RE:Iustinus 11
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
---|---|---|---|
| |||
Märtyrer, christl. Apologet | |||
Band X,2 (1919) S. 1332–1337 | |||
Justin der Märtyrer in der Wikipedia | |||
GND: 118714341 | |||
Justin der Märtyrer in Wikidata | |||
Bildergalerie im Original | |||
Register X,2 | Alle Register | ||
|
11) Iustinus der Märtyrer, christlicher Apologet. In der Adresse seiner I Apologie nennt er sich Ἰουστῖνος Πρίσκου τοῦ Βακχείου, τῶν ἀπὸ Φλαουΐας Νέας πόλεως τῆς Συρίας Παλαιστίνης, stammte also aus dem alten Sichem. Seine Bekehrung vom suchenden Hörer der heidnischen Philosophenschulen, insbesondere der Platoniker, zum Anhänger der Propheten und Verkünder der ‚christlichen Philosophie‘ hat er im Dialogus 2–8, sichtlich nach einem literarischen Schema (vgl. Th. Zahn Ztschr. f. Kirchengesch. VIII 37ff. Puech Les Apologistes 312ff.), geschildert: als Zeitpunkt dieses Disputes gibt er c. 1, 3 und 9, 3 den jüdischen Krieg, d. h. den Aufstand des Barkochba 132–135 an. Euseb. hist. eccl. IV 18, 6 läßt die Unterredung in Ephesus gehalten sein, was in einer heute verlorenen Partie gestanden haben muß. Seine spätere Lehrtätigkeit verlegt Euseb. hist. eccl. IV 11, 11 nach Rom, was mit den Angaben der Acta Iust. c. 3 und dem Inhalt der unter dem Praefectus urbi Urbicus [1333] (c. 152, vgl. Borghesi Oeuvres IX 295) verfaßten II Apologie übereinstimmt. Hier hat er auch unter dem Praefectus urbi Iunius Rusticus (163–167 vgl. Borghesi Oeuvres IX 307; s. oben) zusammen mit einigen Schülern den Märtyrertod erlitten; darüber geben die Acta Iustini (Otto II 262ff. v. Gebhardt Ausgew. Märtyrerakten 18ff.) einen brauchbaren Bericht. Weitere Nachrichten über seine Person besitzen wir nicht. Über seine schriftstellerische Tätigkeit berichtet Euseb. hist. eccl. IV 18, 1–7: dazu kommen einige Zeugnisse in den Schriften I.s selbst und das uns überlieferte Corpus seiner Werke.
Unzweifelhaft echt sind nur die beiden Apologien und der Dialog: sie stehen am Anfang und am Ende der Liste des Euseb und sind durch den Cod. Paris. 450 s. XIV (a. 1364) erhalten. Die erste Apologie protestiert gegen das summarische Verfahren der Verurteilung von Christen allein um ihres Namens willen und weist die Vorwürfe des Atheismus und der Unsittlichkeit zurück durch den Hinweis auf die Lehre Christi und der Kirche. Unter steter Polemik gegen die auf Dämonentrug aufgebaute heidnische Religion wird die alle Philosophen überragende Erhabenheit der alttestamentlichen Propheten und die Erfüllung ihrer Weissagungen durch den Logos-Christus dargelegt und schließlich die Schlichtheit des christlichen Kultus zum Zeugnis aufgerufen. Unmittelbar an die Schlußworte der ersten (c. 68, 3) knüpfen die Anfangsworte der zweiten Apologie an, welche über die soeben erfolgte Hinrichtung dreier Christen durch den Praefectus urbi Urbicus Beschwerde erhebt. Man pflegt sie als Nachtrag zu der eben vollendeten ersten Apologie anzusehen. E. Schwartz (Eusebs Kirchengesch. III S. CLIVff. Vgl. auch Harnack Altchristl. Lit. I 102ff.) hat aus den eusebianischen Zitaten den Schluß gezogen, daß beide Apologien ursprünglich ein einziges Schriftwerk waren und so noch Euseb vorlagen, dessen Notiz über die Existenz einer δεύτερα ἀπολογία auf einem Versehen beruhe: doch habe ein Kritiker des 4. Jhdts. sich dadurch veranlaßt gesehen, die erhaltene Apologie in zwei Stücke zu zerschneiden, und in diesem Zustand sei der Text uns erhalten. Für die Datierung der Apologie darf man nicht die unheilbar entstellte Adresse verwerten (Usener Weihnachtsfest² 110f.): vielmehr weisen sowohl der Stadtpräfect Urbicus (II 1 c. 152) wie der Praefectus Aegypti L. Munatius Felix (I 29, 2: zwischen 148 und 154, vgl. E. Schwartz Nachr. d. Götting. Ges. 1907, 369) auf eine Entstehung bald nach 150 hin: dazu stimmt, daß I 46, 1 Christus vor 150 Jahren geboren sein soll (vgl. Harnack Chronologie I 276ff.) Der Dialogus ist etwas später, also um 160 entstanden, denn er zitiert 120, 6 die Apologie I 26. Er war ursprünglich in zwei Bücher geteilt, denn die Sacra Parallela zitieren c. 82 als ἐκ τοῦ πρὸς Τρύφωνα βʹ λόγου (Holl Texte und Unters. XX 2, 34), doch ist das Ende des ersten und der Anfang des zweiten Buches hinter c. 74 verloren gegangen (Th. Zahn Zeitschr. f. Kirchengesch. 1886, 37ff.), auch der Anfang scheint defekt zu sein, da die Widmung an den 141, 5 genannten Marcus Pompeius (vgl. 8, 3 φίλτατε) und die Erwähnung [1334] von Ephesus als Ort der Disputation (Euseb. hist. eccl. IV 18, 6) im erhaltenen Text fehlt. Als Gegenredner I.s fungiert ein Ἑβαῖος ἐκ περιτομῆς namens Τρύφων, zu dessen Figur der berühmte Rabbi Tarpon (טרפון) schwerlich mehr als den Namen geliehen hat (Schürer Gesch. d. jüd. Volkes II⁴ 444f. Zahn Ztschr. f. Kirchengesch. 1886, 37ff.). Der umfangreiche Dialog ist ein überaus lehrreiches Denkmal der Auseinandersetzung des Christentums mit den Ansprüchen und Einwürfen des Judentums (vgl. Harnack Texte und Unters. Bd. XXXIX 1).
Euseb nennt weiterhin eine Schrift πρὸς Ἕλληνας, ἐν ᾧ μακρὸν περὶ πλείστων παρ’ ἡμῖν τε καὶ τοῖς Ἑλλήνων φιλοσόφοις ζητουμένων κατατείνας λόγον περὶ τῆς τῶν δαιμόνων διαλαμβάνει φύσεως. Eine ,lange Rede‘ πρὸς Ἕλληνας ist unter I.s Namen in der Pariser Handschrift 450 (a. 1364) sowie dem 914 geschriebenen Arethascodex erhalten, die sog. Cohortatio: die griechischen Philosophen werden neben den Dichtern ausführlich behandelt, aber von der Natur der Dämonen lesen wir nichts darin, so daß man Bedenken tragen wird, dieses Werk für das von Euseb gemeinte zu halten; man müßte schon annehmen, daß von ihm konfuse Erinnerungen an Ausführungen der ersten Apologie fälschlich hierhin versetzt worden seien. Jedenfalls ist die Schrift aber nicht von I., da sie in c. 9 p. 9c ff. und 12 p. 12c ff. die 221 abgeschlossene Chronik des Iulius Africanus (o. S. 116) benutzt (vgl Schürer Ztschr. f. Kirchengesch. II 319ff. Harnack Chronologie II 154ff.) und in ihrer ganzen Haltung an die Zeit um 300 erinnert: eine Charakteristik gibt Geffcken Zwei griech. Apologeten 267ff. Euseb fährt fort, es sei noch ein anderes σύγγραμμα πρὸς Ἕλληνας erhalten, ὃ καὶ ἐπέγραψεν Ἔλεγχον. Man hat auch mit diesem die Cohortatio identifizieren wollen, was natürlich keine Schwierigkeiten macht, da Euseb über das σύγγραμμα nichts weiter aussagt: Photius c.232 p. 290a gebraucht sogar mehrfach bei Erwähnung der Cohortatio das Wort ἔλεγχος, woraus aber doch nichts für den Titel folgt (W. Gaul Die Abfassungsverhältnisse der pseudojust. Cohortatio 1902, 26ff.). Wir haben aber unter I.s Namen noch einen anderen kurzen, ebenfalls unechten λόγος πρὸς Ἕλληνας, die sog. Oratio ad gentiles, durch den 1870 verbrannten Straßburger Apologetencodex saec. XIV erhalten: auf diesen kann Eusebs Notiz über das σύγγραμμα mit demselben guten und schlechten Recht bezogen werden. Eine noch im 3. Jhdt. entstandene Überarbeitung dieses Textes durch einen zum Christentum übergetretenen βουλευτὴς Ambrosius ist uns in syrischer übersetzung überliefert (Cureton Spicilegium Syriacum 38ff., deutsch von Baethgen bei Harnack S.-Ber. Akad. Berl. 1896, 627ff., vgl. Harnack Chronologie I 315ff.). Sodann nennt Euseb eine Schrift περὶ θεοῦ μοναρχίας, ἣν οὐ μόνον ἐκ τῶν παρ’ ἡμῖν γραφῶν, ἀλλὰ καὶ τῶν Ἑλληνικῶν συνίστησιν βιβλίων. Durch die Straßburger Hs. und den Parisinus 450 ist uns eine pseudoiustinische Schrift περὶ μοναρχίας überliefert, welche die Einheit Gottes aus Zitaten griechischer Dichter erweist. Wenn Euseb diese meint, so ist sein Referat wieder irreführend, denn von christlichen Schriften wird in dem [1335] Traktat überhaupt und grundsätzlich (c. 1 p. 103e) kein Gebrauch gemacht, während Euseb durch οὐ μόνον, das Gegenteil zu verstehen gibt. Übrigens verwertet der Autor neben echten nicht wenige gefälschte Dichterzitate, worüber Elter eingehend gehandelt hat (De Gnomolog. Graec. historia 123ff. 149–206, Bonner Progr. 1893–1894; Christ Phil. Studien zu Clem. Alex. 30ff. in Abh. Akad. Münch. I Kl. XXI 3). Die weiterhin bei Euseb genannten Schriften ψάλτης und σχολικὸν περὶ ψυχῆς finden in dem I.-Korpus keine Parallele. Trotz der unbezweifelbaren Differenzen läßt sich aber der Eindruck nicht verwischen, daß zwischen der Aufzählung iustinischer Schriften Eusebs und dem uns erhaltenen, aus Echtem und Unechten zusammengesetztem Korpus ein Zusammenhang bestehen muß. Daß Euseb unser Korpus schon gekannt habe, ist für die bisher behandelten Schriften an sich möglich, wird aber eben durch die abweichenden Inhaltsangaben unwahrscheinlich gemacht. Viel eher könnte ein späterer Sammler herrenlose apologetische Texte auf Grund von Ähnlichkeiten mit der eusebianischen Liste als iustinisch angesprochen und mit echten Schriften I.s zu einem Korpus vereinigt haben. Indessen hat der Redaktor auch ohne Anlehnung an Euseb – wenn man nicht die Versicherung Eusebs IV 18, 8 πλεῖστα δὲ καὶ ἕτερα παρὰ πολλοῖς φέρεται ἀδελφοῖς τῶν αὐτοῦ πόνων, als Stütze ansehen will – noch eine Reihe unechter Schriften seinem uns im Paris. 450 am besten erhaltenen I.-Korpus einverleibt. Es sind dies: die epistula ad Zenam et Serenum (Otto III 1, 58), ein stoisch beeinflußter Moraltraktat, dessen Abfassungszeit nicht sicher zu bestimmen ist. Batiffol (Revue Biblique V 114ff.) hält den um 400 lebenden Novatianerbischof Sisinnius von Konstantinopel für den Verfasser. Ferner vier wohl sicher aus ein und derselben Feder geflossene Schriften: die Quaestiones et responsiones ad orthodoxos (Otto III 2, 2ff.), die Quaestiones Christianorum ad gentiles (Otto III 2, 238ff.), die Quaestiones gentilium ad Christianos (Otto III 2, 318ff.) und die Confutatio dogniatum Aristotelis (Otto HI 1, 88ff.). Aus den Quaest. ad orthod. 63 p. 428 b ergibt sich, daß der Verfasser der syrischen Kirche angehört; seine theologische und exegetische Stellungnahme weist ihn der antiochenischen Schule zu. Eine von Papadupolus-Kerameus edierte (Abh. d. Petersburger Univers. XXXVI, 1895) Konstantinopeler Handschrift des 10. Jhdts. bezeichnet Theodoret als den Verfasser der Quaest. ad orthod., was sicher unrichtig ist (vgl. Ehrhardt Byz. Ztschr. VII 609ff.). Harnack (Texte u. Unters. N. F. VI 4) hat die vier Schriften als Eigentum Diodors von Tarsus († 394, s. o. Bd. V S. 713 Nr. 57) angesprochen, was von Jülicher (Theol. Lit.-Ztg. 1902, 82ff.) und F. X. Funk (Kirchengesch. Abhandl. III 323ff.) mit guten Gründen bestritten ist. Beide Kritiker neigen dazu, die Schriften dem 5. Jhdt. zuzuschreiben. Schließlich bringt das handschriftliehe Korpus auch eine Expositio rectae fidei (Otto III 1, 2ff.) unter I.s Namen, in welcher der Verfasser – nach voraufgegangener Widerlegung der Juden und Hellenen (c. 1) – den ,gesunden Glauben‘, d. h. die orthodoxe Trinitätslehre [1336] und die antiochenische Zweinaturenlehre positiv darstellt. Auch diese Schrift ist Harnack (Texte u. Unters. N. F. VI 4, 242ff.) geneigt, dem Diodor zuzuschreiben, während Funk (Kirchengesch. Abh. II 253ff.) sie ins 5. Jhdt. datiert. Im Straßburger Codex war auch der Brief an Diognet (s. o. Bd. V S. 786 Nr. 18) fälschlich dem I. zugeschrieben.
Umfangreiche Fragmente einer Schrift περὶ ἀναστάσεως haben die Sacra Parallela des Johannes Damascenus (s. d.) aufbewahrt (Otto II 208ff. Besser bei Holl Texte u. Unters. N. F. V 2, 36ff.), auch Methodius (bei Phot. Bibl. cod. 234 p. 298 Bekk. de resurr. II 18 p. 232 Bonw.) scheint sie zu kennen; Tertullian de resurr. und Irenaeus in Buch V benutzen sie bereits (die Stellen gibt Otto in seinen Anmerkungen), so daß ihre Entstehung vor ca. 190 gesichert ist. Wenn man trotzdem Bedenken trägt, den Traktat für iustinisch zu halten, so ist daran das Fehlen jeder alten Bezeugung des Autors sowie eine gewisse Differenz in Sprachform und Stil schuld; vgl. Zahn Ztschr. f. Kircheng. VIII 1ff. Archambault Rev. de Philol. de Litt. et d’hist. XXIX 73ff. Puech Apologistes 339ff.
Daß er ein σύνταγμα κατὰ τῶν γεγενημένων αἱρέσεων geschrieben habe, berichtet I. selbst Apol. I 26, 8, und Irenaeus IV 6, 2 (vgl, V 26, 2) scheint die Schrift als σύνταγμα πρὸς Μαρκίωνα zu zitieren. Sie ist verloren, aber möglicherweise bei Irenaeus, Tertullian, Hegesipp und Hippolytos benutzt (vgl. R. A. Lipsius Quellen d. ältesten Ketzergesch. 1875. Harnack Quellenkrit. d. Gesch. d. Gnosis 1873 und alt-christl. Lit. I 144). Sonstige Fragmente meist zweifelhafter Herkunft bei Otto II 246ff. Holl Texte u. Unters. N. F. V 2, 49ff.
I. ist unter den Apologeten (s. o. Bd. II S. 166) des 2. Jhdts. der für die Folgezeit bedeutendste und inhaltlich ausgiebigste; eine lebensvolle Persönlichkeit tritt uns in seinen Werken entgegen. Ein großer Schriftsteller ist er nicht (Geffcken Zwei griech. Apologeten 97ff.), und die Versuche, ihn als geschickten Rhetor zu würdigen, sind gescheitert (Wehofer Die Apologie Iustins, Röm. Quartalschr. Suppl. VI 1897. Pfättisch Der Einfluß Platos auf die Theol. Iustins 1910, 131ff. Hubík Die Apol. des hl. Justin. = Theolog. Stud. der Leo-Gesellschaft XIX, vgl. dazu Pohlenz in Berl. phil. Wochenschr. 1916, 1132). Seine Theologie bringt keine großen originellen Gedanken, sondern gibt die allgemeine Anschauung der älteren Apologeten wieder: ein hellenistisch aufgeklärtes, an der Logostheologie orientiertes und mit vielerlei unverarbeitetem Gemeindeglauben durchsetztes Christentum. Näheres bei Harnack Dogmengeschichte I⁴ 496ff. Loofs Dogmengesch.⁴ 114ff. Wendland Hell.-röm. Kultur² 391ff. Gute Charakterisuik bei Puech Les Apologistes 46ff. Ausgaben: Morellus Paris 1615, nach deren paginae oft zitiert wird. Maran Paris 1742. Zuletzt J. C. Th. v. Otto Jena³ 1876-1881, 3 Bde (= Corpus Apologetarum I-V). Sonderausgabe der Apologien von G. Krüger⁴ 1915 (Sammlung von Quellenschriften 1). Rauschen² 1911 (Floril. patrist. II). J. M. Pfättisch 1912 (Aschendorffs Sammlung); des Dialogus von Archambault, 2 Bde., Paris 1909 (Textes et [1337] Documents publ. Hemmer et Lejay). Die Apologien und den Dialogus nach neuer Kollation des Hs., aber ohne kritische Durcharbeitung, gibt Goodspeed Die ältesten Apologeten 1914; ders. liefert auch einen vollständigen, rein mechanischen Wortindex: Index apologeticus 1912. Zur Überlieferungsgeschichte: Harnack Texte u. Unters. I 1. 2 und XXXIX 1; Gesch. d. alt-christl. Lit. I 99ff.; Chronologie I 508ff. II 151ff. Monographie von Semisch Iustin 2 Bde. 1840–1842. v. Engelhardt Das Christenttun Iustins 1878. Weiteres bei Bardenhewer Gesch. d. altkirchl. Lit. I² 206ff., wo die gesamte überreiche Literatur über I. verzeichnet ist: dort auch Berichte über die vielen unglücklichen Hypothesen, die sich an die pseudoiustinischen Schriften knüpfen. O. Stählin in Christ Gesch. d. griech. Lit.⁵ II 2, 1028ff.