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6) A. Gabinius, diente 608 = 146 unter Q. Metellus in Makedonien und wurde von ihm mit mehreren anderen jüngeren Männern (vgl. o. C. Fannius Nr. 8) in den Peloponnes zu den Achäern gesandt (Polyb. XXXVIII 10, 1ff. 11, 9). Derselbe gab als Volkstribun im J. 615 = 139 die erste Lex tabellaria, die die geheime Abstimmung zunächst für die Wahlen einführte. Bisher war das Hauptzeugnis dafür Cic. leg. III 35, wonach dieses Gesetz zwei Jahre vor dem sicher datierbaren Cassischen gegeben wurde (ebenso Lael. 41; Datum der Lex Cassia Brut. 106), und zwar lata ab homine ignoto et sordido. Jetzt wird das Jahr, der Vorname und die dunkle Herkunft des Antragstellers bestätigt durch die neue Liviusepitome (B. LIV Oxy. Pap. IV 101 Z. 193f.): A. Gabinius verna[e nepos rogationem tulit] suffragium per ta[bellam ferri] (vgl. Grenfell und Hunt a. O. 113. KornemannKlio Beiheft I 64).