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RE:Cornificius 1

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Rhetor
Band IV,1 (1900) S. 16051623
GND: 119148439
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1) Rhetor, von dem Quintil. III 1, 21 in der Übersicht der Geschichte der griechisch-römischen Rhetorik berichtet: scripsit de eadem materia (d. i. de rhetorica) non pauca Cornificius. Derselbe Gewährsmann hebt ihn IX 3, 89 unter den Verfassern von Specialschriften über die Figuren heraus: haee omnia copiosius sunt exsecuti, qui non ut partem operis transcurrerunt, sed proprie libros huic operi dedicaverunt, sicut Caecilius, Dionysius, Rutilius, C., Visellius aliique non pauci. Während Marx Incerti auctoris de rat. dic. ad C. Her. libri IV, Leipzig 1894, Proleg. 71 leugnet, dass Quintil. III 1, 21 von einer ars des C. zu verstehen sei, und C. nur als Verfasser einer Schrift über Figuren gelten lässt, hält Thiele Götting. gel. Anz. 1895 II 723f. (= Rec. v. Marx Ausgabe) die Schrift de figuris für einen Teil und zwar für den wertvollsten und ausführlichsten Teil der III 1, 21 erwähnten ars (= rhet. ad Her.). Beiden gegenüber folgert Ammon Bl. f. d. bayr. Gymn.-Wes. XXXIII 1897, 409f. (vor ihm schon Kammrath De libr. rhet. ad C. Her. auctore, Progr. Holzminden 1858, 29ff.) aus dem Zusammenhange und Wortlaute der Quintilianstellen mit Recht, dass C. der Verfasser sowohl einer vollständigen (?) lateinischen Rhetorik als eines Specialwerkes über Figuren gewesen ist. In ähnlicher Weise haben auch die an beiden Quintilianstellen genannten Rhetoren Caecilius und Dionysios eine τέχνη und ein Werk περὶ σχημάτων verfasst. Ob aber Ammon recht hat, an der von Marx bestrittenen, von Thiele lebhaft verfochtenen Identität dieses C. mit dem Auctor ad Herennium festzuhalten, ist sehr fraglich. Den Anlass zur Identificierung hat die auffallende Übereinstimmung von Citaten aus C. bei Quintilian mit Stellen aus ad Her. IV gegeben. Am auffallendsten ist die mit dem Auctor genau übereinstimmende Aufeinanderfolge gleichbenannter Figuren des C. bei Quintil. IX 3, 98; dort scheidet Quintilian zwei Gruppen von je fünf Figuren, von denen die eine fälschlich zu den Wortfiguren gerechnet würde: interrogatio (= ad Her. IV 22), ratiocinatio (= 23), subiectio (= 33), transitio ( = 35), occultatio (= 37), die andere mit Unrecht überhaupt zu den Figuren gezählt würde: sententia (= 24), membrum ( = 26), articulus ( = 26), interpretatio ( = 38), conclusio (= 41); danach ist die Anlage der Figurenschrift des C. zweifellos der im 4. Buche des Auctor gleich (vgl. Thiele 725f.). Zu denen, qui etiam, quae sunt argumentorum, figuris adscripserunt (Quintil. IX 3, 99), gehört auch unser C. In dem Capitel de argumentis Quintil. V 10, 2 heisst es nämlich, C. habe, weil id demum, quod pugna constat, als Enthymema anzusehen sei, das Enthymema contrarium [1606] genannt; dieselbe Übersetzung für dieselbe Sache finden wir ad Her. IV 25; dorther mag sie C. in sein Buch de figuris herübergenommen haben. Wiederum wendet sich Quintilian IX 3, 91 gegen C., weil auch er die finitio, die überhaupt keine Figur sei, als schema λέξεως gelten lasse (etwas abweichend definitio ad Her. IV 35). Unter den quidam Quintil. IX 2, 27, die eine Art simulatio exclamatio nennen und diese unter die Wortfiguren rechnen, könnte im Zusammenhange C. zu verstehen sein (= ad Her. IV 22). Sein Name wird gleich darauf bei Besprechung der oratio libera genannt, quam C. licentiam vocat ( = ad Her. IV 48), Graeci παρρησίαν (= Iul. Ruf. 46, 17 H. offenkundig aus Quintilian). Endlich wird des C. Name ausdrücklich erwähnt Quintil. IX 3, 70f. bei Besprechung der adnominatio. Quintilian verurteilt die frostigen Wortwitze und wundert sich, dass man dergleichen überhaupt in der Theorie anführe; dabei hat er nach dem Zusammenhange wohl C. (Auct. ad Her., Spengel Rh. Mus. XVI 1861, 402) im Auge; aus ihm sind jedenfalls die beiden ersten Beispiele (= ad Her. IV 21 unter traductio, IV 29 unter adnominatio) entlehnt; oh auch das dritte, ovidische, das er dann an Stelle des beim Auctor IV 29 stehenden sehr treffenden Beispieles oder ausser diesem in seine Schrift aufgenommen hätte, ist fraglich; im Anschlusse an die drei Beispiele heisst es 71: C. haec traductionem vocat, während nach dem Auctor nur das erste zur traductio, die beiden andern zur adnominatio zu rechnen wären. Nach dem gehässigen Tone, den Quintilian gegen C. meist anschlägt, scheint auch das mit pessimum vero eingeführte Beispiel ebd. 72 aus C. entnommen, zumal es sich ad Her. IV 30, wenn auch nicht wörtlich genau, wiederfindet; Marx Proleg. 72. 88 weist auch das ebenso wie 70 unvermittelt angeschlossene zweite Beispiel raro evenit, sed vehementer venit dem C. zu, indem er das ähnliche Beispiel ad Her. IV 26 u. a. vergleicht. Endlich werden von C. bei seiner Abhängigkeit vom Auctor auch die drei Beispiele für die gradatio (Quintil. IX 3, 56 = ad Her. IV 34), für die complexio (Quintil. IX 3, 31 = ad Her. IV 20; der Schlussgedanke fehlt bei Quintilian) und für die dubitatio (Quintil. IX 3, 88 = IV 40, unvollständiges, nicht genau übereinstimmendes Citat) herrühren, und zu den Latinorum quidam, die sermones hominibus adsimulatos nicht den personarum fictiones = προσωποποιίαι unterordneten, sondern sie mit dem besonderen Namen sermocinationes = διάλογοι bezeichneten (Quintil. IX 2, 31), zählte gewiss auch unser Rhetor (vgl. ad Her. IV 65. 55); dagegen ist es fraglich, ob Quintil. IX 3, 85 das Beispiel für die ἀντιμεταβολή, das dem für die commutatio beim Auctor IV 39 entspricht, aus C. oder einem griechischen Rhetor entlehnt hat (Marx a. O. 72). Ist durch die angeführten Stellen die Identität des C. mit dem Auctor zweifellos erwiesen? Thiele 722–727 bejaht, nachdem er die von Marx 69ff. gegen die Identificierung vorgebrachten Gründe bekämpft hat, besonders unter Vergleichung von Quintil. IX 3, 98 mit den entsprechenden Stellen im Auctor die Frage (so schon Kroenert De rhetor. ad Her., Diss. Königsberg 1873, 41f.). Die sachliche Discrepanz IX 3, 70f. führt er darauf zurück, [1607] dass Quintilian ,nur etwas flüchtig excerpiert oder aus dem Gedächtnis citiert‘ habe (dagegen Marx 70; die Genauigkeit und Sorgfalt, mit der Quintil. IX 3, 98 den C. verglichen hat, steht damit im Widerspruche); über sprachliche Abweichungen geht Thiele ganz hinweg. Einen andern Weg zur Lösung der Aporien versucht Ammon 410f. Er macht auf den unverhältnismässig grossen Umfang des vierten Buches der Herenniusrhetorik aufmerksam, das nahezu die Hälfte des ganzen Werkes ausmache und in unserer gesamten hsl. Überlieferung in drei Bücher zerlegt sei, und vermutet, dass in derselben beide Werke des C., die ars und die Specialschrift de figuris contaminiert seien; die ars habe bis IV 19 (= Buch IV in der Überlieferung), wo eine Lücke unverkennbar sei, gereicht; die Schrift über die Figuren habe aus zwei Büchern bestanden: IV 19–47 (= V, Wortfiguren), IV 47 bis Schluss (= VI, Sinnfiguren); bei der Vereinigung oder vielmehr Einschaltung (beachte das Schlusscapitel 56!) sei ein Teil der alten Rhetorik, nämlich die kurzgefasste Darlegung der Figuren, und der Anfang der Figurenlehre verloren gegangen. Ich für meinen Teil kann chronologische Bedenken, die mir bei unbefangener Lectüre der betreffenden Quiutilianstellen aufgestossen sind, nicht unterdrücken. Gewiss ergiebt sich aus III 1, 21, wo C. vor den Autoren nostrae aetatis und hodie clari auctores aufgeführt wird, und aus dem Zusätze IX 3, 89 sed non minor erit eorum, qui vivunt, gloria, dass C. vor Quintilians Zeit gelebt hat. Ist es aber nicht gewagt, ihn bis in die sullanische Zeit – Buch IV des Auctor muss vor 82 abgeschlossen sein (s. u.) – hinaufzurücken? An beiden Quintilianstellen wird er mit Schriftstellern, die der augusteischen und der nächstfolgenden Zeit angehören, zusammengenannt. Man lese auch IX 3, 90–100, wo Quintilian überzählige oder falsch eingeordnete Figuren zunächst bei Cic. de or. und or. nennt und dann 98 fortfährt: adicit his Caecilius περίφρασιν, Cornificius .... (s. o.), 99 item Rutilius praeter ea, quae apud alios quoque sunt, . . . .; danach fällt es schwer zu glauben, dass des C. Figurenschrift vor Cicero de or. und or. abgefasst sei (vgl. übrigens Weidner Cic. art. rhet. libri duo, Berlin 1878, Proleg. XIII). Vielleicht ist unser C. identisch mit dem in die augusteische Zeit gesetzten Grammatiker Cornificius Gallus, an den, wenngleich in anderem Zusammenhange, auch Marx 156 denkt (doch s. unten S. 1629). Alsdann wäre directe, teilweise sclavische Abhängigkeit des C. von der Herenniusrhetorik anzunehmen, wenn man nicht etwa vorzieht, mit Marx die Übereinstimmungen auf eine gemeinsame Quelle (Schule des Plotius) zurückzuführen. Wie Quintilian in der Figurenlehre nur indirect durch Vermittelung des C. auf die Rhetorik ad Her. zurückgeht, so schöpft er auch sonst, wo sich Anklänge an dieselbe finden (Kayser Münch. gel. Anz. XXXIV 1852, 502f. Teichert De font. Quintil. rhet,, Königsb. Diss., Braunsberg 1884, 36ff., dazu Becher Jahresber. LI 1889, 14f.) indirect entweder aus der III 1, 21 erwähnten ars des vom Auctor abhängigen C. oder vielmehr aus der von ihm bevorzugten parallelen Rhetorik des Cicero. Dass ein C. gerade die Herenniusrhetorik seinen [1608] rhetorischen Schriften zu Grunde legte, kann bei den gleichen politischen Anschauungen der Gens Cornificia und des Auctor (s. u.) nicht befremden.

Rhetorik an Herennius. Der Titel des Werkes ist verloren gegangen. Der übliche Titel Rhetoricorum ad C. Herennium libri IV ist unrichtig. Mit grosser Wahrscheinlichkeit stellt Marx 75ff. aus dem Prooemium des ganzen Werkes unter Berücksichtigung des ausgesprochen nationalrömischen Wesens des Verfassers den lateinischen Titel de ratione dicendi her; dies war auch der Titel des leider verlorenen, von unserem Autor vermutlich benützten Lehrbuches des M. Antonius (Cic. Brut. 163). Der Adressat gehörte der Marius ergebenen plebeischen Gens der Herennier an (Plut. Mar. 5. Bochmann De C. auctoris ad Her. qui vocatur rerum Romanarum scientia, Leipziger Diss., Zwickau 1875, 10; etwa der spätere Volkstribun des J. 62? Kammrath a. O. 35). (Schon daraus kann man folgern, dass auch der ihm durch leibliche und geistige Verwandtschaft eng verbundene Verfasser (ad Her. IV 69) ein Freund des Marius und Anhänger der Volkspartei war. Das wird noch auf das bestimmteste bestätigt durch eine Reihe von Beispielen in der Schrift selbst, die von seinen Sympathien für die Gracchen, Apuleius Saturninus, M. Livius Drusus, Sulpicius und für die Bundesgenossen Zeugnis ablegen (schon Kayser zu II 45 audis hominem Marianarum partium; vgl. besonders IV 31, ferner IV 22. 38. 42. 66–68. I 25. IV 13. 16. 37). v. Scala Jahrb. f. Philol. CXXXV 1885, 223 sieht in der Rhetorik ad Her. geradezu eine ,gegen die sullanische Partei gerichtete Satire, wie sie bitterer nicht gedacht werden kann, ein Zeugnis eines Zeitgenossen, das in wunderbarer Unmittelbarkeit zu uns spricht und, aus der Tiefe eines redlichen Herzens kommend, tiefen Groll über das Misslingen aller heilsamen Reformversuche zeigt.‘ Dabei lässt Scala ausser Betracht, dass der Mann, dessen ,freies Manneswort aus den Rhetorica den von der imperii cupiditas Besessenen (II 29) als unbequemer Mahnruf entgegentönte‘ (222), in unverständlicher Inconsequenz doch gelegentlich die Optimaten als das bessere Element hinstellt (IV 45. 12. I 21. II 17); Marx Ind. schol. Greifswald 1892/93 XVI; Proleg. 153 vergleicht hiermit die Handlungsweise des Marius, der ebenfalls die Optimaten bald heftig angriff, bald accommodato ad tempus ingenio consesui bonorum sese immiscuit (Oros. V 17, 6). Lässt sich aus der warmen Teilnahme des Verfassers an den Parteikämpfen Roms und aus der Wahl der Beispiele, die er mit Vorliebe und für die Controversien fast ausschliesslich dem Zeitraume vom Ende des jugurthinischen bis zum Ende des marianisehen Krieges entlehnt (Kammrath 35–39. Bochmann 11–33. Marx Proleg. 102ff.) seine Zeit im allgemeinen bestimmen, so fehlt es für eine genauere Fixierung der Abfassungszeit seiner Schrift nicht an sicheren Indicien. Das zeitlich jüngste Ereignis des ersten Buches ist der Tod des Sulpicius im J. 88 (I 25); nach diesem Jahre kann (nicht: muss) also die Rhetorik in Angriff genommen worden sein. Buch IV ist sicher erst nach 86 fertig gestellt worden. Denn das zur Erläuterung der brevitas angeführte Beispiel am Schlusse des vierten Buches (IV 68), das [1609] vielfach mit Schütz, zuletzt von Weidner a. O. XVIIff. auf Sulla bezogen worden ist, geht, wie besonders Marx (Rh. Mus. XLIII 1888, 398. XLVI 1891, 423, 1; Proleg. bes. 153ff.) überzeugend nachgewiesen hat, auf Marius letzte Thaten, auf die es schon der Auctor r[e]censionis E und die alten Veneter Erklärer bezogen hatten, d. h. da Marius siebentes Consulat 86 fällt, auf dies Jahr. Viel später kann die ganze Schrift nicht erschienen sein, denn IV 47 werden Zustände vorausgesetzt, wie sie vor der Neuordnung der Geschworenengerichte durch Sulla d. h. vor 82 bestanden. Wir werden demnach die Veröffentlichung nach 86 und vor 82 zu setzen haben, also etwa um 85, und da sich der Verfasser beeilen will (III l. I 1. 27. II 1), für die Abfassung einen nicht zu weiten Spielraum annehmen (Weidner XIIf.). Weitere Litteratur: Kroenert 29. 43f. Jordan Herm. VIII 1874, 77–80. Fowler Journ. of philol. X 1882, 197–205. Roch De C. et Ciceronis artis rhetoricae praeceptoribus, Progr. Baden (Öst.) 1884, 36ff. Den Anlass zur Abfassung der Schrift giebt uns der Auctor I 1 an. Nicht Hoffnung auf Gewinn, nicht Ruhmsucht, sondern einzig und allein der dringende Wunsch des Herennius, sich in der Beredsamkeit auszubilden, hat ihn dazu bestimmt. Obgleich er, durch negotia familiaria (I 1; vgl. I 27: occupationes) sehr in Anspruch genommen, kaum genügend Mussezeit für wissenschaftliche Thätigkeit findet, will er dennoch Herennius zuliebe die schwierige Aufgabe auf sich nehmen und, ohne Mühe und Zeit zu sparen, so gut und schnell als möglich zu lösen suchen (I 1. 16. 27. II 50. III 1. 27. IV 10. 69). In seiner Absicht liegt es, nur einen kurzen Leitfaden zu liefern; nähere Details behält er den neben der Theorie unumgänglich notwendigen praktischen Übungen vor, die er gern mit dem strebsamen Jünglinge anstellen will (I 3. II 7. 12. 50. III 1. 27. 39f. IV 69). Worin diese exercitationes (später declamationes) damals bestanden, hat Marx Proleg. 102–111 aus Andeutungen der Schrift scharf erschlossen; es waren Progymnasmen, Suasorien (damals deliberationes), vornehmlich Controversien (damals causae). Seiner Absicht entsprechend schliesst der Auctor aus seinem auf das praktische Bedürfnis eines zukünftigen Redners berechneten Lehrbuche allen ungehörigen Ballast aus, womit die Griechen in eitler Prahlsucht ihre τέχναι zu beschweren pflegten (I 1. III 38), und weist selbst jede Gelegenheit, vom Gegenstande abzuschweifen, so verlockend sie auch für ihn sein mochte, von der Hand (II 16. III 3. 28. 34. IV 17). Neben der Kürze (I 1. 27. II 1. 2. 7. III 3. 7. 34. 39. IV 1. 62) erstrebt er ausdrücklich Klarheit und Deutlichkeit (I 27. II 2. III 34). Mit aller Schärfe wendet er sich gegen das kindische Gebaren der Dialektiker im Haschen nach Amphibolien (II 16). Des leichteren Verständnisses wegen ersetzt er die griechischen Termini durch lateinische (nur selten sind die griechischen Bezeichnungen beigefügt, wie I 6. 26. II 2. 47) und führt mit Vorliebe aus der römischen Geschichte der jüngsten Vergangenheit entnommene oder auf römische Verhältnisse übertragene fremde Beispiele an. Damit jeder Irrtum ausgeschlossen bleibe, häuft er in etwas schulmeisterlicher Manier für ein und [1610] dieselbe Sache die Ausdrücke (man beachte das häufige id est, hoc est) und, um über die Anlage des Ganzen ja keinen Zweifel zu lassen, beobachtet er in den Übergängen von einem Teile oder Punkte zum anderen eine fast pedantische Genauigkeit und Umständlichkeit. Gegen diese Peinlichkeit im ganzen contrastiert, dass er im einzelnen an der einmal aufgestellten Reihenfolge der Punkte in der Ausführung nicht immer streng festhält (vgl. z. B. I 2f. 6ff. 24. II 21ff. 23f. 35. III 6. 10. 15; dazu Radtke Observationes crit. in C. libros de arte rhet., Diss. Königsberg 1892, bes. 16. 28. 31. 42f.); sehr instructiv ist IV 53 die Anordnung der signa in dem Beispiel der frequentatio, Verglichen mit der Theorie II 3–13, s. Spengel a. O. 394f.); einem ähnlichen Wechsel begegnen wir zuweilen in der Terminologie (z. B. scriptum et sententia neben scriptum et voluntas I 19. II 13f.) und im Wortschatze. Wo es sich übrigens um eine schwierigere und in der Praxis besonders häufig vorkommende Materie wie z. B. die constitutio coniecturalis handelt, wo es gilt, den angehenden Redner auf Abwege aufmerksam zu machen und davor zu warnen, da finden wir eine verhältnismässig breite Ausführung. Vor jedes der vier in kurzen Zeitabschnitten einzeln nach einander erschienenen Bücher hat der Verfasser bei der Zusendung an Herennius ein Vorwort gesetzt, das über seine Absichten und den Inhalt des Buches kurz aufklärt; weitaus am längsten ist, der Länge des Buches entsprechend, das Vorwort zu IV; vgl. über Herausgabe und Anlage des Werkes I 27. II 1f. II 50. III 1. 15. 16. Buch I-III 16 handeln von der difficillima pars rhetoricae (III 15), der Stoffauffindung inventio für jede der drei Redegattungen und zwar für das genus iudiciale I. II, deliberativum III 2–10, demonstrativum III 10–16; bei jeder Gattung werden die sechs Redeteile (exordium, narratio, divisio, confirmatio, confutatio, conclusio) entsprechend berücksichtigt. Das wichtige Capitel über die constitutiones (unser Autor sagt immer constitutio, nicht status) wird richtig bei der causa (= genus) iudicialis abgehandelt, aber an ungehörigem Platze, nämlich in der confirmatio und confutatio I 18 – II 27. III 16–19 enthält die Lehre von der Stoffanordnung dispositio. Es folgt, von der gewöhnlichen Ordnung abweichend, III 19–28 die Lehre vom Vortrage pronuntiatio vor der vom Gedächtnisse memoria III 28 bis Schluss, und erst zuletzt, nicht wie gewöhnlich (vgl I 3. III 1) an dritter Stelle, die vom rednerischen Ausdrucke elocutio, das ganze IV. Buch füllend; 11–17 von den Stilarten, 17ff. von den Stilvorzügen und zwar 17 elegantia, 18 compositio verborum, 19ff. dignitas, letztere zerfallend in verborum exornationes = Wortfiguren bis 42, darunter κῶλον, κόμμα, περίοδος; (dazu Thiele 725f.), und Tropen bis 47, und in sententiarum exornationes = Sinnfiguren bis Schluss. Zur Erläuterung des Lehrsystems, speciell der Statuslehre bei unserem Autor vgl. ausser den einschlägigen Abschnitten in Volkmanns Rhetorik d. Gr. u. Röm.² Leipzig 1885 Kayser a. O. 475ff.; Separatausgabe prael IXf.; notae 217–312. Bader De Cic. rhet. libr., Diss. Greifswald 1869, 6ff. Kroenert Anfänge d. Rhet. b. d. Römern, Progr. Memel 1877 (darin eine Übersicht [1611] der Statuslehre 27). Netzker Hermag. Cic. C. quae docuerint de statibus, Diss. Kiel 1879, und über die constitutio legitima Jahrb. f. Philol. CXXXIII 1886, 411-416. Weber Üb. d. Quellen d. Rhet. ad Her. d. C, Diss. Zürich 1886, 46ff. (erst während des Druckes zugegangen). Roch a. O. 5-33. Thiele Quaest. de C. et Cic. art. rhet., Diss. Greifswald 1889; Hermagoras, Strassburg 1893. Radtke a. O. Marx a. O. W. Schmid Rh. Mus. XLIX 1894, 133ff. (zur Lehre von den drei Stilarten). Hinsichtlich der Studien und Quellen unseres Autors sind bis jetzt trotz der genauesten Analysen seines Werkes allgemein überzeugende Resultate nicht gefördert worden; besonders über das Mass selbständiger Arbeit gehen die Ansichten weit auseinander. Von der Vielseitigkeit seiner Interessen legen mannigfache Andeutungen in seinem Werke Zeugnis ab. So möchte er seine Mussezeit lieber dem Philosophiestudium als dem der Rhetorik widmen, zumal er in rednerischer Virtuosität keineswegs den Gipfel menschlichen Glückes sehen kann (I 1. IV 69); gegen das Gebaren der Dialektiker gedenkt er sich in einer Specialschrift zu wenden (II 16); Sonderschriften stellt er ferner in Aussicht über Mnemonik (III 28. 34), über Militärwesen und Staatsverwaltung (III 3), über Grammatik (IV 17; vgl. über seine grammatisch-metrischen Studien Marx Proleg. 95ff. 99ff.). Mit der römischen Geschichte – die griechische ignoriert er – zeigt er sich gut vertraut, wenn auch seine Glaubwürdigkeit durch die Verarbeitung der Beispiele zu rhetorischen Zwecken und durch seine politische Stellungnahme wesentlich beeinträchtigt ist. Von Historikern nennt Bochmann 43ff. als Quellen Catos Origines und für den hannibalischen Krieg Coelius Antipater (dazu Marx 138). Von den vorciceronischen Rednern, aus denen er nach eigener Angabe Beispiele entnehmen könnte (IV 7), werden ihm besonders Cato und C. Gracchus unter den älteren, Crassus und Antonius unter den jüngeren als Vorbilder vorgeschwebt haben. Ennius Annalen und Tragoedien, Pacuvius, Plautus, Lucilius und Accius (wenn er auch aus den beiden Letztgenannten nichts citiert) sind ihm bekannt (Bochmann 7ff. IV 18 ist Caelius, nicht Lucilius zu lesen); Terenz nennt er bezeichnenderweise nie. Auch in der griechischen Litteratur ist er nicht unerfahren. Homer und Sophokles und unter den Rednern besonders Demosthenes, der von Antonius der Jugend zur Nachahmung empfohlen wurde, und Aischines (de cor.) ahmt er öfters nach. Wer seine Gewährsmänner in der Rhetorik gewesen sind, ist schwer zu entscheiden. Über pronuntiatio will er, da niemand vor ihm diligenter darüber geschrieben hätte, eigene Vorschriften mitteilen (III 19); Plotius Schrift de gestu kann ihm vorgelegen haben. In der Lehre vom Gedächtnis beruft er sich III 38 auf griechische Autoren, die er jedoch bekämpft. In dem dürftigen Abschnitte über die dispositio III 16ff. stellt er zwei Arten der Aufeinanderfolge der sechs Redeteile nebeneinander, eine nach dem Schema der Rhetorik festgelegte (s. o.) und eine nach den jeweiligen Umständen wandelbare; hierin sehen wir den Gegensatz der isokratischen und aristotelischen Rhetorik fortleben, der später in dem apollodoreischen und theodoreischen Lehrsystem [1612] zur vollen Entfaltung kommt. In der Stillehre erschliesst Marx 133 aus verwandten Vorschriften bei unserem Autor IV 43. 18 einerseits und Charisius, Diomedes, Donatus anderseits, wofern die genannten drei Grammatiker von Terentius Scaurus abhängen, für diesen und unsern Autor gemeinsame vorsullanische Varroquellen; die Dreiteilung elegantia, compositio, dignitas IV 17 geht auf Theophrastos zurück, die Lehre von den Stilarten IV 11 vermutlich auf stoische Quellen. Stoische Bestandteile sind neben älteren anaximeneisch-aristotelischen und jüngeren hermagoreischen besonders in dem Abschnitte über die inventio festgestellt worden (anaximeneische besonders von Weber a. O.). Hier berührt sich die Quellenfrage mit der Frage nach dem Verhältnisse Ciceros in de inventione zur Rhetorik des Herennius, speciell mit der Auffassung der viel citierten Stelle ad Her. I 16, an welcher der Auctor die I 9 aufgestellte, auch bei Cic. I 23 vorkommende Dreiteilung der insinuatio als neu und eigene Erfindung bezeichnet. Über das Verhältnis der beiden Schriftsteller bestehen drei Ansichten (Marx Proleg. 119ff.): 1. Der Auctor ad Her. hat aus Cicero abgeschrieben (so die meisten älteren Herausgeber, z. B. Burmann Praef. XXVII; von Neueren Osann Jahrb. f. Philol. LXXV [1857] 779ff. Giambelli De rhet. ad Her. auctore, Massa 1878, 36–39; weniger entschieden Weidner VIIIff. XIV, dessen Argumente bekämpt werden von Hoffmann De verb. transpositionibus in C. rhet. ad Her. libris, Progr. München 1879, 7–11 und Roch a. O. 36–40; dieser Standpunkt darf heute als überwunden gelten). 2. Beide Schriftsteller sind unabhängig von einander; Übereinstimmungen erklären sich daraus, dass beide bei demselben lateinischen Rhetor in Rom Unterricht genossen haben (so schon Badius Ascensius in den Proleg. z. s. Ausg. Paris 1508, neuerdings nach Hand und Moser unter Kiesslings Anleitung Thiele Diss., Resultat 90–95). 3. Cicero hat die Bücher ad Her. excerpiert oder compiliert (die weitaus verbreitetste Ansicht, von Neueren besonders vertreten durch Schütz, Westermann, Walz, Kayser, Spengel Rh. Mus. XVIII 1863, 495. Bader 6–18. Kroenert Diss. 35–40. Jordan a. O. Roemer Jahrb. f. Philol. CXIX 1879, 831. Teuffel-Schwabe Röm. Litt.⁵ 272. Ammon a. O. Schanz Röm. Litt. I² 389f. 287). Keine der drei Ansichten lässt Marx gelten. Wohl führt er die Übereinstimmungen in der lateinischen Terminologie und in manchen Beispielen auf ältere lateinische artes, wie die des Antonius, die vor 91 erschienen ist, zurück und hält es für wahrscheinlich, dass Cicero und der Auctor oder vielmehr ihre Lehrer aus Antonius geschöpft haben, im übrigen nimmt er wegen der mannigfachen Verschiedenheiten in den Systemen (auf die bereits Kayser näher eingegangen war) und wegen des gegensätzlichen Standpunktes, von dem aus der Stoff behandelt würde, verschiedene Schulen an, aus denen die beiden artes stammten. Eine kurze Zusammenfassung seiner etwas complicierten Hypothese findet man Proleg. 161f. Danach hätten in Rhodos zwei nicht näher bestimmbare Lehrer der Beredsamkeit gelebt, die in ihren τέχναι einander bekämpften. Die ältere Rhetorik in knapperer [1613] Fassung habe der I 18 erwähnte doctor (150ff.) des Anonymus seinen Lehrvorträgen zu Grunde gelegt, als rhetor Latinus ein ausgesprochener Griechenfeind, seiner politischen Gesinnung nach Anhänger der Volkspartei, seiner Weltanschauung nach wahrscheinlich Epikureer (83f., nach gewöhnlicher Annahme Stoiker), der Schule des Marianers L. Plotius Gallus nahestehend, wenn nicht Plotius selbst. Die Rhetorik ad Her. sei nichts weiter als die Ausarbeitung eines nach Dictat in dieser lateinischen Schule niedergeschriebenen Heftes mit nur sehr wenig eigenen Zusätzen, der unbekannte Verfasser ein adulescentulus immaturus et satis indoctus (82). Die jüngere rhodische Rhetorik auctior et quasi provectior (130) habe der unbekannte Lehrer Ciceros benützt, wahrscheinlich Peripatetiker (M. Pupius Piso? 80), dessen Lehrvorträge der junge Cicero vor Ausbruch des marsischen Krieges 94–91 gehört habe. Wann sein σχολικὸν ὑπόμνημα herausgegeben worden, sei nicht zu bestimmen (76ff.). Die Rhetorik ad Her. mit ihrer Abwehr alles Griechischen verhalte sich zu der des Cicero wie eine Togata des Afranius zu eines Palliata des Terenz (129; Rh. Mus. XLVI 1891, 425. Kroenert Diss. 25. 35f.). Beide Werke seien nach der Absicht ihrer Verfasser nicht für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen. Soweit Marx ! Wahrscheinlich ist die Annahme rhodischer von einander grundverschiedener τέχναι als Vorlagen für unsere beiden artes. Unabweisbar ist zur Erklärung der mannigfachen Übereinstimmungen die Annahme gemeinsamer lateinischer Quellen und zwar nicht blos mündlicher (doctor I 18), sondern auch schriftlicher. Lateinische Lehrbücher der Rhetorik gab es schon seit der Gracchenzeit; das des Antonius hat unserem Autor höchstwahrscheinlich vorgelegen (s. Kroenert Diss. 21ff., der Antonius für den Lehrer der Auctor hält, und Radtke a. O. 5–11; dagegen Weber a. O. 22–33. Thiele Diss. 94). Marx gegenüber bleibt Thiele Rec. 730 auf seinem früheren Standpunkte stehen, dass der Auctor und Cicero ein und dieselbe Schule besucht haben; beiden gegenüber hält Schanz die Abhängigkeit Ciceros vom Auctor aufrecht, doch will er Cicero nicht als gewöhnlichen Abschreiber aufgefasst wissen, sondern nimmt an, dass Cicero, dessen Arbeitsweise von jeher eine eklektische gewesen (vgl. seine eigenen Worte de inv. II 4), neben andern Quellen auch unsern Auctor herangezogen habe. Chronologische Bedenken stehen dieser Annahme nicht im Wege, wenn wir selbst mit Weidner die Veröffentlichung von de inv. 84/83 ansetzen, erst recht nicht, wenn Philippson recht hätte, der in anderem Zusammenhange vermutet, dass Ciceros Lehrbuch erst nach seiner Rückkehr von Rhodos, d. i. 77 herausgegeben worden sei (Jahrb. f. Philol. CXXXIII 1886. 422f.). Zur Quellenfrage vgl. noch Marx Berl. phil. Woch.-Schr. X 1890, 999–1009. Susemihl Gr. Litt.-Gesch. II 477. 93. 494. Die Anhänger der oben erwähnten dritten Ansicht stützen sich besonders auf die Insinuationspartie. Auch Marx giebt im Gegensatze zu Weidner XV zu, dass beim Auctor die ältere Lehre über die insinuatio vorliegt, doch bestreitet er die Glaubwürdigkeit des Verfassers und seine Fähigkeit etwas zu neuern und führt deshalb die ältere [1614] Lehre auf das höhere Alter der griechischen Rhetorik zurück, an die sich sein Lehrer angeschlossen habe. Den harten Vorwurf der Unglaubwürdigkeit – fraus, impudentia, insolentia, arrogantia variieren promiscue – begründet Marx damit, dass er sagt, der Auctor habe in der Vorrede zum vierten Buche versprochen, nur eigene Beispiele zu liefern, und entlehne thatsächlich viele – optima et plurima ist eine starke Übertreibung – aus dem Griechischen (vgl. dazu Thiele Rec. 728). Dieser Vorwurf müsste sich bei der von Marx angenommenen hochgradigen Unselbständigkeit des Verfassers an die Adresse seines doctor richten, dem der ,unreife‘ Schüler hier bona fide gefolgt wäre. Doch auch diesem gegenüber wäre der schwere Vorwurf nicht gerechtfertigt. Schanz 389f. sieht mit Recht in der Übersetzung, zumal in der freien, welche sich Änderungen an dem Originale gestatte – und das ist fast durchweg der Fall – eine eigene Thätigkeit und glaubt es dem Auctor nachsehen zu können, wenn er übertreibend auch diese übersetzten Beispiele als eigene ausgebe (vgl. auch Weber 271). Zuweilen macht die Umbildung der Originalstellen und Übertragung auf heimische Verhältnisse dem Geschicke des Auctor in Bildung von Beispielen sogar alle Ehre (Thiele Rec. 730). Wörtliche Entlehnungen von Beispielen aus römischen Autoren, die einen solchen Vorwurf gerechtfertigt erscheinen liessen, sind ihm bis jetzt nicht nachgewiesen worden, von Beispielen für stilistische Fehler abgesehen, die er ausdrücklich ausnimmt (IV 18). Wenn er gelegentlich Reminiscenzen aus Reden seiner und der nächstvorhergegangenen Zeit in seine Beispiele hineinarbeitet (Kroenert Diss. 29ff. Jordan 75ff.), so dürfen derartige Anlehnungen an Vorbilder nicht Entlehnungen gleichgeachtet und gegen die Glaubwürdigkeit des Verfassers ins Feld geführt werden. Wir werden sonach dem Auctor, der im übrigen seine Übereinstimmung mit d. h. seine Abhängigkeit von artis scriptores offen eingesteht, seine ausdrückliche Erklärung, dass er allein praeter ceteros die insinuatio in drei Zeiten geteilt habe, glauben dürfen. Oder sollten seine geistigen Fähigkeiten wirklich so gering gewesen sein, dass wir ihm nicht einmal diese rhetorische Kleinigkeit zutrauen können? Man schiesst gewiss weit über das Ziel hinaus, wenn man behauptet, dass der Verfasser nicht im stande gewesen sei, eine griechische τέχνη zu lesen, ja sogar die Ermahnungen zum Fleissigsein aus den Vorschriften seines lateinischen Schulmeisters mit übernommen habe. Wenn er sich einmal in einer Streitfrage auf die Autorität seines Lehrers beruft, muss er darum alles Wort für Wort dictando nachgeschrieben haben (Ammon 412)? Würde jener doctor es sich haben ruhig gefallen lassen, dass man sein Heft herausgab und damit seinen Unterricht brach legte (Schanz 391)? Es soll zugegeben werden, dass der Auctor das Schulheft seines doctor seiner Arbeit zu Grunde legte; das war jedoch seine einzige Quelle nicht; man verstünde sonst das conquisite conscripsimus II 50 und omnes rationes . . . studiose collegimus IV 69 nicht, ebensowenig seine wiederholten Versicherungen intensiven Fleisses, dessen sich ein Plagiator schlechterdings nicht rühmen könnte, [1615] es müsste denn schon der abgefeimteste Schwindler sein. Worin hätte auch die Schwierigkeit der Aufgabe gelegen, derentwegen er den langsamen Fortgang des Werkes zu entschuldigen bittet? Gerade aus dem eiligen Ineinanderarbeiten verschiedener Quellen erklären sich Unachtsamkeiten und Nachlässigkeiten, Widersprüche und Unklarheiten, wie sie in Menge Volkmann z. B. 100f., Thiele Diss. bes. 69ff. und Radtke nachgewiesen haben. Sie sind ein Beweis eher für als gegen die Selbständigkeit des Verfassers, der, kein Rhetor von Profession, trotz redlichen Bemühens, in das Chaos seiner Quellen Ordnung und Licht zu bringen, den römischem Passungsvermögen ohnehin fremdartigen Stoff in der Kürze der Zeit nicht gleichmässig durchdringen und verarbeiten konnte. Auch so bleibt, was er geleistet hat, eine respectable Leistung (vgl. bes. das Urteil Roemers 823f.). Jene auf praktischen Erwägungen beruhende Dreiteilung der insinuatio: causa turpis – animus auditoris persuastis – auditor defessus können wir dem im praktischen Leben stehenden Manne, wenn er sie als seine Neuerung in Anspruch nimmt, auch ruhig belassen, mag er auch im übrigen von der bisherigen Ephodostheorie abhängig gewesen sein. Doch soll der Verfasser nach Marx ein adulescentulus immaturus sein. Aber ein solcher wird nicht leicht aufgefordert, ein Lehrbuch de ratione dicendi zu schreiben. Auch scheint aus allen Stellen, an denen unser Auctor den Herennius anspricht, hervorzugehen, dass wir einen reifen Mann im Verkehr mit einem Jünglinge vor uns haben (IV 69 ist mit H confirmavit zu lesen; das consuevimus I 1 beweist, dass der Verfasser nicht erst seit kurzem sich dem Philosophiestudium widmet). Was hätten ferner bei einem unreifen Jünglinge die Worte am Eingange unserer Schrift negotiis familiaribus inpediti vix satis otium studio suppeditare possumus für einen Sinn? Würde endlich ein adulescentulus so oft das puerile tadeln, ohne zu befürchten, sich damit lächerlich zu machen (II 16. IV 4. 27. 32; im übrigen Ammon 412f. Bochmann 6f.)? Anderseits stand der Auctor nicht in hohem Alter; noch ist er voll von litterarischen Zukunftsplänen (s. o.). Marx hat bei seiner Annahme, dass der Anonymus ein adulescentulus sei, auch consequent seinen Stil als knabenhaft und unausgebildet charakterisieren müssen. Unleugbar ist der Stil nicht immer flüssig; das fällt besonders in den Vorschriften, Definitionen, Begründungen auf. Doch dürfte da der spröde Stoff und die Abhängigkeit von griechischen Quellen eine gewisse Schwerfälligkeit und Unbeholfenheit im Ausdrucke hinreichend erklären. Anderes lässt sich mit der Eile der Ausarbeitung und dem Streben nach Kürze entschuldigen. Wieder anderes, wie das auffällige Haschen nach synonymen Ausdrücken (Marx Rh. Mus. XLVI 1891, 420-425), erscheint nur unserem Gefühle albern und geschmacklos, war aber damals keinesfalls nur Schülermanier und darf als Beweis für das jugendliche Alter des Verfassers nicht gelten, selbst nicht in dem seit Gruter allgemein ausgeschalteten, von Marx Proleg. 90ff. dem Auctor wiedergegebenen Elaborat am Schlusse des Ganzen; Marx selbst verweist für die Synonyma auf die Verse des Pacuvius beim Auctor [1616] II 36. Man hat es in der Regel mit stilistischen Eigenheiten der Zeit, nicht des Alters zu thun. Gar manches, was dem Auctor zur Last gelegt wird, findet sich bei Zeitgenossen, selbst bei Cicero (Thiele 728). In den Beispielen vollends wird man Trockenheit und Dürftigkeit schwerlich finden; da ist die Sprache im Gegenteil meist glatt, lebhaft und farbenreich; zuweilen begegnet man sogar bewussten Stilfeinheiten in der Stellung der Wörter und Satzglieder und in der Wahl der Rhythmen je nach dem Stilcharakter (Sievers Rh. Mus. XXVIII 1873, 568f. Marx Ind. schol. Greifswald 1891, XIIIff.; Proleg. 99ff.). Es ist gewiss kein Zufall, dass IV 27 alle drei Beispiele für die Periode auf einen Dichoreus ausgehen; vgl. auch IV 26 die Beispiele für membrum und articulus. In dem Beispiele für den erhabenen Stil (figura gravis IV 12) herrscht, wie Marx schon beobachtet hat, der Ditrochaeus im Periodenschlusse vor, während diese Clausel in dem Beispiele für den schlichten Stil (figura attemtata IV 14) nicht vorkommt. Da der übermässige Gebrauch des Ditrochaeus als Clausel ein besonderes Merkmal der asianischen Beredsamkeit ist, könnte man versucht sein, den Verfasser, der diesem Einflusse in einem Punkte nachweislich nachgegeben, unter die Asianer zu rechnen. Indes weiss der Auctor im Gegensatze zu den Asianern Mass zu halten. Ausserdem unterscheidet er streng zwischen Theorie und Praxis. So warnt er bei der Behandlung der Figuren davor, cum in veritate dicimus, zuviel und an unrechtem Platze von ihnen Gebrauch zu machen (IV 32. 38. 41; vgl. für die Composition IV 18). Dass er IV 25 zu seltenem Gebrauche von sententiae (γνῶμαι) mahnt, beweist, da Sentenzen erst durch den Asianismus in Menge zur Anwendung kamen, eine gesunde Reaction gegen die herrschende Richtung. Auf dasselbe Blatt ist zu schreiben, dass er den damaligen Hauptvertreter des Asianismus in Rom, Coelius Antipater, wegen seines beständigen Gebrauches von traiectiones tadelt (IV 18), wiewohl er selbst eine unverkennbare Vorliebe für die traiectio zeigt. Coelius mag er auch im Auge haben, wenn er vor nova verba warnt (I 15. IV 15. 42. Marx Proleg. 140). Von der Zerstückelung der Periode in kleine Sätzchen, wie sie seit Hegesias bei den Asianern zur Manier geworden ist, findet sich bei unserem Auctor keine Spur. Als das älteste prosaische Literaturdenkmal, wenn man von Cato de agricultura absieht, beansprucht unsere Rhetorik ein hohes sprachgeschichtliches Interesse. Es ist kein Werk auf uns gekommen, das uns über den Sprachgebrauch der sullanischen Zeit besser orientierte. Aus den ältesten und besten Hss. hat Marx die Orthographie herzustellen gesucht, deren sich unser Auctor vermutlich bedient hat (Proleg. 162–167; hierzu Ammon 414f.). Er ist ein Freund wenn nicht gerade der vulgären, so doch der plebeischen Redeweise mit ihrer Vorliebe für Composita, pleonastische Verbindungen, altertümliche, ungewöhnliche Formen und Constructionen, eigentümliche Wortbildungen. Er erinnert in vielen Ausdrücken und Wendungen an die Komiker und Ennius; Wendungen wie quo setius, conquisite hat er nur mit Afranius gemein, andere scheint er allein aus Plautus, dem Meister der Umgangssprache, [1617] entlehnt zu haben; im übrigen nähert sich seine Prosa mehr der Sprache des Nepos (die Übereinstimmungen mit ihm dem Gallier betont Marx zu stark), Livius, Sallust, Varro als der des Cicero. Manche ungewöhnliche Formen erklären sich aus der Vorliebe für stilistische Feinheiten, wie z. B. für ὁμοιοτέλευτα und παρόμοια audaciter .... humiliter IV 28 (neben audacter III 19), casu et fortuitu I 19 (neben fortuito et necessario II 25). Zu der grossen Anzahl aus dem Griechischen übertragener Termini (Thielmann 94–96) werden noch viele Graecismen treten müssen (Marx Proleg. 167f. Thiele Rec. 733f.). Im Anschlusse an seine Ausgabe hat Marx den ganzen Wortschatz für den Hertzschen Thesaurus gesammelt und verarbeitet (darüber Wölfflin Arch. f. Lexicogr. IX 1894, 320–322). Am eingehendsten hat unter Vergleichung der ziemlich gleichzeitig fallenden, ein viel feineres und strengeres Stilgefühl bekundenden Erstlingswerke Ciceros (de inv., pro Quinct., pro Rosc., Am.) den Sprachgebrauch unseres Auctor untersucht Thielmann De sermonis proprietatibus quae leguntur apud C. et in primis Ciceronis libris, Diss. Strassburg 1879 = Diss. phil. Argent. II 349–454; Bl. f. d. bavr. Gymn.-Wes. XVI 1880, 202–213; vgl. auch Bergk Ind. schol. Halle 1858/59 VII. Kroenert Diss. 4–19. Wölfflin Philol. XXXIV 1876, 142. 144; Archiv f. Lexicogr. IV 1887, 403. Marx Rh. Mus. XLVI 1891, 606-612; Ind. lect. Greifswald 1892/93 XIV–XVI; Proleg. 162ff.

Schicksale der Schrift. Marx hat die wenig wahrscheinliche Behauptung aufgestellt, dass die Rhetorik nur für den Privatgebrauch, nicht für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen sei; dagegen sprechen u. a. die gelegentlichen Lobsprüche auf die Optimaten, die bei einer Beschränkung auf die Gens Herennia völlig unangebracht erscheinen. Von Sulla bis Theodorich sei die Rhetorik in Rom nicht bekannt gewesen, weil weder Grammatiker noch Rhetoren sie jemals benützt hätten. Nach der gewöhnlichen Annahme hat aber Cicero unsere Rhetorik eingesehen (auch sprachliche Anklänge hat man dahin gedeutet, s. Thielmann Bl. f. bayr. Gymn.-Wes. a. O. 202ff.), und nach meinem Dafürhalten hat sie in augusteischer Zeit ein C. ausgeplündert, während sie Quintilian nicht vorgelegen zu haben scheint. Gellius (XIII 6. V 20 vgl. mit ad Her. IV 17) kannte unsere Rhetorik nicht, am allerwenigsten unter Ciceros Namen, vielleicht Flavius Caper (2. Jhdt., s. u.). Um 350 ist in Nordafrica ein Exemplar unserer Rhetorik – nach Marx das einzige noch vorhandene aus der Bücherei eines Herennius oder einer verwandten Familie – ans Licht gezogen worden. Wenigstens scheint die Subscription in H Romaniane vivat nach Africa zu weisen (Marx Proleg. 1ff.; dazu Jeep DLZ 1897, 492). Der erste Herausgeber, kein grammaticus illustris, sondern ein homo satis indoctus et inscitus (Marx, teilte die Rhetorik trotz der ausdrücklichen Angabe des Verfassers III 1. IV 1 in sechs Bücher (s. o.), schrieb sie wohl nicht, wie Kayser u. a. annahmen, aus buchhändlerischer Speculation, sondern bona fide wegen der Ähnlichkeit des Inhaltes mit den Büchern de inventione dem Cicero zu, unter dessen glänzendem Namen sie bis Mitte des 15. Jhdts. ging, [1618] und dedicierte sie dem reichen Kaufherrn und Gönner Augustins Romanianus von Tagaste. Mit diesem kam sie gegen Ende des 4. Jhdts., als er nach Cassiacum bei Mailand übersiedelte, nach der Lombardei, wohin alle Spuren unserer hsl. Überlieferung zu weisen scheinen. Auffallend ist das Schweigen der Commentatoren von Cic. de inv. Marius Victorinus (Mitte des 4. Jhdts,) und Grillius (4./5. Jhdt.). Sicher bekannt war das Werk und zwar unter Ciceros Namen dem Hieronymus, der es zweimal praef. in Abdiam VI 361 Vall. etwa a. d. J. 395 und apol. c. Rufin. I 16 = II 471 Vall. a. d. J. 402 citiert, und dem gleichzeitig lebenden Grammatiker Rufinus (G. L. VI 577f. = Rhet. lat. min. 584 H. = ad Her. IV 26 membrum; G. L. VI 568, 19 = Rhet. 577 = ad Her. IV 44 transgressio). Priscian (um 500) scheint das Werk auf seltene Formen gründlich durchsucht zu haben, wenn er nicht etwa seine Citate aus Flavius Caper entnommen hat (Jeep a. O.; G. L. II 96, 17 = ad Her. II 7. 523, 24 = II 20. 355, 17 = III 3. 95, 18 = III 18. 104, 6 = III 24. 307, 19 = III 32. 495, 19 = IV 5. 357, 6 = IV 7. 108, 9 = IV 9. 95, 14 = IV [V] 25. 495, 21 = IV [V] 42. 383, 10 = IV [VI] 53. 197, 16 = IV [VI] 61); vielleicht hat er auch de metr. Ter. G. L. III 424 die Verse des Ennius aus ad Her. II 34 entlehnt. Ausser den Genannten verrät kein alter Grammatiker oder Rhetor eine Bekanntschaft mit unserer Rhetorik; zu Servius G. L. IV 435, 13 = ad Her. IV 7 vergleicht Marx Charis. I 141, 32, zu Fortunatianus Rhet. lat. min. 97, 29 = ad Her. I 19. Cic. de inv. I 17. II 116. Dass Isidorus († 636) und Baeda († 735) in ihren rhetorischen Schriften auf ad Her. nicht Bezug nehmen, deutet Marx dahin, dass das Werk damals in den Bibliotheken der Gelehrten Spaniens und Britanniens nicht existiert habe. Daraus, dass Alcuin († 804) in seiner Disputatio de rhet. nur de inv. hier und da ausgeschrieben hat (Halm Rhet. lat. min. XIII. 527, 38ff. = ad Her. I 25 = de inv. II 72) erschliesst Marx, dass die Herenniusrhetorik auch in Gallien um diese Zeit nicht bekannt war. Erst durch einen Brief des Abtes Servatus Lupus an Einhard vom J. 830 erhalten wir Kunde von der Existenz verstümmelter und lückenhafter, mit zahlreichen Fehlern behafteter Exemplare im Frankenlande. Solche Hss., wie die von Servatus Lupus erwähnten, existieren noch und zwar vier aus dem 9./10. Jhdt., cod. Herbipolitanus oder Virceburgensis H (zuerst verglichen von Halm Anal. Tull. I München 1852. Marx Proleg. 11f.), 2 Parisini P (zuerst verglichen von Baiter Varietas lectionis ad rhet. ad Her. 1. IV, Zürich 1844. Marx 12ff.) II (Marx 19f.), Bernensis B (zuerst von Simon verglichen; Marx 14f.), einer aus dem 10./11. Jhdt. Corbeiensis C, jetzt in Petersburg (Marx Rh. Mus. XLIII 1888, 376–385; Proleg. 15ff.). Eine genaue Beschreibung des Archetypus dieser Hss.-Classe giebt Marx 20–32; ihnen allen ist gemein, dass sie ἀκέφαλοι sind (der Anfang bis tria sunt tempora I 9 fehlt; und dass auch sonst der Text mannigfache Lücken, die besonders durch Homoioteleuta entstanden sind, aufweist, daher Mutili (bei Kayser in Familie I). H geht direct auf M, den Archetypus der Mutili, zurück, die vier andern alio apographo quodam interposito. Mit H verwandt sind die beiden verlorenen Gryphiani BC. [1619] Neben den Mutili sind für die Textreconstruction und zwar nicht blos für den in M fehlenden Anfang heranzuziehen die vervollständigten Hss. (nach Marx Expleti; bei Kayser in Familie II, III und mixtae originis). Ein Buchhändler des 4. oder 5. Jhdts. hat eine Ausgabe von Cicero de inv., ad Her., de or., or., Brut, anfertigen lassen. Eine Abschrift dieser Ausgabe in vollem Umfange war der Laudensis (Marx 32f.), der, 1422 in Lodi aufgefunden, wieder verschollen ist, ohne dass unsere Rhetorik daraus abgeschrieben oder eine Ausgabe derselben darauf begründet worden wäre; er wäre, wenn wir ihn hätten, vielleicht die einzige Grundlage der Textkritik. Eine Abschrift nur des ersten Teiles, enthaltend de inv. und ad Her., ist der verlorene codex integer, aus dem im 12. Jhdt. der Archetypus der Expleti E, ein H sehr ähnlicher Cod. mutilus am Anfang und sonst ergänzt, durchcorrigiert und, mit eigenen Vermutungen und Verbesserungen des Schreibers versehen, herausgegeben worden ist. Aus dieser Classe, die in unzähligen Exemplaren aus dem 12.–15. Jhdt. in den Bibliotheken Italiens, Prankreichs, Englands, Deutschlands vertreten ist, hebt Marx 3 aus dem 12./13. Jhdt. heraus, den Bambergensis b (34f.), Leidensis 1 (35), Darmstadiensis d (36). In den Hss. dieser Classe findet sich de inv. in der Regel an erster Stelle, an zweiter ad Her., wie in dem verlorenen Archetypus der codd. integri. Schon vom 12. Jhdt. an werden die Bücher de inv. als rhetorica prima, die ad Her. als secunda bezeichnet; man las am Schlüsse von de inv. II quae restant, in reliquis dicemus und bezog diese Notiz auf die unter Ciceros Namen gehende Herenniusrhetorik, die, wie man damals lehrte (Schol. Bamberg. 8 Marx), ad illorum (scil. de inv. librorum) correctionem, von Cicero später geschrieben worden sei. Brunetto Latini aus Florenz, der Freund Dantes, hat nicht, wie man hie und da annahm, ad Her. IV, sondern nur einen Teil aus de inv. I ins Italienische übersetzt. Eine Übersetzung der Herenniusrhetorik ist um die Mitte des 13. Jhdts. von Guidotto da Bologna oder Bono Giamboni gemacht worden. Diese Übersetzung führte den Namen rettorica nuova di Tullio. Dieser vorher nicht gebräuchliche Titel wurde jetzt gewöhnlich; er scheint von Gelehrten des 13. Jhdts. erdacht, die an Stelle der rhetorica prima und secunda die Bezeichnungen vetus und nova setzten. Beide Rhetoriken waren Dante und Petrarca bekannt. Das Capitel über das Gedächtnis ad Her. III 16 bis Schluss wurde um dieselbe Zeit von einem byzantinischen Gelehrten (Maximos Planudes oder Theodoros Gazes, vgl. Krumbacher Byz. Litt.- Gesch.² 545) übersetzt; ältere Ausg. s. bei Orelli-Baiter Onomasticon Tull. I 383; neueste Ausg. von Marx in Proleg. 54–59. Da der Übersetzer einen Cod. expletus, der nicht besser war als die uns bekannten, zu Grunde legte, so hat seine Übersetzung für die Textesrecension keinen besonderen Wert. Die ungewöhnlich grosse Menge von Hss. (schon Kayser zählt in seinem Index codicum XXV–XXX 91 Hss. auf; viele sind nach ihm collationiert worden) ist der sicherste und beste Beweis für das aussergewöhnliche Interesse, das man der Rhetorik das ganze Mittelalter hindurch entgegenbrachte. [1620] Sie war ein Schulbuch geworden, das viel gelesen, erklärt, übersetzt, mit ciceronischen Schriften verglichen und aus ihnen corrigiert, zum Teil versificiert wurde (vgl. die Litteratur bei Simon Die Hss. der Rhet. an Her. I, Schweinfurt 1863, 7, 2). Auch von den Juristen wurde es viel benützt nach der damals herrschenden Ansicht von dem innigen Zusammenhange der Jurisprudenz und Rhetorik, so von dem berühmten Freiburger Rechtslehrer Ulrich Zasius im Anfange des 16. Jhdts. (Simon a. O. 7f.). Unter diesen Umständen darf man sich nicht wundern, wenn der ursprüngliche Text (besonders in den für den Gebrauch bequemeren Expleti) mit Randnoten, Interlinearglossen, Inhaltsangaben, Interpolationen jeder Art (s. die Aufzählung bei Kayser Ausg. XIII–XV. Simon 11) vielfach vermengt wurde (Simon II Schweinfurt 1864 behandelt die Veränderungen des ursprünglichen Textes durch Einschiebung einer Conjunction in den jüngeren Hss.). Weil sich in jüngeren Hss. sehr viele Conjecturen von Gelehrten des Mittelalters finden, ist grosse Vorsicht bei ihrer Benützung geboten; sie völlig zu verwerfen, wie Halm Rh. Mus. XV 1860, 536–573 gethan, ist durchaus verfehlt (vgl. Spengel ebd. XVI 1861, 391–413, dem sich alle folgenden Kritiker anschlossen). Über die Hss. vgl. ausser den Ausführungen der Herausgeber und Simons noch Destinon De cod. Cornif. ratione, Diss. Kiel 1874 und Schmidt Probe einer neuen Ausg. der Rhet. ad Her. (Prooemium zu IV), Progr. Gumbinnen 1878, nach dessen Ansicht eine kritische Ausgabe nur auf H P B b zu basieren und zwar b nur zur Verbesserung der Schreibfehler und zur Ergänzung der Lücken jener drei Hss. heranzuziehen sei. Nur jüngere Hss. liegen den ältesten Ausgaben zu Grunde. Die Ed. princ. der rhet. nova et vetus des Omnibonus Vicetinus Venedig 1470 beruht auf einem d verwandten cod. E. Nach dem Vorgange des Omnibonus haben die meisten Herausgeber beider Rhetoriken die ad Her. vorangestellt. Alle rhetorischen Schriften gab auf Grund neuer Collationen (Classe E) Aldus Venedig 1524 heraus. Grosses Ansehen genoss die von Cratander besorgte Baseler Ausg. der rhet. Schriften Ciceros vom J. 1528; am verdienstvollsten jedoch ist die des sospitator Ciceronis Petrus Victorius Venedig bei Junta 1537. Von den folgenden Ciceroherausgebern Lambinus (Paris 1566J, Scotus (Leyden 1588), Gruter (Hamburg 1618), Gronov Leyden 1692), Ernesti (Leipzig 1737) hat bei weitem am meisten für die Bücher ad Her. geleistet Gruter. Von ihm rührt die Einteilung des Textes in Capitel, während Scotus ihn in Paragraphen oder Sectionen geteilt hatte; beide Teilungen finden sich in der ersten Gronovschen Ausgabe, an die als Vulgata sich die späteren Herausgeber alle angeschlossen haben. Die Notizen Graeves, der eine grosse Ausgabe beider Rhetoriken begonnen hatte, benützte nach dessen Tode P. Burmannus Secundus in seiner Ausgabe Leyden 1761 (in Deutschland neu aufgelegt von Lindemann, Leipzig 1828); die Ausgabe behält ihren Wert wegen der lesenswerten Ausführungen über die Schicksale der Bücher ad Her. in der Praef. dedicatoria I–XXXVII, wegen der Animadversiones des Michael Brutus 485ff. aus dessen Ausgabe beider Rhetoriken [1621] Leyden 1570, weil derselbe die seither verschollenen Gryphiani benutzt hatte, und wegen der Lectiones Oudendorps aus Leydener Hss. 517ff. In den Anfang unseres Jahrhunderts fällt die verdienstvolle Ausgabe der rhetorischen Schriften von Schütz Leipzig 1804–1808, darin ad Her. I 1, 1804. Eine neue Aera für die Textkritik beginnt mit der zweiten Ciceroausgabe von Orelli-Baiter Zürich 1845, da dort für ad Her. gute, ja die besten Hss., so P b, freilich in schlechten Collationen, verwendet sind. Auf der Orelli-Baiterschen Recension fusst die Ausgabe von Klotz Leipzig 1851ff. Eine Separatausgabe unserer Rhetorik unter dem Namen des C. gab dann Kayser Leipzig (Teubner) 1854 heraus. Mit dieser Ausgabe war eine Grundlage für alle weiteren Forschungen über diese Schrift gegeben, aber eine noch unsichere, da das erdrückende Hss.-Material noch nicht gesichtet und zum Teil auf nachlässigen und unvollständigen Collationen basiert war. Zusammen mit den rhetorischen Schriften Ciceros ist die Rhetorik ad Her. herausgegeben worden von Kayser in der Baiter-Kayserschen Ciceroausgabe, Leipzig (Tauchnitz) 1860, und von Friedrich in der Ausgabe des Cicero von C. F. W. Müller I 1, Leipzig (Teubner) 1884. Während Kaysers auf gründlicher Kenntnis der rhetorischen Technik beruhender Commentar 217–232 bleibenden Wert behält, ist die Textrecension durch die musterhafte, auf sorgfältigen eigenen Collationen und umfassenden einschlägigen Kenntnissen begründete Sonderausgabe von Marx (s. o.) weit überholt. Eine Aufzählung der älteren Ausgaben findet man bei Orelli-Baiter Onomasticon I 197–225, besonders von 218 ab, eine kritische Auswahl bei Marx Proleg. 60ff. Von neueren Übersetzungen nenne ich die deutsche von Walz Metzlersche Sammlung XXVI, Stuttgart 1842, und die französische von Delcasso = Oeuvres compl. de Cic. II Paris (Garnier) 1866.

Die Frage nach dem Autor beschäftigte die Gelehrten seit der Mitte des 15. Jhdts. und wird wohl eine allgemein befriedigende positive Lösung nie finden. Nachdem bereits Laurentius Valla die Rhetorik an Herennius als Ciceros kaum würdig bezeichnet hatte (Marx Proleg. 62), sprach sie der Humanist Raphael Regius in der bedeutsamen Abhandlung ,utrum ars rhet. ad Her. Ciceroni falso inscribatur‘ Venedig 1491 dem Cicero förmlich ab. Gleichzeitig vermutete er neben Virginius Rufus (z. Z. Neros) und Timolaus (z. Z. Aurelians), die schon aus chronologischen Gründen unmöglich die Rhetorik geschrieben haben können, Quintilians Cornificius als Verfasser. In dem erbitterten Streite, der um die Autorschaft des Cicero unter den Gelehrten entbrannte, traten die hervorragendsten Kritiker auf des Regius Seite. Auf Grund einer Notiz des Aldus, der erfahren haben will, dass ein uralter Codex der Palatina in Rom die Aufschrift geführt habe M. Gallionis rhetoricorum ad C. Herennium liber primus, hielt diesen Rhetor aus Senecas Zeit J. Caesar Scaliger für den Verfasser. Mit grösserer Bestimmtheit bezeichnete Petrus Victorius den C. als Autor, nachdem bereits Riccobonus gegen Marius Mattius seine Autorschaft verfochten hatte. In den Prolegomena zu seiner Ausgabe suchte Schütz den Antonius Gnipho als Verfasser [1622] zu erweisen, indem er von der falschen Voraussetzung ausging, der Verfasser müsste Ciceros Lehrer gewesen sein, was aber bei der Verschiedenheit der Systeme ausgeschlossen ist. Aus demselben Grunde ist das Resultat von van Heusdes Disquisitio de L. Aelio Stilone, Cic. in rhet. magistro, rhet. ad Her. ut videtur auctore, Utrecht 1839 verfehlt. Während Orelli die Frage der Urheberschaft unentschieden liess, bekannte sich Klotz wieder zu der Überzeugung, dass die Rhetorik von Cicero herrühre. In der Recension der Klotzschen Ausgabe, Münch. gel. Anz. XXXIV 1852, 473ff., erwies Kayser, dass die Rhetorik von Cicero nicht verfasst sein könnte; 489ff. suchte er unter Verwerfung aller bisherigen Autornamen C. wieder in seine alten Rechte einzusetzen (vgl. auch Ausg. praef. VIff.). Seitdem galt C. wieder ziemlich allgemein für den Autor; nur über die Person des C. war man nicht einig. Kayser hielt den Richter im Process des Verres und Mitbewerber Ciceros um das Consulat Q. Cornificius (Nr. 7) für den Verfasser (so auch Kammrath 33f. und Roch 40–42); Kroenert Diss. 41–44 und Jordan 81 bezweifelten die Identität; Bochmann 7 nahm an, dass ein älterer Verwandter dieses C., der, um 123 geboren, in der Zeit der sullanischen Proscriptionen umgekommen sei, die Rhetorik verfasst habe. Vereinzelt stehen die Versuche, andere Autornamen ausfindig zu machen. So vermutete Graff Mélanges Gréco-Romains II 1866, 320, dass Ateius Capito der Verfasser sei, indem er sich auf die als Glosse längst erkannte Lesart der cod. E I 18: noster doctor [Hermes], dessen Schüler Ateius war (vgl. auch Osann a. O. 792f.), stützte. Vollends gescheitert ist der Versuch Giambellis, unsern Autor mit dem Declamator und Philosophen Papirius Fabianus z. Z. des Kaisers Tiberius zu identificieren. Marx, der anfänglich mit Kayser C. für den Verfasser gehalten hatte, gab Berl. phil. Woch.-Schr. X 1890, 1008 die Autorschaft des C. auf und verfocht seinen ablehnenden Standpunkt ausführlich Proleg. 69ff. Thiele und Ammon halten trotz Marx an C. fest; Schanz, der in der ersten Auflage seiner Litteraturgeschirhte für die Autorschaft eines C. eingetreten war, lässt sie in der zweiten unter dem Gewichte der Marxschen Argumente fallen. Zur Geschichte der Autorfrage vgl. ausser Burmann (s. o.) und Kayser van Heusde und Giambelli 1–17. Durch die Untersuchungen von Marx läuft der früher etwas überschätzte Autor Gefahr, sehr unterschätzt zu werden. Sein Werk bleibt jedenfalls, gleichviel ob Marx Recht behält, der an die Stelle des Autors fast für das ganze Werk seinen unbekannten Lehrer setzt, oder ob wir den Autor als litterarische Individualität für das Ganze in Anspruch nehmen (s. Schanz 391f.), nach wie vor als Lehrbuch der Rhetorik, zumal in Ermangelung anderer vollständiger Lehrbücher aus so früher Zeit, als erste Rhetorik in vollständig römischem Gewande, als Zweitältestes Prosadenkmal der römischen Litteratur ein liber auro pretiosior (Spengel Rh. Mus XVI 391). Beiträge zur Herstellung des Textes und zum Verständnis des Schriftstellers haben seit Erscheinen der Kayserschen Ausgabe, von den Ausgaben abgesehen, geliefert Osann a. O. 777ff. Kayser Heidelb. Jahrb. XLVII 1854, 411–414; Philol. [1623] XII 1857, 271–279. Halm, Spengel, Simon a. O. Weidner Crit. Script, spec., Progr. Cöln 1864, 11. 16; Ausg. v. Cic. ars rhet. XVII–XXII; Jahrb. f. Philol. CXIX 1879, 127f.; Ausg. von Friedrich Praef. XXVI. Hansel Jahrb. f. Philol. XCIII 1866, 851–854. Rubner Bl. f. bayr. G.-W. VIII 1872, 372-374. Teuffel Rh. Mus. XXVIII 1873, 496. Sievers ebd. 568–580. Kroenert, Destinon, Jordan a. O. Hertz Jahrb. f. Philol. CXI 1875, 785f. Ostmann De additamentis, quae in rhet. ad Her. inveniuntur, antiquioribus, Diss. Breslau 1876. Langen Philol. XXXVI 1877, 445-487. 577-596. XXXVII 1878, 385–414. Thielmann Diss. 104–113; Herm. XIV 1879, 629–632. Hoffmann a. O. Roemer a. O. 823–832. Germann Emendat. Cornif. (z. IV. B.), Progr. Darmstadt 1880. Marx Rh. Mus. XLIII 1888, 387ff. XLVI 1891, 420ff. 606ff. XLVII 1892, 157ff.; Ind. schol. Greifswald 1891; 1892/93 XIIIff. Radtke a. O. Skutsch Herm. XXXII 1897, 97f. Über den Auctor überhaupt vgl. ausser den oft citierten Abhandlungen von Kayser (bes. Münch. gel. Anz. a. O.), Kroenert, Thiele (Diss. u. Gött. gel. Anz. a. O. 717–735), Marx (bes. Proleg. 1–184), Ammon a. O. 407-415 aus der älteren Litteratur Westermann Gesch. d. Bereds. II 187–192. Walz Einl. z. s. Übersetzung 3339–3352, aus der neueren Blass Griech. Bereds. 121f. Teuffel-Schwabe Röm. Litt.⁵ 271–273. Schanz Röm. Litt. I² 387–394. 286f.