135) Cn. Cornelius Dolabella[1]
war 673 = 81 Praetor und fällte als solcher ein ungerechtes Urteil im Process des P. Quinctius mit Sex. Naevius (Cic. Quinct. 30f.; Cornel. frg. I 36 bei Ascon. p. 65). In den beiden folgenden Jahren verwaltete er die Provinz Kilikien. Er liess die schamlosen Erpressungen und Verbrechen seiner Untergebenen, des Quaestors C. Malleolus und des C. Verres, der ihm zuerst als Legat und nach dem Tode
[1298]
des Quaestors als Proquaestor zur Seite stand, ungestraft geschehen und nahm selbst daran nicht geringen Anteil. Er wurde deshalb nach seiner Rückkehr von M. Aemilius Scaurus (Bd. I S. 588 Nr. 141) wegen Erpressungen angeklagt und verurteilt. Am meisten trug zu seiner Verurteilung die Treulosigkeit des Verres bei, der dem Gegner das Material zu seiner Anklage lieferte und selbst als Belastungszeuge auftrat, um auch alle seine eigenen Sünden dem Statthalter aufzubürden. Dieser ging in die Verbannung und liess seine Familie arm zurück (Cic. Verr. I 11. 41ff. 44ff. 63. 72ff. 77. 90. 95ff. II 109. III 177. Ascon. p. 23. 65. Pseudo-Ascon. u. a. Scholiasten p. 110. 127. 129. 169. 181. 383. 387. 390 Or., vgl. Drumann G. R. II 562, 8). Iuvenal sat. VIII 105 nennt Dolabella als Typus eines raubgierigen Statthalters und denkt wohl ebenso an diesen Dolabella, wie an Nr. 134 und Nr. 141.
↑
Cn. Cornelius Dolabella klagte im J. 664 = 90 gemeinsam mit seinem Verwandten Q. Servilius Caepio den Princeps senatus M. Scaurus an, wofür später dessen Sohn Vergeltung übte (Cic. Scaur. frg. 45 h bei Ascon. 23, 6).