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2) Hiberus, ein kaiserlicher Freigelassener, dem Kaiser Tiberius nach dem Tode des Präfekten Vitrasius Pollio im J. 32 n. Chr. zeitweilig die Verwaltung Ägyptens übertrug (Dio LVIII 19, 6). Schon nach kurzer Zeit starb er, worauf (A. Avillius) Flaccus zu Ende des J. 32 oder Anfang 33 (so WillrichKlio III 399) die Statthalterschaft Ägyptens antrat, Philo in Flaccum c. 1, II 517 Mangey (durch eine freundliche Mitteilung von S. Reiter erfahre ich, daß sämtliche Hss. τὴν Σεβήρου lesen, ausgenommen der Cod. Vat. Pal. 248, der mehrmals die beste Überlieferung darstellt und der hier τὴν βήρου hat [was leicht aus ΤΗΝ IBHPOY entstehen konnte], so daß man den von Dio angegebenen Namen H. wohl als den richtigen wird ansehen dürfen). Die Vermutung Dessaus (Prosop. imp. Rom.s. v.), daß er ein Freigelassener der Antonia, der Gemahlin des älteren Drusus, gewesen und daß einer seiner Nachkommen der Consul des J. 133 M. Antonius Hiberus sei, klingt sehr wahrscheinlich.