Columnarium, eine möglicherweise mit der lex sumptuaria (Sueton Caes. 43) zusammenhängende Luxussteuer, welche von den columnae der Privatgebäude (auch in Rom) erhoben wurde; Cic. ad Att. XIII 6, 1 (vom J. 709 = 45), der sie allein erwähnt, vermutet ihre bereits erfolgte Aufhebung. Als Zuschlag zu einem ausserordentlichen tributum, welcher nach der Anzahl der Thüren und Säulen an den Privatgebäuden berechnet wurde, sind die ostiaria und columnaria aufzufassen, die von den Parteigängern des Pompeius im J. 705 = 49 in der Provinz Asien erhoben wurden (Caes. b. c. III 32). Vgl. Marquardt St.-V. II² 201, 4. G. Humbert in Daremberg-Saglio Dict. I 1355.