Dicator als Beamter auf der Inschrift aus dem Hain von Spoletium genannt (CIL XI 4766 = Dessau 4911). Dort werden eine Reihe von Strafen für die Verletzung des Haines festgesetzt, dann heißt es: eius piacli moltaique dicator[ei] exactio est[od. Die Funktionen dieses D. gehen
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offenbar über das dicare hinaus; darauf weist auch Hesych. s. v. mit der (freilich nicht zutreffenden, aus δι- herausgesponnenen) Erklärung ὁ διπλασίαν τὴν ἀρχὴν ἔχων. Bücheler Rh. Mus. XXXV 627.