RE:Honorius 5

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Iusta Grata Honoria, Tochter des Kaisers Constantius III. und der Galla Placidia
Band VIII,2 (1913) S. 22912292
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5) Iusta Grata Honoria (Cohen Médaill. imp. VIII² 219. Dessau 818 = CIL XI 276[1]), Tochter des Kaisers Constantius III. und der Galla Placidia, ältere Schwester des Kaisers Valentinian III. (Olymp. frg. 34 = FHG IV 65. Sozom. IX 16, 2. Zonar. XIII 21 p. 39 d). Da ihre Eltern sich am 1. Januar 417 vermählten und ihr jüngerer Bruder am 3. Juli 419 geboren wurde, muß sie zwischen Oktober 417 und September 418 geboren sein (o. Bd. IV S. 1101). Ihre Mutter floh mit beiden Kindern 423 nach Constantinopel (Mommsen Chron. min. I 470, 1280. Zonar. XIII 21 p. 40 b). Nachdem ihr Bruder 425 den weströmischen Thron bestiegen hatte, wurde auch sie durch den Titel Augusta geehrt (Dessau 817. 818. Ioh. Ant. frg. 199, 2 = FHG IV 613. [2292] Suid. s. Ὁνωρία) und Münzen mit ihrem Bildnis geschlagen (Cohen a. O.). Wie die frommen Schwestern des Kaisers Theodosius II. das Vorbild gegeben hatten, so wurde auch H. zu ewiger Jungfrauenschaft bestimmt (Iord. Rom. 328; Get. 42, 224), ließ sich aber mit ihrem Procurator Eugenius auf ein Verhältnis ein. Dieser wurde hingerichtet, sie selbst aus dem Kaiserpalast ausgestoßen (Ioh. Ant. a. O. Suid. a. O.), wahrscheinlich auch der Würde der Augusta beraubt. Dies setzt die Chronik des Marcellinus in das J. 434, wo H. eben erst 16 Jahre alt war (Mommsen Chron. min. II 79); doch kann diese Datierung nicht richtig sein. Denn noch bei den Vicennalien Valentinians III. 443 oder 444 hat man Münzen auf den Namen der H. geschlagen (Cohen VIII² 220, 4). Ihr Fall wird also wohl dem J. 450, in dem Attila Ansprüche auf ihre Hand erhob, nur kurze Zeit vorhergegangen sein. Daß man sie nach Constantinopel geschickt habe, beruht nur auf derselben Chronik (daraus geschöpft Iord. Rom. 328); doch ist es nicht unwahrscheinlich, daß man sie zu ihrer Besserung unter den Einfluß ihrer nonnenhaften Basen am orientalischen Kaiserhofe brachte. Jedenfalls war sie bald wieder in Italien und wurde hier mit dem Consular Flavius Bassus Herculanus verlobt, der so unbedeutend war, daß man nicht zu fürchten brauchte, er werde auf diese hohe Verbindung Ansprüche gründen (Ioh. Ant. a. O. De Rossi Inscr. christ. urb. Romae I 757 mit der Anmerkung). Da schickte sie durch den Eunuchen Hyakinthos dem Attila einen Ring und bot ihm ihre Hand an (Ioh. Ant. a. O. Prisc. frg. 16 = FHG IV 99. Iord. Get. 42, 224; Rom. 328. Mommsen Chron. min. II 79, 434). Als dieser sich bereit machte, die ihm angebotene Ehe zu erzwingen, riet Theodosius, ihm die H. zuzusenden. Valentinian aber ließ den Hyakinthos unter Martern hinrichten, und nur durch die Fürsprache ihrer Mutter entging H. einer harten Strafe (Ioh. Ant. a. O.); doch scheint man ihre Vermählung mit Herculanus beschleunigt zu haben. Unterdessen war Theodosius II. gestorben, und Marcian hatte am 24. August 450 die Regierung angetreten. Jetzt forderte Attila, daß man ihm seine Verlobte zuschicke und ihr zugleich die Hälfte des Westreiches als ihr Erbteil übergebe. Daß dies mit der Erklärung, sie sei schon vermählt und besitze als Weib keine Ansprüche auf die Regierung, abgewiesen wurde, diente den Hunnen zum Kriegsgrund, um 451 in Gallien einzufallen (Prisc. frg. 15. 16. Iord. Get. 42, 223. Mommsen Chron. min. I 662, 139). Ihr Gatte, der schon vorher Consular gewesen war (Ioh. Ant. a. O.), wurde 452 zum Consul ordinarius erhoben (Mommsen III 533. De Rossi I 757).

[Seeck. ]

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Corpus Inscriptionum Latinarum IX, 276