RE:Geminius 7

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Chrestus, Praefect von Ägypten unter Elagabal 219 n. Chr.
Band VII,1 (1910) S. 10241025
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7) Geminius Chrestus, Praefect von Ägypten unter Elagabal und Gardepraefect unter Severus Alexander. Seinen Gentilnamen kennen wir aus der Papyrusurkunde Pap. Grenfell I 82, 49 und aus der Inschrift von Koptos IGR I 1179. Die Autoren nennen ihn bloß Chrestus. Aus der Inschrift ersehen wir, daß er schon am 13. August 219 n. Chr. Praefect von Ägypten war, der Papyrus nennt ihn als λαμπρότατος ἡγεμῶν im 4. Jahr Elagabals, 220/1. Die Zeitdauer seiner Statthalterschaft in Ägypten läßt sich dadurch begrenzen, daß Iulius Basilianus noch zu Beginn der Regierung Elagabals, wahrscheinlich noch bis [1025] Juni 218, Praefect von Ägypten war (Dio ep. LXXVIII 35, 1) und L. Domitius Honoratus (s. o. Domitius Nr. 62) schon am 6. Januar 222 dieses Amt bekleidete (Pap. Oxy. I 121, 62). G. ist also noch vor dem Tode Elagabals (im März 222) aus Ägypten abberufen worden; da nun nach Dio ep. LXXIX 21, 1 mit Elagabal auch seine Gardepraefecten getötet wurden, so kann G. die Gardepraefectur nicht unmittelbar nach der Statthalterschaft von Ägypten bekleidet haben; ein anderes Amt, das sich zwischen diese beiden einschiebt, gibt es für die damalige Zeit nicht, G. dürfte also einige Zeit im Privatleben zugebracht haben. Nicht unwahrscheinlich ist es daher, daß er der in der Hist. aug. Alex. 19, 1 erwähnte Praefectus praetorio ist, der gegen seinen Willen vom Kaiser Severus Alexander zu dieser Würde erhoben wurde und sich sogar durch die Flucht einer solchen Auszeichnung hatte entziehen wollen. Sein Mitpraefect war Flavianus (s. o. Bd. VI S. 2506, 2). Beide werden als tüchtige Offiziere und Verwaltungsbeamte bezeichnet, aber die Mutter des jugendlichen Kaisers Severus Alexander, Iulia Mamaea, bewirkte, daß ihnen der berühmte Jurist Ulpian (s. Domitius Nr. 88, o. Bd. V S. 1436) als dritter Praefect beigesellt, ja übergeordnet wurde. Ihrem und Ulpians Betreiben ist es zuzuschreiben, daß anläßlich einer Soldatenmeuterei gegen den neuen Befehlshaber die beiden andern als wirkliche oder vermeintliche Urheber der Empörung hingerichtet wurden, Zosim. I 11, 2. Dio ep. LXXX 2, 2 = Zonar. XII 15 p. 120 Dind. III, vor dem Ende des J. 223, da noch in diesem Jahr sein Nachfolger in der Statthalterschaft Ägyptens ihm auch im Gardekommando gefolgt war.

[Stein. ]