RE:Andronikos 23
| Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |
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| Statthalter von Lybia pentapolis | |
| Band I,2 (1894) Sp. 2164 | |
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Otto Seeck: Andronikos 23. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft. Band I,2 (1894), Sp. 2164, digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/RE:Andronikos_23 | |
23) Aus Beronice in der Cyrenaica (Synes. ep. 58. 72. 79 p. 201 b. 219 d. 224 c), von niedrigster Geburt (197 d), erlangte durch Bestechung die Statthalterschaft von Libya pentapolis, obgleich die Gesetze das Amtieren in der eigenen Heimatprovinz verboten (p. 201 b. 219 d. 220 a ff.). Er trat sein Amt an, als Synesius erst ganz kürzlich Bischof geworden war, d. h. im J. 407 (p. 219 a; vgl. 223 b). Er misshandelte die Provinzialen mit furchtbarer Grausamkeit, ersann neue Marterwerkzeuge (195 c. 201 c. 224 c) und beseitigte das Asylrecht der Kirchen (201 c). Als die Geistlichkeit bei ihm Fürsprache für einen Gefolterten einlegte, rief er öffentlich aus, keiner solle ihn seiner Macht entziehen, auch wenn er die Füsse Christi selbst umfasse (202 d). Wegen dieser Blasphemie wurde er auf Betreiben des Bischofs Synesius excommuniciert (ep. 58). Zwar that er Busse und erlangte dadurch Suspension der Kirchenstrafe, doch wurde sie bald, da er neue Grausamkeiten beging, wieder in Kraft gesetzt (ep. 72). Später scheint er unter Anklage gestellt zu sein und die Fürsprache der Geistlichkeit selbst angerufen zu haben (ep. 90). Sievers Studien zur Gesch. der römischen Kaiser 405. Volkmann Synesius von Cyrene 224. Seeck Philol. LII 462. 479.