35) M.’ Acilius C. f. L. n. Glabrio (f. Cap.) homo novus (Liv. XXXVII 57, 10), tribunus pl. 553 = 201 (Liv. XXX 40, 9), decemvir sacrorum 554 = 200 (XXXI 50, 5), aedilis pl. 557 = 197 (XXXIII 25, 2). In demselben Jahr zum Praetor gewählt (ibd. 24, 2), unterdrückt er 558 = 196 als praetor inter peregrinos eine Sklavenverschwörung in Etrurien. Liv. XXXIII 36, 1–3. Im J. 561 = 193 bewarb er sich vergeblich ums Consulat, XXXV 10, 3. Consul 563 = 191 mit P. Cornelius Scipio (ibd. 24, 5. fast. Cap.). Er erhält den Auftrag den Krieg mit dem König Antiochos zu führen (Liv. XXXVI 2). Er geht bald nach dem Amtsantritt nach Griechenland, schlägt Antiochos bei den Thermopylen, bekriegt dann die Aetoler, welchen er durch Vermittlung des Flamininus einen Waffenstillstand bewilligt, nimmt Lamia und belagert Amphissa (Liv. XXXVI 14–24. 30. 34–35. XXXVII 4–7, die anderen Zeugnisse bei Weissenborn). Anfang des J. 564 = 190 hebt er die Belagerung auf und übergiebt sein Heer dem neuen Consul L. Cornelius Scipio. Liv. XXXVII 7, 7. Während seines Aufenthaltes in Phokis traf er Festsetzungen über die Grenzstreitigkeiten in Bezug auf das delphische Gebiet; auf sie wird Bezug genommen in einem zweisprachigen in Delphi gefundenen Decret aus der Kaiserzeit (genauer nicht sicher bestimmbar) CIG 1711 = CIL III 567. Im J. 564 = 190 hielt er den Triumph über Antiochos und die Aetoler (Liv.
XXXVII 46, drei Saturnier aus seiner Triumphaltafel bei Bährens FPR p. 56). Im J. 565 = 189 bewarb er sich um die Censur, vom Volke wegen zahlreicher Getreidespenden begünstigt, von der Nobilität als homo novus angefeindet. Die beiden Tribune P. Sempronius Gracchus und C. Sempronius Rufus klagten ihn wegen Unterschlagung von Beute an. In den Verhandlungen trat sein Mitbewerber und früherer Legat M. Cato gegen ihn auf (über seine Reden vgl. Jordan Cat. fr. LXXV f.). Da Acilius von der Bewerbung Abstand nahm, liessen die Ankläger den Process fallen. Liv. XXXVII 57.
In seinem Consulat gab er die lex Acilia, welche der bisherigen Regelmässigkeit der Schaltung ein Ende machte und es ins Belieben der Pontifices stellte Schalt- und Gemeinjahre wechseln zu lassen. Macrob. Sat. I 13, 21 (wo die Änderung JansM.’ Acilium für das überlieferte Marcium oder Martium allgemein anerkannt ist); vgl. Mommsen Chronologie² 40ff.