RE:Virdius 2

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
korrigiert  
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Geminus, Führer der Vexillaren unter Vitellius
Band IX A,1 (1961) S. 183
Bildergalerie im Original
Register IX A,1 Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|IX A,1|183||Virdius 2|[[REAutor]]|RE:Virdius 2}}        

2) Virdius Geminus, Vater des Virdius Gemellinus (s. d.). Für seine dem Triumvir Antonius geleisteten Dienste erhielt Polemon der ältere ein kleines Reich am Pontus, nämlich die Landgebiete des Deiotarus (s. o. Bd. III S. 525) nebst Phanaroia, Zelitis und Megalopolitis. Nachdem der König in einem Kampfe gefallen war, folgte ihm seine Gattin Pythodoris (Strab. XI 2, 18. XII 3, 29) bis 38 n. Chr. und dieser ihr Sohn Polemon II., bis ihm Kaiser Claudius 41 n. Chr. erst den Bosporus und dann auch den Pontus abnahm. Ein Freigelassener des Königs, namens Aniketos (s. o. Bd. I S. 2210 Nr. 6), benützte die Ungehaltenheit des Volkes über den Steuerdruck, um 69 im Namen des Vitellius einen Aufstand zu erregen und Trapezunt zu erobern (Tac. hist. III 47), was ihm durch den Abzug der Truppen und Schiffe nach Byzanz und Italien erleichtert war. Gegen ihn betraute Vespasian unseren V. als bewährten Kriegsmann (ducem ... Virdium Geminum spectatae militiae Tac. hist. III 48) mit der Führung der Vexillaren. Die Aufständischen haben sich, um auch andere Küstenplätze besetzen zu können, Schiffe nach einer neuen Bauart gezimmert; V. bringt die römischen Kriegsfahrzeuge heran und es kommt an der Mündung des Flusses Chobos nordöstlich von Trapezunt zu einer Land- und Seeschlacht. Die Römer siegen, da Aniketos von dem Häuptling eines benachbarten Kaukasusvolkes, der ihm anfangs Hilfe geleistet hat, im Stiche gelassen wird, und Vespasian ist durch die Nachricht über diesen Erfolg hoch erfreut (Tac. hist. III 48). – Prosop. Rom. III 446 nr. 474. Stein Ritterstand 180.