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5) L. Genucius, Volkstribun 412 = 342, brachte ein Gesetz durch, das alles Zinsennehmen verbot (Liv. VII 42, 1; vgl. über dieses Gesetz auch Tac. ann. VI 16. Appian. bell. civ. I 232. Klingmüller Ztschr. f. Rechtsgesch. Roman. Abt. XXIII 72ff.), das allerdings ohne nachhaltige Wirkung blieb. Dieselben Annalisten, denen Livius diese in seiner Hauptquelle fehlende Angabe entnahm, berichteten unter diesem Jahr auch von sehr wichtigen Verfassungsänderungen durch andere Plebiscite (ebd. 2. Zonar. VII 25 E.) und schrieben vielleicht auch den Hauptanteil daran dem G. zu.