Bachiarius, von Gennadius de script. eccles. 24 als Mönch und Verfasser von grata opuscula genannt. Gennadius setzt ihn, wohl mit Recht, in die Zeit um 400; über sein Vaterland weiss er nichts; am ehesten dürfte man auf Spanien raten. Dazu passt nämlich der Inhalt des Tractats de fide mit seinen auffallenden Anklängen an Priscillian (Schepss Corpus script. eccles. Vindob. XVIII 167), des einzigen übrigens, den Gennadius gelesen hat, über den er aber ganz falsch referiert. Nicht adversus querulos et infamatores peregrinationis suae verteidigt B. vor dem pontifex urbis seine Wanderschaft, sondern seine Rechtgläubigkeit will er anerkannt wissen trotz seiner Herkunft aus einer ketzerischen Provinz. Diese Abhandlung hat erst Muratori in der ambrosianischen Bibliothek entdeckt und 1698 ediert; viel früher war bekannt des B. epistola ad Ianuarium de recipiendis lapsis, in deren erster Hälfte der Adressat aufgefordert wird, einen in Unzucht gefallenen Mönch nicht als unrettbar zu verstossen, während die zweite diesen selber mahnt, durch strenge Busse, eventuell das Martyrium sich Vergebung zu verschaffen. Ohne ausreichende Beweise hat Fr. Florius 1748 dem B. noch eine ps.-hieronymianische obiurgatio in Euagrium, quod Levitam lapsum non consolatus sit und die unter Augustins Namen gehenden libri II de deitate et incarnatione Verbi ad Ianuarium zuweisen wollen. S. Migne Patrol. lat.
[2724] XX 1015–1062. Greith Gesch. d. altirischen Kirche (Freiburg i. B. 1867) 409–416. Nolte Theol. Quartalschr. L (Tübingen 1868) 447f. über die von Schepss a. a. O. p. 179a, XXXIII und XLI angedeutete Hypothese, dass B. unter dem Pseudonym Peregrinus die Canones des Priscillian orthodox überarbeitet haben möge, vgl. Art. Peregrinus und S. Berger Histoire de la Vulgate 1893, 28. Über die Latinität des B. einiges bei C. Paucker Ztschr. f. österr. Gymn. 1881, 481ff.