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Icilius ist der Name eines plebeischen Geschlechts, das nach der römischen Vulgärtradition im 1. Jhdt. der Republik eines der führenden war. Deswegen gebraucht Livius IV 2, 7 (vgl. 52, 2. 54, 4) den Namen als einen typischen für eifrige Verfechter der plebeischen Interessen. Die Handschriften, zumal griechischer Autoren verwechseln ihn öfter mit anderen Namen, z. B. dem der Sicinier, die ebenfalls zu den Führern der Plebs in jener Zeit gehören. Daß irgendwelche geschichtlichen Erinnerungen zugrunde liegen müssen, wenn einem später ganz verschollenen Plebeiergeschlecht so große Bedeutung in den Anfängen der Geschichte der Plebs zugeschrieben wurde, ist außer Zweifel; diese Erinnerungen sind anscheinend folgende gewesen: 1. Ein I. stand in der ältesten erhaltenen Liste
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eines Volkstribunencollegiums (Nr. 5). 2. Ein I. galt schon früh als Urheber des Gesetzes über die Ansiedlung der Plebs auf dem Aventin (Nr. 2). 3. Die Icilier waren im Tribunencollegium zwei Jahrzehnte vor dem gallischen Brande – bis zu welchem Zeitpunkt gewisse Erinnerengen hinaufreichen konnten – ungewöhnlich stark vertreten in einem Jahre, das einen Fortschritt in der Gleichberechtigung der Plebs bedeutete (Nr. 3). Dies sind zwar noch immer keine gesicherten Tatsachen, sondern nur die ältesten für uns erreichbaren Überlieferungen; aber man wird ihnen gegenüber nicht bestreiten können, daß die Gesamtauffassung der Icilier im Altertum nicht unberechtigt war, und daß somit der römischen Vulgärtradition über das 5. Jhdt. v. Chr. auch in ihren Einzelheiten ein gewisser Wert innewohnt. Ob die Vornamen L. und Sp. beglaubigt sind, ist nicht sicher zu entscheiden; M. (Nr. 4) ist ungeschichtlich, und ‚Quintus Icilius kommt im Altertum nicht vor, sondern dankt nur einem Irrtum und einer Laune Friedrichs d. Gr. seine Existenz‘ (K. G. Guichard).
Durch Versetzung eines Anführungszeichens von ,Quintus Icilius‘ ans Ende des Satzes Z. 23 erscheint dieser als ein Zitat von Guichard, während Guichard der eigentliche Name des ,Quintus Icilius‘ ist.