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2) Die Platte, auf der die Speisen beim Mahl aufgetragen wurden. Das Wort bezeichnet meistens (Cato bei Serv. Aen. I 637. Prop. IV 4, 76. Petron. 35. 36. 39. Sen. de tranqu. an. 7, 2; nat. qu. IV 13, 6; ep. 90, 15. 95, 18. 27. Plin. n. h. XXXIII 136. Iuven. 1, 94. 7, 184. 11, 64. Suet. Aug. 74. Hist. aug. Heliog. 25, 9. 30, 3) nicht die Platte, sondern das auf ihr Aufgetragene, den Gang (missus Hist. aug. Pert. 12, 3; Heliog. 27, 4. 30, 4. 6. 32, 4: παράθεοιςPolyb. XXXI 4, 5); doch ist es bei Seneca nat. quaest. III 18, 2 (piscis) in ipso ferculo expiret die Platte oder das Gerüst. Dies ist für ältere Zeit als einfache Platte zu denken; es war, wie der konstante Sprachgebrauch zeigt, auch in einfachen Verhältnissen üblich, nicht die Speisen allein, sondern die Tischplatte samt den Speisen ab- und aufzutragen. Später hatte man hierfür kunstvollere Vorrichtungen (repositorium, s. d.). Über die F. (Gänge) der Mahlzeit s. Cena. P. Paris bei Daremberg-Saglio Dict. d. Ant. II 1040f.