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RE:Iulius

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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römisches patrizisches Geschlecht
Band X,1 (1918) S. 106107
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Iulius ist der Name eines patricischen Geschlechtes, erst im letzten Jhdt. v. Chr. auch bei Plebeiern etwas häufiger und dann seit dem Dictator Caesar durch Bürgerrechtsverleihungen und Freilassungen weit verbreitet. Die Gens Iulia gehörte nach der alten römischen Überlieferung zu den albanischen Geschlechtern, deren Übersiedlung nach Rom unter Tullus Hostilius gesetzt wurde (Liv. I 30, 2. Dionys. III 29, 7. Kaiser Claudius bei Tac. ann. XI 24, vgl. Val. Max. I 8, 8); die damit eigentlich nicht verträgliche Verflechtung eines I. in die Romuluslegende wurde sorgfältig festgehalten (vgl. Nr. 33). Die Nachfolgerin von Alba wurde als Mittelpunkt seines Gebietes Bovillae, und hier war in der Tat die Stätte des Gentilkults der Iulier; hier ist ein Altar entdeckt worden, der von den genteiles Iuliei dem Veiovis geweiht war und nach Material, Form , Schreibweise (Vokalverdoppelung: leege, aara) der Zeit um 654 = 100 angehört (CIL I 807 = XIV 2387 = Dessau 2988), und noch in der ersten Kaiserzeit wurde das Heiligtum neu ausgeschmückt und der Kult neu belebt (Tac. ann. II 41. XV 23; vgl. o. Bd. III S. 798f. VII S. 1184f.). Feriae propriae der Iulier werden von Macrob Sat I 16, 7 erwähnt. Das nach Rom übergesiedelte Geschlecht hat zwei Blütezeiten, zwischen denen die Verbindung fehlt. Die erste reicht vom Anfang des 5. bis in den Anfang des 4. Jhdts. v. Chr., die zweite beginnt erst mit dem Ende des 3. Jhdts., und in der Zwischenzeit begegnet in den Fasten nur 487 = 267 ein I. mit einem sonst nicht vorkommenden Beinamen (Libo, s. u.). Die Iulii der ersten Blütezeit führen mit einer Ausnahme (Mento, s. u.) in den Fasten das Cognomen Iulus (richtigere Schreibung: Iullus, vgl. Mommsen Philol. Schr. 187f., auch CIL I² p. 85); auffallend ist, wie unsicher selbst die Vornamen bei ihnen überliefert sind, und auf die Angabe der Filiation dürfte noch weniger Verlaß sein (vgl. z. B. Vopiscus); eine sichere Kenntnis von ihrem genealogischen Zusammenhang hat anscheinend der späteren Zeit gefehlt, und deshalb wird hier auf eine Wiederholung oder Berichtigung des von Groebe (bei Drumann G. R.² III 111, vgl. 693) aufgestellten Stammbaums verzichtet. Die sicheren Praenomina dieser älteren Iulier beschränken sich außer dem später nicht mehr üblichen Vopiscus (vgl. den Art., als Beiname wiederkehrend bei Nr. 135) und dem einmal vorkommenden Cn. (bei dem auch durch das Cognomen abstechenden Mento) auf dieselben drei: C. L. Sex., die auch in der zweiten Blütezeit des Geschlechts in ausschließlichem Gebrauch waren, was den ohnehin wahrscheinlichen Zusammenhang noch mehr sichert. In der Zeit, als das Geschlecht nach einer Unterbrechung von fast zwei Jahrhunderten in dem Zweige der Caesares (Nr. 127ff.) eine neue schönere Blüte zu treiben begann, hatte sich die Anschauuung von der troischen Abkunft der Römer ausgebildet und befestigt; nachdrücklicher als ein anderes römisches Geschlecht hat das Iulische, das sich ja aus Alba ableitete, diese Fiktion aufgenommen und ausgenützt, vielleicht gerade deshalb, weil es den verlorenen Platz unter den Adelsgeschlechtern erst wieder zurückgewinnen mußte. Bei der um 654 = 100 lebenden Generation ist dieses Bestreben zuerst deutlich zu erkennen, [107] sowohl in der Wahl des Bildes der Venus als Familienwappen (zuerst auf den Münzen von Nr. 150 und 142), wie in der Übernahme des erblichen Gemeindepatronats von Ilion (vgl. Nr. 142f., wo es sich jedenfalls um eine bereits ererbte Würde handelt). Vielleicht haben auch schon andere Glieder der Familie den Anspruch näher begründet, daß der Sohn des Aeneas und Enkel der Venus, Ilos = Iulus, der Stammvater der Iulii sei, die in alter Zeit den Beinamen Iulus geführt hatten (vgl. Serv.[interpol.]Aen. I 267, dazu u. Nr. 143); öffentlich und eindringlich hat der spätere Dictator gleich im Anfange seiner politischen Laufbahn diese Lehre verkündet im J. 686 = 68: Paternum genus cum diis immortalibus coniunctum est. nam … sunt ..... a Venere Iulii, euius gentis familia est nostra (Suet. Caes. 6, 1, vgl. u.). Auf dem Gipfel seiner Macht hat er daran festgehalten (vgl. z. B. Appian. bell. civ. II 281) und sie mit allen Mitteln verbreitet (vgl. Drumann-Groebe G. R.² III 108); sie ist durch ihn und durch seinen Adoptivsohn immer mehr zu einem Glaubenssatze des römischen Volkes erhoben worden (vgl. besonders Liv. I 3, 2. Verg. Aen. I 288. VI 789f. [dazu Serv. Aen. praef. 4, 10ff. Thilo. Heinze Virgils epische Technik³ 158f.]. Diod. VII 5, 8 E. [aus Euseb. chron. I 285, 43 Schoene]. Dionys. I 70, 3f. u. a. Näheres im Art. Iulus). Daher wurde dem Iulischen Geschlechte selbst auf dem Capitol eine Art göttlicher Verehrung zu teil (vgl. über die Ara gentis Iuliae o. Bd. III S. 1537, 31ff.).

Anmerkung (Wikisource)

Für einen Überblick über alle Iulii-Artikel vgl. das Register, s. v. Iulius 1ff.