RE:Memmius 12

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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L. bei Cicero Brut. genannt
Band XV,1 (1931) S. 619
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12) L. Memmius. Cic. Brut. 136 sagt von den Rednern zur Zeit des Jugurthinischen Krieges: tum etiam C. L. Memmii fuerunt oratores mediocres, accusatores aeres atque acerbi; itaque in iudicium capitis multos vocaverunt, pro reis non saepe dixerunt. Für C. Memmius, den Tribunen von 643 = 111 (Nr. 5) findet die Schilderung in anderweitigen Nachrichten ihre Bestätigung, während über L. Memmius nichts Sicheres bekannt ist. Die Reihenfolge der Namen C. L. Memmii – umgekehrt wie in der Münzaufschrift L. C. Memies L. f. Gal. (Nr. 14) – führt darauf, daß L. Memmius der jüngere von beiden war, und wenn sie, wie wahrscheinlich ist, Brüder gewesen sind, so wird eher der ältere das Praenomen des Vaters geerbt haben. Da dieser aber erst um 650 = 104 Praetor war, so ist es weder möglich, den Redner L. Memmius in dem gleichnamigen Senator höheren Ranges wiederzufinden, der im J. 642 = 112 Ägypten besuchte, noch in dem L. Memmius C. f. Menenia tribu, der um 644 = 110 im Senatsconsult für Adramyttion als fünfter Urkundszeuge erscheint, also ebenfalls einen höheren Rang eingenommen haben dürfte. Immerhin ist die letztere Möglichkeit nicht ganz von der Hand zu weisen. Unwahrscheinlich ist die Identifikation mit dem L. Memmius, der nach Cic. Brut. 304 auf Grund der Lex Varia im J. 664 = 90 angeklagt wurde und sich selbst verteidigte, weil Cicero nichts dergleichen andeutet. Hinfällig ist die von Mommsen (Münzw. 567. 597; vgl. Babelon Monn. de la rép. rom. II 212f.) vorgeschlagene Gleichsetzung mit einem Münzmeister L. Memmi(us), weil die von ihm in die Zeit des Jugurthinischen Krieges gesetzten Denare mit den Dioskuren nach neuerer Ansicht in die des Bundesgenossenkrieges gehören (Grueber Coins of the roman rep. II 299 s. Nr. 13).