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3) C. Falcidius, Volkstribun 714 = 40, brachte eines der letzten bekannten Plebiszite zu stande (vgl. Mommsen St.-R. II 312 und p. X 1), die nach ihm benannte Lex Falcidia, wonach die Gesamtheit der in einem Testamente ausgesetzten Legate den Erben nicht mehr als drei Viertel der Hinterlassenschaft entziehen durfte (C. FalcidiusHieron. zu Euseb. chron. II 139 h Schöne; Πούπλιος ΦαλκίδιοςDio XLVIII 33, 5; ohne Praenomen Isid. orig. V 15, 2; vgl. die Anführungen des Gesetzes in den Rechtsquellen).