RE:Naevius 12

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Naevius Capella, C., IIIvir aere argento auro flando feriundo unter Augustus
Band XVI,2 (1935) S. 1563
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12) C. Naevius Capella war nach dem Ausweise der Münzen IIIvir a(ere) a(rgento) a(uro) f(lando) f(eriundo) unter Augustus. Mommsen Röm. Münzwesen 744, 15 nimmt für ihn keine Zugehörigkeit zu einem Collegium an, Willers Gesch. d. röm. Kupferprägung 153 nennt ihn zu dem Collegium um 7 v. Chr. (Grueber Brit. Mus. Cat. of Rom. coins II 110 zu dem J. 4) und bezeichnet als seine Amtsgenossen P. Betilienus Bassus (o. Bd. III S. 367 Nr. 1 fälschlich ins J. 12 v. Chr. gesetzt), C. Rubellius Blandus (u. Bd. I A S. 1158 Nr. 4) und L. Valerius Catullus (ebenso Babelon II 251. Grueber-Mattingly Coins of the Rom. emp. I 49. XCVIIIff. Mattingly-Sydenham The Rom. imp. coinage 65f.); die Anomalie, ein Collegium von vier Münzmeistern, sucht Grueber durch die Annahme einer infolge Ablebens eines Mitgliedes erforderlichen Ersatzwahl im Laufe des Jahres zu erklären, Babelon II 250 verlegt seine Wirksamkeit in eines der J. 9–4, Mattingly bzw. Mattingly-Sydenham ins J. 4 v. Chr. Sicher ist, daß seine Tätigkeit in die Zeit der vom Senate wieder erlangten Kupferprägung (also etwa zwischen 23 und 4 v. Chr., vgl. Willers 159, daher der Beisatz s(enatus) c(onsulto)) fällt. Alle vier Münzmeister prägten nur die unter Augustus eingeführte kleinste Kupfermünze, die Grueber, Mattingly, Mattingly-Sydenham und Willers Num. Ztschr. XXXIV 133 als Quadrans ansehen, die aber Willers Kupferprägung 153. 220 in Übereinstimmung mit Borghesi Oeuvr. II 423 als Semis betrachtet. Der Name des Kaisers erscheint auf den Münzen nicht.