Über die nothwendige Verbesserung der lateinischen Trivialschulen und der Gymnasiumsschulen in einigen Fränkischen Gegenden
Eine gute Schulpolizey müßte nicht bloß aus geschickten geistlichen und weltlichen Räthen, sondern auch aus praktischen Gelehrten bestehen, welche über Lehrart mehr zu sprechen wissen, und auch über das Schulwesen zu lesen und zu denken, mehr Zeit und Gelegenheit haben, als Räthe, welche zu Regierungsgeschäfften sehr gebraucht werden.
Gute Schulpolizeygesetze müßten entworfen werden. Der Director der Gymnasiums-| und lateinischen Trivialschulen müßte über die Beobachtung derselben wachen, und deßhalb die Schulen fleißig besuchen. In Klagen hätte er die erste Instanz, aber das höhere Strafrecht müßte ganz in den Händen der Schulcommission seyn, damit das Publicum nicht über Leidenschaft und eigennützige Parteylichkeit eines einzelnen Lehrers klagen, und damit bey wichtigeren Vergehungen eines oder mehrerer Studenten eine legale Untersuchung vorgenommen werden könnte.[1] Der Director| hätte nur für die Vollziehung des Urtheils der Schulcommission zu sorgen, und derselben die Klagen der Lehrer, oder gegen Lehrer zu hinterbringen. Das ist freylich ein mühseeliges und oft verdrießliches Amt, aber dafür wird der Director auch gut salarirt, und das Schulpolizeygericht muß ihn in allen Stücken unterstützen.Der Director muß sich nicht das Ansehen eines Allwissers und eines despotischen Regenten geben. Durch das Eine machet er sich lächerlich, und durch das Andere verhaßt. Bloß für die Erhaltung der Schulpolizey muß er wachen.
Was für Vortheile hat das Beysammenwohnen der sämmtlichen Gymnasiumsprofessoren und ihres Directors? So fragte einst ein reisender Fremder irgendwo den Director, und dieser antwortete: parce qu’ils sont encore très jeunes gens, im Beyseyn einiger Professoren. Der Fragende lachte, die Professoren, von denen einige älter oder wenigstens von gleichem Alter| waren, als der Director, lachten auch, oder schlugen ihre Augen nieder. Die Hauptvortheile sind, 1) daß den Gymnasiumsprofessoren ein geringeres Jahrgehalt ausgeworfen, und die Universitätscasse dadurch erleichtert wird. Bey freyer Kost und Wohnung bekommt einer jährlich 100 Thlr. oder 150 fl. rheinisch, 2) daß sich die Professoren über innere Schulangelegenheiten öfter und vertrauter unterreden, und in dem Erziehungs- und Lehrplane mehr harmoniren können.Da die Klagen über die Sittenlosigkeit der Gymnasiumsstudenten zu allgemein wurden, machte man allerley Veränderungen in ihrem kirchlichen Gottesdienste, welche aber noch so wenig fruchteten, als das Predigen allein gegen den Diebstahl fruchten würde. Eine gute Schulpolizey ist das einzige Mittel zur Verbesserung der Sitten studirender Jünglinge.
In dem bischöfflichen Hirtenbriefe zu Anfange der Fasten vom 23ten Hornung 1791 wird die Schuld des Sittenverderbnisses der Jugend beynahe ganz den Eltern zugeschrieben. Vernünftige Männer sind der Meinung, daß der Staat auf Mittel| denken solle, um die Eltern zu zwingen, an der sittlichen Verbesserung ihrer Kinder mehr zu arbeiten.Den Gymnasiumsstudenten ist das Tabakrauchen, das runde Hüte tragen, das Besuchen der Kaffee- und Wirthshäuser, das Spazierengehen am späten Abend, und der Umgang mit ihren weiblichen Hausgenossen verboten worden. Zu denselben Endzwecke hat man auch das Teutsche Versemachen und das Lesen Teutscher Dichter und Romane verboten.
Sonst nahmen die Lehrer mehr Theil an den Spielen der Studenten, und gingen weniger zu den Eltern derselben. Durch das zu häufige Besuche machen, durch Theilnehmung an gesellschaftlichen Kartenspielen, durch Schäkern und etwas freyen Umgang mit Frauenzimmern, verlieret besonders ein geistlicher Lehrer bald sein Ansehen. Es ist besser, wenn man ihn einen trockenen gesetzten Mann nennet, als wenn man ihn ein lustiges Pfäfflein heißet. Ohne Rücksicht auf das Ansehen der Eltern muß man den ausschweifenden Studenten, wenn alle Versuche zu seiner Besserung mißlungen sind, aus der Schule verstossen, welches Recht aber nur die Schulcommission haben darf.| Damit dem Lehrer nicht der geringste Vorwurf gemacht werden kann, so sollte er nie ein Präsent unter keinem Vorwande annehmen. Er machet sich dem Schenker verpflichtet, da er doch nur dem Staat verpflichtet seyn sollte.[2]Vor einigen Jahren waren in einer Gymnasiumsschule 12 bis 14 Studenten eines sehr lasterhaften Umganges verdächtig gefunden worden. Der Professor schrieb nach gehöriger Untersuchung den Eltern, daß er ihre Söhne aus seiner Schule verstossen müsse, um die Gefahr der Ansteckung seiner übrigen Studenten zu verhüten. Er versprach diese verdorbenen Jünglinge auf eine ehrbare Art zu entlassen, wenn die Eltern ihren Sohn auf die von ihm vorgeschlagene Universität schicken würden. Durch dieses kluge Verfahren wurden die noch besserungsfähigen Studenten ohne Lärmen an sehr verschiedene Orte vertheilet.
Damit der Lehrer nicht nach Präsenten geize, so versorge man ihn gut. Warum| ist ein Gymnasiums-Lehrer eines Kanonikates weniger würdig, als ein Professor der Theologie?Den Habsüchtigen, und jeden, der das nicht leistet, was der Staat von ihm fordern kann, muß die Schulcommission gleich entfernen, und ihn wieder auf seine Caplaney zurückschicken. Der gewissenhafte Mann wird kein Amt annehmen, wenn er seine Pflicht nicht ganz erfüllen will. Es ist ein schädlicher Grundsatz, daß man einen nicht eher von dem Posten, wohin er sich nicht schicket, entfernen will, als bis man ihn zu einer bessern Stelle befördern kann.
Damit der Lehrer unverdrossen und mit Lust arbeitet, so muß man ihn aufmuntern: und damit seine Kräfte nicht erschlaffen, so muß man ihm auch nicht zu viel auflasten. Wenn ein Mann den ganzen Schulunterricht allein vortragen, dann alle Sonn- und Feyertage seiner Schule predigen,[3] und an den| Vorabenden noch Beicht sitzen muß; so wird| zu viel von ihm gefordert. Er betrachtet entweder einen nothwendigen Lehrgegenstand gleichgültiger, als einen andern nicht minder nothwendigen, oder er prediget nicht mit der gehörigen Vorbereitung, und sein Vortrag bleibet ganz ohne Wirkung, oder hat auch wohl üble Folgen, wenn es seichtes, sinnloses oder widersinniges Geschwätz ist. Aus Briefen verschiedener Freunde weiß ich, daß die Studenten häufig zu P. Winters Predigten als zu einer Harlequinade laufen, um etwas zu lachen zu bekommen, und dadurch stiftet der Mann erstaunlich viel Böses. Es ist nicht genug, daß den Studenten gepredigt wird; sondern man muß dahin bedacht seyn, daß es die gewünschte gesegnete Wirkung habe. Nicht jeder Professor hat die Eigenschaften eines guten Predigers, so wie sich nicht jeder Gelehrter zum Professor schicket.Wenn der Student lüderlich und ausschweifend wird, so muß man nicht bloß ausschelten und strafen, sondern der Ursache davon nachspüren, und diese wegzuräumen suchen. Ein gewisser freundschaftlicher Umgang mit Eltern und Kostherren ist hier zu empfehlen. Wenn Kostherren die vom Lehrer angerathenen Mittel, einen jungen Menschen in Ordnung zu halten, nicht gebrauchen; so muß die Schulpolizey den Eltern Nachricht geben, und ihnen ein anderes Kosthaus bestimmen, wohin sie ihren Sohn thun sollen. Wer einen Sohn in Wirzburg studiren lassen wollte, sollte verpflichtet seyn, der Schulpolizey erst das Haus anzugeben, welches er seinem Studenten als Kost- und Wohnhaus ausgewählet habe: und keiner sollte Studenten in Kost und Logis nehmen dürfen, wenn er sich nicht bey der Schulpolizey gemeldet hat. Nur darum sind oft Kostherren so nachgiebig gegen ihre Studenten, weil diese bey strengerer Zucht gleich in ein anderes Kosthaus wandern, wo sie mehr Freyheit haben.
Man sollte die Studenten auch nicht zwingen, regelmäßig alle 14 Tage zu beichten.| Es geschiehet nicht mit der gehörigen Vorbereitung, wird zur Gewohnheit, wie alle Zwangshandlungen, und wird endlich ein blosses Ceremoniel. Wer kann so regelmäßig gerade die erforderliche Geistesstimmung zur Empfangung eines Sacramentes haben? Befreyet von dem Zwange, beichten dann die Studenten auf der Akademie desto seltener. Aus Selbstgeständnissen von Studenten könnte ich die üblen Folgen deutlich zeigen. Findet der Lehrer, daß ein Zögling zu selten beichtet; so gebe er ihm eine Privatermahnung. Die Studenten der Philosophie müssen alle Monate einmahl beichten: sie thun es häufig am letzten Sonntage des einen, und am ersten Sonntage des andern Monats, um dann desto länger davon befreyet zu seyn.Eine gute Schulpolizey müßte sich bemühen, geschickten Männern, und nicht bloß mittelmäßigen Köpfen das Lehramt in Lateinischen Trivialschulen anzuvertrauen. Mancher bessere Kopf würde sich dazu finden, wenn er einmahl zu einer Erlösung aus dem beschwerlichen Lehrerstande günstige Aussichten hätte. Wer seinen Schuldienst zehen Jahre lang mit Ruhm versehen hat, verdiente wohl eine ruhigere Bedienung. Zu Kanzlisten, Schatzungsschreibern, Rechnungsführern, Verwaltern, und zu vielen andern Stellen wären solche Männer wohl zu gebrauchen. In einem gewissen Alter verlieret der Lehrer sein Feuer, und mit dem lebhaften Vortrage gehet in der Schule viel verloren. Wegen des matten Vortrages machen die Lehren den gehörigen Eindruck nicht, und sie werden von den jugendlichen Köpfen nicht so deutlich gefaßt.
Man erzeige dem weltlichen Schulmanne dieselbe Hochachtung, wie dem geistlichen. Denn die Arbeit ist dieselbe, und der Unterschied bestehet bloß darin, daß die Studenten erst in den Gymnasiumsschulen Mäntel tragen müssen.
| Man darf, weder durch unmittelbare noch durch mittelbare Äusserungen, einen Lehrer höher würdigen, als den andern, ausgenommen bey dem Regenten, oder bey der Schulcommission, aber nur nicht bey Eltern, weil diese sonst ihre Kinder in die gerühmtere Schule schicken, wodurch das Salarium des andern Lehrers geschmälert wird. Kluge, freundschaftliche und mehr aufmunternde als niederschlagende Correction verdienet der Lehrer, in dessen Lehrart oder Behandlungsart der Kinder man etwas wirklich tadelswürdiges findet.In gewisser Rücksicht wäre die Einführung der Bannschulen zu wünschen, damit die Eltern ihren Sohn nicht von einer Schule in die andere schicken können, wenn er über die Strenge seines Lehrers klaget. Will der Lehrer mit seiner Familie nicht darben; so muß er darauf bedacht seyn, daß kein Zögling aus seiner Schule gehet, indem sonst sein Solarium geschmälert wird. So verzogen kommt der Knabe auf das Gymnasium.
Man lasse keinen das Lehreramt eher antreten, als bis man vollkommen überzeuget ist, daß er zu diesem wichtigen Geschäffte ganz ausgebildet sey. In Ermanglung eines tüchtigen weltlichen Mannes setze man| einen Priester aus dem Seminar in eine solche Trivialschule. Dieser möchte dann einst als Volkslehrer und Schuldirector in einer Dorfschule, oder als Lehrer an der Universität, oder als Mitglied der Schulcommission angestellet werden, so würde er aus seiner Erfahrung als praktischer Sachverständiger über das Schulwesen urtheilen und sprechen können. So brauchte man auch keinen neuen Schulfonds, um die nothwendigen Lehrgegenstände der Trivialschulen, wenn man sie für einen einzelnen Mann zu manchfaltig findet, unter mehrere Lehrer zu vertheilen.Ausser den wissenschaftlichen Kenntnissen muß der Trivialschullehrer noch eine unentbehrliche Eigenschaft besitzen, nämlich Seelen- und Menschenkenntniß und einen praktischen Verstand, damit er nicht mechanisch lehret, und die Fähigkeiten seiner verschiedenen Zöglinge entwickeln und richtig beurtheilen kann. Ohne alle Rücksicht auf den Reichthum und das Ansehen der Eltern müßte er sein Urtheil sagen, ob der Knabe zum weitern Studiren fähig sey, oder nicht.
Unter 13 Jahren sollte kein Jüngling in den Gymnasiumsschulen angenommen werden, am wenigsten wenn er arm und| von sehr eingeschränkten Fähigkeiten ist. Kommt der Jüngling mit 10 oder 11 Jahren schon in die Gymnasiumsschulen, so absolvirt er in 10 Jahren seine sämmtlichen Studien, und muß dann 10 Jahre lang unbedienstet herumgehen, weil ohne besondere Fügung kein Mann weltlichen Standes im Wirzburger Lande unter dem 30ten Jahre seines Alters eine Bedienung erhält. Auf der Akademie wird ihm manche Art des Luxus frühzeitig zum Bedürfniß, und dann schwindet sein väterliches Vermögen größtentheils, ehe er versorgt wird.
- ↑ Ein Student der Philosophie hatte unter der Predigt des Directors ein Buch gelesen. Man hatte schon allgemein geklaget, daß die Studenten so ungezogen in den Predigten wären, schwätzten, Bücher läsen, u. d. gl. Bey der halbjährigen Prüfung war der Director zugegen, und verweigerte dem Studenten die Zulassung zur Prüfung, bis er das Buch bringen würde, welches er unter seiner Predigt gelesen habe. Der Student brachte den Christ in der Einsamkeit. Der Director behauptete, es sey ein anderes gewesen, er wolle sich erkundigen, ob es so eingebunden gewesen sey. Der Ankläger des Studenten, ein Präfect des adelichen Seminariums, welcher während der Predigt oben auf der Emporkirche war, versicherte, es müsse ein Roman gewesen seyn. Der Student bat, ihm zu bestimmen, wie es eingebunden gewesen sey, oder der Director sollte nur sagen, was er für ein Buch bringen solle. Das beleidgte, und der Student ward verurtheilt – ohne gehörige Untersuchung [592] der Sache, entweder drey Tage lang in den akademischen Kerker zu gehen, oder am nächsten Sonntage unter der Messe und Predigt in Gegenwart aller Gymnasiumsstudenten herauszuknieen (eine ehemahlige Kirchenstrafe für Ehebrecher,) oder aus der Schule zu bleiben. Der Student wählte das letztere.
- ↑ Bey der letzten Prüfung in der Mädchenschule in St. Peter ließ der Caplan auch sein Antwortschreiben auf einen Neujahrswunsch ablesen, worin er sich für das erhaltene Neujahrsgeschenk bedankte. Das sahen manche Eltern als eine gar nicht feine Aufforderung zu ähnlichen Präsenten an.
- ↑ Reduci ex peregrinationibus per ferias ad amicos ruri degentes factis binae tuae litterae per hospitem mihi traditae sunt. Petitis tuis pro viribus et pro ea, quam tecum colo, amicitia satisfacere studebo.
De novo Scholarum nostrarum Rectore mihi gratularis. Equidem de eo non magnopere gaudeo. Iam rursus suis quisque praeceptor [597] discipulis in Schola privata orationes sacras diebus dominicalibus et festivis habere debet, quod novum onus ita nobis impositum est, vt viam monitorum contrariorum ad principem celsissimum faciendorum nobismet ipsis occluderemus. Audi, quo pio stratagemate vir viros circumvenit. Quum feriis elapsis singulus quisque professor novo Rectori se sisteret praesentem ad munera scholastica rite inchoanda, singulo cuilibet ille persuasit, celsissimi principis voluntatem esse, vt orationes sacrae non amplius cunctis in Gymnasio nostro Studentibus in una ecclesia, sed vt a quolibet professore in schola privata suis discipulis haberentur. Quae opposui, refuatavit ita, vt tandem victas manus dare non dubitarem. Dixit enim, omnibus collegis meis consentientibus se coactum esse, vt, me unum celsissimae voluntati adversari, ad principem referret. Fraudem his verbis nullam subesse ratus, ego quoque subscripsi, praecipue quod munere docendi intra duos tresve annos me liberatum iri spero. Iam singulus quisque cum collegis ceteris in simultate fuit, indignatus, quod se quilibet in hac caussa virorum virtutem et animum tam inconstantem expertum esse putavit. Nudius quintus est, ex quo in pristinam consiliorum invicem communicandorum familiaritatem rediimus, iamque singulum quemlibet collegam iisdem Rectoris verbis deceptum esse novimus.
Vale, interque litteras tuas nunquam obliviscere
Herbipoli, Idibus
Decemb. 1789.Sinceri amici tui* * *