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Ὁρμοφυλακία ist die bis jetzt nur für die römische Zeit in Ägvpten nachgewiesene Hafenpolizei, über deren Tätigkeit wir vor allem wissen, daß sie die Hafensteuern zu vereinnahmen hatte. Für Syene (Elephantine) geben uns die Ostraka (ed. Wilcken Bd. II; vgl. Bd. I S. 273) mehrfach Aufschluß. Die ὁ. war verpachtet, μισθωταὶ εἴδους (= Steuer) ὁρμοφυλακίας nennen sich die ὁρμοφύλακες in den Ostraka 262. 263. 274, die alle Quittungen von ihnen über bezahltes ἐνόρμιον ἀγωγίων, ὧω ἐποιήσου darstellen. Auch als ὁ. ἀσχολούμενος τὴν ὁρμοφυλακίαν bezeichnen sich einige dieser Steuerpächter, wie z. B. der Jude Ἀντώνιος Μαλχαῖος zu Traians Zeit (Ostr. 302–304. 1276; vgl. auch Viereck Ostr. Brüssel u. Berlin nr. 4). Ferner sind mehrere ὁρμοφύλακες durch P. Hamb. 17 I 5, eine Verrechnung über Getreidetransporteingänge, in dem Ἂλσος genannten Hafen von Arsinoe im Faijum aus dem 3. Jhdt. n. Chr. bezeugt. In demselben Hafen erhalten die ὁρμοφύλακες die Quittung eines Schiffsinhabers für die verladenen Getreidemengen (P. Tebt. II 370). Sie erheben nach P. Hamb. 17 III l0 im Namen der ὁ. gewisse Abgaben, wie P. M. Meyer mit Recht darlegt. Ähnlich müssen wir uns die Tätigkeit der Hafenpolizei auch in den sonstigen Häfen, für die Zeugnisse noch nicht vorliegen, denken.