RE:Faustinus 16

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Presbyter um 380 n. Chr.
Band VI,2 (1909) S. 20882090
GND: 100674801
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16) Presbyter um 380. Gennad. de vir. ill. 16 weiß von ihm, daß er ad personam Flaccillae reginae (Gemahlin von Theodosios I.) sieben Bücher gegen Arianer und Macedonianer unter Bevorzugung des Schriftbeweises schrieben, außerdem an die Kaiser Valentinian, Theodosius und Arcadius [2089] zusammen mit einem Presbyter Marcellinus eine Rechtfertigungsschrift eingereicht habe. Die übrigen Mitteilungen entnimmt Gennadius diesen Schriften, die wir beide noch besitzen (Migne lat. 13, 37–107), wie außerdem ein kurzes Glaubensbekenntnis, in dem sich F. vor Theodosius gegen den Verdacht des Sabellianismus verteidigt. Die erste inhaltlich weniger interessante Schrift trägt in den Ausgaben den Titel ad Gallam Placidiam de trinitate; der Name der Adressatin beruht zweifellos auf einer Fälschung, die vielleicht mit der ganz unhaltbaren Hypothese zusammenhängt, Gregorius von Elvira sei der Verfasser. Das Buch, das der Autor in sieben capita (nicht libri) geteilt hat, ist etwa 385 geschrieben; aus der Vorrede an die Kaiserin Flaccilla ersieht man, daß diese durch ein eigenes Schreiben die Abfassung veranlaßt hatte. Auch die Fides scheint aus einer Zeit herzurühren, wo der Name des F. am Hof von Constantinopel einen guten Klang hatte; die Bittschrift libellus precum ist unter minder günstigen Voraussetzungen geschrieben, etwa 383. Obwohl der Presbyter Marcellinus sie an erster Stelle unterzeichnet, wird F. sie entworfen haben; für die Kirchengeschichte ist sie eine höchst wertvolle Quelle. Die Autoren sind Presbyter aus Rom, der luciferianischen Partei angehörig, die den Papst Damasus nicht als orthodoxen Bischof anerkannten. Sie leben im Exil zu Eleutheropolis in Palästina und werden samt ihren Anhängern von dem dortigen Bischof Turbo an der Ausübung ihres Gottesdienstes gehindert. Ein Reskript des Theodosius (Migne a. a. O. 107f.) beauftragt den Praefecten Cynegius, den Bittstellern und ihren Genossen volle Religionsfreiheit zu schaffen; offenbar hat der Nachweis ihrer Rechtgläubigkeit den Kaiser überzeugt. Der erste Herausgeber des libellus precum, J. Sirmond 1650 hat ihm eine praefatio vorgesetzt, von der man aus den sonstigen Hss. der Bittschrift nichts wußte. Sie paßt wenig zu dem Nachfolgenden, von Luciferianismus kommt in ihr nichts vor; die Mißhandlungen des Gegenpapstes Ursinus und seiner Getreuen durch Damasus werden darin verzeichnet. Der Schreiber ist ein Todfeind des Damasus, er kann nur unter dessen Zeitgenossen gesucht werden; da es F. selber schwerlich ist – obwohl die Ursinianer mit den Luciferianern in Rom natürlich sympathisierten – wird ein Anhänger des Ursinus bald nach der Veröffentlichung des libellus precum diese Einleitung geschrieben haben, um das ihm sehr willkommene Pamphlet durch solche Ergänzung für den Kampf gegen die Damasianer noch brauchbarer zu machen (Migne a. a. O. 81–83 und W. Meyer im Index schol. Gott. aest. 1888; in der Collectio Avellana I [ed. O. Guenther 1895] bilden beide Dokumente die Nummern 1 und 2; aber der cod. Vaticanus 3787 trennt sie noch deutlich durch die Note: expl. libellus quorundam schismaticorum, incipit epistola catholicorum). Die Hypothese von J. Langen (De commentariorum in epist. Pauli . . . scriptore Bonn. Progr. 1880), der sog. Ambrosiaster (s. Bd. I S. 1811) rühre von F. her, scheitert schon daran, daß Ambrosiaster den Damasus als jetzt regierenden Bischof von Rom bezeichnet, auch ist die literarische Bildung des Unbekannten eine höhere als die des F., der im [2090] Ernst von seinem incomptus sermo redet. S. Art. Lucifer.