29) M. Antonius M. f. M. n., mit dem Spottnamen Creticus, der (älteste) Sohn des Redners, Plut. Ant, 1. Er war Praetor (so bezeichnen ihn Cicero Verr. III 215. Livius per. 97 und Velleius) im J. 680 = 74; das Jahr ergiebt sich aus Vell. II 31, 3. Als Praetor (nach dem hier nicht unglaubwürdigen Zeugnis des Ps.-Ascon. p. 206 gratia Cottae consulis et Cethegi factione in senatu curationem infinitam nactus, also durch einen Senatsbeschluss, nicht durch ein Gesetz) erhielt er ein ausserordentliches Commando über sämtliche Küsten des Reiches; als imperium infinitum bezeichnet es Cicero Verr. II 8. III 213. Lactant. inst. I 11, 32 (der die Verleihung gleichfalls auf Senatsbeschluss zurückführt); nach Velleius a. a. O. war A.s imperium ganz gleichartig dem, welches Pompeius durch die Lex Gabinia erhielt, das heisst ein imperium aequum in omnibus provinciis cum proconsulibus usque ad quinquagesimum miliarium a mari. A. hatte die Aufgabe, die Meere von den Seeräubern zu befreien und damit die Unternehmungen der Römer gegen Mithridates zu unterstützen, mit welchem der Krieg gleichzeitig wieder ausgebrochen war. Aber er war seiner Aufgabe nicht gewachsen und fiel durch seine Requisitionen den Provinzen sehr lästig, Cic. Verr. II 8. III 213–218. Über seine Kämpfe im westlichen Mittelmeer haben wir ganz unzureichende Nachrichten; von Unternehmungen an der gallischen Küste berichtet eines der neugefundenen Bruchstücke aus Sallusts Historien (p. 133 Jord.). Dann wandte er sich gegen die Kreter, welche mit den Seeräubern Bündnisse geschlossen hatten. Die Gesandtschaften des A. beachteten die Kreter nicht, Appian. Sicil. 6. Obwohl von den Byzantinern unterstützt (Tac. ann. XII 62) und sicherlich von zahlreichen anderen griechischen Städten, richtete A. nichts aus und erlitt eine schimpfliche Niederlage. Er hatte auf seinen Schiffen mehr Ketten für die zukünftigen Gefangenen mit sich geführt als Waffen. Die Kreter versenkten die Mehrzahl der römischen Schiffe und knüpften die Gefangenen an den Tauen ihrer eigenen Schiffe auf, Flor. II 42. Nach Diodor (XL 1) soll er, was kaum glaublich erscheint, mit den Kretern einen Vertrag abgeschlossen haben. Er starb bald darauf, 682/683 = 72/71, auf Kreta, Liv. per. 97. Schol. Bob. p. 234. Antonium – in mediis iniuriis et cupiditatibus mors oppressit Cic. Verr. III 213. Ps.-Ascon. p. 122. 176, vgl. Kritz zu Sall. h. III 66. Wegen seiner Misserfolge wurde er zum Spott Creticus genannt, Plut. Ant. 1. Über seine Unfähigkeit und Habsucht sind alle Gewährsmänner einig; perdundae pecuniae[2595]genitus vacuusque curis nisi instantibus heisst er bei Sall. h. III 65 Kr. Nur Plutarch, einer den Antoniern freundlichen Quelle folgend, rühmt ihn als εὐγνώμων καὶ χρηστός und freigebig, Ant. 1; vgl. comp. Dem. et Ant. 1.
A. war in erster Ehe vermählt mit Numitoria aus Fregellae, Cic. Phil. III 17, in zweiter mit Iulia, der Schwester Caesars, welche nach seinem Tode Cornelius Lentulus Sura heiratete, Plut. Ant. 2. Schol. Bob. p. 321. Er hatte (aus welcher Ehe wird nicht gesagt) eine Tochter Antonia (s. Nr. 111). Aus der zweiten Ehe stammten die drei Söhne M. Antonius, der Triumvir (Nr. 30), C. Antonius (Nr. 20), L. Antonius (Nr. 23).