RE:Carruca 2

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Vierrädriger Reisewagen
Band III,2 (1899) S. 16141615
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2) Ein vierräderiger Reisewagen. Deutlich ist dies namentlich Martial. III 47, 5. 13, wo C. der reda (s. d.) gleichgesetzt wird. Dass zwischen beiden doch ein Unterschied bestand, zeigt Hist. Aug. Al. Sev. 43, 1: carrucas et redas. Die früheste Erwähnung bezieht sich auf Nero, der ihrer auf Reisen 500 (Hist. Aug. Heliog. 31, 5) oder gar 1000 (Suet. Nero 30) mitgeführt haben soll. Der Name ist wohl keltischen Ursprunges. Wahrscheinlich ist C. eine zu Anfang der Kaiserzeit üblich gewordene prachtvollere Form der reda. Plin. XXXIII 140 erwähnt C., in deren Bronzebeschlag Silberschmuck eingelegt war, Martial. III 62, 5 eine aurea c., die den Wert eines Landgutes hatte; im Ed. Diocl. XV 34–37 werden sie mit 4000–7500 Denaren tarifiert, während ein einfacher vierräderiger Karren nur 1500 kostet. Solche silberbeschlagene C. waren eine Zeit lang Vorrecht der kaiserlichen Familie; Alexander Severus (Hist. Aug. 43, 1) gestattete sie den Senatoren, Aurelian (Hist. Aug. 46, 3) gab sie allgemein frei. Die C. konnte auch zum Schlafen eingerichtet sein, c. dormitoria Dig. XXXIV 2, 13, δορμιτώριον Ed. Diocl. XV 34. 35. Vom 3. Jhdt. an wird auch die C. wie das Carpentum als der den honorati in der Stadt zustehende Staatswagen erwähnt: Cod. Iust. XI 20 (19). Cod. Theod. XIV 12, 1. Ammian. XIV 6, 9; auch der Kaiser fährt in der Stadt auf der C., Hist. Aug. Maxim. 30, 6. Aus Dig. XIX 2, 13 darf nicht auf Gleichheit des cisium und der C. geschlossen werden, sondern nur, dass die gleiche Bestimmung für beide galt. Abbildungen von Wagen, die C. sein können bei Daremberg-Saglio Dict. d. Ant. [1615] I 928. Scheffer De re vehic. II 27. Ginzrot Wagen und Fuhrw. d. Alten I 435. Becker-Göll Gallus III 20. Marquardt Privatl.² 736.

[Mau. ]