf dem Rückzug, gerade als sie die Bollwerkspitze erreichte, gefangen. Flavy hatte das Thor gegen den Feind verschlossen, er war nicht zum Verrath an ihr bestochen und hielt die Festung tapfer fünf weitere Monate. Aber neidisch auf sie, war er froh sie los zu werden und liess sie im Stich. Weit härteren Tadel verdient der undankbare Karl VII., der die Gefangene vergass, und der eifersüchtige Hof, der sie nach der Krönung zu Reims gern verschwinden sah. – *Valerandi Varanii (aus Abbeville) De gestis Joannae virginis Franciae. Poème de 1516, Neudruck von E. Prarond, ist Georg von Rouen (1511–50) gewidmet, folgt (ausser vielleicht einem Mistère und einer Chronique rimée) meist authentischer Gesch., besonders den Verdammungs- und Rehabilitations-Processen, bringt nur zu letzterem merkwürdige, mit Vorsicht aufzunehmende Einzelheiten, ist also mehr für des Dichters als für Johannens Zeit geschichtlich wichtig. Werthvoll seien die sachlichen Anmerkungen sowohl zum ersten Druck als zu dieser sorgsamen Ausgabe. So RC 12VIII89, 102; Luce, Ac. des Inscr., CR, Jan. ’89, 88; RQH Jan. ’90, 324; Geiger, Z. f. vergleich. LitG. III, 261, der Benutzung seines Aufsatzes „Latein. Epos über die Jungfrau“ (Vjschr. Kultur Renaiss. I, 297) vermisst; R. Mahrenholtz, [187] Moyen-âge ’89, 277, der nachweist, wie die Genauigkeit hier der patriotischen Rhetorik unterliege: fälschlich stirbt in dem Gedicht Johannens Vater Jacob in Folge ihres Martyrium, beabsichtigen die Engländer sie formlos umzubringen, und erscheint sie als einfache Hirtin und armes Bauermädchen. – *S. Luce, Philippe le Cat, un complot contre les Anglais à Cherbourg à l’epoque de la mission de J. d’Arc: Mém. de l’Ac. nat. sc. de Caen ’88; vgl. RC ’88, 5. – *R. Delachenal, Les gentishommes Dauphinois à la bataille de Verneuil (Bull. de l’Acad. Delphin. 3. Sér. XX, 1886), Liste des Aufgebots zum Französ. Heere, um die Engländer aus der Normandie zu werfen, 1424. – *R. Charles, L’invasion angl. dans le Maine 1417–28, in RH du Maine 25 (’89), auch separat, Mamers ’89. – Ch. Roessler, Archaeolog. notea in – – Normandy (Jl. Brit. archl. ass. 44, 83), bringt zur Engl. Besetzung Harfleurs Urkunden von 1423–40. – *Arm. Gasté, Les insurrections populaires en Basse Normandie – – et Olivier Basselin, Ac. des sc. mor., CR 32 (’89, Oct. Nov.), 573; 804, auch Caen ’89. Seit Johannas Auftreten erhoben sich fortwährend patriotische, daneben freilich räuberische, Volksaufstände der Normannen gegen die Engländer; Basselin war ein lebenslustiger Patriot, den die Engländer als Franzosen tödteten, kein Trunkenbold. So RC ’89, 446; RQH Jan. ’90, 306; RH 42, 194. – M. F. Robertson (Mme. Darmesteter) kritisirt G. Dufresne de Beaucourt, Hist. de Charles VII., deren Band IV (’88) bis 1449 reicht, in EHR Jan. ’89, 161. – Das Grabmal der Anna von Burgund, Gem. des Herzogs von Bedford, Regenten von Frankreich, ein Werk Guillaumes de Vlueten, 1452, ist im Louvre zu Paris aufgestellt; Voss. Ztg. 31VII89.– Ch. Jourdain, Excursions hist. à travers le MA., p. 238 bespricht und druckt theilweise das Gesuch der Pariser Universität an Heinrich V., Ende 1420, er möchte u. a. an ihr das Fach des Hebräischen, wofür nur Ein Professor, statt wie früher mehrere, vorhanden, besolden. – L’université de Paris à l’époque de la domination anglaise (eb. p. 311 neugedruckt, ursprünglich im Bull. de l’Ac. des inscr. ’70): sie bereitete den Vertrag zu Troyes mit den Engländern vor und zeigte sich auch später egoistisch mehr für ihre Vorrechte und Pfründen als für Frankreich besorgt. Sie trieb zur Hinrichtung Johanna’s, obwohl diese der Kanzler Gerson aus der Ferne vertheidigte. Trotz Unterwürfigkeit vor Heinrich V. und VI. ward sie von den Engländern besteuert, durch Gründung der Universität Caen und die Verordnung des Rentenabkaufs erzürnt; 1432 klagte sie vor Philipp von Burgund über die Kriegsleiden und betheiligte sich an dessen Vertrag mit Karl VII., 1435. Erst 1436 aber unterwarf sie sich letzterem.

Urkunden, Recht, Verfassung im 15. Jh. Sir J. Maclean, Knights’ fees in Gloucestershire, 1402 (Tr. Bristol archl. soc. 11, 312), überblickt die Geschichte der Ritterlehen überhaupt und der von ihnen erhobenen Auxilia und druckt aus dem Book of Aids des Exchequer den Gloucestershire betreffenden Theil aus der Jury-Enquête über die Subsidie, welche jedes Lehen der Krone schuldete bei Gelegenheit der Verheirathung Blanca’s, der Tochter Heinrich’s IV., mit Ludwig von der Pfalz. – J. C. L. Stahlschmidt, Original documents, Archl. Jl. 44 (87), 56. Das Parlament vom 3. Nov. 1411 [188] gewährte dem König ½ Mark auf 20 £ Bodenrente. Hier erscheint die daraufhin in London durch den Lord-Mayor aufgestellte Liste der Steuereingänge, die die städtischen Grundbesitzer (von Erzbischof und Prinzen durch eine zahlreiche Reihe von Prälaten, Adel und Patriciern bis zum Eremiten herab) verzeichnet. – John Alt Porter, On some Garter-King at-arms (Antiq. July ’87, 5), behandelt das 1417 geschaffene Amt und die Gesch. der Hosenband-Herolde. – *48th. report of the Keeper of the Public records, App. (’87) katalogisirt die French rolls of Henry VI. (die für Heinrich’s V. 1.–10. Jahr erschienen im 44. Report ’83), betreffend Geleit (für Engl. Hilfstruppen im Französ. Krieg und Visitatoren Engl. Klöster aus fremden Mutterstiftern), diplomat. Beziehungen zu Frankreich und Burgund, Pilgerreisen nach Palästina und Compostella, Auslösung Französ. Gefangener. In Calais stritten häufig Stadt und Zollamt; daher ersieht man hier Wichtiges für Wollhandel und Handelserlaubniss der Hanseaten und Flandrer. – Die Recesse – – der Hansetage 1256–1430, – – hrsg. durch die – – [Baier.] Akad. der Wiss. VI. [1411–8, hrsg. v. K. Koppmann] (Lpz. ’89; vgl. DZG Bibliogr. ’89, 2886 u. ’90, 957) bringen aus Hansischen Archiven viel Ungedrucktes über die vergeblichen Versuche der Hanse, in England die alten Vorrechte festzuhalten, ohne den Engländern in den Hansestädten oder Preussen Handelsprivilegien zu gewähren. Hanseaten von Bergen und Preussen werden von Bostonern gepfändet und geschädigt; Engländer und Bergener verhandeln 1417 darüber zu Kopenhagen vor König Erich. Andererseite fordert Southampton ungebührlichen Zoll und wird deshalb von den Hanseaten gemieden; Lynner und Fischer aus Cromer und Blakeney werden durch Bergener misshandelt, die aus Preussen heimkehrenden Robert von London, John Cuthbert aus York, William Berry aus Norwich und Andrew Emlot aus Lynn in Greifswald festgenommen; Heinrich’s V. Beschwerde darüber bringt John Cossey nach Lübeck. Der Deutsche Orden fordert fortgesetzt die Zahlung der von England 1409 bewilligten Entschädigung und entschuldigt 1417 Nichtausfuhr Preussischen Getreides. Heinrich V. kann aber des Französ. Krieges wegen kein Geld missen, arrestirt deshalb Hansisches Gut [Nr. 451], und fordert ausser dem Zoll 12 Pfennig von Ein- und Ausfuhr. Ueber seine Rüstung, seinen Geheimrath und Frankreichs Ultimatum bringt der Preussische Gesandtschaftsbericht von Mitte 1415 Neues. Sigismund, der 30. Juni 1416 aus Leeds (Kent) schreibt, bespricht Klagen der Hanse gegen England mit Heinrich V. [381]; auf dem Konstanzer Concil, 1417, verbietet er den Städten, seines Bündnisses wegen, Feindseligkeiten gegen England. Hier lässt er die Hansen über Deutsche Beschwerden mit Heinrich’s Gesandten, den Bischöfen von Bath, Salisbury und Lichfield, Johann Tiptoft und Dr. Morgan, verhandeln. Das Londoner Hanse-Contor wird mehrfach erwähnt. Schotten, namentlich Graf Mar’s Leute, kapern Brüggesche Waaren, führen sie nach Aberdeen oder verkaufen sie in Harfleur; Brügge beantragt deshalb, nur mit langsamem und halbem Erfolg, die Hanse solle Tuch aus Schottischer Wolle nicht ankaufen und den Verkehr mit Schottland abbrechen; seit 1416 verhandelt der Regent Albany über einen Vergleich. Die Bergener wenden sich gegen ihre Hansegenossen, welche mit den Orkney-Inseln oder unprivilegirten Häfen der [189] Shetlands handeln. Die Hansen schreiben den Britten meist Niederdeutsch, diese ihnen Lateinisch. – O. Krauske, Die Entwickelung der ständigen Diplomatie vom 15. Jh. bis 1818 (Lpz. ’85), sieht in dem zehnjährigen Verweilen des Hartung von Cuix, des Gesandten Heinrich’s V. bei Sigismund, noch nicht den Ansatz zu ständigem diplomat. Verkehr mit England (p. 10 f. 99), wohl aber in Venedigs Beglaubigung von Residenten in England 1496. Den Fortschritt zur festen Botschaft hemmte Furcht vor Auskundschaften und Ränken durch die Fremden; so misstraute Ferdinand von Spanien Engl. Gesandten 1488; p. 18. Doch ging 1489 eine Engl. Gesandtschaft nach Spanien und Portugal, 1492 eine nach Spanien; p. 95. – Die Inventarliste der Stoffe und Juwelen in der Pfarrkirche zu Scarborough, von 1434, druckt Hope, Archla. 51, 65. – E. Peacock: The Court rolls of the manor of Hibbaldstow in Lindsey (Archl. Jl. 44, 279) beginnen 1411, betreffen Uebertragung von Copyhold, Bagatellstrafsachen und Ortspolizei: Der Lehnsherr befiehlt einem (vielleicht Freehold-) Hintersassen die Erhaltung der Gebäude auf dessen Gut. Zum Zeichen der Schenke hängt ein Busch Zweige an der Thür. – *E. Salt, The hist. of Standon: parish, manour and church with 200 years of registers. In den Rollen des Lehnsgerichts wird 1444/5 wegen Hausvernachlässigung ein Hintersasse verklagt, „nicht nothwendig ein Copyholder; vielleicht beaufsichtigte das Lehnsgutsgericht auch die Freisassen in der Gebäudeerhaltung und diente also nicht bloss Herrn und Pächtern, sondern dem Gemeinwohl“; Ath. 19I89, 79. – *The East-Anglian II (’88) bringt die Hofgerichtsrolle des Ritterguts Soham-Earl (Suffolk), die für das Gebrauchsrecht der Unfreien wichtig sei; Antiq. Sept. ’89, 133. – Suffolker Hofrecht enthält auch *A Common-place book of the 15. cent. from the orig. ms. at Brome Hall, ed. L. Toulmin Smith (’86), p. 124, laut Kölbing, Engl. Stud. 9, 454. – Andr. Hibbert, Manor customs (Antiq. Oct. 1887, 160), druckt aus Collect. jurid. (1792) II, 381 das Lehnshofrecht der Copyholders in den Herrschaften Westsheen, Petersham und Ham [Surrey], welches 1464 aufgezeichnet ward. Danach erbt der jüngste Sohn, und wenn kein Sohn vorhanden ist, die jüngste Tochter. Nach der Grösse des Grundbesitzes richtet sich die Zahl des auf Gemein-Weide erlaubten Viehes. – John Parker, The manor of Aylesbury, Archla. 50, 81, leitet die Rolle des Gutsgerichts von 1499, die Verfassung, Recht und Landwirthschaft angeht, mit einer Geschichte des Orts und der Herrschaft, der Grafen von Ormond, ein. – Zu Fortescue’s Governance of England [ed. Plummer. ’85] vgl. Bresslau, HZ 59, 551, und RC Sept. ’88, 160. – *Will. Prid. Courtney, The parliamentary representation of Cornwall to 1832, (For private circulation. ’89) wird (SatR 29VI89) als wichtiger Beitrag zur Verfassungsgesch. gelobt. Unter Heinrich VIII. waren nur 6 Cornische Städte vertreten; die berüchtigten Flecken, aus denen dann bis 1821 fast so viel Abgeordnete wie aus ganz Schottland hervorgingen, verdanken ihr Wahlrecht erst der späteren Politik der Krone, ihre Macht als Herzog von Cornwall zur Beeinflussung Cornischer Abgeordneter zu missbrauchen, und deren möglichst viele zu schaffen. – Freshfield, Archla. 50, 17, beschreibt das unter Edward IV. beginnende Book of records of the parish of St. [190] Stephen, London. – John Bruce, The authenticity of the Paston letters, Archl. Jl. 41, 15. Die lange vermissten Originale dieser Briefe fanden sich wieder in Orwell Park; Ath. 29III90, 405. – Zu Jessopp, Norwich [s. oben II, 218] verbessert W. Rye (Ac. 5I89, 4) die spät-ma.liche Vorgesch. und möchte doch die Klagen über Unmoralität der Klöster nicht so ganz verachten [so auch oben I, 458]; und Ath. 28III89, 370 zweifelt, ob nicht, wie bisweilen nachweisbar, öfter durch Abrede unter Vorsteher und Mönchen die Wahrheit den Visitatoren verschwiegen ward. – J. C. L. Stahlschmidt druckt Archl. Jl. 43, 162 Theile aus dem 1497 begonnenen Rechnungsbuch des Londoner Metallgiesser-Gewerks vom hl. Clemens; diese ursprünglich religiöse Brüderschaft erhält 1365 als Craft [Zunft] ihre Bestimmungen von der Stadt bestätigt, heisst seit dem 16. Jh. Company und erlangt 1614 vom König Corporationsrechte.

Schule, Literatur, Kunst, Sitte. Ath. Zimmermann (s. J.), Die Universitäten Englands im 16. Jh. (Freib. ’89), bringt p. 7–11 Biographisches über einige Engl. Humanisten des ausgehenden MA., doch nur einleitend. – H. Bradshaw, Collected papers, p. 181, behandelt die Cambridger Universitätsbibliothek seit etwa 1400 und druckt p. 16 deren Kataloge von 1424 und 1473, denen Historisches gänzlich fehlt; unter „Libri cronicales“ p. 31, ist nichts eingetragen. – T. F. Kirby, Winchester scholars, gibt (nach Citat Ac. 1II90, 82) eine Statistik von etwa 3700 Vornamen für 1393–1592: Johann hiessen von den Knaben 1060, Wilhelm 560, Thomas 500, Richard 390, Robert 250. Dann folgen, nach der Häufigkeit geordnet: Heinrich, Edward, Nicolaus, Georg, Edmund und 17 weitere, [ausser Alexander und Arthur nur Französ. und biblische. Von Angelsächs. Namen brauchte also der Südengländer des 15. Jh. nur zwei, und diese selten und vielleicht nur nach dem Beispiel der Königsfamilie]. – *H. C. M. Lyte, A hist. of Eton College 1440–1884; new ed. rev., verbessert besonders nach Clark [s. o. p. 178] die Baugeschichte bezüglich der Pläne Heinrich’s VI. für dies vornehmste Gymnasium Englands (das bei Edward’s IV. Thronbesteigung Gefahr lief unterzugehen; Wilhelm von Waynflete, B. von Winchester setzte jedoch die Vollendung der Kapelle durch). So Ac 1II90, 80; SatR 18I90, 115. – *J. W. Stubbs, The hist. of the University of Dublin [1591–1800], with orig. documents (Dubl. ’90) beginnt mit den Versuchen des MA. zur Errichtung einer Irischen Universität, ohne die als Muster dienenden Engl. Anstalten zu vergleichen; Ath. 5IV90, 427.– Von Heinrich, Bischof (1404–40) und Universitätsstifter von St. Andrews, bewahrt der Vatican ein Siegel, das N. Scagliosi, Notevoli sigilli (in Al s. p. Leone XIII. omaggio giubil., ’88) p. 12 beschreibt und abbildet. – Ueber die Stiftung der Universität Glasgow, dessen Bischofe Nicolaus V. die Gewalt des Bologneser Rectors überwies, handelt Denifle, HJb 10, 87. – J. Schick, Prolegomena zu Lydgate’s Temple of glas, Berl. Diss. ’89. Der Benedictiner von Bury St. Edmund’s, den Heinrich V. und dessen Bruder Humphrey von Gloucester begünstigten, habe die Vision von Venus und den Liebespaaren wohl 1400 oder 1403 gedichtet. Ueber die Quellen wird Vf. in seiner Ausgabe für Early Engl. text. soc. berichten. [191] Vgl. Köppel, Mitth. a. Engl. Spr. ’90, 93. – J. B. Hennemann, Untersuchungen über das Mittelengl. Gedicht „Wars of Alexander“ (Berl. Diss. ’89). Der Vf. schreibe Anfang 15. Jhs. im Norden, sei Geistlicher, mit dem Dichter des Gawayne nicht identisch und benutze die Lateinische Prosa De preliis, die den Pseudo-Callisthenes überarbeitet, in einer (erweiterten) Form des Strassburger Drucks. Er bringe sachlich wenig Eigenes, darunter etwas zur gelehrten und ritterlichen Erziehung, p. 59. Vgl. G. Schleich, DLZ ’90, 93. – Osbern von Bokenham übersetzte um 1440 aus Higden’s Polycronicon die Geographie Englands ins Englische mit eigenen Zusätzen. Sie druckte Horstmann, in Engl. Stud. 10, 1. – G. Willenberg: Die Quellen von Osbern Bokenham’s Legenden (Engl. Stud. 12) seien Jacob de Voragine, Chaucer, Bibel, Ambros, einzelne Latein. Legenden von Dorothea, Fides, Margareta, Anna, Christina. – Herm. Cossack: Die Altengl. metr. Bearbeitung von Boethius’ De consolatione philosophiae (Lpz. Diss. ’89) sei im Auftrage der Elisabeth Berkeley 1410 verfasst von Johann Walton, der als Erzbischof von Dublin 1475 †; R. W[ülker] Anglia 12, 479 [Ueber Johann vgl. Ten Brink, Engl. Lit. II, 228]. – Um 1450 ward in Mittelengland gedichtet The boke of curtesy, Regeln feinen Benehmens, edirt von Breul, Engl. Stud. 9, 51. – Two fifteenth cent. cookery-books: Harleian ms. 279 (ab. 1430) and Harl. ms. 4016 (ab. 1450), with extracts from Ashmole ms. 1429 [c. 1440], Laud ms. 553 and Douce ms. 55, ed. Th. Austin (Early Engl. text soc. Nr. 91, ’88). Die Vorrede citirt Engl. Kochliteratur seit 13.Jh., bemerkt Französ. [auch Italien.; Flügel, Anglia 11, 637, wo Nachträge] Herkunft der Kunst und ihrer Ausdrücke, das Verspeisen starker Gewürze und heute verschmähter Thiere, Schmuck und plastische Verarbeitung der Gerichte, und erörtert Brauch, Anlass, Datum und Leben der Theilnehmer jener 8 Bankette, deren Speisekarten hier erscheinen, und einiger anderer. Das früheste ist das des Bischofs von Durham für Richard II. 1387, bei dem 140 Schweine und 11 000 Eier darauf gingen, dann folgt Heinrich’s IV. Krönungs- und Hochzeitsmahl; die anderen, bis 1443, gab geistlicher oder weltlicher Adel. Den weitaus meisten Raum füllen aber etwa 500 Kochrecepte, sprachlich wichtig und sittengeschichtlich curios. Vgl. W. C. Hazlitt, Old cookery books and ancient cuisine (Book lovers’ libr. ’86). – Hölzerne Bauernkalender Englands aus dem 16. Jh., in denen die Zahlen durch Kerben, die Heiligennamen durch herkömmliche Attribute ausgedrückt sind, nach mittelalterl. Mustern, spätestens des 12. Jh., beschreibt Al. Riegl, Holzkalender des MA., MIÖG 9, 97. – *Will. Roberts, The earlier hist. of Engl. bookselling (’89), bis 1724, plaudert zu Anfang gefällig [aber nicht erschöpfend, nach Ath. 23III89, 371, wo Nachträge fürs 15. Jh.] über Buchhandel vor der Druckerei; SatR 23III89, 359. – W. C. Hazlitt, Notes on early British typography, 1471–1600, Antiq. ’88, March, 157 u. July, 21. – Ders. ergänzt Ritson’s Bibliographia poetica, Antiq. ’87, 74; 123; 168; 215. – Ders., Supplements to the 3 series of bibliograph. collections 1474–1700 (’89); vgl. Antiq., Sept. ’89, 132. – Bibliographia liturgica. Catalogus missalium ritus Latini ab a. 1475 impressorum, coll. W. H. Jac. Weale, 1886; Theil I: Kirchen; Theil II: Orden mit besonderen Missalen. In [192] jeder Classe ist die Anordnung chronologisch; Index chronologicus 1475 bis 1533, typographorum, urbium ist angehängt. Von den beiden Englischen Missalen ward zuerst 1487 das „ad usum Sarum Parisiis impensis Guill. Caxton“ gedruckt. Dieses ersten Englischen Druckers Schüler Wynkyn de Worde liefert es zuerst in England 1498 zu Westminster unter die Presse. Das andere, Yorker, Missal erscheint erst im 16. Jh. und nur zu Rouen und Paris. – H. Bradshaw, Collected papers p. 84, behandelt frühesten Engl. Holzschnitt seit 1487 auf Ablasszetteln und Engl. Buchdruck 1477–1503. – R. Howlett: The alleged extensive loss of historical mss. after the dissolution of the monasteries (Jl. Brit. archl. ass. 42, 263) werde meist stark übertrieben: eine absichtliche Vernichtung im Grossen fand nie statt. – Sir H. Spelman’s Werk The hist. and fate of sacrilege, mit wichtigen Sammlungen über die Auflösung der Englischen Klöster und die Genealogie des kirchenräuberischen Adels, edirte Eales ’89 neu. – Das mechanisch bewegliche Gnadencrucifix der Cisterzer von Boxley ward 1538 von den Feinden der Mönche verbrannt, weil seine Bewegungen den Pilgern als Wunder vorgespiegelt worden seien. Bridgett (Dublin R. Jan. ’88, 1) will darin ein unschuldiges Werkzeug liturgischen Schauspiels sehen, wie bewegliche Statuen noch in einigen katholischen Kirchen vorkommen, ohne jede betrügerische Absicht [Hätte ein solches Crucifix ohne Wunder Wallfahrten angezogen?] Gute Bemerkungen machte über ähnliche Kreuze Round, Antiquary XIV (’86), 87. – J. L. André, The perpendicular style in East Anglia, chiefly – – North Norfolk, Archl. Jl. 46, 377. Hier erhalte sich der decorirte (zweite) Goth. Stil lange im 15. Jh. neben dem perpendicularen; ja man versucht Rückkehr zur früheren Gothik, z. B. zum Lanzettbogen und runden Chorschluss. – R. Dohme, Das Engl. Haus. Eine kultur- und baugesch. Skizze (Braunschw. 1888) beginnt mit Röm. Villa und Angelsächs. Bauernhaus [hier ist reiche Literatur (wie Heyne „Heorot“) unbenutzt, und sind p. 6, lin. 4 u. 1 v. u.; 7, 21; 13, 1 zu bessern], wird ausführlicher erst für das späteste MA; weitaus hauptsächlich aber schildert er mit künstlerischem Feinsinn und in reizender Anschaulichkeit das gegenwärtige Wohnhaus. Die vielen Abbildungen sind trefflich. Der Vergleich mit Deutschland leidet daran, dass drüben eine zu hohe Lebenshaltung als Mittelmass gewählt ist. – R. Röhricht, „Deutsche Pilgerreisen nach dem Heiligen Lande“ (Gotha. 1889), streift Engl. MA. selten. Der Dichter Oswald von Wolkenstein durchzog um 1405 England. Aus England reisten nach Jerusalem 1440 der Johanniter Walter Viloy mit einem Basler Rathsherrn, 1460 ein Priester (der heimkehrend in Nicosia starb), und im Auftrage Heinrich’s V. Späher, welche die Aussichten für einen Kreuzzug erkunden sollten. – T. Morgan, Some flowers of chivalry 1458–71 (Jl. Brit. archl. ass. 42, 379) betrifft besonders Persönliches und Costüm mit Berücksichtigung damaliger Dichtung. – *J. A. Sparvel-Bayly, New studies on old subjects zur Archäologie des MA., betreffen u. a. Early church dedications; ferner The beer, das (den in Südengland wohl heimischen) Hopfen enthält, während Cerevisia, das 1446 neben Bier genannt wird, [ungehopftes] Ale bedeute. So Ac. 22II90, 139. – H. Dillon, The pasguard [Brechrand, Stosskragen auf dem Schulterstück des Panzers] [193] im 15. Jh.; Archl. Jl. 46, 129. – O. Thiergen, Die Sitten der Hochschotten im MA. Eine kulturhistor. Skizze (A. f. Stud. neu. Spr. 83, 413). Vf. kennt das Land selbst, aber neuere Forschung in dessen Gesch. wenig. Er bespricht Clanswesen, Tracht, Speise, Waffen, Häuptlingshofhalt, Feuerkreuz, Schlacht, Begräbniss, Aberglauben – alles ganz kurz, ohne je die Zeitalter zu sondern oder mittelalt. Quellen anzuführen. Das meiste ist dem 16.–18. Jh. entnommen, manches auch nur romantischer Dichtung. – W. S. Lach-Szyrma, Le mois de Mai en Angleterre (R. des trad. pop. II, 1887, 263), handelt von Maibaum, -königin, -hornblasen, theilweis mit Rücksicht auf späteres MA. – Ders., Sorcellerie en Angleterre, betrifft nur gegenwärtigen Glauben an Hexen.

Heinrich VI. *G. R. Wright, Archaeologic and historic fragments, (’87), behandelt, laut Jl. Brit. archl. ass. 43, 411, u. A. Humphrey von Gloucester. – Ueber diesen vgl. *Garnett, in Stephen, Dict. nat. biogr. 18. – J. A. Sparvel-Bayly, The mutability of fortune (Antiq. Aug. ’89, 56), druckt ein Engl. Gedicht aus Ms. Rawlinson, über den [1444] durch einen Bullen getödteten Johann von Somerset, über Elinor of Cobeham, die, ehrsüchtig und des Hochverraths verdächtig, für Zauberei zu öffentlicher Busse [1441] und Haft bis zum Tode vom Gericht der Bischöfe verurtheilt ward, und über ihren Gemahl, den, auch von diesem Dichter, gepriesenen Humfrid von Gloucester, der [1436] Burgund von Calais vertrieben hatte; aber durch einen schlechten Bischof, angeblich auf dessen Beichtkenntniss hin, ward er beim König verleumdet u. zu Bury [1447] verhaftet auf Hochverrathsverdacht; aus Kummer starb er bald [23. Febr.]. Sp. meint, Wilhelm Ascough von Salisbury [?] sei jener Bischof, und Humfrid sei von der Partei Beaufort’s ermordet worden [ohne Rücksicht auf Pauli’s andere Ansicht, Bilder aus Altengl. 355]. Der Dichter setzt was er erzählt „within thes 20 yere“; also, folgert Sp., schrieb er kurz vor 1462, und war Eleonore damals todt. – Heinrich Beaufort, B. von Winchester, brachte 1427 als päpstlicher Legat den Reichstag zu Frankfurt gegen die Husiten zu Stande, dessen Verhandlungen *D. Kerler, Deutsche Reichstagsacten, IX: 1427–31 (Gotha ’87) herausgab und erklärte. – *Rich. Brooke, Margaret of Anjou, the queen of Henry VI., in Liverpool lit. and phil. soc. Proc. 13, 13. – Cl. R. Markham, Edward of Lancaster [1453–71] (Tr. Bristol archl. soc. 12, 24) erzählt spannend die romantische Geschichte der Margarete von Anjou, zieht Fortescue’s Dialog mit dem Prinzen über Englands Gesetze aus, berichtet manche Einzelheiten, besonders die Namen der Umgebung genau, gelangt aber zu keinen neuen Ergebnissen. Die Ermordung Heinrich’s VI. zu leugnen, weil die Pension für ihn noch zwei Tage, nachdem Edward IV. London verlassen, bezahlt ward – davor hatte schon Pauli gewarnt. – Von höchster Wichtigkeit für die Gesch. von Finanz, Wirthschaft, Verfassung und Fremdenverkehr (auch der Hanseaten) sind die fleissigen, scharfsinnigen und methodologisch beachtenswerthen Berechnungen von Sir J. H. Ramsay „Accounts of Henry VI.“ bis „Richard III.“, Antiq. 10–18 (1884–Dec. ’88), aus den ungedruckten Pell-Rollen des Exchequer-Ein- und Ausgangs, Zollrollen, Einzelrechnungen [194] der Kron-Einnehmer u. s. w. Die Einnahme beträgt Mitte 15. Jahrh.’s etwa £ 74 367, die Ausgabe 109 115; so fehlte Geld für Calais, wo die unbesoldeten Truppen meuterten. Das Verständniss des Budgets wird erschwert durch fictive Buchungen; mit 1455 reisst Verwirrung auch in diesem Zweige der Regierung ein. Für Edward IV. fehlen von 44 Pell-Ausgabe-Rollen 27, die nur z. Th. ersetzt werden durch die Teller- [Kassenzähler-] Rollen, denn in diesen wurden die Auszahlungen durch Anweisung nicht verzeichnet. Auch stimmen die beiden Arten der Rollen nicht immer. Ferner erpresste Edward Benevolenzen, die überhaupt nur ausnahmsweise auf den Rollen erscheinen. Dagegen liess er die 1475 vom Parlament gewährten Subsidien bis zum neuen Schottenkrieg 1480 unerhoben. Ferner erscheinen auf den Pell-Rollen nicht die den Krongläubigern unmittelbar auf Kroneinnehmer angewiesenen Zahlungen des Fiscus. Jährlich nahm dieser König etwa £ 65 000 ein, davon brachten etwa 20 000 Zölle (über die geringen Zölle der Hanseaten s. p. 238), 17 000 Domänen und Lehensgefälle, 12 000 Parlamentsbewilligung, 1000 Münzgewinn. – Um 1484 vereinnahmte die Krone etwa £ 53 000, davon an Zöllen etwa 18 000. Richard III. plante eine Art Budgetaufstellung.

Edward IV. behandelt *J. Gairdner in Stephen, Dict. nat. biogr. 17. – Ders., Ath. 4V89, 567, vertheidigt seine Ansicht, dass 1464 mit dem (dann gescheiterten) Plane, Edward IV. an Bona von Savoyen zu verheirathen, Graf Warwick ein zugleich Französisches und Burgundisches Bündniss suchte. – C. Ransome, The battle of Towton [1461], EHR July ’89, 460, erhellt namentlich die Topographie. Die Lancastrier waren in starker Ueberzahl, standen so, dass zwar ihr Sieg entscheidend gewesen wäre, aber für den Rückzug ungünstig, waren weniger beweglich, schlechter geführt als Edward’s IV. Heer, hatten Tags zuvor ihre Vorhut in einen Hinterhalt fallen lassen, fochten dann zwar am Palmsonntag tapfer, hatten aber den Schneesturm gegen sich und wurden verfolgt, auf abschüssiger Strasse nach Tadcaster zur engen Cockbrücke gedrängt und aufgerieben. – Hanserecesse II., bearb. von G. Frhr. v. d. Ropp, 5 [1460–6], Lpz. ’88. Ropp druckt zahlreiche England betreffende Stücke zuerst, darunter 10 aus Londoner Archiven, und bringt eine lichtvolle Einleitung über Edward’s IV. Vorgehen gegen Besitz und Freiheiten des Deutschen Kaufmanns in England und für Gleichstellung der Engländer im Hanse-Gebiet mit den Hanseaten in England. Vgl. Mkgf. in HZ 63, 351. – R. Lange, Die Geschichtschreibung des Albert Krantz (Hans. Geschbl. ’85), behandelt den Bericht der Wandalia von den Hansisch-Englischen Verhältnissen. – *Twelfth Report of the histor. mss. commission, App. 4: The mss. of the duke of Rutland, at Belvoir castle (’89), meist von M. Lyte verzeichnet. Unter den Briefen an Henry Vernon sind einige des Herzogs von Clarence: Dieser fordert ihn 30. März 1471 auf, mit ihm gegen den „vorigen König Edward“ [IV, des Schreibers Bruder] zu ziehen; das erbittet auch ein Brief des Königsmachers Graf Warwick. Clarence [trat Anfang April zu seinem Bruder über und] schrieb 6. Mai: „Edward, der früher sog. Prinz [von Wales] war unter den bei Tewkesbury (4. Mai) Gefallenen“, er fordert [195] Vernon nun in König Edward’s Namen auf, sich diesem anzuschliessen. Anderes Wichtige betrifft die Zeit unter und nach Heinrich VII.; so SatR 24VIII89, 223; Ath. 6IV89. – J. E. T. Rogers: The death of Edward of Lancaster (Notes Queries 31V90, 423) sei diesem treulosen Clarence nicht zu glauben; der Stadt Norwich berichtete ihr Schützenhauptmann, dass ein Kriegsgericht den Prinzen zum Tode verdammte. – Edward’s IV. Bestätigung der Gilde zu Prittlewell (Essex), 1478, druckt Sparvel-Bayly [s. oben II, 234] in Antiq. Oct. ’88, 160. – *Henri Stein, Olivier de la Marche, historien, poète et diplomate Bourguignon (Brux. ’88. 4, Mém. publ. par l’Acad. Belg.), behandelt p. 38 ff. die Englischen Sendungen 1467–8; vgl. Lefèvre-Pontalis, BECh L, ’89, 112. Ueber Olivier’s Mémoires s. oben III, p. 157. – Maulde, Un essai d’exposition internationale en 1470 [s. oben II, 528; vgl. RH 40, 411; 42, 193; RC ’89, 380]. Ludwig XI. gibt 26. Juli 1471 ein Indemnitätspatent für Kaufleute aus Tours, die ermächtigt gewesen, in England Französ. Gewürze, Gold- und Seidenstoffe u. a. Gewerbeerzeugnisse vorzulegen, um dort ihrer Industrie einen Markt zu gewinnen, aber auf der Rückkehr durch Osterlinge beraubt waren. – G. Goudie, The Danish Claims upon Orkney and Shetland (Proc. soc. antiq. Scotl. 1887, 236). Als Jacob III. von Schottland Margarete von Dänemark heirathete, verpfändete ihm Christian I. für deren Mitgift 1468 Orkney und 1469 Shetland. Dass letzterer und Christian II. die Inseln endgültig abgetreten, erzählten schon fast deren jüngere Zeitgenossen und viele Spätere, aber ohne Beleg. Die Schott. Krone erwarb zwar 1471 die erbliche Grafschaft über die Inseln vom Dynasten St. Clair und wollte sich überhaupt nie von diesem „Kronjuwel“ trennen; allein die Eingeborenen wendeten sich noch lange an die Gerichte Norwegens als ihres Mutterlandes, und seit 1549 verlangten wiederholt Dänische Gesandtschaften die Inseln gegen Zahlung der Pfandschuld zurück. Verf. zweifelt nicht an Dänemarks noch gültigem Recht.

Richard III. *J. R. Lumby gab mit reichen Anmerkungen neu heraus More’s Hist. of king Richard III., Cambr. ’88. – J. E. T. Rogers (Notes Queries 3IV90, 423): das späteste nachweisbare Datum für Edward’s V. Regierung ist der 24. Juni 1483. – *G. Greg. Smith, The days of James IV.: Extracts – – arranged (Scot. hist. by contemp. writers, ed. F. Y. Powell). – *The exhibition of the royal house of Tudor, 1. Jan. ’90 in New Gallery zu London eröffnet, enthielt Urkunden seit 1437, Siegel, Hss., Drucke, Placate und namentlich Mabuse’s, Holbein’s u. a. Bilder von Heinrich VII., seinen Nachkommen und seiner Mutter Margarete. An einem der letzteren sei der Goldbrokat mit Metall gemalt, also vielleicht von einem Deutschen. Eine sog. Hochzeit Heinrich’s VII. stelle vielmehr Heilige dar, und unter den als Holbein bezeichneten Gemälden sei nur etwa ein Drittel echt; Holbein kam erst 1527 nach England; SatR 11 (u. 18)I90, 43 (u. 78); Ath. 4 (u. 25)I90, 22 (u. 117); Jl. Brit. archl. ass. Dec. ’89, 370. Das hier ausgestellte Cambridger Bildniss jener Margarete hält Bradshaw, Collected papers p. 288, nicht für gleichzeitig.


[196]
B) Zur Geschichte Britischer Orte im Mittelalter.
Nur was Urkunden zu bringen oder Allgemeines zu berühren scheint.

I. England. The English dialect society’s publications 1885–8 besprach Bradley, Ac. 6X88, 215. Diese, meist Wörterbücher von Provinzialdialekten, betreffen auch vielfach Volkskunde. – Berkshire. *C. King, A hist. of B. (Popular county hist. ’87); vgl. Antiq. June ’87, 278. [Die vorsächs. Zeit (erst um 550 erobert Wessex diese Gegend) bespricht ausführlich Archl. Jl. 44, 87, mit Nachträgen zu dortigen Klöstern]. – *W. Money, The hist. of – – Newbury, Oxf. ’87; vgl. eb. – *W. J. Loftie, Windsor castle, Jubilee ed. ’87. – Cornwall. *W. C. Borlase, Borlase of Borlase (’88), eine Familiengesch., werthvoll vom 14. Jh. an; Vf. führt aber seine Ahnen bis auf die Taillefers Grafen von Angoulême hinauf; sie seien mit dem Eroberer nach Cornwall gekommen. Dagegen bemerken SatR 30III89, 389 und Ath. 11V89, 598, dass nur sehr wenige der im Domesday genannten Familien noch im Mannstamm leben. – Cumberland. *R. S. Ferguson, A hist. of C. (Pop. county hist. ’90.) – *Ders., Carlisle (Diocesan hist. publ. for The society for promoting christian knowledge ’89). Diesen armen Bischofstuhl nahmen grosse Gelehrte, Staatsmänner oder Kirchehreformer nicht an; gegen die Schotten zeichneten sich im Kampfe aus B. John Halton (1292–1314) und John Kirby, der 1337 erklärte, er könne keinen Zehnten sammeln: in Folge des Schottenkrieges war all sein Klerus entflohen. Etwa ein Viertel des Buches betrifft die Zeit vor der 1132 gegründeten Diöcese. So Ac. 22III90, 203; SatR 29III90, 385. – *M. Creighton, Carlisle (Historie towns ’89) behandelt tüchtig die Bedeutung des Ortes für die Stadtgesch., als Mittelpunkt der Anglonorm. Kirche in Cumbrien und der Grenzprovinz, und im Schottenkrieg; EHR Oct ’89, 808. – Derbyshire. *Pendleton, A hist. of D. ’86. – Devonshire. *Ch. Worthy, Devons. parishes; or the – – antiq., heraldry and family hist. of – – the archdeaconry of Totnes, 2 Bde. Exeter ’89; vgl. SatR 6VII89, 19; Ath. 20VII89, 91. – *E. A. Freeman, Exeter (Hist. towns ’87). Es ward glücklich von Römern gewählt, dann gemeinsam von Briten, die Aethelstan 926 austrieb, und Sachsen besiedelt, 876 von Dänen auf kurze Zeit erobert; Archivalien habe Vf. zu dieser trefflichen Skizze nicht benutzt; Tr. Bristol archl. soc. 11, 355; Antiq. 15, 134. – *Phil. Freeman, The architectural hist. of Exeter cathedral; new ed., Ex. ’88. – *J. L. Vivian, The visitations of the county of Devon, ’87. – *J. L. W. Page, An exploration of Dartmoor and its [hauptsächlich Cornische] antiquities [’89; vgl. Ac. 20VII89, 32] bringt, laut Ch. Elton (Law QR Apr. ’90, 208), auch alte Urkk. Ein Zinnparlament auf dem Mothügel auf Crockern Tor ordnete die Zinnwäsche. Die Heideanwohner dürfen im Forst weiden und Torf und Stein, aber nicht Wild und Holz, nehmen und schulden dafür dem Herzogthum Cornwall Fines [Pachtgebühr] villarum (jetzt in Venwell corrumpirt) und Gerichtsfolge zum Moorgericht; der Moormann erhält für jedes Stück Vieh Weidezins. – Elton, The antiquities of Dartmoor, eb., zieht aus: *A. S. Moore, A short hist. of the rights of common upon the forest of [197] Dartmoor, with introd. by F. Pollock (Plym. ’90), hrsg. von der Soc. for the preservation of Dartmoor [gegen Einhegung]. Richard von Cornwall erhielt 1239 vom König das Lehn Lydford mit dem Forst Dartmoor; seitdem hält dort der Graf von Cornwall sein Forstgericht. Moore beschreibt dessen Verfassung und mehrere Besitzrechte der Forstanwohner aus dem MA. – Dorsetshire. *J. E. Nightingale, Diocese of Salisbury: the church plate of – – D. (Sal. ’89); nichts für MA., laut Archl. Jl. 46, 464; SatR 17V90, 610. – Essex. W. R. Fisher, The forest of E.: its hist., laws and administration and ancient customs, ’87. Vf. (Anwalt der Stadt London im Process über den „Wald von Epping“ [oder von Waltham, nö. bei London] gegen einhegende Grundbesitzer) erschöpfe zwar nicht die Rechtsgesch., zeige aber, wie Agsächs. Zustände bis zum 18. Jh. lebten: so der Vogt und seine Viermänner, das Swainmot, die Classen der Cottarii und Bordarii, die Gemeinwiese, die nur für einige Monate in Sonderbesitz getheilt ward; das Forstrecht beherrschte einen grossen Theil der Grafschaftsverwaltung weit länger als man bisher annahm. Auch für Wirthschaftsgesch. sei das Buch wichtig; Antiq. Febr. ’88, 85; Scr[utton], Law QR, Apr. ’88, 210. – *E. L. Cutts, Colchester (Hist. towns. ’88). – *G. F. Beaumont, A hist. of Coggeshall in E.; – – its church, abbey, manors, ’90; vgl. Archl. Jl. March ’90, 87. – Gloucesters. *W. Hunt: Bristol (Hist. towns ’87), wohl schon unter den Römern Hafen, übernimmt den westl. Seehandel später als Chester und Ravenglass, wächst im Verkehr mit Dublins Ostmannen (Dänen) und Skandinaven, namentlich durch Sklavenausfuhr. Unter Aethelred II. Münzstätte und um 1000 zuerst erwähnt, steuert es noch 1086 als Theil des Lehnguts Barton; doch erscheinen die Städter schon selbst vor der königl. Enquête. Unter Stephan hält Bristol zu Mathilde und wird von ihrem Sohn Heinrich II. mit dem Rechte Dublin zu besiedeln belohnt. Der Schwarze Tod rafft die halbe Bevölkerung hin; dafür ziehen Dörfler von ringsher ein und nehmen Arbeit bei den Bürgern, die sich nun in Gilden um so mehr abschliessen. 1373 steigt die Stadt zur Grafschaft und wählt ihren Sheriff (wie Carlisle seit 1353); der Mayor, der für die Krone Heimfall und Steuern einzieht, und der Sheriff wählen den Stadtrath von 40. Die Corporation schliesst sich allmählich ab, bekommt aber die Parlamentswahl nicht (wie in anderen Städten) in ihre alleinige Gewalt. Vf. behandelt die königl. Burg besonders; gegen sie baute die Bürgerschaft im Baronenkrieg einen abschneidenden Wall und hielt sich drei Jahre. Dies Buch fand allgemeines Lob; Archl. Jl. 44, 94; Tr. Bristol soc. 11, 355. – *G. Butterworth, Deerhurst, Tewk. ’88. [Der spätere Römerkönig Richard kaufte es von St. Denis.] – Hampshire. *G. W. Kitchin, Winchester (Hist. towns, ’89), eine Skizze ohne Belege, warm empfohlen, so Notes Quer. 15II90, 139; HJb 11, 390. Laut SatR 22II90, 240 schöpft Verf. fast stets aus Urquellen, grossentheils ungedruckten, und berührt viel ganz England Angehendes, so aus dem früheren MA. (das er gemäss der damals höheren Wichtigkeit der Stadt besonders berücksichtigt) die Bischöfe Swithun, Dunstan, Aethelwold, aus dem späteren Wykeham, Beaufort, Waynflete. Zu Aelfred’s Zeit bestand der Profanbau meist aus Latten und Lehm; zu den damals in England unübertroffenen [198] Kirchen W.’s kam Baustein aus Wight und Portland. Der Dom zeigt spurenhaft eine Krypta etwa von 980, das Hauptschiff um 1080, daneben Perpendicularstil vom Ende 14. Jhs. – *A. G. L’Estrange, Royal Winchester: wanderings in – – the ancient capital, ’89. – *Jos. Stevens, A parochial hist. of St. Mary Bourne with – – Hurstbourne (’88 fol.), ausführlich mit Urkk. auch für frühere Zeit; zwischen Röm. und Agsächs. Siedelung erhelle kein inneres Band; Antiq. June ’88, 276. – *Ch. W. Chute, A hist. of the Vyne in Hampshire (Winch. ’88), d. i. vielleicht Römisch Vindomis. Vf. behandelt ausser Ortsgesch. auch die Familien der einstigen Besitzer: De Port, Cowdray, Fyffhides, Sandys; Ath. 16II89, 208. – Herefords. *H. W. Phillott, Hereford (Dioc. hist. ’88). – Kent. *Hasted’s Hist. of K., corr. – – from Streatfeild, Larking, Public records by H. H. Drake; I.: Blackheath, ’86. – *G. Payne, Archaeolog. survey [Karte mit Text] of K., mit Angabe, wo man Alterthümer fand; vgl. Archla. Cambr. ’89, 347. – *G. F. Maclear, St. Augustine’s, Canterbury ’88. – *J. Cave-Browne, The hist. of the parish church of All saints, Maidstone, Maidst. ’89. Medway’s town (dies der ursprüngliche Name) besitzt im Domesdaybuch eine Kirche auf einem Lehen Canterbury’s, welche der Domconvent während Vacanz des Erzstuhls mehrfach zu visitiren strebte. Hier tagte 1351 eine Synode. Die jetzige Kirche baute Erzb. Courtenay 1395, wohl mit Benutzung der früheren, und machte sie zum Collegiatstift. Unter den Pfarrern, die Vf. verzeichnet, begegnet 1247 der Diplomat Johann Mansel. Auch für Ortsgesch. seit Römerzeit, Biographien, Alterthümer wird das Buch gerühmt; SatR 14IX89, 309; Jl. Brit. archl. ass. Dec. 89, 370; C. J. Robinson, Ac. 7IX89, 146. – *G. B. Gattie, Memorials of the Goodwin Sands and their surroundings, legendary and hist. – J. A. Sparvel-Bayly, Some early church and chantry dedications in Kent and Essex, Antiq. ’88, 109, auch für Hagiologie wichtig. – Lancashire. Die Neuausg. des *Baines, oben II, 234, ist von Croston, ’87. – *J. Croston, County families of L. and Cheshire ’88. – *Tom C. Smith, A hist. of Longridge and district (Preston ’89). Das Kirchspiel besteht aus Alston und Dilworth; vgl. SatR 29VI89, 799. – *G. Saintsbury, Manchester; a short hist. ’87. – *H. Fishwick, The hist. of the parish of Rochdale, scheint MA. nur in einigen Genealogieen zu berühren; Ac. 19IV90. – *Bridgeman, Hist. of Wigan. – London. *W. J. Loftie, L. (Hist. towns ’87); vgl. Antiq. XV, ’87, 39. Zu oben II, 217 vgl. Archl. Jl. 40, 460. – *Ders., Kensington picturesque and histor. (’88), werthvoll für die Gesch. Abingdons und der de Vere, Grafen von Oxford; Ath. 5I89, 10. – *Ders., Westminster abbey ’89. – H. Klinghardt, Realien zur Macaulay [W. Hastings]-Lektüre (Progr. Reichenbach in Schl. ’90), über Abtei und Königshalle zu Westminster, besprach ich A. f. Stud. neu. Spr. ’90. – *J. E. Price, A descr. account of the Guildhall of the city of L., ’86, wichtig verbessert in Jl. Brit. archl. ass. 43, 403. – *Hendricks, Charterhouse [s. oben III, 240], beginnt mit der Gründung durch Sir Walter de Manny († 1372), entbehrt Belege, wird aber allgemein gelobt Ath. 20VII89, 91; Ac. 15VI89, 405; HJb 11, 370. – *I. J. Baddeley, An account of the church and parish of St. Giles, Cripplegate, ’88. Der Bau ist neuzeitlich. Aegidikirchen vor dem Thore haben auch Oxford [199] und Colchester; Ath. 29XII88, 879. – Ferneres unter Surrey.Norfolk. *W. Rye, The N. antiquarian miscellany endet mit III, Heft 2, ’87. – J. L. André, Ritualistic ecclesiology in north east N., Archl. Jl. 46, 136. – *H. Le Strange, Norfolk official lists – – of all those who have held office in the county of N. and its boroughs – – from the earliest time (Norw.). – *J. L’Estrange, ed. W. Rye, Calendar of the freemen of Norwich 1307 bis 1603. – *M. Knights, The highways and byways of old Norwich, ’88. – *A. Hartshorne, Norwich Castle, Archl. Jl. 46, 260. – G. T. Clark, Castle Acre, eb. 282: die Angelsachsen machten einen Theil der Römerveste zur Burg, indem sie das Erdwerk verstärkten; den Kegelhügel mit flacher Kuppe umgab ein Graben. – *The ancient register of North Elmham, transcr. by A. G. Legge, Norw. ’88. – *J. B. Johnson, A contribution towards the hist. of the parish church of St. Andrew, Hingham. – *W. Rye, Carrow abbey (Norw. ’90, 4°), fleissige Sammlung, meist urkundlich, über ein für allgemeine Gesch. unwichtiges Nonnenkloster; Notes Qu. 18I90, 59. – *W. Rye, Cromer past and present, – – the parishes of Shipden and C. (’89 f. 4°), behandelt Hafen, Handel, Gilden, Inschriften, Grundbesitz aus Gutsübertragungen, Testamenten, Steuerrollen in meisterhafter Genauigkeit und Stofffülle; Ac. 16XI89, 318; Ath. 26X89, 553. – Northumberland. *G. T. Clark: Bamburgh castle (Archl. Jl. 46, 93) heisst nach Bebba, der Königin wohl Aethelfrith’s, des Enkels Ida’s, gehört seit Wilhelm II. der Krone, zeigt den Baustil vom Ende des 12. Jhs. Vf. gibt Pläne und aus Urkk. die Baukosten an. – *Scott, Berwick ’88, 4° [s. oben II, 235; Antiq. Oct. ’88, 181], wird als bedeutend gerühmt von R. S. Ferguson, Archl. R. I, 452. Der Ort begegnet zuerst im 9. Jh., ist seit dem 11. wichtig, 1296 auf dem Gipfel, verliert unter mehrfachem Wechsel der Staatsangehörigkeit und stetem Kriege jede aussermilitärische Bedeutung; abgetreten ward er von Schottland erst 1482. Ferg. meint, die bis 1835 die Stadt regierende Gilde entstehe aus der Kaufgilde, die Wolle ausführte. Bereits um 1150 blühte die Gilde. Die Stadt gehörte mit Roxburgh, Edinburgh, Stirling zum Gericht der 4 Burgen. Das Stadtrecht, 1249 aufgezeichnet, schaffte alle anderen Gilden ab; sie gingen in die Kaufgilde auf. Die Stadtregierung bestand aus 24 Feering-men, einem von der Krone besoldeten Mayor, 4 Bailiffs unter Controle des Commandanten. Die Auszüge aus Gildenbüchern und Stadtgerichtsacten erhellen Gesellschaftsgesch. – Nottinghams. *W. E. Doubleday, Nottingham market-place (Antiq. Aug. ’89, 51), berührt den im Stadtrecht und Ansiedlungsort erscheinenden Gegensatz zw. Angelsachsen und Normann. Eroberern, doch ohne Belege. – *W. Brailsford, The Castle of Newark upon Trent, Antiq., Nov. ’89, 185. – Shropshire. *O. Baker, Ludlow town and neighbourhood (Ludlow ’88, 4°), der Bilder, nicht des Textes wegen gelobt in Ac. 1VI89, 375; die Burgcapelle ist Normannisch; Archla. Cambr. ’89, 88. – Somersets. *J. Britton, contin. by R. E. M. Peach, The hist. and antiq. of Bath abbey church, Bath ’87; vgl. Antiq., May ’88, 228. – Peach, *Bath, old and new ’88. – *Peach, The annals of the parish of Swainswick near Bath, with abstracts of the register, Bath. – *S. G. Jarman, A hist. of Bridgwater ’89, behandelt Ritterlehen, Kaufgilde und Stadt seit der Zeit Walter’s von [200] Douai, nach dessen Brücke der Ort heisst; Ac. 12X89, 229; Ath. 11I90, 44; Antiq. Sept. ’89, 131. – Staffords. *J. C. Cox, Catalogue of the muniments of Lichfield, ’81–6. – *J. Sleigh, A hist. of – – Leek, including Horton, Cheddleton and Ipstones. – Surrey. *R. Nevill, Old cottage and domestic architecture in South-West Surrey (Guildf. ’89), überschaut Landleben und Hausbau von der Höhe der Culturforschung, laut G. Allen, Ac. 5X89, 226. – *F. Arnold, The hist. of Streatham, ’87. – *H. H. Montgomery, Hist. of Kennington and its neighbourhood, ’90. – Southwark’s Ortsgesch. in Walford’s Antiquarian Nov. ’87, lässt die Annalen Mon. Germ. 27, 430 ausser Acht. – Warwicks. *S. Timmins, A hist. of W. (Pop. county hist. ’89), behandelt nur kurz allgemeine Gesch., so des jüngeren Montfort [1265] und Gavestons [1312], und den Streit zwischen Coventry’s Mönchen und Lichfield’s Domherren, aber trotz leichter Form, genau Biographie und Archäologie z. B. von Coventry, Kenilworth, Stoneleigh; Verf. bemerkt auch manches zur Volkskunde: eine 80jährige ward 1875 [!] als Hexe ermordet. So SatR 4I90, 19; Ath. 14XII89, 814. – *G. Miller, The parishes of the diocese of Worcester; I: Warwicks. (’88), bringt aus localer Erfahrung und vielen ungedruckten Urkk. Wichtiges für Etymologie der Ortsnamen, Bevölkerungsstatistik, Wirthschaftsg. und die Preise seit der Normann. Eroberung; Ac. 1VI89, 375; SatR 21IX89, 338. – *W. H. P. Smith, Rugby, the school and neighbourhood; coll. from – – M. H. Bloxam. – Yorkshire. *W. Wheater, Some historic mansions of Y. 2 Bde., ’88, 4°. – *Th. Parkinson, Y. legends and traditions, 2. series, ’90. Einige Balladen aus spätem MA. – *G. Frank, Ryedale and North Y. antiquities, fleissig, anregend, doch ungenau, nicht aus Urkk., laut Ac. 1VI89, 375. – *T. Burton, The hist. and antiq. of the parish of Hemingborough, ed. J. Raine, ’89. – *J. W. Walker, The hist. of the old parish church of All saints, – – now the cathedral of Wakefield (Wak. ’89), eigene Forschung, Urkk. zur Baugesch. seit 12. Jh.; Archl. Jl. 45, 476; Ath. 3VIII89, 169. – *J. Tomlinson, Doncaster from the Roman occupation to the present time (Donc. ’87); vgl. Elton, Ac. 15X87, 245. – *R. Boyle, The lost towns of the Humber (Hull ’89), behandelt u. a. die Stadt Ravenser in Holderness, deren Gründer von einem Wrack aus Handel getrieben haben und vom Meere benamst sein soll. Wohl sein Nachkomme war Peter, der Stammvater der De la Mare (= Atte See), der mit Grimsby in Handelswettstreit gerieth, 1304 im Parlament sass, 1310 von Holländ. Seeräubern ausgeplündert ward. Dann verschwand jene Stadt in den Wogen; und Spurn, wo jetzt der Leuchtthurm steht, trug nur noch die Zelle des Einsiedlers Matthäus Danthorpe, der 1399 Heinrich (IV.) empfing.

II. Wales. W. de G. Birch, Mss. and seals rel. to W. in the British Museum (Archla. Cambr. ’89, 273), verzeichnet aus den hs. Katalogen Siegel und Urkk. der Fürsten [seit c. 1222], Engl. Könige und Prinzen von Wales [seit etwa 1305], der vier Bischöfe [seit etwa 1150], des Adels und der Stifter jenes Landes seit 13. Jahrh. Die Hss. sind nur summarisch bezeichnet; historisch und nicht ganz gedruckt sind: 2 Chroniken Llandaff’s bis 1338 (1370), eine Aberconwy’s [ed. Ellis, Camden Miscell. I, 1847; sie [201] hängt von Hayles ab], Annalen von St. David’s [dies werthlose Copie; es fehlt: Domitian AI aus Strata Florida, vgl. Mon. Germ. 27, 442]. P. 283 bemerkt Vf., aus Reg. 5 AXIII, 12. Jh., den Brief Innocenz’ II, Pisis 7 id. Oct. [1133–6] an Erzb. Wilhelm von Canterbury: dieser solle Diöcese und Cathedrale des für das Gut seiner Kirche in Sommerhitze nach Rom gereisten und dort [1133] verstorbenen Urban von Llandaff schützen. – R. A. Roberts, Documents rel. to W. at H. M. Public record office, eb. 293, weist den Weg durch die unzähligen Staatsurkunden seit 1201; er deutet oft im Titel an, wie Wichtiges für Wales oder dessen Beziehung zu England dort ungedruckt liegt. – Von Archaeologia Cambrensis, the Journal of the Cambrian archl. assoc. erschien 1888: *Index über die ersten 4 Serien, bis 1883. – S. R. Glynne [†], Older churches in the 4 Welsh dioceses, (Archla. Cambr. ’86, 54. 270; ’87, 274; ’88, 289; ’89, 122), nach Orten geordnet, selten datirt, recht viel für christl. Archäologie des späteren MA. – Cardigans. *St. W. Williams, The Cistercian abbey of Strata Florida, its hist. and recent excavations, ’89. Rhys ap Gruffydd von Südwales gründete 1164 dies Stift. 1203 ward die Kirche fertig, in Wales mit die früheste im Uebergangsstil zur Gothik; Fürsten und Adliche waren hier bestattet. Die Engl. Kriege unter Edward I. und Heinrich IV. schädigten das Stift. [Es hatte sich vorher im 13. Jahrh. verewigt durch die Fortsetzungen der Annales Menevenses und des Brut y tywysogion (d. h. Fürstenbuch); vgl. meine Forschung, Mon. Germ. 27, 442.] Der archäologische Theil des Buchs, und die über 100 S. füllenden Quellen und Beweise bezeichnet als wichtig, die Darstellung als zu wenig kritisch T. F. Tout, Archl. R. III, 290, unter Ablehnung der Gründung vor 1093 und der Uebertreibung Kelt. Einflusses; für Ecclesiologie rühmen das Buch Ath. 24VIII89, 263; Ac. 6VII89, 12. – Derselbe, Who was the founder of Strata Florida? (Archla. Cambr. ’89, 19) gegen S. W. Willis-Bund (der im voraufgehenden Aufsatz nicht den erwähnten Rhys, sondern Roger de Clare [ohne den Schatten eines Beweises] als Gründer vermuthet): Rhys habe die Reste eines nahen von seinem Grossvater gestifteten Klosters der eigenen Gründung einverleibt [unbewiesen!]. – Ders., Further excavations of Strata Florida (eb. p. 24. 187. 266): die Baureste sind zuerst spätromanisch, reichen aber ins 14. Jahrh. hinab; einige Grabsteine zeigen noch Kelt. Ornament. Im Anhang stehen übersetzte Urkunden über Glendowers Aufruhr 1402 und der Freibrief jenes Rhys von 1184, sowie Heinrich’s II. Bestätigung, vor 1188. – Denbighs. *A. N. Palmer, The hist. of the parish church of Wrexham, ’87. Das Kirchspiel entwickle sich aus der Kapelle des Kelt. Stammesherrn, als die Walliser den Bezirk den Engländern wieder abrangen [Antiq. June ’88, 275]; der Ort Wrexham Abbot gehörte der Abtei Valle Crucis laut deren Gründungsurkunde um 1200; Archla. Cambr. ’88, 179. – Derselbe, The bailiwick of Wrexham 1339–40 (Archla. Cambr. ’88, 258). Die Vogteigerichtsurkk. zeigen in dem Bezirk fast nur Walliser, meist noch ohne Familiennamen, darunter die Barden, die zu Anfang 14. Jahrh.’s das Walliser Gesangfest zu beleben halfen. Der Process eines Engländers wird vertagt bis eine Engl. Jury beisammen sei. – Flints. Thomas, St. Asaph (Dioc. hist ’88). – Glamorgans. J. A. Corbett, The manor of Llanblethian [202] (Archla. Cambr. ’89, 68) mit dem Flecken Cowbridge, aus königl. Inquisitiones (1295 u. 1314) post mortem der zwei letzten Gilbert de Clare, die Landwirthschaft und bäuerl. Verfassung angehen. Die Namen der Geschworenen und wohl auch das Hofrecht sind Englisch. Bauerland erbt hier der jüngste Sohn erster Ehe. Vgl. über das dortige Kirchspiel St. Hilary and its lords eb. p. 214. – J. P. Conway, The Black friars of Cardiff (eb. 97): Reste der Dominikanerpriorei aus 13. 14. Jahrh. – *R. Merrick [1578], ed. J. A. Corbett, A booke of G. antiquities ’87; vgl. eb. ’88, 68. – Pembrokes. *W. L. Bevan, St. David’s (Dioc. hist. ’88). Werthvolle Kritik, namentlich gegen Darstellung der Kelt. Kirche, gibt Archla. Cambr. ’89, 164: das 12. 13. Jahrh. sei der beste Theil. – G. C. Williamson, The fortified towers of P., Antiq. Dec. ’89, 246. – *Ed. Laws, A hist. of Little England beyond Wales and the Non-Kymric colony – – in P. (’88, 4°). Die prähist. Zeit sei am besten, doch auch die ewige Reibung zwischen Kymren, Engländern, Normannen und der Flämischen Colonie sorgfältig dargestellt, urtheilt Archla. Cambr. ’88, 74. 248 mit wichtigen Verbesserungen. – Radnors. R. W. Banks, Cwmhir (Archla. Cambr. ’88, 204). Diese Cisterzerabtei gründete um 1143 Cadwallon ap Madoc und beschenkte um 1200 Roger Mortimer. Verf. druckt Urkunden der Mortimers bis 1314 aus Liber niger de Wigmore, Ms. Harley 1240, und einen Schiedsspruch von 1227 zwischen C. und Pola (später Strata Marcella) bei Welshpool durch benachbarte Cisterzer. Mehreres ist für G. der Landwirthschaft bedeutend.

III. Schottland. *G. Chalmers, Caledonia or a hist. and topograph. account of North Britain; new ed. I–IV, Paisley ’87–89; vgl. Scot. R. Jan. ’88, 186; Juli ’89, 201. – Aberdeens. *E. Bain, Merchant and craft guilds; a hist. of the Aberdeen incorporated trades, Ab. ’87. – Ayrs. *W. Robertson, Historic tales and legends from A.; vgl. Ac. 25I90, 61. – F. C. H. Blair, Charters of the abbey of Crosraguel; for the Edinburgh archl. assoc. ’87. – Butes. J. K. Hewison, Rothesay and Bute (Jl. Brit. archl. ass. Dec. 89, 307), zur Kriegsgesch. seit den Angriffen der Nordischen Könige der Sudreys 1228, 1263. – Dumfriess. *C. L. Johnstone, The historic families of D. and the Border wars; new ed., Dumfr. ’89; vgl. Ac. 17VIII89, 101. – Edinburghs. *J. C. Lees, St. Giles’s Edinburgh: church, college and cathedral, Ed. ’89. Die Pfarre gehörte noch 1150 Lindisfarne. Die Aegidikirche, 1243 geweiht, 1467 von Paul II. zum Siift erhoben, einst Schottlands vornehmste Pfarre, ist in der Hauptsache spätgothisch und kein erstes Kunstwerk. Das Buch betrifft grossentheils Neuzeit; wegen Urkunden und Darstellung rühmt es Ath. 14I89. – Forfars. *Al. Maxwell, Old Dundee, eccles., burghal and social, prior to the reformation, ’90. – Lanarks. *J. Honeyman, Glasgow cathedral, Jl. Brit. archl. ass. 45 (’89) 25. – *Eyre, The see of Glasgow 560–1560, eb. 42. – *A. MacGeorge, Old Glasgow: the place and the people from the Roman occupation to the 18. cent., 3. ed., Gl. ’88. Die Brit. Kirchengründung Kentigerns ruhe, ebenso wie das übrige dortige Mönchthum, nicht auf den Individuen, sondern auf dem Clan. Der jetzige Dom entstammt dem 13. Jh. Das Buch sei wichtig auch für Verfassung- u. Sitten-G.; so Scot. R. July ’88, 407; Antiq. 19, 229. [203] Roxburghs. *J. R. Oliver, Upper Teviotdale and the Scots of Buccleuch, Hawick ’87; vgl. Scot. R. Jan. ’88, 183.

IV. Irland. *Monahan, Records rel. to the dioceses of Ardagh and Clonmacnoise, Dublin ’87; vgl. Dublin R. July ’87, 213. – *E. A. Cooke, The diocesan hist. of Killaloe, Kilfenora, Clonfert and Kilmacduagh (639 bis 1886), Dub. ’88. – *M. O’C. Morris, Dublin castle, ’89. – *Remains of St. Mary’s abbey, Dublin, Dub. ’87; vgl. Dub. R. Oct. ’87 , 474. – *W. G. Wood Martin, Hist of Sligo – – to [1603], Dub. ’82. Vgl. R. Celt. IX (’88), 138. – T. O’Rorke, The hist. of Sligo (2 Bde. Dub. ’89), verzichtet zwar darauf, vorchristl. Gesch. aus Steinzeitresten zu erzählen, entbehrt aber vielfach keltologischer Kritik; vgl. Dub. R. Apr. ’90, 486.

Berlin, März 1890.

F. Liebermann.     

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Bradhaw’s
  2. Vgl. dazu auch Rezension von A. Molinier in DZfG Bd. 5, S. 198.
  3. a b Vgl. dazu auch Rezension von A. Molinier in DZfG Bd. 5, S. 200.