RE:Annona

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Lebensmittelvorrat Getreidebedarf
Band I,2 (1894) S. 2316 (IA)–2320 (IA)
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Annona (von annus, im eigentlichen Sinne der jährliche Ertrag, z. B. vini, musti, lactis [Colum.], dann Vorrat an Lebensmitteln, besonders Getreide), im technischen Sinne der Getreidebedarf, die Zufuhr sowohl in Rom als in den Municipien. In diesem Sinne war die annona (εὐθηνία, ἀννῶνα in den griechischen Inschriften) Gegenstand der staatlichen Fürsorge (cura annonae) und findet vielfach Erwähnung in Inschriften und bei den Schriftstellern. Darauf beziehen sich die Ausdrücke res annonaria CIL III 4180; annona frumentaria CIL II 4468; annonae securitas Tac. ann. XV 18; annona sufficiens CIL XI 5178; annonae vilitas Liv. XXX 26. 38. XXXI 50; a. urgens CIL V 1874. 7881; a. cara CIL II 2782; caritas annonae Liv. X 11. CIL III 3170; annonae sterilitas CIL XI 377; a. artior Liv. XXVI 20. Suet. Tib. 8; Claud. 18; a. compressa Liv. XXXVIII 35; dispensatio annonae Liv. X 11; annonae comparatio CIL IX 4686; annonam adiuvare CIL II 53. 4468; annonae subvenire CIL XI 379.

Weiterhin bedeutet A. den Marktpreis überhaupt, abhängig vom Ertrag und Bedarf (daher modus annonae Tac. ann. XV 72, 1; a. salaria Liv. XXIX 37; a. macelli Suet. Claud. 34), dann im [2317] besonderen den Getreidepreis; auch in dieser Bedeutung ist die A. Sache der staatlichen Fürsorge. Hieher gehören die Ausdrücke vetus annona Liv. II 34; annonam levare Liv. IV 12. CIL VIII 1648; annonam adlevare CIL XIV 3608; annona crescit Caes. b. c. I 52; a. increscit CIL VIII 9250; annona exigit Dig. XLVIII 12, 3. L 1, 8: annona oneratur Dig. XLVII 116.[1]

Ferner bezeichnet A. die Naturallieferung der Provinzen, bestimmt zum Unterhalte der Soldaten und Beamten in der Provinz (s. annona militaris), in einigen Provinzen auch für den Unterhalt der Hauptstadt (s. annona civica), seit Maximinian in Oberitalien die Lieferungen für den kaiserlichen Hofstaat, davon regio annonaria (Hist. Aug. trig. tyr. 24), s. annonariae species.

A. ist auch die Portion für den Soldaten, später auch das zur Verteilung bestimmte Brot (Cod. Inst. XI 23, 1. 24), daher annonae publicae coctio CIL VIII 8480.

Die cura annonae zeigt sich darin, dass der Staat für das Vorhandensein des Getreides, besondere Weizens, in genügender Menge und zu billigem Preise Sorge trägt. Daher wird in der Zeit einer Hungersnot im Auftrage des Staates Getreide in der Umgebung Roms, dann auch in entfernteren Landschaften eingekauft und an die Bürger zu mässigen Preisen verkauft (Liv. II 9. 34. X 11). Die Erhaltung eines mässigen Marktpreises wird auch bezweckt durch das Verbot des Getreidewuchers, gegen den die Aedilen einzuschreiten hatten (Liv. XXXVIII 35; s. Dardanarius und Dig. XLVII 11, 6). Seitdem zweiten punischen Kriege finden wir ein Anwachsen der Bevölkerung Roms, daneben aber eine Abnahme des Getreidebaues; es tritt daher die Zufuhr aus den Provinzen ein, um die Bevölkerung Roms mit Getreide zu versorgen, so dass Sicilien und Sardinien als frumentaria subsidia reipublicae angesehen wurden (Cic. de imp. Pomp. 34; in Verr. II 5 u. ö.). Es wurden die sicilischen Zehnten nach Rom gebracht und zu einem mässigen Preise für Rechnung des Staates verkauft, den Siculern jede Ausfuhr von Getreide nach anderen Ländern verboten (Polyb. XXVIII 2), auf diese Weise das sicilische Getreide für Rom monopolisiert. So beschränkte sich bis auf die Zeit der Gracchen die Sorge des Staates auf die Erhaltung eines mässigen Marktpreises: der Staat normierte durch seine Preise auch den Preis für den Privathandel, der mit dem Staate nicht concurrieren konnte. Verkäufe unter dem Marktpreise fanden nur selten statt; dagegen ermässigten die Aedilen den Verkaufspreis nicht selten auf ihre eigenen Kosten (Cic. de off. II 58).

Eine andere Bedeutung erhielt die cura annonae durch die leges frumentariae: diese bezweckten, dem Volke das Getreide auf Kosten des Staates unter dem Marktpreise, später umsonst abzugeben (s. leges frumentariae, frumentum, frumentatio). Es bildet sich der Unterschied zwischen cura annonae und frumentatio: die cura annonae hatte für den Gesamtbedarf an Getreide zu sorgen, umfasst sowohl das unentgeltlich abzugebende, als auch dasjenige, welches alle Bürger um den bestimmten Preis in den staatlichen Magazinen (s. horrea) kaufen konnten. [2318] An der frumentatio hatten nur die in den Listen verzeichneten, an der annona alle Bürger Anteil. Endlich finden sich die frumentationes nur in Rom, die cura annonae dagegen auch in den Municipien. Politische Gründe hatten C. Gracchus zu seinem Gesetzantrage bewogen, und diese haben auch einen Einfluss geübt auf die Darstellung der früheren Zeit, indem vielfach die Parteikämpfe dargestellt werden als Kämpfe um das Getreide; in diesem Sinne sind auch die Berichte des Livius über die cura annonae in der ältesten Zeit zu fassen. So über die Einsetzung eines praefectus annonae im J. 440 v. Chr. (Liv. IV 12). In der Zeit der Republik fiel die Sorge für die annona den Aedilen (s. Aedilis) zu (Cic. de leg. III 7), die die Aufsicht über den Getreidemarkt hatten, den Verkauf leiteten und dadurch den Marktpreis regelten. Doch konnten sie nicht immer ihren Verpflichtungen nachkommen, so dass ausserordentliche Beamte eingesetzt wurden: so wurde Pompeius im J. 57 v. Chr. auf fünf Jahre mit der cura annonae betraut (Cic. ad Att. IV 1, 7), ausserdem werden curatores annonae erwähnt (Cic. Tusc. III 48). Caesar setzte im J. 44 v. Chr. zwei neue Aedilen ein für die cura annonae, die Aediles ceriales (Cass. Dio XLIII 51. Dig. I 2, 2, 32). Augustus übernahm im J. 22 v. Chr. selbst die cura annonae (Mommsen St.-R. II³ 1037; Res gestae d. Aug.² 25) und setzte zwischen 8–14 n. Chr. den praefectus annonae (s. d.) ein, der mit seinem Personale (officium annonae) für die Verproviantierung Roms zu sorgen hatte. Seine Obliegenheiten giebt Seneca de brev. vit. 18–19 an: Er hatte dafür zu sorgen, dass die Zufuhr für den Bedarf Roms reichlich und unverdorben ankomme und, nachdem sie nach Mass und Gewicht geprüft war, in den staatlichen Magazinen aufgespeichert wurde. Als seit Traian ein Collegium der Bäcker eingesetzt war, stand auch dieses unter der Aufsicht des praefectus annonae. Bis in die Zeit Constantins war das Amt des praefectus annonae eines der höchsten kaiserlichen Ämter und wurde immer von Rittern bekleidet: die Amtsdauer war unbestimmt. Sein Wirkungskreis war nicht auf Rom beschränkt, sondern erstreckte sich über das ganze Reich, und sein Personal, bestehend aus Rittern, kaiserlichen Freigelassenen und Sclaven, findet sich teils in Rom, teils in den Häfen Italiens, teils in den Provinzen.

a) Personal in Rom ausser dem praefectus annonae: Subpraefectus annonae (annonae urbis, annonae sacrae urbis): CIL V 8659. III 6575. VI 1646. X 7583. III 1464 u. ö. Adiutor praefecti annonae: CIL VI 8470. Dispensator annonae: CIL VI 8472. (XIV 2833). Tabellarius ex officio annonae: CIL VI 8473. Cornicularius praefecti annonae (militärischer Adjutant): CIL XI 20. Subcenturio praefecti annonae: CIL VI 8471.

b) Personal in den Häfen Ostia, Portus, Puteoli. Schon in der republicanischen Zeit war in Ostia der quaestor Ostiensis mit der Verwaltung des Getreidegeschäftes betraut (Cic. pro Mur. 18. Suet. Tib. 8 u. s. w. Mommsen St.-R. II³ 571. 1043), den Claudius durch einen procurator annonae ersetzte. Derselbe führt in den Inschriften den Titel: procurator portus Ostiesis CIL XIV [2319] 163; procurator portus utriusque XIV 125; procurator annonae Ostiensis XIV 2045. In Ostia war eine Filialkasse des fiscus frumentarius unter einem praepositus mensae nummulariae fisci frumentarii Ostiensis XIV 2045. Ausserdem werden genannt: Tabularius Ostis ad annonam und sein adiutor CIL VI 8450. Dispensator CIL XIV 202. 204. Cornicularius procuratoris annonae Ostis CIL XIV 160. Beneficiarius procuratoris Augusti (annonae?) CIL XIV 409. Centurio annonae portus utriusque CIL XIV 125. Auch in Ostia und Portus waren staatliche Magazine, bei denen erwähnt wird ein procurator ad oleum in Galbae (horreis) Ostiae portus utriusque CIL XIV 20. In Puteoli wird genannt ein Proximus commentariorum annonae CIL Χ 1729. Dispensator a frumento Puteolis et Ostis CIL X 1562. Die militärischen Chargen erklären sich daher, dass in Puteoli und Ostia Cohorten zur Verfügung des Procurators standen, besonders für den Fall eines Brandes, Suet. Claud. 25; vgl. Tac. hist. I 80.

c) In den Provinzen. In den kaiserlichen Provinzen besorgten die Statthalter auch die Geschäfte der annona: es unterstanden ihnen die horrea, die in allen Teilen des römischen Reiches vorhanden waren (vgl. Myra CIL III 232) und in denen das Getreide aufgespeichert wurde. Besondere Hilfsbeamte des praefectus annonae werden selten erwähnt, so ein procurator ad annonam provinciae Narbonensis et Liguriae CIL XII 672. Adiutor praefecti annonae ad oleum Afrum et Hispanum recensendum CIL II 1180. Als ausserordentlicher Commissar der Curator frumenti comparandi in annonam Urbis CIL VIII 5351.

Kosten der Annona. Zur Bestreitung der Kosten unterstand dem praefectus annonae der fiscus frumentarius (s. Fiscus), welcher die Kasse für die A. überhaupt bildete und identisch ist mit dem fiscus stationis annonae. Diese Kasse hat ein Personal, von dem CIL VI 8474–8477 genannt werden: ein tabularius fisci frumentarii, tabularius rationis fisci frumentarii, a libellis fisci frumentarii, ferner CIL VI 544. 634 ein dispensator fisci frumentarii. Diese unterstanden dem praefectus annonae. Die Ausgaben für die A. hatte zuerst das aerarium Saturni getragen, später fielen sie zum grössten Teile dem kaiserlichen fiscus zu; aber auch das aerarium Saturni wurde noch herangezogen, wie schon daraus hervorgeht, dass auch aus den senatorischen Provinzen Getreide als Naturalgabe für die annona verwendet wurde. Über die Getreidespeicher s. horrea.

Bei der annona waren zahlreiche Collegien beschäftigt in Rom, Ostia, Portus und den Provinzen: alle diese unterstanden dem praefectus annonae. Diese Collegien sind: das corpus naviculariorum (Dig. L 66, 3), die caudicarii, die mensores frumentarii, saccarii, Hirschfeld Philol. XXIX 60. Marquardt St.-V. II² 132. Liebenam Vereinswesen 67f.

Cura annonae in den Municipien. Die Sorge für die Zufuhr sowie für den Markt überhaupt hatten die Aedilen, Dig. XVI 2, 17. Petron. 44. Apul. metam. I 24. Daneben erscheinen auch besondere Beamte. z. Β. Curator annonae CIL IX 2663. 3922. 3437. X 5419. ΧIV 2972. Curator [2320] pecuniae annonariae CIL X 5928. Curator annonae frumentariae populique CIL IX 4071. Praefectus annonae Rev. phil. 1847, 356. Curator frumenti comparandi CIL X 1491. In griechischen Inschriften finden sich εὐθηνιάρχαι zu Amastris vom J. 69 n. Chr., S.-Ber. Akad. Berl. 1888, 876 nr. 27. Stratonicea in Karien, Bull. hell. ΧII 84, 9. 10; ein εὐβοσιάρχης zu Anabura, Sterrett The Wolfe exped. nr. 317; ein ἐπιμελητὴς εὐθηνίας, CIG 1186; ἔπαρχος εὐθηνίας, CIG 5895. 5973. Nach dem Vorbilde Roms findet sich in den Municipien eine arca frumentaria (Dig. L 4, 1, 2) zum Ankauf von Getreide; in den griechischen Inschriften häufig σιτωνικὰ χρήματα, in Athen ein σιτωνικὸν ταμιεῖον (CIA III 645). Die Kaiser selbst griffen nicht selten hülfreich ein, Hist. Aug. Ant. phil. 11: Italicis civitatibus famis tempore frumentum ex urbe donavit omnique frumentariae rei consuluit. CIL V 1874 heisst es: Missus providentia maximorum imperatorum urgentis annonae difficultates iuvit. Hadrian schenkte der Stadt Tralles Getreide aus Ägypten, CIG 2927; s. σῖτος, σιτωνία.

Litteratur: Die ältere Litteratur bei Hirschfeld Philol. XXIX 1 und Marquardt Staats-Verw. II 110 Anm. Hirschfeld Die Getreideverwaltung der römischen Kaiserzeit, Philologus XXIX (1870) 1ff.; Verw.-Gesch. I 128ff. Mommaen St.-R. II³ 502ff. 1037. Marquardt St.-V. II² 110–135. Madvig Verf. u. Verw. II 423f. Humbert in Daremberg et Saglio Dict. I 273f. Ruggiero Diz. epigr. I 474–480. De Rossi Ann. d. Inst. 1885, 223–284.

Annona als Göttin ist die Personification des jährlichen Ertrages. In den ältesten Darstellungen erscheint sie als Abgesandte der Ceres, mit dieser gruppiert, hat das Füllhorn am Arme, im Hintergrunde ist ein Schiffsvorderteil als Hinweis auf die überseeische Zufuhr sichtbar. Seit Nero erscheint sie häufig auf Münzen; seit Hadrian lassen sich zwei Darstellungen unterscheiden: in der einen steht sie zwischen einem Modius und einem Schiffsvorderteil, in der einen Hand Ähren, in der anderen vielfach ein Füllhorn haltend. Die andere Darstellung zeigt sie mit dem Steuerruder oder Anker. Inschriftlich erwähnt CIL II 4976, 1. VI 22. 8470. VIII 7960. XIV 51. Litteratur: Preller R. M. II³ 258f. Wissowa in Roschers Lex. I 359. Ruggiero Diz. 487. Marquardt St.-V. II² 128, 4. S. auch Εὐβοσία und Εὐθηνία.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. letzteres muss korrekt heißen: Dig. XLVII 1, 16.