Personalia, Bey der Fürstl. Leichbegängnüß am 30. Septembr. 1651 auff den Cantzeln nach der Leichpredigt zu verlesen

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Textdaten
Autor: Theophilus Neuberger
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Titel: Personalia
Untertitel: Bey der Fürstl. Leichbegängnüß am 30. Septembr. 1651 auff den Cantzeln nach der Leichpredigt zu verlesen
aus: „Personalia Hessen-Casselischer Fürsten“, Bd. 1, Nr. 12
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Entstehungsdatum: 1651
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Drucker: Salomon Schadewitz
Erscheinungsort: Kassel
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Quelle: Commons
Kurzbeschreibung: Lebenslauf der Landgräfin Amalie Elisabeth zu Hessen-Kassel
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Einleitung[Bearbeiten]

Personalia (dt. Lebenslauf) sind ein Teil von Leichenpredigten.[1] Leichenpredigten wiederum sind Schriften aus dem protestantischen Raum aus Anlass eines Todesfalls, die Gott loben, die Trauernden trösten und die Überlebenden anhand von christlicher Belehrung an den Tod erinnern sollten. Dabei bestanden Leichenpredigten eng mit der Person Luther verknüpft zunächst nur aus der eigentlichen Predigt, wurden aber ab den 1570ern um Personalia erweitert und gewannen bis zu ihrem Ende im 18. Jahrhundert weitere, sich verselbständigende, Teile hinzu. In den Personalia wurde dabei überblicksartig das Leben des Verstorbenen dargestellt. Neben der Nennung der Eltern, der Taufe, der Jugend und Kindheit sowie der Beruf bzw. Amt lag ein weiterer Fokus auf der Darstellung der Krankheiten, die am Ende in einer oft sehr bildlichen Sterbeszene endeten. Beides ist in dieser Leichenpredigt vorhanden.

Personalia konnten so eigenständig sein, dass sie wie bei der hier vorliegenden Quelle vollkommen ohne die restlichen Teile der Leichenpredigt veröffentlicht werden konnten. Eine vollständige Version der Leichenpredigt besitzt die Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel[2]. Dort sind die Personalia mit kleinen Erweiterungen an Anfang und Ende zwischen der "Christlichen Leich- und Trostpredigt" und dem "Gebet" eingebettet.

Die hier vorgestellten Personalia stammen aus der Leichenpredigt für Amalie Elisabeth von Hanau-Münzenberg (1602-1651), die 1651 anlässlich ihres Todes von Theophilus Neuberger (1593-1656), dem Hofprediger und Superintendenten von Kassel, verfasst worden ist. Gedruckt wurde die gesamte Leichenpredigt 1651 in Kassel von dem in Grebenstein, Kassel und Hofgeismar tätigen Drucker Salomon Schadewitz.

Durch Heirat mit Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel (1602-1637) im Jahr 1619 wurde die aus dem Haus Hanau-Münzenberg stammende Amalie Elisabeth mit Herrschaftsantritt ihres Mannes Landgräfin von Hessen. Ab 1637 schaffte sie es als Vormund ihres Sohnes Wilhelm VI. von Hessen-Kassel (1629-1663) zunächst aus dem Exil heraus, in das sich die fürstliche Familie im Laufe des Dreißigjährigen Kriegs begeben musste, die Herrschaft über die Landgrafschaft Hessen-Kassel für ihren Sohn zu erhalten. Zuvor war Wilhelm V. im Exil verstorben. In der anschließenden dreizehnjährigen Zeit als Vormund und Regentin schaffte sie es durch den Dreißigjährigen Krieg hindurch die Landgrafschaft territorial zu festigen und im Hessenkrieg einige Ansprüche gegen die konkurrierende Linie des Hauses Hessen, Hessen-Darmstadt, durchzusetzen. 1650 endete ihre Regentschaft mit der Volljährigkeit ihres Sohnes. Ein Jahr später starb sie.

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Text[Bearbeiten]

[1]
Verziehrung, Personalia von Bey der Fürstl. Leichbegängnüß am 30. Septembr. 1651 auff den Cantzeln nach der Leichpredigt zu verlesen


PERSONALIA,


Bey der Fürstl. Leichbegängnüß

am 30. Septembr. 1651. auff den Cantzeln nach der

Leichpredigt zu verlesen.


Personalia, Bey der Fürstl. Leichbegängnüß am 30. Septembr. 1651, Initialie Weyland Durchleuchtige Hochgeborne Fürstin vnd Fraw / Fraw Amelia Elisabetha[3] Landgrävin zu Hessen / Geborne Grävin zu Hanaw Müntzenberg / etc. Grävin zu Catzenelnbogen / Dietz / Ziegenhain vnd Nidda etc. Wittibe / Hochlobseeligen Andenckens ist auß dem Vhralten Hauß der Graffen von Hanaw Müntzenberg / deren Geburtsstamm von Graff Vlrichen dem ersten Graffen vnd Herrn zu Hanaw / welcher bey Regierung Keysers Severi im Jahr Christi 210. gelebt / posteriret[4] vnd biß hieher continua serie deduciret werden kan[5] / entsprossen: Jhr. Fürstl. Gn. Herr VhrGroßVatter ist gewesen Weyland Herr Philips der Vierdte dieses Namens[6] / Graff zu Hanaw: Die VhrGroßFrawMutter Fraw Helena, geborne Pfaltzgrävin bey Rhein[7]: Der Herr Großvatter / Weyland Herr Philips Ludwig / Graff zu Hanaw[8]: Die [2] GroßFrawMutter / Fraw Magdalena, geborne Grävin zu Waldeck[9]: Der Herr Vatter Weyland Herr Philips Ludwig / Graff zu Hanaw vnd Rineck / Herr zu Müntzenberg [10]/ etc. Die Fraw Mutter aber Fraw Catharina Belgica[11] des Weyland tapffern vnd umb die Religion hochverdienten Helden[12] / Herrn Wilhelmen Printzen von Vranien vnd Graffen zu Nassaw [13] etc. mit Frawen Charlotten auß Königlichem Stamm der Hertzogen von Bourbon vnd Montpensier[14] erzeugten Eheleiblichen Tochter: Vnd seynd Jhr. Fürstl. Gn.[15] im Jahr des HERRN vnsero Erlösers 1662. den 29. Januarij zu Hanaw im Gräfflichen Schloß nachmittag zwischen 2. vnd 3. Vhren in diese Welt gebohren / auch kurtz darauff / vnd zwar den 14. Tag nechstfolgenden Monats Februarij dem HErrn Christo in der H. Tauff vorgetragen vnd der Kirchen GOttes einverleibet worden.

Jn dero zarten Jugend seynd Jh. Fürstl. Gn. zu dem Gebett vnd Gottesfurcht / auch andern Christlichen vnd dero hohem Stande geziemenden Tugenden mit sonderbahrem Fleiß gehalten vnd angewiesen / auch folgends in frembden / sonderlich aber der Frantzösischen Sprach / welche Jh. F. Gn. so begriffen / daß sie derselben weniger nicht / als Jhrer Muttersprach mächtig gewesen / wol vnterrichtet worden / wie dann gleich damals bey deroselben neben einem leutseligen / sanfftmütig vnnd gantz gütigem Gemüth allerhand herrlicher Qualitäten vnnd Gaben dergestalt herfür zu leuchten begonnen / daß Jh. Fürstl. Gn. von männiglichen[16] geliebet vnd geehret / auch von vielen hohen Persohnen nicht wenig aestimiret[17] / vnd schon dero Zeit eine sonderbahre gute hoffnung von jhro geschöpfft worden: Allermassen auch Jh. F Gn. als sie nachgehends an den Chur Pfältzischen Hoff nach Heydelberg zu dero Frawen Mutter Schwester[18] bey Lebzeiten Churfürst Friederichs des Vierdten[19] / auff eine zeitlang geschickt vnd daselbst erzogen worden / dabey sonders lieb vnd werth gewesen: Als aber [3] dero hochgeliebter Herr Vatter entzwischen / vnd zwar den 9. Augusti des 1612. Jahrs nach GOttes Willen von dieser Welt seelig abgeschieden / vnd Sie von dem Chur Pfältzischen Hoff durch dero Fraw Mutter wieder abgefordert worden[20] / haben mit deroselden Jh. F. Gn. kurtz darauff eine Reise nach dem Niederland gethan / vnnd daselbsten bey dero hohen Angewandten sich in etwas auffgehalten / folgends aber / vnd als sie wieder zurück gelangt / bey hochseelig gedachter ihrer Frawen Mutter zu Hanaw / vnd zwar unter dero so trew: vnd rühmlich daselbst geführtem Vormündlichem Regiment[21] biß dahin verblieben / daß im Jahr 1619. durch des Allerhöchsten schickung mit gutfinden vnnd einwilligung der Fürstl. Eltern vnnd hohen Angewandten zwischen Weyland dem Hochwürdigen Durchleuchtigen vnnd Hochgebornen Fürsten vnd Herrn / Herrn Wilhelmen dem Fünfften vnd Beständigen des Namens / postulirten Administratorn des Stiffts Herßfeldt[22] / Landgraven zu Hessen / Graffen zu Catzenelnbogen / Dietz / Ziegenhain vnd Nidda etc. vnserm gewesenen lieben Landsfürsten vnd Herrn / vnd dann mehrhochged. Jh. F. Gn. beyden nunmehr hochseelig: vnnd löblichen Andenckens eines vnnd andern Theils ein ChristFürstlicher Heyrath getroffen vnd solcher den 21. Novembris selben Jahrs durch offentliche Vermählung in der Residentz Cassel glücklich vollnzogen worden[23].

Jn wehrendem diesem Ehestand nun haben Jh. F. G. sich dergestalt / wie rühmlich bekant / betragen / daß nicht allein dero hertzliebster Herr vnd Gemahl vnd alle hohe Angewandte / sondern auch das gantze Land darab ein vollkommenes begnügen geschöpfft / dero Fürstliche Tugenden / womit sie dem gantzen Hoff vorgeleuchtet / sonderlich aber ihre Gottseeligkeit / Demuth / Gedult vnd eingezogenes Wesen höchlich admiriret[24] / vnd sich vber diese so wol getroffene Ehe billich vnnd vmb so viel mehr erfrewet / weiln dem lieben GOtt gefallen / solche mit Leibsfrüchten reichlich zubegaben[25] / Jnmassen dann J. F. G. [4] darinnen zwölff Fürstliche Kinder erzeuget / nemblich 6. junge Herrn vnd 6. Fräwlein [26]/ auß denen 5. Herrlein vnd 3. Fräwlein nach dem Willen GOttes diese Welt gesegnet [27]/ die obrige vier aber / worunter vnser jetzt regierender gnädiger lieber Landsfürst vnnd Herr / Herr Wilhelm der Sechste dieses Namens / Landgraff zu Hessen / Fürst zu Herßfeld / Graff zu Catzenelnbogen / Dietz / Ziegenhain / Nidda vnd Schawenburg [28]/ etc. so dann Fraw Emilia[29], an den Herrn Printzen von Tarante[30], etc. vnd Fraw Charlotta[31], an den Herrn Churfürsten Pfaltzgraven verheyrahtet[32] / vnnd schließlich Fräwlein Elisabeth[33] / alle geborne Landgrävinnen zu Hessen etc. sich befinden / biß noch im Leben seynd / worbey der grundgütige GOTT sie allerseits in beständiger guter Leibsgesundheit vnd Fürstlichem hohem Wolstand lange Zeit Vätterlich befristen vnnd erhalten wolle.

Gleich wie aber vnter diesem in das achtzehende Jahr gewehrtem gesegnetem Ehestand die Frewde mit Leyd offters vermischt worden / vnd das liebe Creutz nicht außblieben / solches auch bey mehr hochseelig gedachter J. F. Gn. dadurch mercklich zugenommen / in dem Siebey denen im Röm. Reich in den Vorjahren entstandenen hochbeschwerlichen Kriegsläufften dieses Fürstliche Hauß nicht allein in nichtgeringe Gefahr gesetzt zuseyn erlebt[34] / sondern auch dero hertzgeliebten Herrn vnnd Gemahlen Person halber darunter je zuhand absonderlich in grossen Schreck: vnnd Furchten stehen müssen: Also hat hierunter sonderlich dieses alles andere vbertroffen / als im Jahr 1637. vnd eben der Zeit / da die gefahr am grösten / Jh. F. Gn. auch / umb deroselben eyniger massen zu entweichen / sich / auff erfordern vnd abholen dero hertzgeliebten Eheherrn vnd Gemahls / mit demselben vnnd einem Theil dero Fürstl. Kinder von hinnen / vnd ausser Lands begeben / kurtz darauf GOTT dem Allmächtigen durch seinen vnerforschlichen allein weisen Rath vnd Willen gefallen / ersthochermeldten dero Ehe [5] herrn vnd Gemahln von dieser Welt abzufordern / vnd J. F. G. so wol als ihre Fürstl. liebe Kinder in den trawrigen Wittiben vnd Waysen Stand betrüblich zu setzen / dann wie tieff vnd schmertzlich dieser leydige / vor Menschlichen Augen allzufrühzeitige / vnd zwar in der Frembde zu Lier[35] in Ost Frießland den 21. Septemb. selben Jahrs sich begebene Todtsfall J. F. G. vnd den lieben Jhrigen zu Gemüth vnd Hertzen gangen / auch was für sorg / Kleinmuth / Angst vnnd bestürtzung solcher / sonderlich in einer Zeit / da vor dieses Fürstl. Hauß fast alles verlohren zuseyn geschienen / bey dessen Vnterthanen vnd Bedienten / zumaln aber auch unter der hinterlassenen Soldatesca[36] erwecket / davon können die am besten Zeugnuß geben / denen die auffrechte Lieb / Trew vnd Gewertigkeit / womit vorhochermeldten dero Herrn vnd Ehegemahln Jhr. F. Gn. gemeinet / bekandt worden / wie auch die jenige / so sich der Zeit sowol in: als ausserhalb Lands in bedienung gefunden / vnnd der dabey mannigfaltig[37] mit vntergelauffenen vnnd folgenden schweren heimsuchungen vnnd wiederwertigkeiten noch erinnern; Einmal war es an deme / vnd stehet nicht zuläugnen / daß so gestalter Veranlassung nach / auch die jenige / so J. F. Gn. in dero vber grossem Leyd vnd Trübnüß billich zu Trost kommen vnd erscheinen sollen / in Warnehmung oberwehnter Vmbständen bey sich anstunden / vnd vielmehr vor sich solchen zu suchen / als andern mitzutheilen hatten / vnd mangelte demnach nicht viel / daß der gantze stât vnnd darinnen eins mit dem andern zerfallen / wann nicht der Allerhöchste Jh. F. Gn. von oben herab kräfftig getröstet deroselben eine ohnvergleichliche Gedult vnd Tapfferkeit dergestalt verliehen / daß Sie auch vnter den jhrigen ins Mittel getretten / vnd zu jedermans höchster Verwunderung denselben nicht allein unter der gewissen Versicherung der bevorstehenden Hülffe GOttes tröstlich vnd recht hertzhafftig zugesprochen / sondern auch darauff aller Gefahr / wormit damaln das Evangische [6] Wesen/ vnd absonderlich dieses Fürstliche Hauß vnter allerhand feindlichen Zusetzungen umbgeben / vnd gleichsamb vberschwemmet war / vnerachtet / mit einem festen zu der Göttlichen Allmacht gerichteten Vertrawen / ihres hertzgeliebten Herrn vnd Gemahln disposition[38] so wol / als den gemeinen Rechten / vnnd dieses Fürstl. Hauses Herkommen gemäß auff getragene Vormundschafft vnnd administration dero damaln noch minderjährigen Fürstl. lieben Kinder / sonderlich aber unsers nunmehr Regierenden lieben Landsfürsten vnd Herrn vnd dessen Fürstenthumb / Landen vnd Leuten vbernommen vnd angetretten: Allermassen Sie dann solche Vormundschafft vnnd administration dreyzehen Jahr mit sonderbahrer Trew / dexteritet[39], Embsigkeit vnd Sorgfalt dergestalt beobachtet vnd verwaltet / daß jhro dessen niemand anders als ein hochpreiß[40]: vnd rühmliches Zeugnüß zu geben / die Lands Mütterliche Wolmeinung zuerkennen / vnd dem Allerhöchsten für die darzu von oben herab mercklich verliehene hohe Gnad / reichen Segen vnd glücklichen Außschlag jnniglich zu dancken / fug vnd Vrsach haben wird.

Ohne ist es zwar nicht / daß vnter solcher Zeit / vnnd nach deme sonderlich zum Eingang immer ein Leid dem andern die Hand gleichsamb gebotten / worunter dann auch der uber voriges darzu kommene frühzeitige Todt zweyer Fürstl. lieben Kinder nemblich Herrn Landgraff Philipsen vnnd Fräwlein Louysen, welche beyde in Anno 1638[41]. vnd zwar jener zu Gröningen[42] / diese aber zu Cassel seelig verschieden / nicht das geringste gewesen: Wozu auch dieses kommen / daß da dieses Fürstl. Hauß / ohnangesehen J. F. G. mehrers nichts als Fried vnd Ruhe gewünschet / auch mit grossem fleiß darnach getrachtet / in dem vnseeligen Kriegswesen noch immer impliciret[43] verblieben / offters sothane mühselig: vnd Widerwertigkeiten / Angst / Hertzleid / Schaden vnd Gefahr / auch dieselbe je zuweiln mit Vndanck vnd Verläumbdungen begleitet dergestalt herfür gebrochen / daß wann Jh. F. Gn. nicht [7] GOtt vnd der gerechten Sach getrawet / sich ihrer Christlichen friedfertigen intention vnd eines guten Gewissens getröstet / vnd der lieben gedult beflissen / Sie gewißlich solches in die harre nicht würde haben uberstehen können / sondern endlich nothwendig darunter erliegen vnd vergehen müssen / seiner Allmacht vnd Vätterlichen barmhertzigkeit vnd güte aber hat man es allein zu dancken / daß es darzu nicht kommen / sondern nach vielem vberstandenem Leyd / Mühe / Sorgfalt vnd Arbeit endlich alles glücklich vnd wol außgeschlagen.

Was sonsten denckwürdiges bey dero wehrenden / vnd so weiß: vnnd rühmlich geführten schweren Lands Regierung mit eingefallen / würde alles beyzubringen allzuweitläufftig fallen / daß aber J. F. G. nach Anleitung des jhro von Gott anvertrawt gewesenen hohen Ampts / solches der Gebühr zubeobachten sich jederzeit höchlich angelegen seyn lassen / das bezeugen ihre im Krieg vnd Friedenshandlungen / zumaln aber in Geist: vnd Weltlichen Sachen vielfaltig gestelte Verordnungen vnd actionen.

So bald J. F. Gn. wegen der in hiesigem Land ein etwas erloschener Kriegsgefahr öffnung gesehen / demselben sich wider zu nähern / haben dieselbe / nachdem Sie in das dritte Jahr in der frembde mit dē jhrigen gleichsam entweichen / vnd zu Lier / Delphsiehl[44] / Gröningen / Dorsten vnd der Lipstatt die Zeit vber sich auffhalten müssen / sich wieder naher Cassel erhoben / massen Sie dann mit ihren Fürstl. lieben Kindern den 9. Tag Martij Anno 1640. daselbst mit höchster Erfrewung vnnd Frolocken aller trewen Vnterthanen angelangt; Vnd gleich wie Sie nechst schuldiger Danckbarkeit gegen GOtt vor gnädige Befrist: vnnd Anlangung vor allem verbunden zu seyn geachtet / dero hertzgeliebten Herrn vnd Ehegemahln die letztere Ehre zuerweisen / vnnd dessen verblichenen Fürstlichen Cörper (welchen Jh. F. Gn. biß derselbe nach Cassel gebrachtl jederzeit bey sich behalten) an sein Ruhstätlein [8] zubringen[45]/ Also haben J. F G. zu solchem Ende die Fürst. Leichbegängnüß mit gehöriger solennitet[46] vnd Fürstl. Gebrauch nach den 23. Aprilis des 1640. Jahrs in Volckreich[47]: vnd ansehnlicher Versamblung vor sich gehen vnd celebriren lassen.

Die vielfaltige Abschickungen / so J. F. G. vor vnd nach dero wiederanherokunfft an den Kayserlichen / wie auch verschiedene Königliche / Chur vnd Fürstl. Höffe in: vnd ausserhalb des Römischen Reichs / erheischender[48] Notturfft vnd der Sachen Veranlassung nach / ergehen: so dann die gütliche Handlungen / welche Sie darunter eines vnd andern Orts pflegen lassen / geben an tag / daß J. F. G. den Frieden niemaln außgeschlagen / sondern darnach mit Ernst getrachtet / auff den benötigten Gegenfall aber auch nechst GOTT durch continuation der vorhin ergriffenen Waffen sich vnd die jhrige / so viel müglich / zu retten nicht vnbillich gesucht / dabey dann Jh. F. Gn. GOttes sonderbahren Beystand / Glück vnd Segen in vielen Wegen verspüret.

Anno 1641. haben Sie den zu Regenspurg angestellten Reichstag besuchen lassen / als auch kurtz darauff die general Friedenstractaten zu Münster vnd Oßnabrück veranlasset worden / haben Sie gleichsals zu contestirung dero Friedensbegierde im Jahr 1644. an beyde Orte zu solchem Ende eine Abschickung gethan / vnd solchen Tractaten ins fünffte Jahr / biß dieselbe glücklich vnd durch einen allgemeinen Friedensschluß sich geendet / nicht ohne grosse darauff nothwendig angewendete Kosten der Ends so wol / als folgends zu Nürnberg der daselbst angestellten executions-handlung abwarten lassen.

Anno 1648. seynd die zwischen beyden Fürstlichen Linien Hessen Cassel vnd Darmstatt eine geraume Zeithero geschwebte Streitigkeiten vnnd Jrrungen vermittels Herrn Hertzog Ernsten zu Sachsen[49] / etc. Fürstl. Gn. wolmeintlicher interposition[50] durch einen gütlichen Vergleich weniger nicht beygelegt / als auch [9] nachgehends auff das fundament des zwischen den Fürstl. Linien Hessen Cassel vnd Rotenberg in Anno 1627. getroffenen Hauptaccords / nochmaln wegen ein: vnd anderer rückständigen Sache verschiedene Vergleich= vnd Abschiede auffgerichtet worden.[51]

Vnter obigem allem aber haben J. F. G. Sich die Befürderung des Gottesdiensts zuforderst einen rechten Ernst seyn lassen / vnd zu solchem Behueff verschiedene heilsame Ordnungen vnd edicta, so wol die Heyligung des Sabbaths als der Kirchen disciplin ins gemein betreffend / wolmeintlich verfassen vnnd publiciren: auch mit sonderbahrem Eyffer darüber halten lassen / J. F. G. haben auch offters / sonderlich zur Zeit der Noth / offentliche Fast : Buß : vnnd Bettage durchs gantze Land nicht ohne Nutz angeordnet / vnd darinnen mit ihrem eygenen Exempel vorgeleuchtet.

Die Kirchendiener haben Sie geehret vnd sonderlich werth gehalten / miltthätig gegen selbige sich erzeiget / vnd ihren Mangel jezuweiln auß dero eygenen mitteln reichlich ersetzet.

Die Stifftskirchen zu Cassel haben J. F. G. in diesem vnd letzt abgewichenem Jahr mit nicht geringem kosten renoviren vnd außzieren lassen.

Sie haben auch / vngeachtet der schweren Zeiten/ vnnd daß Sie mit den Kirchen in ihren eygenen Landen gnug zuthun gehabt / den frembden vnd Außländischen Religionsverwandten die Hand gebotten / vnd sich deren hertzlich angenommen / gestalt dan̅ nechst Gott / Jh. F. Gn. kräfftigen mitwürckung zu zuschreiben / daß bey dem general Friedensschluß zwischen den Evangelischen auff gewisse maß eine Vereinbahrung getroffen / vnd daß die Reformirten des ihnen sonst vielfaltig / wiewol wieder Gebühr / von einem vnd andern jezuhand streitig gemachten Religionfriedens / vollkomlich vnd in allen seinen clausuln mitfähig zu seyn declariret worden[52].

[10] Im Weltlichen Regiment haben J. F. Gn. sich vor allem / vnd so viel der leydigen troublen[53] halber immer müglich gewesen / dahin sorgfältig bearbeitet / daß die heilsame justitz unter der Soldatesca so wol / als sonsten in ihren Landen administriret / vnd jedermänniglich zu dem seinen verholffen / auch das böse gestrafft werden möge; Allermassen Sie dann auch allerhand hierzu dienenden verordnungen ergehen vnd publiciren lassen.

In geheimen / stats, correspondentz vnd dergleichen sachen haben J. F. G. die direction[54] selbst geführt / vnd / ehe Sie darinnen einen Schluß gefasset / sich auß allem wol informiren lassen / ja selbst öffters mit höchstem fleiß die sachen vntersuchet / keine mühe vnd arbeit dabey gesparet / die expedienda[55] notiret vnnd proponiret[56] / alle Schreiben vnd Verordnungen / so außgangen / genaw vberlesen vnd examiniret / die Feder nit langsamb selbst angesetzt / zumaln auch die nötige correspondentz vielfaltig mit ihren eygenen Handschreiben unterhalten helffen / dahero dann auch Jh. F. Gn. (welche Tag vnd Nacht gearbeitet / grosse Müh vnnd Sorge gehabt) wenig Zeit zu anderwerter Veränderung vbrig blieben / vnd dadurch dero Leibskräfften guten Theils zugesetzt worden: Alles dessen doch vngeachtet sich J. F. Gn. nicht abwendig machen lassen / auch vber obiges den Oeconomicis fleissig mit abzuwarten / denen dabey gefundenen Gebrechen vnd Abgang / so viel müglich / vnd der zeit nach sich thun lassen wollen / zu remediren[57] / vnd solche in eynige Ordnung wieder zubringen / Zu welchem Ende vnd dißfals alles besser zu beobachten / Sie dann sich bey Abhörung der Rechnungen so wol auff der Renth Cammer / als zu Hoff in Person vielfaltig mitgefunden / nachgehends aber als Sie vberhäuffter Geschäfften vnd Leibsvnvermögenheit halber nicht mehr darbey seyn können / berührte / sonderlich Hoff vnd andere dergleicher Rechnungen in dero Zimmer bringen lassen / die darinnen verspürte Gebrechen notiret vnd denselben abgeholffen.

[11] Jhre Fürstlichelicht Kinder Christlich vnd wol / auch in Erkäntnüß der reinen Warheit / so dann in guten Sitten vnnd allen Christ Fürstlichen Tugenden zuerziehen / haben Sie so wol im Ehe: als Wittibenstand sich jederzeit auffs embsigst trewlich vnnd recht Mütterlich angelegen seyn lassen.

Vnd wie Jhr. Fürst. Gn. hierunter vor allem nicht vnbillich sorgfältig gewesen / daß Sie dero eynigen Hochgeliebten Herrn Sohn vnsern jetzo regierenden lieben Lands Fürsten als jhren Augapffel wahren / demselben wol vorstehen / vnd ihn nicht allein zu der damaln bevorgestandenen Lands Regierung mit allerhand darzu gehörigen requisiten vorbereiten / sondern auch zu einem diesem Fürstlichen Hauß wol anständig: vnnd zuträglichem Fürstlichem Heyrath bringen möchten / Also haben J. F. G. in deren keinem gefeyret / noch ichtwas an sich erwinden lassen / sondern alles das jenige / das zu Erlangung eines solchen Christfürst: vnd rühmlichen Zwecks immer diensamb seyn könte / nach eusserster Mügligkeit angewendet: Allermassen dann J. F. G. im Jahr 1645. bey der Churfürstlichen Durchleuchtigkeit zu Brandenburg etc. durch eine ansehnliche nacher Preussen abgeschickte Gesandtschafft / vmb dero zweyte Fräwlein Schwester / vnsere jetzige gnädige Landsfürstin vnd Fraw / gehörige Werbung thun lassen[58] / darauff folgends ein Ehegelöbnüß getroffen / welche auch / als vuser jetzt regierender lieber Landsfürst vnd Herr nach der in Franckreich ins zweyte Jahr abgelegten peregrination in anno 1648. zu Cassel glücklich hinwieder angelangt / darauff den 9. Tag Julij 1649. in der Churfürstl. Residentz Berlin durch das Fürstliche Beylager[59] vollnzogen / vnnd förters den 4. Augusti selben Jahrs die Heimführung zu Cassel mit höchster Vergnügung vnnd Frewde aller Angewandten / sonderlich aber der in GOtt nunmehr ruhenden Fraw Mutter / vnd des gantzen Landes / glücklich gehalten / vnd vollendet worden.

[12] Weniger nicht haben J. F. G. noch vor jhrem Tödtlichen Hintritt das glück gehabt / zwey dero Fürstl. Töchter / vnd zwar die älteste / Fräwlein Emiliam an des Herrn Printzen von Tarante etc. Fürstl. Gn. die jüngere / Fräwlein Charlottam aber an des Herrn Churfürsten Pfaltzgraven Churfürstliche Durchleuchtigkeit ehelich außzustatten ; Allermassen dann darauff beyde Chur : vnd Fürstl. Beylager in den Jahren 1648. vnd 1650. nacheinander zu Cassel Fürstl. Gebrauch nach celebtiret / vnd gleichfals glücklich vollnzogen worden.

Gleichwie aber vnter diesem allem vnserein GOtt ruhende gnädige Fürstin vnd Fraw sich nach nichts mehrers gesehnet / als dermaleins die hochgewünschte Zeit noch zuerleben / daß Sie dero hochgeliebtem eynigen Herrn Sohn die Fürstliche Lands Regierung mit Glück / Fried vnd Ruhe (woran es zeit wehrender ihrer Vormündlichen administration fast durchgehends gemangelt)[60] abtretten vnnd einräumen möchte / Also seynd Jh. F. Gn. nachdem hochermelter dero Herr Sohn das gehörige Alter / Gaben vnd Vermögen durch GOttes Gnade ereichet dero angehörigen Fürstenthumb / Land vnnd Leuten selbst vorzustehen / keines weges zubewegen gewesen / die resignir: Abtrett: vnd Vbergebung dero ins dreyzehende Jahr geführten Vormündlichen Regiments länger anstehen zulassen: gestalt dann auch solche kurtz darauff / vnnd zwar im letzt abgewichenen 1650. Jahr den 25. Septembr. vormittag in anwesen vnd beysein einer nahmhafften Anzahl von hohen Officirern[61], Fürstl. Räthen / Geist: vnnd Weltlichen Bedienten / wie auch von den hierzu beschriebenen von Praelaren[62], Ritter: vnnd Landschafft des Fürstenthumbs Hessen solenniter[63] an hand genommen / vnd darmit von unserm gnädigen Landsfürsten vnd Herrn zu dero hochgeehrtesten nunmehr in GOtt ruhenden Fraw Mutter höchstem Vergnügen das Regiment mit allgemeinem applausu vnd Glückwünschung aller trewen Patrioten vbernommen [13] vnd angetretten worden / vnd zwar ist solches dero zeit geschehen / als nicht lang vorher vor Jh. F. Gn. hochseelig gedachte dero Fraw Mutter bey der Römischen Kayserlichen Mayestät die Kayserliche Belehnung gebührend zusuchen / vnd deroselben darbey jhre schuldigste submission[64], Trew vnnd Gehorsamb zuerkennen zu geben sich nicht allein allervnterthänigst angemeldet / sondern auch darauff gantz gewierige[65] vnd allergnädigste resolution[66] erhalten.

Vnd so viel auch von J. F. Gn. geführtem Regiment vnnd Hauses Verwaltung vnnd deren Vollendung: Was aber Jhr Christliches Leben vnd Wandel / auch bekandte Christliche Tugenden belanget / haben dieselbe / gleich wie Sie in der wahren allein seeligmachenden Religion gebohren vnd erzogen / auch darinn wol informirt gewesen / also auch solche zeit ihres Lebens für ihr höchstes Kleynod[67] gehalten sie geliebet / frey bekennet / vnd nach Vermögen geschützet nund befürdert / alle Abgötterey / Aberglauben vnnd falsche Lehre von Hertzen gemitten / die Predigten jederzeit / wann Sie nur gekönt / fleissig besucht / auch sich vnnd zwar offtmahls nicht ohne Beschwerung / nach dem Sie zu fuß nicht mehr fortkommen können / tragen lassen / Das heylige Abendmal haben Sie so publicè so privatim wegen Schwachheit des Leibs mit hertzlicher Andacht gebraucht.

Des lieben Gebets haben Sie sich fleissg jederzeit gebraucht / nicht allein für Sich / sondern auch für die Wolfarth der Kirchen vnd des gantzen Vatterlands / vnd ist mit ihrem Gebet manchmal vor den Riß getretten[68].

Wann Jh. F. Gn. vnterweiln was widerwertiges zugestossen / darinnen Sie sich so stracks nicht finden können / haben Sie alsbald die Bibel (welche Sie ohne das fleissig gelesen) auffgeschlagen / vnd das allererste/ so Jhr darinnen vorkommen / gelesen [14] / auch jederzeit etwas gefunden / das zu ihrem Anliegen gedienet / vnd Jhr einen newen Muth gemacht hat.

Dero Beständigkeit haben Sie in Glück vnnd Vnglück / Frewd vnd Leyd / sonderlich aber auch in deme herfür blicken lassen / daß bey den allergefährlichsten Zeiten / vnd da Jhro mit sehr mißlichen Versuchungen zugesetzt worden / Sie nebens dero Hochgeliebten Gemahl sich beständig dahin resolviret,[69] lieber miteinander nebens dero Fürstlichen Kindern darvon zu gehen vnd alles zu verlassen / als von der wahren Religion abzuweichen / bey welcher Standhafftigkeit Sie auch nachmals vnd biß an ders Ende vnabfällig beharret.

Mit was Christfürstlicher Gedult J. F. Gn. das jhro von GOtt vielfaltig zugeschickte vnd aufferlegte Creutz in allen Zufällen / sonderlich aber die bey der letzten Kranckheit empfundene Leibsschmertzen vbertragen / das hat sich offters zu vieler hohem Verwunden / vnnd zwar biß an ihr seeliges Ende erwiesen.

Eine sonderbahre Freund: vnd Leutseligkeit haben J. F. G. gegen jedermänniglich[70] / auch wol diejenigen / welche Sie zum höchsten beleydiget verspüren lassen.

Zucht vnnd Keuschheit ist dieser seeligen Fürstin Crone gewesen / deren hat Sie dermassen sich beflissen[71] / daß die / so allzeit vmb Sie gewesen / frey bezeugen / daß sie kein vngebührlich Wort von jhr jemals gehört / vielweniger eynige andere als züchtige / schamhaffte vnnd Erbare Geberden oder Thaten an ihr gesehen.

Gleich wie Jh. F. Gn. auch dem Stoltz vnnd Vbermuch nicht hold gewesen / Also haben Sie hingegen jedermänniglich / sonderlich aber ehrliche vnnd getrewe Leute gern vnnd gnädig gehört / wordurch ihr hoher respect nicht allein nicht gemindert [15] sondern gemehret / vnd vieler Herzen gewonnen / vnd zu sonderbarer affection[72] bewogen worden.

Dabeneben haben sich auch Jh. Fürstl. Gn. aller Mässigkeit im Essen vnd Trincken gebraucht / offters den gantzen Tag gefastet / vnd were vnmüglich gewesen / solche oberhäuffte Arbeit auß zustehen / wann Sie nicht durch Mässigkeit auch die Zeit gewonnen hätte.

Jh. F. G. liberalitet[73] ist jedermänniglich bekandt / vnd haben Sie dero Gutthätigkeit auch sonderlich an den Armen vnd nothleidenden vielfaltig erwiesen.

Neben diesen vnd dergleichen Tugenden seynd Jh. F. Gn. auch von dem Allerhöchsten mit einer vnvergleichlichen Wolredenheit begabt gewesen / welche dann sonderlich darinnen herfür geleuchtet / daß Jhr. Fürstl. Gn. die von Kayser / Königen / Chur : vnd Fürsten / auch vornehmen Republiquen zu dero kommene vnd abgefertigte Gesandten bey verstatteter audientz jederzeit zu jedermännigliches verwundern selbst mündlich beantwortet.

Gleich wie aber auff dieser zergänglichen Welt nichts vollkommen / Also hat sich ein solches auch an Jhr. Fürstl. Gn. erwiesen / dann ob Sie schon mit herrlichen Leibsgaben ebenmässig von dem Allerhöchsten gezieret gewesen / So ist doch bey derselben vom Beginn ihrer Ankunfft in diese Lande eine nicht gar feste Natur vnd complexion, sondern vielmehr eine schwächliche vnd zu Kranckheiten / sonderlich aber den Flüssen vnnd Gliederschmertzen geneigte Leibsdisposition[74] verspüret worden / Dahero Sie dann auch bey dero jungen Jahren die warme Bäder zu Embs / Wißbaden / vnnd sonsten vnterschiedentlich besuchen müssen[75]. Vnd obwoln solches nicht wenig gefruchtet / so haben doch hierunter / nach dem Jh. F. Gn. [16] mit erwünschten Leibsfrüchten vnd vielen Fürstlichen Kindern reichlich gesegnet worden / die Leibskräfften von Zeiten zu Zeiten nicht wenig eingebüsset vnd abgenommen / dahero dann mit Zunehmung der Jahren vnd allerhand darbey vntergelauffenen Veränderungen die beschwerliche Flüsse sich nicht allein gemehret[76] / sondern auch in die Glieder / sonderlich aber in die Schenckel stärcker zusencken angefangen / worzu endlich dieses kommen / daß / als in Anno 1637. Jh. Fürstl. Gn. liebster Herr vnnd Ehe Gemahl durch den zeitlichen Todt Jh. Fürstl. Gn. von der Seiten hinweg gerissen / vnd dardurch nicht allein in den betrübten Wittiben / sondern auch den hochbeschwerlichen Regentenstand gesetzet worden / Jhr. Fürstl. Gn. sothane Bekümmernüß / Sorg / Angst / Gefahr / Mühe vnnd Arbeit zugewachsen / daß bey so langwieriger vberstehung deren / vnnd da Jh. Fürstl. Gn. dabey fast wenig Leidsbeweg: oder sonsten annehmlicher Verenderung gehabt / nichts anders als ein bresthaffter Leib darauff folgen können / inmassen sich dann ein solches von vielen längst vorhero besorgter massen / endlichen dergestalt herfür gethan / daß nachdem bey solcher vnauffhörlichen arbeit vnnd bemühung die natürliche wärme vnnd lebhaffte Geister dermassen erschöpffet worden / daß die Kräfften zum höchsten abgenommen / hingegen aber alle inner vnd eusserliche glieder in solche disordre gerathen / daß selbige ihr Ampt nicht mehr gehörig verrichten können / vnd Jh. Fürstl. Gn. wegen stätiger Schmertzen so wol der eusserlichen vnfertigen glieder / als Mangel des Magens / Leber vnd andern zu sanguification destinirten instrumenten[77] nicht allein der Schlaff / sondern auch der appetie zum Essen vnd Trincken fast gar verlohren / worbey es dann zwar an fleissigem gebrauch heylsamer hierzu dienender Artzney / wie auch der mineralischen Bäder gar nicht gemangelt / Nachdem aber solche zu maln bey obgedachter noch immer continuirter Bemühung / nie [17] anreichen wollen / Vnd vnterdessen gleichwol Jh. Fürstl. Gn. sich bey dem letzten gebrauch deß Embser bads ziemblich befunden / Als haben Sie auff Rath vnd Gutachten der Medicorum vnd anderer vornehmen Leute resolviret[78] / sich selbigen Bads in folgendem Frühling wiederumb zubedienen / gestalt Sie dann zu dem Ende den 5. Tag letztverwichenen Martij von Cassel nacher Heydelberg sich erhoben / umb daselbsten / biß Jh. Fürstl. G. hochgeliebte Fraw Tochter die Chur Fürstin von GOtt gnädig entbunden / vnd die rechte Zeit des Bads herbeyrücken möchte / zuverbleiben.

Weilln nun dazumaln / vnd als Jh. Fürst. Gn. von Cassel abgereiset / an dero beyden Schenckeln sich ein starcker Schwulst angeben / der Rechte auch eine öffnung gefasset / hat solches Jhro auff der Reise grossen Schmertzen vervrsachet / biß Sie endlich den 13. Martis zu Heydelberg angelangt / Demnach dann durch die damals solchem Fürstlichen schwachen Leibe vngewöhnliche Bewegung der Reyse bey so ungeschlachten Wegen vnnd kalten vnd nassen Wettern die Feuchtigkeiten ferners angereget worden / haben dieselbe sich je mehr vnd mehr zu den Beinen als den schwächesten gliedern gezogen / vnd grosse vngelegenheit verursachet / welche doch durch die wiedererlangte Ruhe hinwieder zuvberwinden man zwar in eyniger Hoffnung gestanden / Nachdem aber dieses darauff erfolget daß den 19. Martij vormittag zwischen u. vnd 12. Vhren Jh. Fürstl. Gn. mit einem Schaudern befallen / auff welches eine fliegende hitze kommen / Vnd ob wol der schmertze sampt dem geschwulst vor wie nach biß den 20. Martit vmb 9. Vhr continuiret, So seynd Jh. Fürstl. Gn. doch hierauff / vnnd nach dem Verbinden in einen vngewöhnlichen Schlaff / darinnen Sie ohne eynigen schmertzen blieben / gerathen / uber welcher vhrplötzlich vnd vnvermuhteten Enderung dann / als der anwesende [18] Leib Medicus dergestalt betretten worden / daß er Jhr. Fürstl. Gn. umb 3. Vhr nachmittags / vmd den Schaden zu besichtigen / auffgewecket / da hat sich solcher mit dem kalten Brand umdfangen / dergestalt angegeben / daß ermelter Medicus mit beyhabendem Chirurgo hieruber nicht vnzeitig in grosse Sorge vnd Schrecken gerathen / vnd nach dem grosse Mattigkeit / Ohnmacht vnnd der kalte Schweiß mit zugeschlagen / ihr eusserstes angewendet / damit diesen gefährlichen vnd tödtlichen Zufällen möchte gewehret werden.

Jh. F. G. welche die gefahr ohne sonderbahre Veränderung wol wargenommen / haben hier auff den Churfürstlichen Prediger Herrn Pilgerum fordern lassen / vnd nechst vorhergangenen Christlichen Vnterredung / auch gethaner stattlichen Glaubensbekäntnüß vnnd Erklärung dero gemüths / mit vnnd neben dero Frawen Tochter der Churfürstin sampt andern Adelichen Personen das Heyl. Abendmal empfangen / vnd dero darob empfindende jnnigliche Hertzensfrewde vnd Vergnügung dem Prediger mit einem frölichen gesicht vnnd diesen worten zuverstehen gegeben / Sie weren nun allerdings wol zu frieden/ GOtt zu folgen / wie es ihme beliebig vnd gefällig seyn möͤge. Förters haben Jh. F. Gn. Jhr Hauß bestellet / im vbrigen aber alles mit grosser gedult / auch mit einem solchen standhafftigen vnd vnerschrockenem Gemüth ertragen / vnd Jhre Fürstl. Augen nimmer von der Wunden gewendet / daß Sie auch einmahlden[79] Chirurgum, als derselbe des schneidens ermüdet war / mit diesen Worten hertzhafftig zugesprochen / er solte nur / wann ers nötig zu seyn erachtete / getrost zuschneiden / Sie woltegern alles leyden. Vnd hierauff war J. F. G. höchster Wunsch dieser / daß der Allmächtige GOtt nur solange Jhr das Leben fristen wolte / daß Sie ihren herzhochgeliebten Herrn Sohn noch einmal [19] sprechen / vnd dero hochgeliebte Tochter die Churfürstin entbunden sehen möchte / dann wolte Sie sagen: HERR nun nimb deine Dienerin hin / etc. welchem Wunsch auch der vielgütige Gott erhöret hat / daß Jh. F. G. Sie beyde am 31. Martis als Jhre Durchl. die Churfürstin vmb 10. Vhr deß Morgensfrühe entbunden gefunden / vnd vmb u. Vhr den jungen ChurPrintzen auff ihren Armen gehalten[80] / des Abends aber umb ellff Uhr Jhren Hochgeliebten Herrn Sohn auch gesehen vnnd gesprochen / darüber Jh. F. Gn. dann so höchlich erfrewet worden / daß man augenscheinlich gespüret / wie der Allerhöchste GOtt die Artzneyen gesegnet / vnd zu Erholung Jh. F. Gn. Leibskräfften ein sehnliches gedeyen verliehen hat / ob schon zuweiln noch etliche Zufälle sich mercken lassen / haben sie doch nicht lange gedauret / biß sichs endlich so zur Besserung vnd Heylung angelassen / daß Sie zu zeiten bey gutem Wetter sich herumb hat tragen lassen / der appetit zum Essen hat auch sich so wol angelassen / als solcher in etlichen Jahren (nach Jh. Fürstl. Gn. eygener Außsage) nicht gewesen.

Weiln nun J. F. Gn. beyds das tragen wolbekommen / sich auch der Lust zum Essen wieder herbey funden / vnnd die Kräffte ziemblich erholet haben Sie auff Jhre Rückreise naher Cassel anstellung machen lassen / vnd deßwegen Jhrem Leib Medico befohlen / daß er an das Collegium Medicum naher Cassel / wie auch an andere vornehme Medicos mehr schreiben / vnd Jhren Rath vnd Bedencken wegen Jhrer Reise einholen solte / dann Sie ohne deren gutfinden vnnd zurathen sich nicht auff die Reise begeben wolten; Weiln nun von den meinsten der Schluß gangen / daß J. F. G. bey sogethaner Leibsbeschaffenheit vnd dem guten Wetter sich nunmehr kühnlich auff den Weg begeben könten / habens J. F. G. in Gottes Namen gewagt / vnd sich den 2. Tag Julij von Heydelberg zu Schiff den Neckar vnd Rhein herunter biß naher [20] Höchst den Mayn hinauff bringen / von dar Sie sich von eynigen hierzu verordneten Soldaten vff einem darzu bereiteten Sessel gemächlich forttragen lassen / daß Sie den 2. Julij zu Cassel in ziemblichen[81] Zustand angelangt.

Ob sichs nunzwar anfänglich wohlmit Jhr. Furstl. Gn. angelassen / hat es doch in die länge nicht thauren wollen / sondern haben dieselbe gegen den 18. Julij angefangen Sich zu klagen uber trücken vnd schmertzen deß Magens vnd Rückens / folgende Tage seind etliche Steine von Jhro abgangen / vnd haben darauff ein tägliches Würgen vnd Brechen / als auch einen Eckel vor aller Speise bekommen / daß der Lust zum Essen gantz vergangen / dieses hat gewehret biß auff den 28. Julij / da haben Sie uber die vorige Beschwerungen auch vber grosse Schmertzen vnd Geschwulst in beyden Seyten geklagt; wiewohl nun die sämptliche anwesende Medici ihren eussersten fleiß vnd trew angewendet / hat doch keine Artzney etwas verfangen wollen / sondern von tag zu tag die Schwacheit zugenommen / daher dann Jhr. Fürstl. Gn. vnd zwar Sontags den 3. Augusti / nach dem Sie sich deß Morgens in die Kirche tragen lassen / vnd dem Gottesdienst abgewartet / so bald nach der mittags Mahlzeit den Superintendenten[82] als auch den ordinari[83] Hoffprediger zu Sich kommen lassen / mit denselben biß gegen die zwey Vhr von vnterschiedlichen dingen Sich vnterredet / Jhren Zustandt eröffnet / eine Christliche Gottselige Bekäntnüß gethan / Jhr kindliches Vertrawen vff JEsum Christum bezeuget / vnd eine sehr getroste[84] resolution von Sich gegeben / gern vnd willig zu sterben / wann GOTT wolle / außtrücklich vnnd etliche mahl bezeugend / Sie hätte keine vrsach im geringsten Sich deß Tods zu wegern / oder diese Welt vngern zu verlassen / darzu könne Sie wohl von grund deß Hertzen mit Hiob sagen / [21] mein Gewissen beit mich nit meines gantzen Lebens halben / dann Sie erkenne Sich zwar vor Gott ein sündlicher Mensch zu seyn / hätte Sich aber für vor setzlichen Sünden vnd Lastern jederzeit fleissig gehütet / vnd Jhr Vertrawen immerdar gesetzt vff Gottes Barmhertzigkeit vnd den thewren Verdienst JEsu Christi[85] / derhalben Sie auch kein Anliegen weiter hätte / sondern erwarte eines seelige Sterbstündleins. Darauff ward Jhr auß Gottes Wort / welches alles zu erzehlen zu weitläuffig würde / tröstlich zugesprochen / vnd Sie in Jhrer Christlichen resolution vnd Bereischafft gestärcket. Vnd ob man Jhr. Fürstl. Gn. schon erinnert / daß Gottin den schwachen mächtig sey / Jhre Schmertzen wenden / vnd Jhr wider auffhelffen könne hat Sie Sich doch erkläret / Sie begehre solches nit / sondern sey nach Gottes willen bereit zu sterben / vnd befehle Ihre Seele GOtt Jhrem getrewen Schöpffer.

Folgends seind alle möglichste leibliche Mittel von den Medicis gebraucht / dabeneben aber auch tüglich von den Predigern vnd Seelsorgern auffgewartet / Jhr zugesprochen / vnd fleissig mit Jhr / wie Sie dan selbst / gebetet worden; an anderer fleissiger Auffwartung vnd Pflegung hates auch keines wegs gemangelt / ja es hat vnser jetze regierender gnädiger Lands Fürst vnd Herr sampt Seiner hertzgeliebten Gemahlin / dero hochgeehrten Fraw Mutter biß an dero seeliges Ende fleissig selbst vffgewartet / vnd Jhre kindliche Liebe / Leyd vnd Betrübnüß vber deroselben betrübtem Zustand mit vielen Thränen bezeuget.

Nach dem nun die Mattigkeit augenscheinlich zugenommen / [22] vnd sonderlich den 4. Augusti deß Abends zwischen 6. vnd 7. Uhrn Jhr Fürstl. Gn. ein kalter Fluß gefallen / daß nicht allein dero Arme vnd Hände ihr Ampt nicht mehr vollkomlich verrichten können / vnd man Tag vnd Nacht mit erwärmen / anstreichen vnd stärcken anhalten müssen / sondern auch / ob gleich daß Gedächtnüß bey diesem Zufall vnverletzt geblieben / die Sprach doch sehr schwer worden / hat Sie gleichwohl / so viel sie gekönt / bezeuget vnd Anzeigung gegeben / daß Sie den zugesprochenen Trost wohl vernehme vnd Jhr zu nutz mache.

Freytags den 8. Augusti gegen Abend / als Jhr immmerfort zugesprochen vnd gebetet worden / hat Sie erstlich den beyden Hoffpredigern mit darreichung Jhrer rechten Hand / so allbereit eyßkald war / gute Nacht gesagt / darauff auch den gantzen umbstand gleichsamb freundlich lächelend angesehen / vnd laut gesprochen / allen gute Nacht / vnd ist damit gar still / der Athem zusehens je länger je kürtzer worden / allda dann mit fleissigem Gebet siets angehalten wurde vnd ist gegen 8. Vhr abends vff Jhrem Stuel sitzend sanfft vnd seelig bey gutem verstand / vnd gleich als schlaffend / ohne einige Veränderung der Geberden oder Bewegung eines Glieds verschieden[86] / nach dem Sie gelebet neun vnd viertzig Jahr / sechs Monat / zehen Tage / vnd in Jhrem Wittiben stande glücklich / wohl vnd löblich regieret.

Jhrer Fürstl. Gn. ist sehr wohl geschehen / Sie hat einen gut-

en Kampff gekämpffet / vnd seeliglich vberwunden / Sie hat

Jhren Lauff wohl vollendet / den Lauff Jhres Gottseeligen Le-

bens / den Lauff Jhres hohen Ampts vnd Regierung ,/ den Lauff

der Gedult im Creutze / Sie hat Glauben gehalten. Nun

ist Jhr der Seelen nach schon gegeben

die Jhr beygelegte Crone der Ge-

rechtigkeit / etc.

Anmerkungen (Wikisource)[Bearbeiten]

  1. Weitere Leichenpredigten von Neuberger sind im Gesamtkatalog deutschsprachiger Leichenpredigten. hier zu finden.
  2. Digitalisat mit der Signatur: M: Gm 2287; Auch die nur als Personalia veröffentlichte Version ist dort mit der Signatur M: Gm 2222 vorhanden.
  3. Auch die Schreibweisen Amalie, Amelie und Amalia sind gängig.
  4. wahrscheinlich abgeleitet v. lat. "posteritās". Dem Sinn nach sollte "posteriret" also mit "verzukünftigt", dh. fortgepflanzt/verbreitet/überdauert übersetzt werden können.
  5. zu Deutsch: In durchgehender Folge zurückverfolgt. Zur Zeitangabe: Der römische Kaiser Septimius Severus regierte von 193 bis 211 n. u. Z. Gemeint ist also wahrscheinlich nicht das Jahr 210, sondern das Jahr 1210. Fehlerhaft ist, dass als erster Herr von Hanau Reinhard I. (ca. 1225–1281) gilt, der Vater vom wahrscheinlich gemeinten Ulrich I. (ca.1250–1306). Im Jahr 1210 war Ulrich I. allerdings noch nicht geboren.
  6. Heute wird ihr Urgroßvater als Phillip III. (1526–1561) gezählt.
  7. Die Urgroßmutter Helena von Pfalz-Simmern (1532–1579).
  8. Der Großvater Philipp Ludwig I. von Hanau-Münzenberg (1553–1580).
  9. Die Großmutter: Magdalena von Waldeck (1558–1599).
  10. Der Vater gezählt als Philipp Ludwig II. von Hanau-Münzenberg (1576–1612).
  11. Die Mutter: Katharina Belgica von Oranien-Nassau (1578–1648).
  12. Spielt auf dessen Rolle im Niederländischen Aufstand und im Achtzigjährigen Krieg an, für den konfessionelle Unterschiede zwischen den katholischen Spaniern und zu großen Teilen calvinistischen, nördlichen Niederländern eine Rolle spielten. Die Landgrafen von Hessen-Kassel waren seit 1605 mit Moritz von Hessen-Kassel ebenfalls reformiert.
  13. Ihr Großvater mütterlicherseits: Wilhelm I. von Oranien-Nassau (1533–1584).
  14. dritte Ehefrau Wilhelms I. von Oranien und ihre Großmutter mütterlicherseits: Charlotte von Bourbon-Montpensier (1546–1582).
  15. "Jhr. Fürstl. Gn."(auch in anderen, leicht abweichenden Variationen) steht für Jhro fürstlichen Gnaden.
  16. im heutigen Sprachgebrauch: jedermann.
  17. zu Deutsch: geschätzt, gewürdigt.
  18. Ihre Tante: Luise Juliana von Oranien-Nassau (1576-1644).
  19. Der Mann ihrer Tante: Friedrich IV. von der Pfalz (1574-1610).
  20. mit "dero Vater" ist der Vater Amalia Elisabeths, Philipp Ludwig II., gemeint.
  21. gemeint ist nicht der militärische Großverband, sondern die Bedeutung: Hoheit, Regierung.
  22. Die Abtei Hersfeld wurde ab 1606 von Angehörigen des Haus Hessen verwaltet, bis es 1648 im Westfälischen Frieden der Landgrafschaft zugesprochen wurde. "postuliert" im Sinne von "nicht dem kanonischem Recht entsprechend, weil die protestantischen Äbte des Hauses Hessen bei Kaiser und Papst natürlich keine Anerkennung fanden.
  23. Ihr Ehemann Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel (1602-1637). Eine Verlobung im Jahr 1617 mit dem böhmischen Adligen Albrecht Jan Smiřický von Smiřice bleibt unerwähnt. Die Hochzeit kam nie zusande, weil Albrecht Jan bereit 1618 starb.
  24. zu Deutsch: bewundern.
  25. Leibesfrucht im Sinne von: Kind, Nachkommen.
  26. zwei Totgeburten 1635 und 1637 werden nicht mitgezählt.
  27. Die hier gemeinten Kinder starben bevor sie das Erwachsenenalter erreichten im Alter von wenigen Stunden bis zu acht Jahren.
  28. Ihr einziger Sohn, der das Erwachsenenalter erreichte Wilhelm VI. von Hessen-Kassel (1629-1663).
  29. Ihre älteste Tochter Emilie von Hessen-Kassel (1626-1693).
  30. Den späteren Fürst von Tarent in Süditalien Henri Charles de La Trémoille (1620-1672).
  31. Charlotte von Hessen-Kassel (1627–1686).
  32. Gemeint ist Karl I. Ludwig Pfalzgraf und Kurfürst der Pfalz (1617-1680).
  33. Jüngste Tochter Elisabeth von Hessen-Kassel (1634–1688), spätere Äbtissin vom Damenstift Herford. Sie blieb unverheiratet.
  34. Gemeint ist der Dreißigjährige Krieg in dem 1637 ganz Niederhessen besetzt wurde und die Landgräfliche Familie zeitweise ins Exil musste. In diesem Exil starb 1637 ihr Gemahl.
  35. Die heutige Schreibweise ist Leer.
  36. Zunächst ein einfaches Wort für Soldaten bekam "Soldatesca im Zuge des Dreißigjährigen Krieges die negative Bedeutungswandlung zu "gewalttätig und rücksichtslos vorgehendes Militär", Zur heutigen Bedeutung siehe: "Soldateska" auf Duden online. URL: https://www.duden.de/node/167920/revision/1236962 (Abrufdatum: 06.02.2024). Die neutrale Bedeutung erwähnt noch Grimms Wörterbuch, s. v. „soldateska“, in: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Erstbearbeitung (1854–1960), digitalisierte Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/dwb/soldateska>, abgerufen am 06.02.2024. Welche von beiden Bedeutungen hier gemeint ist, ist nicht klar ersichtlich.
  37. im heutigen Sprachgebrauch: verschiedenartig.
  38. zu Deutsch: Verfügung. Hier wohl als "Testament" zu übersetzen, denn die Regentschaft Amalie Elisabeths legte der Landgraf in seinem Testament fest.
  39. zu Deutsch: Geschicklichkeit.
  40. Diese Vormundschaft führte sie ab dem Tod ihres Gemahls 1637 bis zum 25.09.1650. Wilhelm VI übernahm im Alter von 21 Jahren.
  41. Phillip im Alter von 8 Jahren und Louise im Alter von 14 Monaten.
  42. Groningen in den Niederlanden.
  43. zu Deutsch: verwickelt.
  44. gemeint ist wahrscheinlich Delfzijl.
  45. Sein Grab befindet sich in der Martinskirche in Kassel.
  46. zu deutsch: Festlichkeit.
  47. Volckreich im Sinne von "Viel Volk ist anwesend".
  48. "erheischen" nach heutigem Sprachgebrauch: erfordern, nötig haben, verlangen.
  49. Der Konflikt um das Erbe von Ludwig IV gipfelte 1645 im sog. Hessenkrieg, der 1648 durch Vermittlung des genannten Ernst I. von Sachsen-Gotha-Altenburg (1601-1675) geschlichtet wurde.
  50. zu Deutsch in diesem Kontext: Vermittlung.
  51. Hessen-Rotenburg wurde 1627 als Paragium von Landgraf Moritz von Hessen-Kassel (1572-1632) zur Ausstattung seiner Söhne zweiter Ehe geschaffen. 1648 einigten sich die Kassler und Rotenburger Linie darauf, dass die Niedergrafschaft Katzenelnbogen mit dem Amt Hohenstein und dem Amt Rheinfels an die Rotenburger Linie fallen sollte.
  52. Der Westfälischer Friede griff die Gleichstellung der Reformierten gegenüber den anderen Konfessionen in der Confessio Augustana auf und integrierte sie in die Bestimmungen des Augsburger Religionsfriedens.
  53. zu Deutsch: Beschwerlichkeit.
  54. gemeint sind die Staatsgeschäfte.
  55. "expedienda" im Sinne von Amtsgeschäfte.
  56. zu Deutsch: vorschlagen.
  57. zu Deutsch: wiederherstellen, heilen.
  58. gemeint ist Hedwig Sophie von Brandenburg (1623-1683).
  59. Eine Ehe wurde in (früh-)neuzeitlicher Auffassung erst mit dem vollzogenen Geschlechtsakt, also dem Beilager, gültig.
  60. Nur zwei der 13 Jahre langen Regentschaft war Frieden.
  61. Entgegen der heutigen militärischen Bedeutung handelt es sich bei einem "Offcier" wohl eher um eine Person, die ein öffentliches Amt bekleidet.
  62. Ein Prälat ist ein geistlicher Würdenträger.
  63. zu Deutsch: feierlich.
  64. zu Deutsch: Unterwerfung.
  65. im heutigen Sprachgebrauch: gnädig, gewogen.
  66. zu Deutsch: Beschluss.
  67. Ein Kleinod ist ein kleiner, kostbarer Gegenstand.
  68. "In den Riß treten" ist ein Bibelzitat, was sich mit "In die Bresche springen" (bspw. Hesekiel 22, 30) übersetzen ließe.
  69. zu Deutsch: entschlossen.
  70. heutiger Ausdruck: jedermann.
  71. heutiger Ausdruck: bemüht.
  72. gemeint ist besondere Zuneigung.
  73. v. lat. līberālitās; Freigebigkeit, Großzügigkeit.
  74. gemeint ist die Beschaffenheit ihres Körpers.
  75. Beide Städte waren bereits damals mit natürlichen Thermalquellen ausgestattet.
  76. schmerzende Flüsse wurden in Verbindung mit Rheuma oder Gicht gesehen, vgl. J. Krünitz, s. v. Fluß, in: Oekonomische Encyklopädie, 1773, online abgerufen unter: https://www.kruenitz1.uni-trier.de/xxx/f/kf01996.htm, abgerufen am 14.03.2024.
  77. wörtlich: die zur Blutbildung bestimmten Werkzeuge (Organe).
  78. zu Deutsch: entschieden.
  79. ist im übertragenen Sinne als das Einschneiden des Chirurgen in den Körper zu verstehen. Eigentlich beschreibt das Verb das Zermahlen von Korn zu Mehl.
  80. gemeint ist Karl II. Kurfürst von der Pfalz (1651-1685).
  81. im heutigen Sprachgebrauch: gut.
  82. ein höherer Geistlicher, der die Aufsicht über andere Geistliche inne hat. Seit 1634 hatte der Verfasser dieses Textes den Posten des Superintendenten von Kassel inne.
  83. zu Deutsch: gewöhnlich.
  84. im heutigen Sprachgebrauch: zuversichtlich.
  85. auch Hiob hielt trotz Krankheit und materiellen Einbußen am christlichen Gott fest und wurde daraufhin schlussendlich belohnt.
  86. Sie wurde am 30. September 1651 wie ihr Mann in der Martinskirche in Kassel bestattet.