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19) M. Fufius M. f. Strigo, vierter Magister der XV viri sacris faciundis im Jahre der Augustischen Säkularfeier 737 = 17 v. Chr. (CIL I2 p. 29.[1]Fasti Cap.). Ein Verzeichnis dieser Priester in den Festprotokollen nennt ihn an zwölfter Stelle (Acta lud. saer. CIL VI 32323,[2] 151: M. Strigo); von den anderen sind (soweit sich dies feststellen läßt) neun vor ihm und zwei nach ihm genannte Consulare (vgl. Mommsen CIL VI p. 3244.[3]Ephem. epigr. VIII p. 244f.); demnach dürfte er gleichfalls consularischen Rang erreicht haben (FischerSenatus Rom. Aug. temp., Diss. Berlin 1908, 46). Da in den Capitolinischen Fasten sein Großvater nicht genannt wird, kam das römische Bürgerrecht wohl erst durch seinen Vater in die Familie.