Domitianae, figlinae (figulinae 155), stadtrömische
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Großziegeleien, bezeugt durch Aufschriften gestempelter Ziegel, nicht wenige mit Beigabe von Bildwerk, CIL XV 148ff. Sie waren benannt nach einem Domitius, einstmaligem Eigentümer des Grundstückes. Welcher Domitius dies war, läßt sich nicht mehr bestimmen. Mommsen hat gelegentlich (zu CIL X 8048, 5) den Cn. Domitius Afer (vgl. nachher) als Begründer der D. bezeichnet, ebenso Marquardt Privatleben der Römer² 667, doch ist dies eine unbewiesene Vermutung, jedenfalls sind die Ziegel der D. zeitlich später als die der Gens Domitia (s. u.). Denn die meisten Ziegel der D. stammen aus dem Ende des 2. und dem Anfang des 3. Jhdts., nur wenige sind älter, doch nicht vor dem Anfang des 2. Jhdts. hergestellt. Ein Zusammenhang mit der Gens Domitia ergibt sich allerdings aus der Ziegelmarke 171 der jüngeren Domitia Lucilla (s. u.) aus der Zeit um 138 n. Chr. Da nun eine Anzahl von Marken figlinae D. maiores, andere f. D. minores als Herkunft der Ziegel nennen, so liegt die Annahme nahe, daß das Grundstück der D. später in eine größere und eine kleinere Hälfte zerlegt worden sei, eine Annahme, die jedoch nur richtig sein kann unter der Voraussetzung, daß jene Unterscheidung nicht immer in den Ziegelmarken zum Ausdruck gebracht ist. Marke 186 setzt übrigens nachlässig nur ein M zur Unterscheidung hinzu,, so daß man auch hier nicht weiß, ob die f. D. maiores oder minores gemeint sind (dieselbe Nachlässigkeit der Bezeichnung bei den figlinae Oceanae, CIL XV 384—386). Die Marke 187 bezeichnet die Ziegel als herstammend aus den figil(inae, so!) Domit(ianae) veter(es), woraus eine zweite Unterscheidung zwischen f. D. veteres und novae sich ergibt. Doch nennen sonstige Ziegelmarken, ohne Beifügung eines Namens, neben figlinae (figilinae 198, figulinae 190) veteres, auch figlinae novae; ein Zusammenhang mit den D. läßt sich aber nicht leugnen. Als Eigentümer werden genannt, außer der bereits erwähnten jüngeren Domitia Lucilla, die jüngere Faustina († 175), Gemahlin des M. Aurelius, in der Zeit des Commodus und Septimius Severus die Kaiser (opus doliare ex praediis domini nostri oder ex praediis dominicis Augusti nostri oder Augustorum duorum nostrorum) und zwischen J. 203/205 der Gardepräfekt des Septimius Severus, C. Fulvius Plautianus, der auch sonstige, früher dem kaiserlichen Hans gehörige Ziegeleien sein eigen nannte (s. Bd. VII S. 270ff. Nr. 101, besonders S. 276). Dressel CIL XV 1 p. 45-66.
In der Spätzeit seit Kaiser Diocletianus, nachdem die unterbrochene Ziegelbezeichnung wieder aufgekommen war, treten die Betriebe der D. auf als officina Domitiana (so ausgeschrieben 1583, sonst meist abgekürzt). Diese Benennung findet sich allerdings bereits in der Marke von Ziegeln der jüngeren Faustina (CIL XV 186: of. Domit. m.), allein in der Spätzeit ist diese Bezeichnung die allgemein übliche, und der Betrieb (officina), der meist mit vorangestellten oder eingeschalteten, auch angehängten Kennzeichen der Verwaltung verbunden in den Ziegelaufschriften genannt wird, ist vielfach in bezifferte oder durch die Namen der Werkmeister
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geschiedene Abteilungen zerlegt, z. B. r(ei) s(ummae) p(rivatae) of(ficina) Dom(itiana) s(tatio) I (oder II, III, IIII); off(icina) s(ummae) r(ei) f(isci) Dom(itiana); off(icina) Domit(iana) Rufi; off(icina) Rufini Domit(iana) usw. Dressel CIL XV 1 p. 388f. und p. 394—400 nr. 156—1588.
Von diesen D. sind zu trennen die Stadtrömischen Großziegeleien der Gens Domitia, Dressel CIL XV 1 p. 265ff. nr. 979ff. Als Eigentümer werden auf den diesen Betrieben entstammenden Ziegeln, fast durchweg neben ihren Ziegelwerkmeistern, genannt Cn. Domitius Afer († 59 n. Chr.; s. o. Bd. V S. 1318ff. Nr. 14, bes. S. 1319f.), dann dessen beiden Adoptivsöhne Domitii Lucanus et Tullus (s. Bd. V S. 1428ff. Nr. 65 und S. 1433ff. Nr. 84, bes. S. 1430) und, nach dem Tode des älteren Lucanus († 93/94), der jüngere Tullus allein, danach des Lucanus Tochter, Adoptivtochter des Tullus, Domitia Lucilla, die Ältere (s. Bd. V S. 1516f. Nr. 104), und nach ihr ihre Tochter Domitia Lucilla, die Jüngere (vgl. o.; s. Bd. V S. 1518f. Nr. 105). Außerdem aber bezeichnen die Ziegelmarken als Ziegler oder Ziegeleibesitzer eine Reihe von Cn. Domitii, welche sich durch Vornamen und Zunamen als freigelassene frühere Sklaven der vorher genannten Angehörigen der Gens Domitia, doch mit Ausschluß der jüngeren Lucilla, zu erkennen geben, teilweise auch als solche durch die älteren Ziegel nachweisbar sind; entweder ist ihr Name allein genannt oder neben dem Namen eines ihrer unfreien Arbeiter (CIL XV 1093-1120 und dazu p. 274f.). Auch diese Ziegel der Domitier und ihrer Freigelassenen haben neben der Inschrift öfters bildliches Beiwerk. Die duo Domitii, Lucanus und Tullus, haben nicht bloß auf stadtrömischem Gelände Ziegeleien besessen, sondern auch anderswo, so in Picenum (CIL IX 6078, 77; vgl. XV 987). Schließlich sind noch in Marken einige wenige unbestimmte Domitii als Hersteller oder Eigentümer genannt (CIL XV 1121—1126), so ex praed(iis) Domiti(i) Ianuari(i) o(pus) dol(iare) Num(erii) Iusti (1124), aus der Zeit gegen 200 n. Chr.