Seite:Über die nothwendige Verbesserung der lateinischen Trivialschulen und der Gymnasiumsschulen in einigen Fränkischen Gegenden.pdf/3

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Begriffe von seiner Regentenpflicht, als der weise Franz Ludwig? Sein rastloses Bestreben, die wohlthätigsten Anstalten für das Beste seiner Bürger zu treffen und vest zu begründen, ist allgemein bekannt: – sein Volk liebet und segnet ihn dafür. Tadeln kann ihn nur der Undankbare und Selbstsüchtige, dem auch Gott nicht genug thut. Wer es weiß, was dieser erhabene Fürst für die Vervollkommnung der akademischen Studien gethan hat, der ist auch überzeuget, daß in seinen Gymnasiumsschulen sich eine zweckmäßigere Einrichtung hoffen lasse, wenn ein guter, von practischen Gelehrten entworfener, wohl überdachter, nicht rhapsodistischer, sondern genau in allen Theilen zusammenhängender Plan dem besten Landesvater vorgeleget wird.

Eine gute Schulpolizey müßte nicht bloß aus geschickten geistlichen und weltlichen Räthen, sondern auch aus praktischen Gelehrten bestehen, welche über Lehrart mehr zu sprechen wissen, und auch über das Schulwesen zu lesen und zu denken, mehr Zeit und Gelegenheit haben, als Räthe, welche zu Regierungsgeschäfften sehr gebraucht werden.

Gute Schulpolizeygesetze müßten entworfen werden. Der Director der Gymnasiums-